01Tarifbaum
Welche Nummer gilt unter HS-Code 1006.10?
Rohreis zur Aussaat gehört in die Zolltarifnummer 1006.10.10.00.0. Rundkörniger Rohreis mit Körnern von höchstens 5,2 mm Länge und einem Verhältnis von Länge zu Breite von weniger als 2 gehört in die Zolltarifnummer 1006.10.30.00.0, mittelkörniger Rohreis mit Körnern von mehr als 5,2 mm bis 6,0 mm Länge und einem Verhältnis von weniger als 3 in die Zolltarifnummer 1006.10.50.00.0. Langkörniger Rohreis mit Körnern von mehr als 6,0 mm Länge gehört bei einem Verhältnis von mehr als 2, jedoch weniger als 3, in die Zolltarifnummer 1006.10.71.00.0 und bei einem Verhältnis von 3 oder mehr in die Zolltarifnummer 1006.10.79.00.0. Rohreis, den die Nummern davor nicht erfassen, gehört in die Zolltarifnummer 1006.10.90.00.0.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 6 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 1006.10
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 1006.10
Anmerkungen (5)
1. A) Die in den Positionen dieses Kapitels genannten Erzeugnisse gehören nur dann zu der jeweiligen Position, wenn sie als Körner, auch in Kolben oder auf dem Halm, gestellt werden. B) Zu diesem Kapitel gehören nicht Getreidekörner, die geschält oder anders bearbeitet wurden. Jedoch bleiben geschälter, geschliffener, polierter, glasierter und parboiled Reis sowie Bruchreis in Position 1006. Auch Quinoa, bei dem das Perikarp ganz oder teilweise entfernt wurde, um die Saponine abzutrennen, das aber nicht weiter bearbeitet wurde, bleibt in Position 1008.
1. Es gelten als: a) „rundkörniger Reis“ im Sinne der Unterpositionen 1006.10.30, 1006.20.11, 1006.20.92, 1006.30.21, 1006.30.42, 1006.30.61 und 1006.30.92: Reis, dessen Körner eine Länge von 5,2 mm oder weniger haben und bei denen das Verhältnis der Länge zur Breite weniger als 2 beträgt; b) „mittelkörniger Reis“ im Sinne der Unterpositionen 1006.10.50, 1006.20.13, 1006.20.94, 1006.30.23, 1006.30.44, 1006.30.63 und 1006.30.94: Reis, dessen Körner eine Länge von mehr als 5,2 mm und 6,0 mm oder weniger haben und bei denen das Verhältnis der Länge zur Breite weniger als 3 beträgt; c) „langkörniger Reis“ im Sinne der Unterpositionen 1006.10.71, 1006.10.79, 1006.20.15, 1006.20.17, 1006.20.96, 1006.20.98, 1006.30.25, 1006.30.27, 1006.30.46, 1006.30.48, 1006.30.65, 1006.30.67, 1006.30.96 und 1006.30.98: Reis, dessen Körner eine Länge von mehr als 6,0 mm haben; d) „Rohreis (Paddy-Reis)“ im Sinne der Unterpositionen 1006.10.30, 1006.10.50, 1006.10.71, 1006.10.79 und 1006.10.90: Reis in der Strohhülse, gedroschen; e) „geschälter Reis“ im Sinne der Unterpositionen 1006.20.11, 1006.20.13, 1006.20.15, 1006.20.17, 1006.20.19, 1006.20.92, 1006.20.94, 1006.20.96, 1006.20.98 und 1006.20.99: Reis, bei dem nur die Strohhülse entfernt worden ist. Hierunter fällt insbesondere Reis, der unter den Handelsbezeichnungen „Braunreis“, „Cargo-Reis“, „Loonzain-Reis“ und „riso sbramato“ bekannt ist; f) „halbgeschliffener Reis“ im Sinne der Unterpositionen 1006.30.21, 1006.30.23, 1006.30.25, 1006.30.27, 1006.30.29, 1006.30.42, 1006.30.44, 1006.30.46, 1006 …
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
1. Hartweizen sind Weizen der Art Triticum durum und die Hybridsorten aus der Sortenkreuzung des Triticum durum, welche die gleiche Chromosomenanzahl (28) enthalten.
2. Auf Mischungen, die zu diesem Kapitel gehören, sind folgende Zollsätze anzuwenden: a) auf Mischungen, in denen einer der Bestandteile mindestens 90 GHT ausmacht, ist der für diesen Bestandteil geltende Zollsatz anzuwenden; b) auf andere Mischungen ist der Zollsatz des Bestandteils anzuwenden, der zu dem höchsten Zollbetrag führt.
Urteile des EuGH (1)
04Häufige Fragen
Häufige Fragen zum HS-Code 1006.10
Welche Nummer unter HS-Code 1006.10 gilt für welche Reisart?
Rohreis zur Aussaat gehört in 1006.10.10.00.0, anderer Rohreis richtet sich nach Kornform und Kornlänge. Rundkörniger Reis mit Körnern von höchstens 5,2 mm Länge gehört in 1006.10.30.00.0, mittelkörniger Reis mit mehr als 5,2 mm bis 6,0 mm Länge in 1006.10.50.00.0. Langkörniger Reis mit Körnern von mehr als 6,0 mm Länge gehört in 1006.10.71.00.0 oder 1006.10.79.00.0, je nach Verhältnis von Länge zu Breite.
Unterliegt Rohreis aus China unter HS-Code 1006.10 bei der Einfuhr einer Kontrolle?
Ja, bei der Einfuhr von Rohreis aus China gilt die Einfuhrkontrolle hinsichtlich genetisch veränderter Organismen (GVO) und GVO enthaltende Erzeugnisse.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- 8-stellige Nummern und Wortlaut
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile