Hierarchie der Zolltarifnummer
Der hierarchische Aufbau der Zolltarifnummer für Polyethylen Beutel beginnt auf Abschnittsebene und führt über das Kapitel bis zur vollständigen 11-stelligen Codenummer.
- AbschnittKap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren darausVII
- KapitelKUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS39
- PositionTransport- oder Verpackungsmittel, aus Kunststoffen; Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse, aus Kunststoffen3923
- UnterpositionSäcke und Beutel (einschließlich Tüten)392321
- Zolltarifnummeraus Polymeren des Ethylens
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Polyethylen Beutel
Der HS-Code für Polyethylen Beutel lautet 3923.21 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3923.21.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3923.21.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3923.21.00.00.0.
Einreihung von Polyethylen Beutel nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. Polyethylen Beutel werden nach AV 1 in die Position 3923 (Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen) eingereiht, da sie als flexible Beutel zum Transport oder zur Verpackung von Waren dienen. Die Unterposition 3923.21 ist nach AV 6 einschlägig, weil das Material Polyethylen ein Polymer des Ethylens ist. Die Ware ist kein Halbzeug (Folie) der Position 3920, da sie bereits als Verpackungsmittel konfektioniert ist.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Polyethylen Beutel
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungSäcke und Beutel aus anderen Kunststoffen (z.B. PP, PVC) | 3923.29.00.00.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungSchachteln, Kisten, Verschläge und ähnliche Waren | 3923.10.00.00.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungAndere Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen | 3923.90.00.00.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungSäcke und Beutel aus Papier | 4819.30.00.00.0 | 6,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Polyethylen Beutel (3923) ≠ Säcke und Beutel aus anderen Kunststoffen (z.B. PP, PVC) (3923) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Polyethylen Beutel bleibt die Zolltarifnummer 3923.21.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Polyethylen Beutel (3923) ≠ Schachteln, Kisten, Verschläge und ähnliche Waren (3923) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Polyethylen Beutel bleibt die Zolltarifnummer 3923.21.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Polyethylen Beutel (3923) ≠ Andere Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen (3923) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Polyethylen Beutel bleibt die Zolltarifnummer 3923.21.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Bei grundlegend abweichender Beschaffenheit oder Funktion kann eine Einreihung außerhalb der Position 3923 erforderlich sein.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungSäcke und Beutel aus Papier | 4819.30.00.00.0 | 6,5 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Polyethylen Beutel (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE1585/13-1 | Beutel aus klarsichtigen PE-Folien, einzeln/im Block/aufgerollt | 3923.21.00.00.0 |
| DE1584/13-1 | PE-Beutel mit Trageschlaufen | 3923.21.00.00.0 |
| DE9446/16-1 | PE-Beutel mit Druckverschlussleiste | 3923.21.00.00.0 |
| DE6376/14-1 | PE-Beutel mit Druckverschlussleiste und PE-LD-Kennzeichnung | 3923.21.00.00.0 |
| DEBTI63199/17-1 | Zweilagige PE-Beutel, klarsichtig/silberfarben | 3923.21.00.00.0 |
| DE12464/11-1 | PE-Beutel, 30-60 my, 30x20,5 cm | 3923.21.00.00.0 |
| DE11794/11-1 | PE/EVOH-Beutel, charakterverleihend PE | 3923.21.00.00.0 |
| DEHH/1355/05-1 | Verpackungsbeutel aus PE-PET | 3923.21.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 1,8 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,5 % | Drittlandszoll |
Maßnahmen bei der Einfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Zollrechner für Polyethylen Beutel
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Polyethylen Beutel auf Basis des Zollwerts, des Drittlandszollsatzes von 6,5 % und der Einfuhrumsatzsteuer von 19 %.
Ausfuhr
Maßnahmen bei der Ausfuhr
Weitere Produkte aus Verpackungsmaterial
Diese Produkte sind zolltariflich mit Polyethylen Beuteln verwandt oder ergänzend.