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Position · 4-stelligDual-Use

Position 8460 – Schleif- und Honmaschinen für Metall

Position im Zolltarif

84Kapitel60Position

Werkzeugmaschinen zum Entgraten, Schärfen, Schleifen, Honen, Läppen oder Polieren von Metallen oder Cermets, etwa Schleif-, Schärf- und Honmaschinen, die mit Schleifscheiben, Schleifstoffen oder Poliermitteln arbeiten. Verzahnmaschinen und Zahnfertigbearbeitungsmaschinen gehören in Position 8461.

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Gehört Ihre Schleifmaschine zu HS-Code 8460?

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 8460?

Die Position gliedert sich zunächst nach der Art der Maschine. Flach- oder Planschleifmaschinen werden in Unterposition 8460.12 (numerisch gesteuert) und 8460.19 (andere) unterteilt. Andere Schleifmaschinen sind in 8460.22 bis 8460.24 (numerisch gesteuert) und 8460.29 (andere) gegliedert, Schärfmaschinen in 8460.31 (numerisch gesteuert) und 8460.39 (andere). Honmaschinen und Läppmaschinen bilden Unterposition 8460.40, die Unterposition 8460.90 erfasst alle übrigen Maschinen dieser Position.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittMaschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder …
KapitelKernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und mechanische Geräte; Teile davon
PositionWerkzeugmaschinen zum Entgraten, Schärfen, Schleifen, Honen, Läppen, Polieren oder zu anderem Fertigbearbeiten von Metallen oder Cermets mit Hilfe von Schleifscheiben, Schleifstoffen oder Poliermitteln, ausgenommen Verzahnmaschinen und Zahnfertigbearbeitungsmaschinen der Position 8461Diese Seite
Flach- oder Planschleifmaschinen
Zolltarifnummernumerisch gesteuert
1,7 % · 0 vZTA
Zolltarifnummerandere
1,7 % · 0 vZTA
andere Schleifmaschinen
Zolltarifnummerspitzenlose Schleifmaschinen, numerisch gesteuert
1,7 % · 0 vZTA
Zolltarifnummerandere Rundschleifmaschinen, numerisch gesteuert
1,7 % · 0 vZTA
Zolltarifnummerandere, numerisch gesteuert
1,7 % · 2 vZTA
Unterpositionandere
2,7 % · 1 vZTA
ZolltarifnummerRundschleifmaschinen
Zolltarifnummerandere
Schärfmaschinen
Zolltarifnummernumerisch gesteuert
1,7 % · 2 vZTA
Zolltarifnummerandere
1,7 % · 10 vZTA
UnterpositionHonmaschinen und Läppmaschinen
1,7 % · 0 vZTA
Zolltarifnummernumerisch gesteuert
Zolltarifnummerandere
Zolltarifnummerandere
1,7 % · 2 vZTA

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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02Maßnahmen

Maßnahmen in Position 8460

Rechts: wie viele der 12 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

verbotenLibyen-Sanktionen · Libyen12 von 12
verbotenMyanmar-Sanktionen · Myanmar12 von 12
verbotenVenezuela-Sanktionen · Venezuela12 von 12
verbotenSimbabwe-Sanktionen · Simbabwe12 von 12
GenehmigungGüter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use) · alle Länder6 von 12
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

03Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 8460

Anmerkungen (8)

Wortlaut · Kapitel 84, Anmerkung 2
2. Vorbehaltlich der Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI und der Anmerkung 11 zu diesem Kapitel sind Maschinen, Apparate und Geräte, die sowohl in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 als auch in die Positionen 8425 bis 8480 eingereiht werden können, in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 einzureihen. A) Zu Position 8419 gehören jedoch nicht: a) Brutapparate und Aufzuchtapparate, für die Geflügelzucht, sowie Keimapparate (Position 8436); b) Getreidenetzapparate für die Müllerei (Position 8437); c) Diffuseure für die Zuckerherstellung (Position 8438); d) Maschinen und Apparate zum Warmbehandeln von Garnen, Geweben oder anderen Spinnstoffwaren (Position 8451); e) Apparate, Vorrichtungen oder Laborausstattung, die eine mechanische Arbeit verrichten, bei der eine Temperaturänderung zwar notwendig, aber nur von untergeordneter Bedeutung ist. B) Zu Position 8422 gehören jedoch nicht: a) Nähmaschinen zum Verschließen von Verpackungen (Position 8452); b) Büromaschinen und -apparate der Position 8472. C) Zu Position 8424 gehören jedoch nicht: a) Tintenstrahldruckmaschinen (Position 8443); b) Wasserstrahlschneidemaschinen (Position 8456).
Wortlaut · Kapitel 84, Anmerkung 3
3. Werkzeugmaschinen zum Abtragen von Stoffen aller Art, die sowohl in die Position 8456 als auch in die Position 8457, 8458, 8459, 8460, 8461, 8464 oder 8465 eingereiht werden können, sind der Position 8456 zuzuweisen.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 3
3. Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind kombinierte Maschinen aus zwei oder mehr Maschinen verschiedener Art, die zusammen arbeiten sollen und ein Ganzes bilden, sowie Maschinen, die ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, zwei oder mehrere verschiedene, sich abwechselnde oder ergänzende Tätigkeiten (Funktionen) auszuführen, nach der das Ganze kennzeichnenden Haupttätigkeit (Hauptfunktion) einzureihen.
Weitere 5 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 4
4. Besteht eine Maschine oder eine Kombination aus Maschinen aus entweder voneinander getrennten oder durch Leitungen, Übertragungsvorrichtungen, elektrischen Kabeln oder anderen Vorrichtungen miteinander verbundenen Einzelkomponenten, die gemeinsam eine genau bestimmte, in einer der Positionen des Kapitels 84 oder 85 erfasste Funktion ausüben, so ist das Ganze in die Position einzureihen, die diese Funktion erfasst.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 5
5. Bei der Anwendung der Anmerkungen des Abschnitts XVI umfasst der Begriff „Maschinen“ alle Maschinen, Apparate, Geräte und Vorrichtungen der in den Positionen des Kapitels 84 oder 85 genannten Art.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Zur Montage oder zur Instandhaltung der Maschinen benötigte Werkzeuge sind wie die Maschinen einzureihen, zu denen sie gehören, wenn sie mit ihnen gestellt werden. Dies gilt auch für auswechselbare Werkzeuge, wenn sie mit den Maschinen, deren übliche Ausrüstung sie darstellen, gestellt und üblicherweise zusammen mit ihnen verkauft werden.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle hat der Anmelder zur Ergänzung der Anmeldung/Zollanmeldung erläuternde Unterlagen (z. B. eine Warenbeschreibung, Prospekte, Katalogauszüge, Fotografien) beizufügen, aus denen die geläufige Bezeichnung der Maschine, ihre Verwendung und ihre wesentlichen Merkmale hervorgehen. Bei zerlegten oder nicht zusammengesetzten Maschinen hat der Anmelder auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle ferner einen Montageplan und ein Verzeichnis des Inhalts der einzelnen Packstücke als Beleg zur Anmeldung/Zollanmeldung vorzulegen.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 3
3. Auf Antrag des Anmelders und bei Beachtung der von den zuständigen Behörden festzusetzenden Voraussetzungen werden die Bestimmungen der Allgemeinen Vorschrift 2 Buchstabe a) auch auf Maschinen angewendet, die in Teilsendungen ein- oder ausgehen.

04Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 8460

Die zwölf Warennummern der Position 8460 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.20178460.12.00.00.0eingeführt · numerisch gesteuert
  2. 01.01.19728460.19.00.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2017
  3. 01.01.20178460.22.00.00.0eingeführt · spitzenlose Schleifmaschinen, numerisch gesteuert
  4. 01.01.20178460.23.00.00.0eingeführt · andere Rundschleifmaschinen, numerisch gesteuert
  5. 01.01.20178460.24.00.00.0eingeführt · andere, numerisch gesteuert
  6. 01.01.20098460.29.10.00.0eingeführt · Rundschleifmaschinen
  7. 01.01.19728460.29.90.00.0eingeführt · andere
  8. 01.01.19728460.31.00.00.0eingeführt · numerisch gesteuert
  9. 01.01.19728460.39.00.00.0eingeführt · andere
  10. 01.01.19958460.40.10.00.0eingeführt · numerisch gesteuert · zuletzt geändert 01.01.2005
  11. 01.01.19958460.40.90.00.0eingeführt · andere
  12. 01.01.19728460.90.00.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2017

05Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 8460

Welche Unterposition der Position 8460 gilt für Ihre Schleifmaschine?

Schleifmaschinen für Metall fallen nach ihrer Bauart in die anderen Schleifmaschinen der Unterpositionen 8460.22 bis 8460.29, Flach- und Planschleifmaschinen dagegen in 8460.12 oder 8460.19. Numerisch gesteuerte Bauarten sind jeweils gesondert geführt.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

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