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HS-Code · weltweit gleichZollaussetzung

HS-Code 3808.59 – Gelistete Pestizid-Zubereitungen

HS-Code · 6-stellig

Die Unterposition 3808.59 mit dem Wortlaut „andere“ erfasst Insektizide, Fungizide, Herbizide und ähnliche Erzeugnisse der Position 3808, die eine der in der Unterpositions-Anmerkung 1 genannten Substanzen enthalten, etwa DDT, Lindan oder Dieldrin. Von der Nachbarnummer 3808.52 trennt sie die Behältnisgröße: Dort steht DDT nur in Behältnissen mit einem Nettogewicht von nicht mehr als 300 g. Die Zolltarifnummern darunter richten sich nach dem enthaltenen Stoff, die letzte davon nach dem Wortlaut „andere“.

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Gehört Ihr Pestizid mit Lindan zu HS-Code 3808.59?

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01Tarifbaum

Welche Nummer gilt unter HS-Code 3808.59?

Die Zolltarifnummern 3808.59.00.10.0 bis 3808.59.00.70.0 unterscheiden sich nach dem enthaltenen Stoff: Perfluoroctansulfonsäure (3808.59.00.10.0), Camphechlor (3808.59.00.15.0), DDT (3808.59.00.20.0), Chlordan (3808.59.00.30.0), Lindan (3808.59.00.40.0), Dieldrin (3808.59.00.50.0), Endosulfan (3808.59.00.60.0) und Hexachlorbenzol (3808.59.00.70.0). Die Zolltarifnummer 3808.59.00.90.0 mit dem Wortlaut „andere“ erfasst die übrigen Erzeugnisse, die keinem der genannten Stoffe zugeordnet sind.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittErzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
KapitelVerschiedene Erzeugnisse der chemischen Industrie
PositionInsektizide, Rodentizide, Fungizide, Herbizide, Keimhemmungsmittel und Pflanzenwuchsregulatoren, Desinfektionsmittel und ähnliche Erzeugnisse, in Formen oder Aufmachungen für den Einzelverkauf oder als Zubereitungen oder Waren (z. B. Schwefelbänder, Schwefelfäden, Schwefelkerzen und Fliegenfänger)
Erzeugnisse im Sinne der Unterpositions-Anmerkung 1 zu diesem Kapitel
UnterpositionandereDiese Seite
ZolltarifnummerZubereitung, die Perfluoroctansulfonsäure und ihre Salze enthält, als Pestizid verwendet (CAS 1763-23-1 )
6 % · 0 vZTA
ZolltarifnummerCamphechlor und Zubereitungen (CAS 8001-35-2)
6 % · 0 vZTA
ZolltarifnummerDDT (ISO) enthaltende Zubereitung, die als Pestizid verwendet wird (CAS 50-29-3)
6 % · 0 vZTA
ZolltarifnummerChlordan (ISO) enthaltende Zubereitung, als Pestizid verwendet
6 % · 0 vZTA
Zolltarifnummerals Pestizid verwendete Zubereitung, Lindan (ISO, INN) (γ-HCH (ISO)) enthaltend (CAS 58-89-9)
6 % · 0 vZTA
ZolltarifnummerDieldrin (ISO) enthaltende Zubereitung, die als Pestizid verwendet wird (CAS 60-57-1)
6 % · 0 vZTA
ZolltarifnummerEndosulfan (ISO) enthaltende Zubereitung, als Pestizid verwendet (CAS 115-29-7)
6 % · 0 vZTA
ZolltarifnummerHexachlorbenzol enthaltende Zubereitung, als Pestizid verwendet (CAS 118-74-1)
6 % · 0 vZTA
Zolltarifnummerandere
6 % · 0 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 3808.59

KontrolleEinfuhrkontrollen von Quecksilber · alle LänderEinfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr
KontrolleREACH · alle LänderEinfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle persistente organische Schadstoffe (POP) · alle LänderGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · OECDAusfuhr
KontrolleAusfuhrkontrolle gefährlicher Chemikalien · alle LänderAusfuhr
KontrolleQuecksilber-Ausfuhrkontrolle · alle LänderAusfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderAusfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

03Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 3808.59

Anmerkungen (6)

Wortlaut · Abschnitt VI, Anmerkung 2
2. Vorbehaltlich der Anmerkung 1 sind Waren, die wegen ihrer Dosierung oder wegen ihrer Aufmachung für den Einzelverkauf zu einer der Positionen 3004, 3005, 3006, 3212, 3303, 3304, 3305, 3306, 3307, 3506, 3707 oder 3808 gehören können, dieser Position zuzuweisen, auch wenn andere Positionen der Nomenklatur in Betracht kommen.
Wortlaut · Kapitel 38, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 38 gehören nicht: a) isolierte chemisch einheitliche Elemente oder Verbindungen, ausgenommen die nachstehend aufgeführten: 1) künstlicher Grafit (Position 3801); 2) Insektizide, Rodentizide, Fungizide, Herbizide, Keimhemmungsmittel und Pflanzenwuchsregulatoren, Desinfektionsmittel und ähnliche Erzeugnisse, in Formen oder Aufmachungen der in Position 3808 beschriebenen Art; 3) Feuerlöschmittel in Form von Ladungen für Feuerlöschgeräte oder von Feuerlöschgranaten oder Feuerlöschbomben (Position 3813); 4) zertifizierte Referenzmaterialien gemäß nachstehender Anmerkung 2; 5) die in der nachstehenden Anmerkung 3 a) oder 3 c) aufgeführten Erzeugnisse; b) Mischungen von chemischen Erzeugnissen und Lebensmitteln oder anderen Stoffen mit Nährwert, von der zum Zubereiten von Lebensmitteln für die menschliche Ernährung verwendeten Art (im Allgemeinen Position 2106); c) Waren der Position 2404; d) Schlacken, Aschen und Rückstände (einschließlich Schlämme, andere als Klärschlamm), die Metalle, Arsen oder deren Mischungen enthalten und die die Bedingungen der Anmerkung 3 a) oder 3 b) des Kapitels 26 erfüllen (Position 2620); e) Arzneiwaren (Position 3003 oder 3004); f) ausgebrauchte Katalysatoren, von der zur Gewinnung von unedlen Metallen oder zur Herstellung von chemischen Verbindungen unedler Metalle verwendeten Art (Position 2620), ausgebrauchte Katalysatoren von der hauptsächlich zur Wiedergewinnung von Edelmetallen verwendeten Art (Position 7112) sowie Katalysatoren, die aus Metallen oder Metall-Legierungen in Form von z. B. sehr feinem Pulver oder …
Weitere 4 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 38, Unterpositions-Anmerkung 1
1. Zu den Unterpositionen 3808.52 und 3808.59 gehören nur Erzeugnisse der Position 3808, die eine oder mehrere der folgenden Substanzen enthalten: Alachlor (ISO); Aldicarb (ISO); Aldrin (ISO); Azinphosmethyl (ISO), Binapacryl (ISO); Camphechlor (ISO) (Toxaphen); Captafol (ISO); Carbofuran (ISO); Chlordan (ISO); Chlordimeform (ISO); Chlorbenzilat (ISO); DDT (ISO) (Clofenotan (INN), 1,1,1-Trichlor-2,2-bis(p-chlorphenyl)ethan); Dieldrin (ISO, INN); 4,6-Dinitro-o-cresol (DNOC (ISO)) oder seine Salze; Dinoseb (ISO), seine Salze oder Ester; Endosulfan (ISO); Ethylendibromid (ISO) (1,2-Dibromethan); Ethylendichlorid (ISO) (1,2-Dichlorethan); Fluoracetamid (ISO); Heptachlor (ISO); Hexachlorbenzol (ISO); 1,2,3,4,5,6-Hexachlorcyclohexan (HCH (ISO)), einschließlich Lindan (ISO, INN); Quecksilberverbindungen; Methamidophos (ISO); Monocrotophos (ISO); Oxiran (Ethylenoxid), Parathion (ISO); Parathionmethyl (ISO) (Methylparathion); Pentachlorphenol (ISO), seine Salze oder Ester; Perfluoroctansulfonsäure und ihre Salze; Perfluoroctansulfonamide; Perfluoroctansulfonylfluorid; Phosphamidon (ISO); 2,4,5-T (ISO) (2,4,5-Trichlorphenoxyessigsäure), ihre Salze oder Ester; Tributylzinnverbindungen; Trichlorfon (ISO).
Wortlaut · Kapitel 38, Unterpositions-Anmerkung 2
2. Zu den Unterpositionen 3808.61 bis 3808.69 gehören nur Erzeugnisse der Position 3808, die Alpha-Cypermethrin (ISO), Bendiocarb (ISO), Bifenthrin (ISO), Chlorfenapyr (ISO), Cyfluthrin (ISO), Deltamethrin (INN, ISO), Etofenprox (INN), Fenitrothion (ISO), Lambda-Cyhalothrin (ISO), Malathion (ISO), Pirimiphosmethyl (ISO) oder Propoxur (ISO) enthalten.
Wortlaut · Abschnitt VI, Anmerkung 3
3. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, die alle oder teilweise zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Mischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden, b) zusammen gestellt werden und c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind.
Wortlaut · Kapitel 38, Anmerkung 4
4. In der Nomenklatur gelten als „Siedlungsabfälle“ solche Abfälle, die von Haushalten, Hotels, Restaurants, Krankenhäusern, Geschäften, Büros usw. entsorgt werden, und auch Abfälle der Straßenreinigung sowie Abfälle von Bau- und Abbrucharbeiten. Siedlungsabfälle enthalten allgemein eine Vielzahl von verschiedenen Materialien wie Kunststoffe, Kautschuk, Holz, Papier, Textilien, Glas, Metalle, Nahrungsmittel, defekte Möbel und andere beschädigte oder zu entsorgende Gegenstände. Der Begriff „Siedlungsabfälle“ erfasst jedoch nicht: a) einzelne Materialien oder Erzeugnisse, die von den Abfällen getrennt wurden, wie beispielsweise Abfälle aus Kunststoffen, Kautschuk, Holz, Papier, Textilien, Glas oder Metall, Elektro- und Elektronikaltgeräte und -schrott (einschließlich Altbatterien), die in die vorgesehenen Positionen eingereiht werden; b) Industrieabfälle; c) pharmazeutische Abfälle gemäß Anmerkung 4 k zu Kapitel 30; oder d) klinische Abfälle gemäß der nachstehenden Anmerkung 6 a).

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-941/1910.03.2021Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der sich aus der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1101/2014 der …

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

04Häufige Fragen

Häufige Fragen zum HS-Code 3808.59

Welche Waren gehören nicht unter HS-Code 3808.59?

Isolierte chemisch einheitliche Elemente oder Verbindungen gehören nicht zu Kapitel 38, ausgenommen Insektizide, Fungizide und ähnliche Erzeugnisse in Formen oder Aufmachungen der Position 3808. Mischungen von chemischen Erzeugnissen mit Lebensmitteln gehören im Allgemeinen zu Position 2106. Erzeugnisse der Position 3808, die eine der in der Unterpositions-Anmerkung 1 genannten Substanzen enthalten, etwa DDT oder Lindan, gehören in die Unterpositionen 3808.52 oder 3808.59; DDT in Behältnissen mit einem Nettogewicht von nicht mehr als 300 g gehört in 3808.52, sonst in 3808.59.

Welche Zolltarifnummer gilt für eine Zubereitung mit Lindan unter HS-Code 3808.59?

Eine als Pestizid verwendete Zubereitung, die Lindan (ISO, INN) (γ-HCH (ISO)) enthält, gehört in die Zolltarifnummer 3808.59.00.40.0. Erzeugnisse der Unterposition 3808.59 ohne einen der genannten Stoffe gehören in die Zolltarifnummer 3808.59.00.90.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
8-stellige Nummern und Wortlaut
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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