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Zolltarifnummer 0711.20.90.00.0 – Oliven, vorläufig haltbar gemacht

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Erfasst werden Oliven, die vorläufig haltbar gemacht und nicht zum unmittelbaren Genuss geeignet sind. Oliven zu anderen Zwecken als zur Ölgewinnung bestimmt gehören in die Zolltarifnummer 0711.20.10.00.0. Genussfertig gemachte Oliven sind von der Unterposition 0711.20 ausgenommen und gehören in die Warennummer 2005.70.00.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 0711.20.90.00.0?

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 0711.20.90.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren pflanzlichen Ursprungs
KapitelGemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu Ernährungszwecken verwendet werden
PositionGemüse, vorläufig haltbar gemacht, zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet
UnterpositionOliven
Zolltarifnummerzu anderen Zwecken als zur Ölgewinnung bestimmt
ZolltarifnummerandereDiese Seite
ZolltarifnummerGurken und Cornichons
0711.51 – 0711.59Pilze und Trüffeln
Unterpositionanderes Gemüse; Mischungen von Gemüsen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code0711.206-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer0711.20.908-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code0711.20.90.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer0711.20.90.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0711.20.90.00.0?

Kapitel 07 Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu … › 0711 Gemüse, vorläufig haltbar gemacht, zum …
✓OlivenDie Ware ist eine Olive, die vorläufig haltbar gemacht und nicht zum unmittelbaren Genuss geeignet ist. Hierher gehören nichtentbitterte Oliven, die im Allgemeinen in Salzlake gestellt werden.
✓andere, also nicht: zu anderen Zwecken als zur Ölgewinnung bestimmtDie Oliven sind zur Ölgewinnung bestimmt.
0711.20.90.00.0Oliven, vorläufig haltbar gemacht

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 0711.20.90.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 0711.20.90

ZolltarifnummerWortlaut
0711.20.90.00.0andere

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0711.20.90 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0711.20.90.00.0

€
0711.20.90.00.0Drittlandszoll13,10 EUR je 100 kg–––
0711.20.90.00.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll13,10 EUR je 100 kg + 50 %–––
0711.20.90.00.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll13,10 EUR je 100 kg + 50 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 13,10 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 40 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur, Israel und weitere. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.202611,90 EUR je 100 kg
Albanien13,10 EUR je 100 kg
Bosnien und Herzegowina13,10 EUR je 100 kg
Chile9,82 EUR je 100 kg
Kosovo13,10 EUR je 100 kg
Montenegro13,10 EUR je 100 kg
Nordmazedonien13,10 EUR je 100 kg
Serbien13,10 EUR je 100 kg

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0711.20.90.00.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0711.20.90.00.0

Anmerkungen (3)

Wortlaut · Kapitel 7, Anmerkung 2
2. In den Positionen 0709 bis 0712 umfasst der Begriff „Gemüse“ auch genießbare Pilze, Trüffeln, Oliven, Kapern, Zucchini (Courgettes), Kürbisse, Auberginen, Zuckermais (Zea mays var. saccharata), Früchte der Gattungen Capsicum und Pimenta, Fenchel und Küchenkräuter wie Petersilie, Kerbel, Estragon, Kresse und Majoran (Majorana hortensis oder Origanum majorana).
Wortlaut · Kapitel 7, Anmerkung 3
3. Zu Position 0712 gehören alle getrockneten Gemüse der in den Positionen 0701 bis 0711 erfassten Arten, ausgenommen: a) getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte (Position 0713); b) Zuckermais in Form von Waren der Positionen 1102 bis 1104; c) Mehl, Grieß, Pulver, Flocken, Granulat und Pellets von Kartoffeln (Position 1105); d) Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713 (Position 1106).
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 7, Anmerkung 5
5. Zu Position 0711 gehört Gemüse, das lediglich zum Zwecke der vorläufigen Haltbarmachung während der Beförderung oder der Lagerung vor der Verwendung behandelt wurde (beispielsweise durch Schwefeldioxid oder in Wasser mit Zusatz von Salz, Schwefel oder anderen konservierenden Stoffen), sofern es in diesem Zustand nach wie vor nicht für den unmittelbaren Genuss geeignet ist.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
0711.20.10 bis 0711.20.90Oliven: Hierher gehören nichtentbitterte Oliven, die im Allgemeinen in Salzlake gestellt werden. Genussfertig gemachte Oliven — auch wenn dies nur durch längeres Einwirken von Salzlake geschehen ist — sind von dieser Unterposition ausgenommen und gehören zu Unterposition 2005.70.00

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 07 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 0711.20.90

  1. 01.01.19720711.20.90gilt seit Einführung der EU-Datenbank
  2. 01.01.19720711.20.90.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank
  3. 13.02.19920711.20.90unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 0711.20.90
  4. 13.02.19920711.20.90.00.0unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 0711.20.90
  5. 01.07.20090711.20.90wieder anmeldefähig · aus 0711.20.90
  6. 01.07.20090711.20.90.00.0wieder anmeldefähig · aus 0711.20.90

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0711.20.90.00.0

Wird bei der Einfuhr von Oliven unter Zolltarifnummer 0711.20.90.00.0 mit Ursprung Russland ein Zusatzzoll erhoben?

Ja, auf Waren mit Ursprung Russland wird ein Zusatzzoll erhoben, der für diese Zolltarifnummer gilt.

Wird bei der Einfuhr von Oliven unter Zolltarifnummer 0711.20.90.00.0 mit Ursprung Belarus ein Zusatzzoll erhoben?

Ja, auf Waren mit Ursprung Belarus wird ein Zusatzzoll erhoben, der für diese Zolltarifnummer gilt.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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