01Tarifbaum
Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 1006.30.67?
Die Zolltarifnummern darunter unterscheiden sich zuerst nach dem Gewicht des Inhalts der unmittelbaren Umschließungen: 5 kg oder weniger, mehr als 5 kg bis 20 kg, sowie Umschließungen, die nicht unter diese beiden Gewichtsgruppen fallen. Innerhalb der Gewichtsgruppen trennt Basmati-Reis (Zolltarifnummern 1006.30.67.12.0, 1006.30.67.22.0 und 1006.30.67.92.0) von anderem Duftreis (Zolltarifnummern 1006.30.67.14.0, 1006.30.67.24.0 und 1006.30.67.94.0). Reis, der kein Duftreis ist, gehört in die Zolltarifnummern 1006.30.67.16.0, 1006.30.67.26.0 oder 1006.30.67.96.0.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Ihre Ware einreihen
Welche der 9 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 1006.30.67
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Waren
Welche Waren fallen unter Warennummer 1006.30.67?
2 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Warennummer 1006.30.67. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
04Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 1006.30.67
Anmerkungen (5)
1. A) Die in den Positionen dieses Kapitels genannten Erzeugnisse gehören nur dann zu der jeweiligen Position, wenn sie als Körner, auch in Kolben oder auf dem Halm, gestellt werden. B) Zu diesem Kapitel gehören nicht Getreidekörner, die geschält oder anders bearbeitet wurden. Jedoch bleiben geschälter, geschliffener, polierter, glasierter und parboiled Reis sowie Bruchreis in Position 1006. Auch Quinoa, bei dem das Perikarp ganz oder teilweise entfernt wurde, um die Saponine abzutrennen, das aber nicht weiter bearbeitet wurde, bleibt in Position 1008.
1. Es gelten als: a) „rundkörniger Reis“ im Sinne der Unterpositionen 1006.10.30, 1006.20.11, 1006.20.92, 1006.30.21, 1006.30.42, 1006.30.61 und 1006.30.92: Reis, dessen Körner eine Länge von 5,2 mm oder weniger haben und bei denen das Verhältnis der Länge zur Breite weniger als 2 beträgt; b) „mittelkörniger Reis“ im Sinne der Unterpositionen 1006.10.50, 1006.20.13, 1006.20.94, 1006.30.23, 1006.30.44, 1006.30.63 und 1006.30.94: Reis, dessen Körner eine Länge von mehr als 5,2 mm und 6,0 mm oder weniger haben und bei denen das Verhältnis der Länge zur Breite weniger als 3 beträgt; c) „langkörniger Reis“ im Sinne der Unterpositionen 1006.10.71, 1006.10.79, 1006.20.15, 1006.20.17, 1006.20.96, 1006.20.98, 1006.30.25, 1006.30.27, 1006.30.46, 1006.30.48, 1006.30.65, 1006.30.67, 1006.30.96 und 1006.30.98: Reis, dessen Körner eine Länge von mehr als 6,0 mm haben; d) „Rohreis (Paddy-Reis)“ im Sinne der Unterpositionen 1006.10.30, 1006.10.50, 1006.10.71, 1006.10.79 und 1006.10.90: Reis in der Strohhülse, gedroschen; e) „geschälter Reis“ im Sinne der Unterpositionen 1006.20.11, 1006.20.13, 1006.20.15, 1006.20.17, 1006.20.19, 1006.20.92, 1006.20.94, 1006.20.96, 1006.20.98 und 1006.20.99: Reis, bei dem nur die Strohhülse entfernt worden ist. Hierunter fällt insbesondere Reis, der unter den Handelsbezeichnungen „Braunreis“, „Cargo-Reis“, „Loonzain-Reis“ und „riso sbramato“ bekannt ist; f) „halbgeschliffener Reis“ im Sinne der Unterpositionen 1006.30.21, 1006.30.23, 1006.30.25, 1006.30.27, 1006.30.29, 1006.30.42, 1006.30.44, 1006.30.46, 1006 …
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
1. Hartweizen sind Weizen der Art Triticum durum und die Hybridsorten aus der Sortenkreuzung des Triticum durum, welche die gleiche Chromosomenanzahl (28) enthalten.
2. Auf Mischungen, die zu diesem Kapitel gehören, sind folgende Zollsätze anzuwenden: a) auf Mischungen, in denen einer der Bestandteile mindestens 90 GHT ausmacht, ist der für diesen Bestandteil geltende Zollsatz anzuwenden; b) auf andere Mischungen ist der Zollsatz des Bestandteils anzuwenden, der zu dem höchsten Zollbetrag führt.
Einreihungsverordnungen (4)
| Verordnung | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| 1395/9304.06.1993 | Vollständig geschliffener, mikronisierter Reis, der mit Infrarotstrahlen ohne Verkleisterung der Stärke behandelt wurde, wurde in die Warennummer 1006.30.92 eingereiht. | 1006.30.92 |
| 1395/9304.06.1993 | Vollständig geschliffener, mikronisierter Reis, der mit Infrarotstrahlen ohne Verkleisterung der Stärke behandelt wurde, wurde in die Warennummer 1006.30.96 eingereiht. | 1006.30.96 |
| 1395/9304.06.1993 | Vollständig geschliffener, mikronisierter Reis, der mit Infrarotstrahlen ohne Verkleisterung der Stärke behandelt wurde, wurde in die Warennummer 1006.30.98 eingereiht. | 1006.30.98 |
| 1395/9304.06.1993 | Vollständig geschliffener, mikronisierter Reis, der mit Infrarotstrahlen ohne Verkleisterung der Stärke behandelt wurde, wurde in die Warennummer 1006.30.94 eingereiht. | 1006.30.94 |
Urteile des EuGH (1)
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Warennummer 1006.30.67
Welche Zolltarifnummer unter der Warennummer 1006.30.67 gilt für Basmati-Reis?
Basmati-Reis gehört je nach Gewicht des Inhalts der unmittelbaren Umschließung in 1006.30.67.12.0, 1006.30.67.22.0 oder 1006.30.67.92.0. In unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 5 kg oder weniger gilt 1006.30.67.12.0, bei mehr als 5 kg bis 20 kg 1006.30.67.22.0. Fallen die Umschließungen nicht unter diese beiden Gewichtsgruppen, gilt 1006.30.67.92.0.
Gilt unter der Warennummer 1006.30.67 eine Einfuhrkontrolle für GVO?
Ja, bei der Einfuhr aus allen Ländern gilt eine Einfuhrkontrolle hinsichtlich genetisch veränderter Organismen (GVO) und GVO enthaltende Erzeugnisse. Für die Einfuhr aus China gilt dieselbe Einfuhrkontrolle.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile

