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HS-Code · weltweit gleichZollaussetzungDual-Use

HS-Code 8528.59 – Sonstige Monitore und Bildschirme

HS-Code · 6-stellig

Die Unterposition 8528.59 erfasst andere Monitore aus Position 8528 ohne eingebautes Fernsehempfangsgerät. Von 8528.52 trennt sie Monitore, die nicht zum direkten Anschluss an und zur Verwendung mit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine der Position 8471 bestimmt sind. Die Nummern darunter richten sich nach Bauart und Ausstattung des Monitors.

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01Tarifbaum

Welche Nummer gilt unter HS-Code 8528.59?

Die Zolltarifnummer 8528.59.00.20.0 erfasst Farb-Videomonitorbaugruppen mit Flüssigkristallanzeige, auf einem Rahmen montiert, mit Touch-Screen-Vorrichtungen, und schließt mit anderen Geräten kombinierte Monitore aus. Die Zolltarifnummer 8528.59.00.30.0 erfasst elektronische Geräte mit Flüssigkristall-Touchscreen-Anzeige und einer Versorgungsspannung von 12 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 14,4 V, mit den im Wortlaut genannten Bauteilen wie LCD-Steuerprozessor, GPS-Modul und Bluetooth-Modul. Alle Monitore, die weder unter 8528.59.00.20.0 noch unter 8528.59.00.30.0 fallen, gehören in die Zolltarifnummer 8528.59.00.90.0.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittMaschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder …
KapitelElektrische Maschinen, Apparate, Geräte und andere elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Bild- und Tonaufzeichnungs- oder -wiedergabegeräte, für das Fernsehen, Teile und Zubehör für diese Geräte
PositionMonitore und Projektoren, ohne eingebautes Fernsehempfangsgerät; Fernsehempfangsgeräte, auch mit eingebautem Rundfunkempfangsgerät oder Ton- oder Bildaufzeichnungs- oder -wiedergabegerät
andere Monitore
UnterpositionandereDiese Seite
ZolltarifnummerFarb-Videomonitorbaugruppe mit Flüssigkristallanzeige, auf einem Rahmen montiert - ausgenommen mit anderen Geräten kombinierte Monitore - mit Touch-Screen-Vorrichtungen, einer Leiterplatte mit Steuerkreis und Stromversorgung für den dauerhaften Einbau oder die dauerhafte Befestigung in Unterhaltungssystemen für Kraftfahrzeuge
14 % · 48 vZTA
ZolltarifnummerElektronisches Gerät mit Flüssigkristall-Touchscreen-Anzeige, mit einer Versorgungsspannung von 12 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 14,4 V, mit : -LCD-Steuerprozessor -GPS-Modul -Bluetooth-Modul -USB-Anschluss -Radio-Tuner -auch mit DAB-Modul -auch mit Funktionen für die Nutzung von eCall -auch mit integriertem Bedienfeld -auch mit Anschlüssen zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87
14 % · 48 vZTA
Zolltarifnummerandere
14 % · 48 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 8528.59

KontrolleGüter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use) · alle LänderAusfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, Russland, Belarus, IranSanktionsliste prüfen

03Waren

Welche Waren fallen unter HS-Code 8528.59?

3 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf HS-Code 8528.59. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

04Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 8528.59

Anmerkungen (7)

Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 2
2. Teile von Maschinen (ausgenommen Teile von Waren der Position 8484, 8544, 8545, 8546 oder 8547), die nicht durch Anmerkung 1 zu Abschnitt XVI, Anmerkung 1 zu Kapitel 84 oder Anmerkung 1 zu Kapitel 85 von Abschnitt XVI ausgenommen werden, sind nach folgenden Regeln einzureihen: a) Teile, die sich als Waren einer Position des Kapitels 84 oder 85 (ausgenommen die Positionen 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8487, 8503, 8522, 8529, 8538 und 8548) darstellen, sind dieser Position zuzuweisen, ohne Rücksicht darauf, für welche Maschine sie bestimmt sind; b) andere Teile sind, wenn sie erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für eine bestimmte Maschine oder für mehrere in der gleichen Position (auch in Position 8479 oder Position 8543) erfasste Maschinen bestimmt sind, der Position für diese Maschine oder Maschinen oder, soweit zutreffend, der Position 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8503, 8522, 8529 oder 8538 zuzuweisen. Teile, die hauptsächlich sowohl für Waren der Position 8517 als auch für Waren der Positionen 8525 bis 8528 bestimmt sind, gehören jedoch zu Position 8517, und Teile, die ausschließlich oder hauptsächlich für Waren der Position 8524 bestimmt sind, gehören zu Position 8529; c) alle übrigen Teile sind der Position 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8503, 8522, 8529 oder 8538 oder, soweit diese nicht zutreffen, der Position 8487 oder 8548 zuzuweisen.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 3
3. Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind kombinierte Maschinen aus zwei oder mehr Maschinen verschiedener Art, die zusammen arbeiten sollen und ein Ganzes bilden, sowie Maschinen, die ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, zwei oder mehrere verschiedene, sich abwechselnde oder ergänzende Tätigkeiten (Funktionen) auszuführen, nach der das Ganze kennzeichnenden Haupttätigkeit (Hauptfunktion) einzureihen.
Weitere 5 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 4
4. Besteht eine Maschine oder eine Kombination aus Maschinen aus entweder voneinander getrennten oder durch Leitungen, Übertragungsvorrichtungen, elektrischen Kabeln oder anderen Vorrichtungen miteinander verbundenen Einzelkomponenten, die gemeinsam eine genau bestimmte, in einer der Positionen des Kapitels 84 oder 85 erfasste Funktion ausüben, so ist das Ganze in die Position einzureihen, die diese Funktion erfasst.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 5
5. Bei der Anwendung der Anmerkungen des Abschnitts XVI umfasst der Begriff „Maschinen“ alle Maschinen, Apparate, Geräte und Vorrichtungen der in den Positionen des Kapitels 84 oder 85 genannten Art.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Zur Montage oder zur Instandhaltung der Maschinen benötigte Werkzeuge sind wie die Maschinen einzureihen, zu denen sie gehören, wenn sie mit ihnen gestellt werden. Dies gilt auch für auswechselbare Werkzeuge, wenn sie mit den Maschinen, deren übliche Ausrüstung sie darstellen, gestellt und üblicherweise zusammen mit ihnen verkauft werden.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle hat der Anmelder zur Ergänzung der Anmeldung/Zollanmeldung erläuternde Unterlagen (z. B. eine Warenbeschreibung, Prospekte, Katalogauszüge, Fotografien) beizufügen, aus denen die geläufige Bezeichnung der Maschine, ihre Verwendung und ihre wesentlichen Merkmale hervorgehen. Bei zerlegten oder nicht zusammengesetzten Maschinen hat der Anmelder auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle ferner einen Montageplan und ein Verzeichnis des Inhalts der einzelnen Packstücke als Beleg zur Anmeldung/Zollanmeldung vorzulegen.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 3
3. Auf Antrag des Anmelders und bei Beachtung der von den zuständigen Behörden festzusetzenden Voraussetzungen werden die Bestimmungen der Allgemeinen Vorschrift 2 Buchstabe a) auch auf Maschinen angewendet, die in Teilsendungen ein- oder ausgehen.

Einreihungsverordnungen (19)

VerordnungWareDamals
2015/71228.04.2015Eine nicht zusammengesetzte LED-Wand aus Kacheln mit 16 × 16 Pixeln und 24 mm Punktabstand wurde in die damalige Warennummer 8528.59.39 eingereiht, heute gilt dafür die Warennummer 8528.52.99.8528.59.39heute 8528.52.99
459/201429.04.2014Ein Multimediazentrum für Kraftfahrzeuge mit Rundfunkempfangsgerät, CD/DVD-Spieler und abnehmbarem Farbbildschirm mit Touchscreen wurde in die damalige Warennummer 8528.59.70 eingereiht, heute gilt dafür die Warennummer 8528.59.00.8528.59.70heute 8528.59.00
698/201225.07.2012Ein Multimediazentrum für Kraftfahrzeuge mit Rundfunkempfangsgerät, CD/DVD-Spieler und abnehmbarem berührungsempfindlichem Bildschirm wurde in die damalige Warennummer 8528.59.40 eingereiht, heute gelten die Warennummern 8528.52.91 und 8528.52.99.8528.59.40heute 8528.52.91, 8528.52.99
1196/201117.11.2011Eine akkubetriebene, brillenförmige Videobrille mit zwei LCD-Feldern wurde in die damalige Warennummer 8528.59.40 eingereiht, heute gelten die Warennummern 8528.52.91 und 8528.52.99.8528.59.40heute 8528.52.91, 8528.52.99
1172/200825.11.2008Ein batteriebetriebener tragbarer DVD-Player mit Laserabnehmersystem und Farbmonitor wurde in die damalige Warennummer 8528.59.90 eingereiht, heute gelten die Warennummern 8528.52.91 und 8528.52.99.8528.59.90heute 8528.52.91, 8528.52.99
1156/200820.11.2008Ein digitaler Bilderrahmen mit einem Farbmonitor (LCD) von 13 cm Diagonale wurde in die damalige Warennummer 8528.59.90 eingereiht, heute gelten die Warennummern 8528.52.91 und 8528.52.99.8528.59.90heute 8528.52.91, 8528.52.99

Urteile des EuGH (11)

UrteilKernsatz
C-288/1811.04.2019Das Urteil C-288/18 betrifft die Einreihung von Flachbildschirmen mit Flüssigkristallanzeige, die Daten aus einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine wiedergeben.
C-201/9905.04.2001Die Kombinierte Nomenklatur des Gemeinsamen Zolltarifs in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung derAnhänge der Verordnungen …
C-376/0719.02.20091. Eine Einreihung von Monitoren, wie sie im Ausgangsverfahren in Rede stehen, in die Unterposition 8471.60.90 als Einheiten von der „hauptsächlich“ in automatischen Datenverarbeitungssystemen verwendeten Art im Sinne von Anmerkung 5 B Buchst. a zu Kapitel 84 …
C-555/1720.09.2018Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1549/2006 der Kommission vom 17. …

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

05Häufige Fragen

Häufige Fragen zum HS-Code 8528.59

Welche Zolltarifnummer unter HS-Code 8528.59 gilt für ein Gerät mit Flüssigkristall-Touchscreen?

Ein elektronisches Gerät mit Flüssigkristall-Touchscreen-Anzeige und einer Versorgungsspannung von 12 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 14,4 V, mit den im Wortlaut genannten Bauteilen gehört in die Zolltarifnummer 8528.59.00.30.0. Andere Monitore dieser Unterposition gehören in die Zolltarifnummer 8528.59.00.90.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
8-stellige Nummern und Wortlaut
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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