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Zolltarifnummer 0711.51.00.00.0 – Pilze der Gattung Agaricus

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

07Kapitel11Position51HS00KN00TARIC0DE

Erfasst werden Pilze der Gattung Agaricus, die vorläufig haltbar gemacht und in diesem Zustand nicht zum unmittelbaren Genuss geeignet sind, etwa durch eine starke Salzlake mit Zusatz von Essig oder Essigsäure. Pilze und Trüffeln, die nicht der Gattung Agaricus angehören, gehören in die Unterposition 0711.59.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 0711.51.00.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren pflanzlichen Ursprungs
KapitelGemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu Ernährungszwecken verwendet werden
PositionGemüse, vorläufig haltbar gemacht, zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet
UnterpositionOliven
ZolltarifnummerGurken und Cornichons
Pilze und Trüffeln
ZolltarifnummerPilze der Gattung AgaricusDiese Seite
Unterpositionandere
Unterpositionanderes Gemüse; Mischungen von Gemüsen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code0711.516-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer0711.51.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code0711.51.00.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer0711.51.00.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0711.51.00.00.0?

Kapitel 07 Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu … › 0711 Gemüse, vorläufig haltbar gemacht, zum …
✓Pilze und TrüffelnDie Ware muss ein genießbarer Pilz oder eine Trüffel sein. Nach Kapitel 7 zählen genießbare Pilze und Trüffeln in den Positionen 0709 bis 0712 zum Gemüse.
✓Pilze der Gattung AgaricusDie Ware muss ein Pilz der Gattung Agaricus sein. Ist sie vorläufig haltbar gemacht, etwa durch eine starke Salzlake mit Zusatz von Essig oder Essigsäure, und nach wie vor nicht zum unmittelbaren Genuss geeignet, fällt sie hierunter.
0711.51.00.00.0Pilze der Gattung Agaricus

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 0711.51.00.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 0711.51.00

ZolltarifnummerWortlaut
0711.51.00.00.0Pilze der Gattung Agaricus

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0711.51.00 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0711.51.00.00.0

€
0711.51.00.00.0Drittlandszoll9,6 % + 191,00 EUR je 100 kg–––
0711.51.00.00.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll9,6 % + 191,00 EUR je 100 kg + 50 %–––
0711.51.00.00.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll9,6 % + 191,00 EUR je 100 kg + 50 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (7)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.4284China12 %seit 01.01.2021
09.4286alle Drittländer12 %seit 20.07.2025
09.7217Peru0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.7231Kolumbien0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.7302Zentralamerika0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.7527Ecuador0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.8208Vietnam0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 9,6 % + 191,00 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 36 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Norwegen, Kanada, Mexiko, Singapur, Israel und weitere. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt für diese Abkommen; bei „0 % + …“ kommt der Agrarteilbetrag oder ein Mengenzoll hinzu:

AbkommenSatz
Armenienneu seit 10.10.20260 % + 191,00 EUR je 100 kg
Mercosurneu seit 01.05.20268,4 % + 167,12 EUR je 100 kg
APS+-Länder0 % + 191,00 EUR je 100 kg
APS-Länder (allgemeine Regelung)6,1 % + 191,00 EUR je 100 kg
Albanien0 % + 191,00 EUR je 100 kg
Bosnien und Herzegowina0 % + 191,00 EUR je 100 kg
Chile4,5 % + 143,25 EUR je 100 kg
Ecuador191,00 EUR je 100 kg
Kolumbien0 % + 191,00 EUR je 100 kg
Kosovo0 % + 191,00 EUR je 100 kg
Montenegro0 % + 191,00 EUR je 100 kg
Nordmazedonien0 % + 191,00 EUR je 100 kg
Peru0 % + 191,00 EUR je 100 kg
Serbien0 % + 191,00 EUR je 100 kg
Türkei0 % + 191,00 EUR je 100 kg
Zentralamerika191,00 EUR je 100 kg

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0711.51.00.00.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleLebens- und Futtermittelkontrolle · Länder, für die nach dem Unfall von Tschernobyl Einfuhrbeschränkungen geltenÜberführung in den freien Verkehr nur unter den Bedingungen des Lebens- und Futtermittelrechts, je nach Ware mit Bescheinigung oder Kontrolle.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0711.51.00.00.0

Anmerkungen (3)

Wortlaut · Kapitel 7, Anmerkung 2
2. In den Positionen 0709 bis 0712 umfasst der Begriff „Gemüse“ auch genießbare Pilze, Trüffeln, Oliven, Kapern, Zucchini (Courgettes), Kürbisse, Auberginen, Zuckermais (Zea mays var. saccharata), Früchte der Gattungen Capsicum und Pimenta, Fenchel und Küchenkräuter wie Petersilie, Kerbel, Estragon, Kresse und Majoran (Majorana hortensis oder Origanum majorana).
Wortlaut · Kapitel 7, Anmerkung 3
3. Zu Position 0712 gehören alle getrockneten Gemüse der in den Positionen 0701 bis 0711 erfassten Arten, ausgenommen: a) getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte (Position 0713); b) Zuckermais in Form von Waren der Positionen 1102 bis 1104; c) Mehl, Grieß, Pulver, Flocken, Granulat und Pellets von Kartoffeln (Position 1105); d) Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713 (Position 1106).
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 7, Anmerkung 5
5. Zu Position 0711 gehört Gemüse, das lediglich zum Zwecke der vorläufigen Haltbarmachung während der Beförderung oder der Lagerung vor der Verwendung behandelt wurde (beispielsweise durch Schwefeldioxid oder in Wasser mit Zusatz von Salz, Schwefel oder anderen konservierenden Stoffen), sofern es in diesem Zustand nach wie vor nicht für den unmittelbaren Genuss geeignet ist.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
0711.51.00Pilze der Gattung Agaricus: Die Pilze der vorstehenden Unterposition können durch eine starke Salzlake mit Zusatz von Essig oder Essigsäure vorläufig haltbar gemacht worden sein.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 07 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 0711.51.00

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 2 Zollkontingente statt 7.
  1. 01.01.20020711.51.00neu eingeführt · „Pilze der Gattung Agaricus“ · aus 0711.10.00, 0711.90.40, 0711.90.60, 0711.90.70 (9 Unterteilungen)
  2. 01.01.20020711.51.00.00.0neu eingeführt · „Pilze der Gattung Agaricus“ · aus 0711.10.00, 0711.90.40, 0711.90.60, 0711.90.70 (9 Unterteilungen)

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0711.51.00.00.0

Wird für Pilze der Gattung Agaricus unter 0711.51.00.00.0 ein Zusatzzoll auf Ursprung Russland erhoben?

Ja, für Waren mit Ursprung Russland gilt unter 0711.51.00.00.0 ein Zusatzzoll. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Wird für Pilze der Gattung Agaricus unter 0711.51.00.00.0 ein Zusatzzoll auf Ursprung Belarus erhoben?

Ja, für Waren mit Ursprung Belarus gilt unter 0711.51.00.00.0 ein Zusatzzoll. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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