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Zolltarifnummer 1006.20.15.00.0 – Parboiled Reis, Verhältnis 2 bis 3

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst parboiled, langkörnigen Reis aus geschältem Reis (Cargo-Reis oder Braunreis), dessen Körner länger als 6,0 mm sind und dessen Verhältnis der Länge zur Breite mehr als 2, jedoch weniger als 3 beträgt. Dieselbe Ware mit einem Verhältnis von 3 oder mehr gehört in die Warennummer 1006.20.17, die nächste Nachbarnummer.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 1006.20.15.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren pflanzlichen Ursprungs
KapitelGetreide
PositionReis
UnterpositionRohreis (Paddy-Reis)
Unterpositiongeschälter Reis ("Cargo-Reis" oder "Braunreis")
parboiled
Zolltarifnummerrundkörniger
Zolltarifnummermittelkörniger
langkörniger
Zolltarifnummermit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 3Diese Seite
Kombinierte Nomenklaturmit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr
Kombinierte Nomenklaturanderer
Unterpositionhalbgeschliffener oder vollständig geschliffener Reis, auch poliert oder glasiert
UnterpositionBruchreis

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code1006.206-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer1006.20.158-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code1006.20.15.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer1006.20.15.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1006.20.15.00.0?

Kapitel 10 Getreide › 1006 Reis
✓geschälter Reis ("Cargo-Reis" oder "Braunreis")Die Ware ist geschälter Reis, auch als Cargo-Reis oder Braunreis bezeichnet. Halbgeschliffener oder vollständig geschliffener Reis gehört nicht hierher.
✓parboiledDie Ware ist parboiled Reis. Reis ohne Parboiling gehört zu den anderen Ausführungen.
✓langkörnigerDie Körner sind länger als 6,0 mm und damit langkörnig. Körner von 5,2 mm oder weniger gelten als rundkörnig, Körner von mehr als 5,2 mm bis 6,0 mm als mittelkörnig.
✓mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 3Das Verhältnis der Länge zur Breite ist mehr als 2, jedoch weniger als 3. Bei einem Verhältnis von 3 oder mehr passt die Ware nicht hierher.
1006.20.15.00.0Parboiled Reis, Verhältnis 2 bis 3

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1006.20.15.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 1006.20.15

ZolltarifnummerWortlaut
1006.20.15.00.0mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 3

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1006.20.15 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
1006.20.171Vollkornreis, geschält und blanchiert, Langkorn (Länge über 6 mm) und mit einem Längen-/Breitenverhältnis von mindestens 3. Das Produkt wird in Verpackungen von 1 Kilogramm Nettogewicht angeboten. …
1006.20.981Geschälter Reis (Cargo-Reis oder brauner Reis), nicht parboiled, Langkornreis, mit einem Längen-/Breitenverhältnis von 3 oder mehr, verpackt für den Einzelverkauf in einer Kartonbox mit einem Gewicht …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1006.20.15.00.0

€
1006.20.15.00.0Drittlandszoll42,50 EUR je t–––
1006.20.15.00.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll42,50 EUR je t + 50 %–––
1006.20.15.00.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll42,50 EUR je t + 50 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (9)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.0141Bangladesch16,91 EUR je t07.09.2026 – 31.12.2026
09.0878Mercosur0 %01.05.2026 – 31.12.2026
09.1796Ägypten0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.4148alle Länder15 %seit 20.07.2025
09.4729Vietnam0,00 EUR je tseit 01.01.2022
09.4731Vietnam0,00 EUR je tseit 01.01.2022
09.7222Peru0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.7303Zentralamerika0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.7530Ecuador0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 42,50 EUR je t gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 33 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Kanada, Singapur und Israel. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Neuseeland21,25 EUR je t

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1006.20.15.00.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleEinfuhrkontrolle hinsichtlich genetisch veränderter Organismen (GVO) und GVO enthaltende Erzeugnisse · ChinaEinfuhr aus China: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle · IndienEinfuhr aus Indien nur mit Genehmigung, Bescheinigung oder Nachweis, dass die Ware nicht betroffen ist; welche Unterlage gilt, nennt der EU-TARIC.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle · PakistanEinfuhr aus Pakistan nur mit Genehmigung, Bescheinigung oder Nachweis, dass die Ware nicht betroffen ist; welche Unterlage gilt, nennt der EU-TARIC.Einfuhr
KontrolleBeschränkung bei der Überführung in den freien Verkehr · alle LänderDie Ware darf nur unter den Bedingungen der Verordnung in den freien Verkehr überführt werden.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle hinsichtlich genetisch veränderter Organismen (GVO) und GVO enthaltende Erzeugnisse · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1006.20.15.00.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 10, Anmerkung 1
1. A) Die in den Positionen dieses Kapitels genannten Erzeugnisse gehören nur dann zu der jeweiligen Position, wenn sie als Körner, auch in Kolben oder auf dem Halm, gestellt werden. B) Zu diesem Kapitel gehören nicht Getreidekörner, die geschält oder anders bearbeitet wurden. Jedoch bleiben geschälter, geschliffener, polierter, glasierter und parboiled Reis sowie Bruchreis in Position 1006. Auch Quinoa, bei dem das Perikarp ganz oder teilweise entfernt wurde, um die Saponine abzutrennen, das aber nicht weiter bearbeitet wurde, bleibt in Position 1008.
Wortlaut · Kapitel 10, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Es gelten als: a) „rundkörniger Reis“ im Sinne der Unterpositionen 1006.10.30, 1006.20.11, 1006.20.92, 1006.30.21, 1006.30.42, 1006.30.61 und 1006.30.92: Reis, dessen Körner eine Länge von 5,2 mm oder weniger haben und bei denen das Verhältnis der Länge zur Breite weniger als 2 beträgt; b) „mittelkörniger Reis“ im Sinne der Unterpositionen 1006.10.50, 1006.20.13, 1006.20.94, 1006.30.23, 1006.30.44, 1006.30.63 und 1006.30.94: Reis, dessen Körner eine Länge von mehr als 5,2 mm und 6,0 mm oder weniger haben und bei denen das Verhältnis der Länge zur Breite weniger als 3 beträgt; c) „langkörniger Reis“ im Sinne der Unterpositionen 1006.10.71, 1006.10.79, 1006.20.15, 1006.20.17, 1006.20.96, 1006.20.98, 1006.30.25, 1006.30.27, 1006.30.46, 1006.30.48, 1006.30.65, 1006.30.67, 1006.30.96 und 1006.30.98: Reis, dessen Körner eine Länge von mehr als 6,0 mm haben; d) „Rohreis (Paddy-Reis)“ im Sinne der Unterpositionen 1006.10.30, 1006.10.50, 1006.10.71, 1006.10.79 und 1006.10.90: Reis in der Strohhülse, gedroschen; e) „geschälter Reis“ im Sinne der Unterpositionen 1006.20.11, 1006.20.13, 1006.20.15, 1006.20.17, 1006.20.19, 1006.20.92, 1006.20.94, 1006.20.96, 1006.20.98 und 1006.20.99: Reis, bei dem nur die Strohhülse entfernt worden ist. Hierunter fällt insbesondere Reis, der unter den Handelsbezeichnungen „Braunreis“, „Cargo-Reis“, „Loonzain-Reis“ …

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-311/0412.01.2006Der Gerichtshof prüfte die Gültigkeit der Zusätzlichen Anmerkung 1 Buchstabe f zu Kapitel 10 und fand nichts, was sie beeinträchtigen könnte.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 10 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 1006.20.15

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 5 Zollkontingente statt 9.
  1. 01.01.19891006.20.15neu eingeführt · „mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 3“
  2. 01.01.19891006.20.15.00.0neu eingeführt · „mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 3“
  3. 01.07.19951006.20.15wieder anmeldefähig · aus 1006.20.15
  4. 01.07.19951006.20.15.00.0wieder anmeldefähig · aus 1006.20.15

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1006.20.15.00.0

Gilt für die Zolltarifnummer 1006.20.15.00.0 ein Zusatzzoll auf Reis mit Ursprung Russland?

Ja, für Waren mit Ursprung Russland gilt bei dieser Zolltarifnummer ein Zusatzzoll. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Gilt für die Zolltarifnummer 1006.20.15.00.0 ein Zusatzzoll auf Reis mit Ursprung Belarus?

Für Waren mit Ursprung Belarus gilt bei dieser Zolltarifnummer ein Zusatzzoll. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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