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Zolltarifnummer 1006.10.71.00.0 – Rohreis, langkörnig, Verhältnis 2–3

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Rohreis (Paddy-Reis) mit langen Körnern, die länger als 6,0 mm sind und bei denen das Verhältnis der Länge zur Breite mehr als 2, aber weniger als 3 beträgt. Rohreis mit einem Verhältnis von 3 oder mehr gehört in 1006.10.79.00.0.

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Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 1006.10.71.00.0?

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 1006.10.71.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren pflanzlichen Ursprungs
KapitelGetreide
PositionReis
UnterpositionRohreis (Paddy-Reis)
Zolltarifnummerzur Aussaat
anderer
Zolltarifnummerrundkörniger
Zolltarifnummermittelkörniger
langkörniger
Zolltarifnummermit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 3Diese Seite
Zolltarifnummermit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr
Zolltarifnummeranderer
Unterpositiongeschälter Reis ("Cargo-Reis" oder "Braunreis")
Unterpositionhalbgeschliffener oder vollständig geschliffener Reis, auch poliert oder glasiert
UnterpositionBruchreis

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code1006.106-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer1006.10.718-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code1006.10.71.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer1006.10.71.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1006.10.71.00.0?

Kapitel 10 Getreide › 1006 Reis
✓Rohreis (Paddy-Reis)Die Ware muss als Rohreis (Paddy-Reis) vorliegen. Nach der Anmerkung zu Kapitel 10 gehören Getreidekörner, die geschält oder anders bearbeitet wurden, nicht zu diesem Kapitel.
✓andererDie Ware darf nicht zur Aussaat bestimmt sein. Sie ist für eine andere Verwendung als die Aussaat vorgesehen.
✓langkörnigerDie Körner müssen eine Länge von mehr als 6,0 mm haben.
✓mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 3Das Verhältnis der Länge zur Breite der Körner muss mehr als 2, jedoch weniger als 3 betragen.
1006.10.71.00.0Langkörniger Rohreis, Verhältnis 2 bis 3

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1006.10.71.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 1006.10.71

ZolltarifnummerWortlaut
1006.10.71.00.0mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 3

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1006.10.71 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
1006.10.501Reis mit mittellangen Körnern und rotbrauner Farbe. Die Spelzen, der Keim und das Perikarp sind vollständig vorhanden. Der Reis wurde nicht mit kochendem Wasser behandelt (parboiled). Er wird in …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1006.10.71.00.0

€
1006.10.71.00.0Drittlandszoll211,00 EUR je t–––
1006.10.71.00.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll211,00 EUR je t + 50 %–––
1006.10.71.00.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll211,00 EUR je t + 50 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (7)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.0083alle Drittländer15 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.0165Bangladesch101,16 EUR je t01.01.2026 – 31.12.2026
09.0878Mercosur0 %01.05.2026 – 31.12.2026
09.4729Vietnam0,00 EUR je tseit 01.01.2022
09.4731Vietnam0,00 EUR je tseit 01.01.2022
09.7222Peru0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.7530Ecuador0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 211,00 EUR je t gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 33 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Kanada, Singapur und Israel. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Neuseeland105,48 EUR je t

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1006.10.71.00.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleEinfuhrkontrolle hinsichtlich genetisch veränderter Organismen (GVO) und GVO enthaltende Erzeugnisse · ChinaEinfuhr aus China: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle · IndienEinfuhr aus Indien nur mit Genehmigung, Bescheinigung oder Nachweis, dass die Ware nicht betroffen ist; welche Unterlage gilt, nennt der EU-TARIC.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle · PakistanEinfuhr aus Pakistan nur mit Genehmigung, Bescheinigung oder Nachweis, dass die Ware nicht betroffen ist; welche Unterlage gilt, nennt der EU-TARIC.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle hinsichtlich genetisch veränderter Organismen (GVO) und GVO enthaltende Erzeugnisse · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1006.10.71.00.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 10, Anmerkung 1
1. A) Die in den Positionen dieses Kapitels genannten Erzeugnisse gehören nur dann zu der jeweiligen Position, wenn sie als Körner, auch in Kolben oder auf dem Halm, gestellt werden. B) Zu diesem Kapitel gehören nicht Getreidekörner, die geschält oder anders bearbeitet wurden. Jedoch bleiben geschälter, geschliffener, polierter, glasierter und parboiled Reis sowie Bruchreis in Position 1006. Auch Quinoa, bei dem das Perikarp ganz oder teilweise entfernt wurde, um die Saponine abzutrennen, das aber nicht weiter bearbeitet wurde, bleibt in Position 1008.
Wortlaut · Kapitel 10, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Es gelten als: a) „rundkörniger Reis“ im Sinne der Unterpositionen 1006.10.30, 1006.20.11, 1006.20.92, 1006.30.21, 1006.30.42, 1006.30.61 und 1006.30.92: Reis, dessen Körner eine Länge von 5,2 mm oder weniger haben und bei denen das Verhältnis der Länge zur Breite weniger als 2 beträgt; b) „mittelkörniger Reis“ im Sinne der Unterpositionen 1006.10.50, 1006.20.13, 1006.20.94, 1006.30.23, 1006.30.44, 1006.30.63 und 1006.30.94: Reis, dessen Körner eine Länge von mehr als 5,2 mm und 6,0 mm oder weniger haben und bei denen das Verhältnis der Länge zur Breite weniger als 3 beträgt; c) „langkörniger Reis“ im Sinne der Unterpositionen 1006.10.71, 1006.10.79, 1006.20.15, 1006.20.17, 1006.20.96, 1006.20.98, 1006.30.25, 1006.30.27, 1006.30.46, 1006.30.48, 1006.30.65, 1006.30.67, 1006.30.96 und 1006.30.98: Reis, dessen Körner eine Länge von mehr als 6,0 mm haben; d) „Rohreis (Paddy-Reis)“ im Sinne der Unterpositionen 1006.10.30, 1006.10.50, 1006.10.71, 1006.10.79 und 1006.10.90: Reis in der Strohhülse, gedroschen; e) „geschälter Reis“ im Sinne der Unterpositionen 1006.20.11, 1006.20.13, 1006.20.15, 1006.20.17, 1006.20.19, 1006.20.92, 1006.20.94, 1006.20.96, 1006.20.98 und 1006.20.99: Reis, bei dem nur die Strohhülse entfernt worden ist. Hierunter fällt insbesondere Reis, der unter den Handelsbezeichnungen „Braunreis“, „Cargo-Reis“, „Loonzain-Reis“ …

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-311/0412.01.2006Die Prüfung der ersten Vorlagefrage hat nichts ergeben, was die Gültigkeit der Zusätzlichen Anmerkung 1 Buchstabe f zu Kapitel 10 des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 10 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 1006.10.71

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 4 Zollkontingente statt 7.
  1. 01.01.20171006.10.71neu eingeführt · „mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 3“ · aus 8 Vorgängern
  2. 01.01.20171006.10.71.00.0neu eingeführt · „mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 3“ · aus 8 Vorgängern

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1006.10.71.00.0

Gilt für Rohreis unter 1006.10.71.00.0 ein Zusatzzoll für Waren aus Belarus?

Ja, für Waren mit Ursprung Belarus gilt für 1006.10.71.00.0 ein Zusatzzoll. Er gilt bei der Einfuhr.

Gilt für Rohreis unter 1006.10.71.00.0 ein Zusatzzoll für Waren aus Russland?

Ja, für Waren mit Ursprung Russland gilt für 1006.10.71.00.0 ein Zusatzzoll. Er gilt bei der Einfuhr.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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