01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 8413?
Die Position beginnt mit Pumpen, die mit einer Messvorrichtung ausgestattet oder zur Aufnahme einer solchen bestimmt sind, und gliedert sich danach nach der Bauart. Ausgabepumpen für Kraftstoffe oder Schmiermittel stehen in Unterposition 8413.11 mit der Nummer 8413.11.00.00.0, andere in Unterposition 8413.19, Handpumpen in Unterposition 8413.20 und Kraftstoff-, Öl- oder Kühlmittelpumpen für Kolbenverbrennungsmotoren in Unterposition 8413.30. Betonpumpen stehen in der Nummer 8413.40.00.00.0, oszillierende Verdrängerpumpen in Unterposition 8413.50 mit Hydroaggregaten und Dosierpumpen, rotierende Verdrängerpumpen in Unterposition 8413.60 mit Zahnrad-, Flügelzellen- und Schraubenspindelpumpen. Kreiselpumpen stehen in Unterposition 8413.70 mit Tauchmotorpumpen, Umlaufbeschleunigern, Kanalradpumpen und Radialkreiselpumpen, andere Pumpen und Hebewerke für Flüssigkeiten in den Unterpositionen 8413.81 und 8413.82, Teile in den Unterpositionen 8413.91 und 8413.92.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
- 8413.20Handpumpen, ausgenommen solche der Unterposition 8413.11 oder 8413.19
- 8413.20.00.10.08413.20.00.90.0
Ihre Ware einreihen
Welche der 33 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 8413
61 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 8413. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
Maschinenteil – 8413.91.00.90.0
Pumpe – 8413.70.59.90.0
Hydraulikpumpe – 8413.60.31.90.0
Wasserpumpe – 8413.70.59.90.0
Hydrauliksystem – 8413.60.20.90.0
Wasserpumpen-Teil – 8413.91.00.90.0
Membranpumpe – 8413.50.80.90.0
Pumpenkopf – 8413.91.00.90.0
Handpumpe – 8413.20.00.90.0
Ejektor – 8413.81.00.90.0
Elektrische Wasserpumpe – 8413.70.81.90.0
Hydraulikaggregat – 8413.60.20.90.0
Schmierpumpe – 8413.60.39.90.0
Pumpenbaugruppe – 8413.60.20.90.0
Lotionspumpe – 8413.20.00.90.0
Impeller – 8413.91.00.90.003Maßnahmen
Maßnahmen in Position 8413
Rechts: wie viele der 33 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 8413
Anmerkungen (7)
2. Vorbehaltlich der Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI und der Anmerkung 11 zu diesem Kapitel sind Maschinen, Apparate und Geräte, die sowohl in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 als auch in die Positionen 8425 bis 8480 eingereiht werden können, in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 einzureihen. A) Zu Position 8419 gehören jedoch nicht: a) Brutapparate und Aufzuchtapparate, für die Geflügelzucht, sowie Keimapparate (Position 8436); b) Getreidenetzapparate für die Müllerei (Position 8437); c) Diffuseure für die Zuckerherstellung (Position 8438); d) Maschinen und Apparate zum Warmbehandeln von Garnen, Geweben oder anderen Spinnstoffwaren (Position 8451); e) Apparate, Vorrichtungen oder Laborausstattung, die eine mechanische Arbeit verrichten, bei der eine Temperaturänderung zwar notwendig, aber nur von untergeordneter Bedeutung ist. B) Zu Position 8422 gehören jedoch nicht: a) Nähmaschinen zum Verschließen von Verpackungen (Position 8452); b) Büromaschinen und -apparate der Position 8472. C) Zu Position 8424 gehören jedoch nicht: a) Tintenstrahldruckmaschinen (Position 8443); b) Wasserstrahlschneidemaschinen (Position 8456).
3. Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind kombinierte Maschinen aus zwei oder mehr Maschinen verschiedener Art, die zusammen arbeiten sollen und ein Ganzes bilden, sowie Maschinen, die ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, zwei oder mehrere verschiedene, sich abwechselnde oder ergänzende Tätigkeiten (Funktionen) auszuführen, nach der das Ganze kennzeichnenden Haupttätigkeit (Hauptfunktion) einzureihen.
4. Besteht eine Maschine oder eine Kombination aus Maschinen aus entweder voneinander getrennten oder durch Leitungen, Übertragungsvorrichtungen, elektrischen Kabeln oder anderen Vorrichtungen miteinander verbundenen Einzelkomponenten, die gemeinsam eine genau bestimmte, in einer der Positionen des Kapitels 84 oder 85 erfasste Funktion ausüben, so ist das Ganze in die Position einzureihen, die diese Funktion erfasst.
Weitere 4 Anmerkungen im Wortlaut
5. Bei der Anwendung der Anmerkungen des Abschnitts XVI umfasst der Begriff „Maschinen“ alle Maschinen, Apparate, Geräte und Vorrichtungen der in den Positionen des Kapitels 84 oder 85 genannten Art.
1. Zur Montage oder zur Instandhaltung der Maschinen benötigte Werkzeuge sind wie die Maschinen einzureihen, zu denen sie gehören, wenn sie mit ihnen gestellt werden. Dies gilt auch für auswechselbare Werkzeuge, wenn sie mit den Maschinen, deren übliche Ausrüstung sie darstellen, gestellt und üblicherweise zusammen mit ihnen verkauft werden.
2. Auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle hat der Anmelder zur Ergänzung der Anmeldung/Zollanmeldung erläuternde Unterlagen (z. B. eine Warenbeschreibung, Prospekte, Katalogauszüge, Fotografien) beizufügen, aus denen die geläufige Bezeichnung der Maschine, ihre Verwendung und ihre wesentlichen Merkmale hervorgehen. Bei zerlegten oder nicht zusammengesetzten Maschinen hat der Anmelder auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle ferner einen Montageplan und ein Verzeichnis des Inhalts der einzelnen Packstücke als Beleg zur Anmeldung/Zollanmeldung vorzulegen.
3. Auf Antrag des Anmelders und bei Beachtung der von den zuständigen Behörden festzusetzenden Voraussetzungen werden die Bestimmungen der Allgemeinen Vorschrift 2 Buchstabe a) auch auf Maschinen angewendet, die in Teilsendungen ein- oder ausgehen.
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 8413
29 der 33 Warennummern der Position 8413 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19728413.11.00.00.0eingeführt · Ausgabepumpen für Kraftstoffe oder Schmiermittel, von der in Tankstellen oder …
- 01.01.20068413.30.20eingeführt · Einspritzpumpen
- 01.01.20068413.30.80eingeführt · andere
- 01.01.19728413.40.00.00.0eingeführt · Betonpumpen
- 01.01.20068413.50.20eingeführt · Hydroaggregate
- 01.01.20068413.50.40eingeführt · Dosierpumpen
- 01.01.20068413.50.61eingeführt · Hydropumpen
- 01.01.20068413.50.69eingeführt · andere
- 01.01.20068413.50.80eingeführt · andere
- 01.01.20068413.60.20eingeführt · Hydroaggregate
- 01.01.20068413.60.31eingeführt · Hydropumpen
- 01.01.20068413.60.39eingeführt · andere
- 01.01.20068413.60.61eingeführt · Hydropumpen
- 01.01.20068413.60.69eingeführt · andere
- 01.01.20068413.60.70eingeführt · Schraubenspindelpumpen
- 01.01.20068413.60.80eingeführt · andere
- 01.01.19728413.70.21.00.0eingeführt · einstufig · zuletzt geändert 01.01.2006
- 01.01.19728413.70.29.00.0eingeführt · mehrstufig · zuletzt geändert 01.01.2006
- 01.01.19728413.70.30.00.0eingeführt · Umlaufbeschleuniger für Heizungs- und Heißwasseranlagen, ohne Wellenabdichtung · zuletzt geändert 01.01.2006
- 01.01.20068413.70.35eingeführt · 15 mm oder weniger
- 01.01.20068413.70.45eingeführt · Kanalradpumpen und Seitenkanalpumpen
- 01.01.20068413.70.51eingeführt · in Blockbauweise
- 01.01.20068413.70.59eingeführt · andere
- 01.01.20068413.70.65eingeführt · mehrströmig
- 01.01.20068413.70.75eingeführt · mehrstufig
- 01.01.20068413.70.81eingeführt · einstufig
- 01.01.20068413.70.89eingeführt · mehrstufig
- 01.01.19728413.82.00.00.0eingeführt · Hebewerke für Flüssigkeiten
- 01.01.19728413.92.00.00.0eingeführt · von Hebewerken für Flüssigkeiten
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 8413
Welche Unterposition gilt für Ihre Pumpe in Position 8413?
Die Unterposition richtet sich nach der Bauart der Pumpe: Ausgabepumpen, Handpumpen, Pumpen für Kraftstoff, Öl oder Kühlmittel, Betonpumpen, Verdrängerpumpen, Kreiselpumpen oder Hebewerke für Flüssigkeiten haben jeweils eigene Unterpositionen innerhalb von Position 8413. Für Kreiselpumpen gilt etwa Unterposition 8413.70, für Verdrängerpumpen 8413.50 oder 8413.60.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen