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Position 8413 – Pumpen und Hebewerke für Flüssigkeiten

Position im Zolltarif

84Kapitel13Position

Position 8413 umfasst Flüssigkeitspumpen, auch mit Flüssigkeitsmesser, sowie Hebewerke für Flüssigkeiten, etwa Kreiselpumpen, Verdrängerpumpen, Betonpumpen, Dosierpumpen, Handpumpen und Hydroaggregate. Luft- oder Vakuumpumpen sowie Gaskompressoren und Ventilatoren gehören in Position 8414, Motoren und Kraftmaschinen in Position 8412.

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 8413?

Die Position beginnt mit Pumpen, die mit einer Messvorrichtung ausgestattet oder zur Aufnahme einer solchen bestimmt sind, und gliedert sich danach nach der Bauart. Ausgabepumpen für Kraftstoffe oder Schmiermittel stehen in Unterposition 8413.11 mit der Nummer 8413.11.00.00.0, andere in Unterposition 8413.19, Handpumpen in Unterposition 8413.20 und Kraftstoff-, Öl- oder Kühlmittelpumpen für Kolbenverbrennungsmotoren in Unterposition 8413.30. Betonpumpen stehen in der Nummer 8413.40.00.00.0, oszillierende Verdrängerpumpen in Unterposition 8413.50 mit Hydroaggregaten und Dosierpumpen, rotierende Verdrängerpumpen in Unterposition 8413.60 mit Zahnrad-, Flügelzellen- und Schraubenspindelpumpen. Kreiselpumpen stehen in Unterposition 8413.70 mit Tauchmotorpumpen, Umlaufbeschleunigern, Kanalradpumpen und Radialkreiselpumpen, andere Pumpen und Hebewerke für Flüssigkeiten in den Unterpositionen 8413.81 und 8413.82, Teile in den Unterpositionen 8413.91 und 8413.92.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittMaschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder …
KapitelKernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und mechanische Geräte; Teile davon
PositionFlüssigkeitspumpen, auch mit Flüssigkeitsmesser; Hebewerke für FlüssigkeitenDiese Seite
Pumpen, mit Messvorrichtung ausgestattet oder ihrer Beschaffenheit nach zur Aufnahme einer Messvorrichtung bestimmt
ZolltarifnummerAusgabepumpen für Kraftstoffe oder Schmiermittel, von der in Tankstellen oder Kraftfahrzeugwerkstätten verwendeten Art
1,7 % · 2 vZTA
Unterpositionandere
1,7 % · 18 vZTA
UnterpositionHandpumpen, ausgenommen solche der Unterposition 8413.11 oder 8413.19
1,7 % · 34 vZTA
UnterpositionKraftstoff-, Öl- oder Kühlmittelpumpen für Kolbenverbrennungsmotoren
1,7 % · 11 vZTA
Kombinierte NomenklaturEinspritzpumpen
Kombinierte Nomenklaturandere
ZolltarifnummerBetonpumpen
1,7 % · 0 vZTA
Unterpositionandere oszillierende Verdrängerpumpen
1,7 % · 47 vZTA
Kombinierte NomenklaturHydroaggregate
Kombinierte NomenklaturDosierpumpen
andere
Kolbenpumpen
Kombinierte NomenklaturHydropumpen
Kombinierte Nomenklaturandere
Kombinierte Nomenklaturandere
Unterpositionandere rotierende Verdrängerpumpen
1,7 % · 48 vZTA
Kombinierte NomenklaturHydroaggregate
andere
Zahnradpumpen
Kombinierte NomenklaturHydropumpen
Kombinierte Nomenklaturandere
Flügelzellenpumpen
Kombinierte NomenklaturHydropumpen
Kombinierte Nomenklaturandere
Kombinierte NomenklaturSchraubenspindelpumpen
Kombinierte Nomenklaturandere
Unterpositionandere Kreiselpumpen
1,7 % · 261 vZTA
Tauchmotorpumpen
Zolltarifnummereinstufig
Zolltarifnummermehrstufig
ZolltarifnummerUmlaufbeschleuniger für Heizungs- und Heißwasseranlagen, ohne Wellenabdichtung
andere, mit einer Nennweite des Austrittsstutzens von
Kombinierte Nomenklatur15 mm oder weniger
mehr als 15 mm
Kombinierte NomenklaturKanalradpumpen und Seitenkanalpumpen
Radialkreiselpumpen
einstufig
einströmig
Kombinierte Nomenklaturin Blockbauweise
Kombinierte Nomenklaturandere
Kombinierte Nomenklaturmehrströmig
Kombinierte Nomenklaturmehrstufig
andere Kreiselpumpen
Kombinierte Nomenklatureinstufig
Kombinierte Nomenklaturmehrstufig
andere Pumpen; Hebewerke für Flüssigkeiten
UnterpositionPumpen
1,7 % · 5 vZTA
ZolltarifnummerHebewerke für Flüssigkeiten
1,7 % · 0 vZTA
Teile
Unterpositionvon Pumpen
1,7 % · 169 vZTA
Zolltarifnummervon Hebewerken für Flüssigkeiten
1,7 % · 0 vZTA

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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Welche der 33 Warennummern gilt für Ihre Ware?

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 8413

61 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 8413. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 8413

Rechts: wie viele der 33 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

senkt den ZollZollsatz bei Endverwendung · alle Länder26 von 33
senkt den ZollAutonome Zollaussetzung · alle Länder3 von 33
senkt den ZollZollaussetzung bei Endverwendung · alle Länder2 von 33
senkt den ZollZollkontingent · alle Länder1 von 33
verbotenSimbabwe-Sanktionen · Simbabwe4 von 33
verbotenGüter, die zu Folter oder Todesstrafe verwendet werden können · alle Länder1 von 33
GenehmigungGüter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use) · alle Länder20 von 33
KontrolleAusfuhrkontrolle · Kongo (Demokratische Republik)4 von 33
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 8413

Anmerkungen (7)

Wortlaut · Kapitel 84, Anmerkung 2
2. Vorbehaltlich der Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI und der Anmerkung 11 zu diesem Kapitel sind Maschinen, Apparate und Geräte, die sowohl in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 als auch in die Positionen 8425 bis 8480 eingereiht werden können, in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 einzureihen. A) Zu Position 8419 gehören jedoch nicht: a) Brutapparate und Aufzuchtapparate, für die Geflügelzucht, sowie Keimapparate (Position 8436); b) Getreidenetzapparate für die Müllerei (Position 8437); c) Diffuseure für die Zuckerherstellung (Position 8438); d) Maschinen und Apparate zum Warmbehandeln von Garnen, Geweben oder anderen Spinnstoffwaren (Position 8451); e) Apparate, Vorrichtungen oder Laborausstattung, die eine mechanische Arbeit verrichten, bei der eine Temperaturänderung zwar notwendig, aber nur von untergeordneter Bedeutung ist. B) Zu Position 8422 gehören jedoch nicht: a) Nähmaschinen zum Verschließen von Verpackungen (Position 8452); b) Büromaschinen und -apparate der Position 8472. C) Zu Position 8424 gehören jedoch nicht: a) Tintenstrahldruckmaschinen (Position 8443); b) Wasserstrahlschneidemaschinen (Position 8456).
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 3
3. Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind kombinierte Maschinen aus zwei oder mehr Maschinen verschiedener Art, die zusammen arbeiten sollen und ein Ganzes bilden, sowie Maschinen, die ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, zwei oder mehrere verschiedene, sich abwechselnde oder ergänzende Tätigkeiten (Funktionen) auszuführen, nach der das Ganze kennzeichnenden Haupttätigkeit (Hauptfunktion) einzureihen.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 4
4. Besteht eine Maschine oder eine Kombination aus Maschinen aus entweder voneinander getrennten oder durch Leitungen, Übertragungsvorrichtungen, elektrischen Kabeln oder anderen Vorrichtungen miteinander verbundenen Einzelkomponenten, die gemeinsam eine genau bestimmte, in einer der Positionen des Kapitels 84 oder 85 erfasste Funktion ausüben, so ist das Ganze in die Position einzureihen, die diese Funktion erfasst.
Weitere 4 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 5
5. Bei der Anwendung der Anmerkungen des Abschnitts XVI umfasst der Begriff „Maschinen“ alle Maschinen, Apparate, Geräte und Vorrichtungen der in den Positionen des Kapitels 84 oder 85 genannten Art.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Zur Montage oder zur Instandhaltung der Maschinen benötigte Werkzeuge sind wie die Maschinen einzureihen, zu denen sie gehören, wenn sie mit ihnen gestellt werden. Dies gilt auch für auswechselbare Werkzeuge, wenn sie mit den Maschinen, deren übliche Ausrüstung sie darstellen, gestellt und üblicherweise zusammen mit ihnen verkauft werden.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle hat der Anmelder zur Ergänzung der Anmeldung/Zollanmeldung erläuternde Unterlagen (z. B. eine Warenbeschreibung, Prospekte, Katalogauszüge, Fotografien) beizufügen, aus denen die geläufige Bezeichnung der Maschine, ihre Verwendung und ihre wesentlichen Merkmale hervorgehen. Bei zerlegten oder nicht zusammengesetzten Maschinen hat der Anmelder auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle ferner einen Montageplan und ein Verzeichnis des Inhalts der einzelnen Packstücke als Beleg zur Anmeldung/Zollanmeldung vorzulegen.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 3
3. Auf Antrag des Anmelders und bei Beachtung der von den zuständigen Behörden festzusetzenden Voraussetzungen werden die Bestimmungen der Allgemeinen Vorschrift 2 Buchstabe a) auch auf Maschinen angewendet, die in Teilsendungen ein- oder ausgehen.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 8413

29 der 33 Warennummern der Position 8413 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19728413.11.00.00.0eingeführt · Ausgabepumpen für Kraftstoffe oder Schmiermittel, von der in Tankstellen oder …
  2. 01.01.20068413.30.20eingeführt · Einspritzpumpen
  3. 01.01.20068413.30.80eingeführt · andere
  4. 01.01.19728413.40.00.00.0eingeführt · Betonpumpen
  5. 01.01.20068413.50.20eingeführt · Hydroaggregate
  6. 01.01.20068413.50.40eingeführt · Dosierpumpen
  7. 01.01.20068413.50.61eingeführt · Hydropumpen
  8. 01.01.20068413.50.69eingeführt · andere
  9. 01.01.20068413.50.80eingeführt · andere
  10. 01.01.20068413.60.20eingeführt · Hydroaggregate
  11. 01.01.20068413.60.31eingeführt · Hydropumpen
  12. 01.01.20068413.60.39eingeführt · andere
  13. 01.01.20068413.60.61eingeführt · Hydropumpen
  14. 01.01.20068413.60.69eingeführt · andere
  15. 01.01.20068413.60.70eingeführt · Schraubenspindelpumpen
  16. 01.01.20068413.60.80eingeführt · andere
  17. 01.01.19728413.70.21.00.0eingeführt · einstufig · zuletzt geändert 01.01.2006
  18. 01.01.19728413.70.29.00.0eingeführt · mehrstufig · zuletzt geändert 01.01.2006
  19. 01.01.19728413.70.30.00.0eingeführt · Umlaufbeschleuniger für Heizungs- und Heißwasseranlagen, ohne Wellenabdichtung · zuletzt geändert 01.01.2006
  20. 01.01.20068413.70.35eingeführt · 15 mm oder weniger
  21. 01.01.20068413.70.45eingeführt · Kanalradpumpen und Seitenkanalpumpen
  22. 01.01.20068413.70.51eingeführt · in Blockbauweise
  23. 01.01.20068413.70.59eingeführt · andere
  24. 01.01.20068413.70.65eingeführt · mehrströmig
  25. 01.01.20068413.70.75eingeführt · mehrstufig
  26. 01.01.20068413.70.81eingeführt · einstufig
  27. 01.01.20068413.70.89eingeführt · mehrstufig
  28. 01.01.19728413.82.00.00.0eingeführt · Hebewerke für Flüssigkeiten
  29. 01.01.19728413.92.00.00.0eingeführt · von Hebewerken für Flüssigkeiten

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 8413

Welche Unterposition gilt für Ihre Pumpe in Position 8413?

Die Unterposition richtet sich nach der Bauart der Pumpe: Ausgabepumpen, Handpumpen, Pumpen für Kraftstoff, Öl oder Kühlmittel, Betonpumpen, Verdrängerpumpen, Kreiselpumpen oder Hebewerke für Flüssigkeiten haben jeweils eigene Unterpositionen innerhalb von Position 8413. Für Kreiselpumpen gilt etwa Unterposition 8413.70, für Verdrängerpumpen 8413.50 oder 8413.60.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

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