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HS-Code 0711.20 – Oliven, vorläufig haltbar gemacht

HS-Code · 6-stellig

In die Unterposition 0711.20 gehören Oliven, die vorläufig haltbar gemacht und zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet sind. Sie stehen in der Position 0711 im Kapitel 07. Anders als Gurken und Cornichons (0711.40) oder Pilze der Gattung Agaricus (0711.51) gehören Oliven hierher. Die Nummern darunter unterscheiden sich danach, ob die Oliven zu anderen Zwecken als zur Ölgewinnung bestimmt sind; die zweite Nummer (andere) erfasst alle übrigen Oliven.

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Gehören Ihre Oliven zu HS-Code 0711.20?

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01Tarifbaum

Welche Nummer gilt unter HS-Code 0711.20?

Die Zolltarifnummer 0711.20.10.00.0 gilt für Oliven, die zu anderen Zwecken als zur Ölgewinnung bestimmt sind. Die Zolltarifnummer 0711.20.90.00.0 (andere) gilt für Oliven, die nicht unter die Nummer 0711.20.10.00.0 fallen, also nicht zu anderen Zwecken als zur Ölgewinnung bestimmt sind.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittWaren pflanzlichen Ursprungs
KapitelGemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu Ernährungszwecken verwendet werden
PositionGemüse, vorläufig haltbar gemacht, zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet
UnterpositionOlivenDiese Seite
Zolltarifnummerzu anderen Zwecken als zur Ölgewinnung bestimmt
Zolltarifnummerandere
13,10 EUR je 100 kg · 0 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 0711.20

erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder50 % mit Unterlage Y155; sonst 0 %
erhöht den ZollZusatzzoll · Belarus50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · Russland50 %
KontrollePräferenzen in Verbindung mit der Endverwendung · APS+-LänderGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrollePräferenzen in Verbindung mit der Endverwendung · APS-Länder (allgemeine Regelung)Gilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrollePräferenzen in Verbindung mit der Endverwendung · AlgerienGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrollePräferenzen in Verbindung mit der Endverwendung · ArmenienGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrollePräferenzen in Verbindung mit der Endverwendung · ChileGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrollePräferenzen in Verbindung mit der Endverwendung · MercosurGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrollePräferenzen in Verbindung mit der Endverwendung · MexikoGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrollePräferenzen in Verbindung mit der Endverwendung · SingapurGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrollePräferenzen in Verbindung mit der Endverwendung · TürkeiGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderEinfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen

03Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 0711.20

Anmerkungen (4)

Wortlaut · Kapitel 7, Anmerkung 2
2. In den Positionen 0709 bis 0712 umfasst der Begriff „Gemüse“ auch genießbare Pilze, Trüffeln, Oliven, Kapern, Zucchini (Courgettes), Kürbisse, Auberginen, Zuckermais (Zea mays var. saccharata), Früchte der Gattungen Capsicum und Pimenta, Fenchel und Küchenkräuter wie Petersilie, Kerbel, Estragon, Kresse und Majoran (Majorana hortensis oder Origanum majorana).
Wortlaut · Kapitel 7, Anmerkung 3
3. Zu Position 0712 gehören alle getrockneten Gemüse der in den Positionen 0701 bis 0711 erfassten Arten, ausgenommen: a) getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte (Position 0713); b) Zuckermais in Form von Waren der Positionen 1102 bis 1104; c) Mehl, Grieß, Pulver, Flocken, Granulat und Pellets von Kartoffeln (Position 1105); d) Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713 (Position 1106).
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 7, Anmerkung 5
5. Zu Position 0711 gehört Gemüse, das lediglich zum Zwecke der vorläufigen Haltbarmachung während der Beförderung oder der Lagerung vor der Verwendung behandelt wurde (beispielsweise durch Schwefeldioxid oder in Wasser mit Zusatz von Salz, Schwefel oder anderen konservierenden Stoffen), sofern es in diesem Zustand nach wie vor nicht für den unmittelbaren Genuss geeignet ist.
Wortlaut · Abschnitt II, Anmerkung 1
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.

04Häufige Fragen

Häufige Fragen zum HS-Code 0711.20

Welche Zolltarifnummer gilt für Oliven unter HS-Code 0711.20?

Unter HS-Code 0711.20 gilt die Zolltarifnummer 0711.20.10.00.0 für Oliven, die zu anderen Zwecken als zur Ölgewinnung bestimmt sind. Die Zolltarifnummer 0711.20.90.00.0 (andere) gilt für Oliven, die nicht unter die Nummer 0711.20.10.00.0 fallen.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
8-stellige Nummern und Wortlaut

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