Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Einreihung in den Zolltarif folgt dieser hierarchischen Gliederung:
- AbschnittKap. 64 bis 67: Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme, Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile davon; zugerichtete Federn und Waren aus Federn; künstliche Blumen; Waren aus MenschenhaarenXII
- KapitelSCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON64
- PositionSchuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Leder6403
- Unterpositionandere Schuhe640391
- Unterpositionden Knöchel bedeckend640391
- Kombinierte Nomenklaturandere64039111
- Kombinierte Nomenklaturandere, mit einer Länge der Innensohle von64039191
- Kombinierte Nomenklatur24 cm oder mehr64039193
- ZolltarifnummerSchuhe, die nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar sind
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Reitstiefel
Der HS-Code für Reitstiefel lautet 6403.91 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6403.91.93. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6403.91.93.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6403.91.93.00.0.
Einreihung von Reitstiefel nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Nach AV 1 richtet sich die Einreihung nach dem Obermaterial des Schuhs. Bei Reitstiefeln aus Leder ist die Position 6403, bei Reitstiefeln aus Kautschuk oder Kunststoff die Position 6402 maßgeblich. Die Unterteilung der Position 6403 erfolgt nach Schafthöhe (den Knöchel bedeckend) und Innensohlenlänge (unter 24 cm / 24 cm oder mehr). Die letzte Unterteilung unterscheidet nach Geschlecht beziehungsweise nach Nicht-Erkennbarkeit.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Reitstiefel
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungReitstiefel aus Kautschuk/Kunststoff (Gummi-Reitstiefel) | 6402.91.90.00.0 | 8 % |
| Alternative EinreihungDamen-Reitstiefel aus Leder, wadenbedeckend, ≥ 24 cm | 6403.91.98.00.0 | 8 % |
| Alternative EinreihungHerren-Reitstiefel aus Leder, wadenbedeckend, ≥ 24 cm | 6403.91.96.00.0 | 8 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Reitstiefel (6403) ≠ Reitstiefel aus Kautschuk/Kunststoff (Gummi-Reitstiefel) (6402) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Reitstiefel bleibt die Zolltarifnummer 6403.91.93.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Reitstiefel (6403) ≠ Damen-Reitstiefel aus Leder, wadenbedeckend, ≥ 24 cm (6403) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Reitstiefel bleibt die Zolltarifnummer 6403.91.93.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Reitstiefel (6403) ≠ Herren-Reitstiefel aus Leder, wadenbedeckend, ≥ 24 cm (6403) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Reitstiefel bleibt die Zolltarifnummer 6403.91.93.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Reitstiefel (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE7072/15-1 | Reitstiefel PARIS – Leder, Kautschuksohle, knöchel- und wadenbedeckend, ≥ 24 cm, unisex – eingereiht unter 6403.91.93.00.0 | 6403.91.93.00.0 |
| DE9770/16-1 | Reitstiefel für Frauen – Leder, Kautschuksohle, wadenbedeckend, ≥ 24 cm – eingereiht unter 6403.91.98.00.0 | 6403.91.93.00.0 |
| DEBTI5907/25-1 | Reitstiefel, Größe 42, Oberteil aus Kunststoff, Kunststoffsohle, knöchelbedeckend – eingereiht unter 6402.91.90.00.0 | 6403.91.93.00.0 |
| DEF/4891/08-1 | Reitboots – Kautschuk/Leder, knöchelbedeckend – eingereiht unter 6402.91.90.00.0 | 6403.91.93.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzölle
Drittlandszollsatz
8 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 8 % | Drittlandszoll |
| USA | 8 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 4,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 8 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
| Einfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen | Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt. |
| Einfuhrkontrolle - CITES | Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
Zollrechner
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Ausfuhrzölle
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
| Ausfuhrkontrolle – CITES | Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
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