01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 8707?
Position 8707 wird in die Unterposition 8707.10 für Karosserien für Kraftfahrzeuge der Position 8703 und in die Unterposition 8707.90 für andere Karosserien geteilt. Unterposition 8707.10 unterscheidet die Zolltarifnummer 8707.10.10.00.0 für die industrielle Montage von der Zolltarifnummer 8707.10.90.00.0 für andere Karosserien. Unterposition 8707.90 unterscheidet die Zolltarifnummer 8707.90.10.00.0 für die industrielle Montage bestimmter Fahrzeuge, etwa von Einachsschleppern der Unterposition 8701.10 oder von Kraftfahrzeugen der Position 8704 mit Kolbenverbrennungsmotor, von der Zolltarifnummer 8707.90.90.00.0 für andere Karosserien.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 4 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Maßnahmen
Maßnahmen in Position 8707
Rechts: wie viele der 4 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
03Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 8707
Anmerkungen (5)
3. „Teile“ und „Zubehör“ im Sinne der Kapitel 86 bis 88 sind nur Teile und Zubehör, die erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Waren des Kapitels 86, 87 oder 88 bestimmt sind. Teile und Zubehör, für die zwei oder mehr Positionen der Kapitel 86 bis 88 in Betracht kommen, sind der Position zuzuweisen, die dem Hauptverwendungszweck der Teile oder des Zubehörs entspricht.
4. In diesem Abschnitt werden: a) Fahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach zur Fortbewegung sowohl auf der Straße als auch auf Schienen gebaut sind, in die in Betracht kommende Position des Kapitels 87 eingereiht; b) schwimmfähige Kraftfahrzeuge (Amphibienfahrzeuge) in die in Betracht kommende Position des Kapitels 87 eingereiht; c) Luftfahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach so gebaut sind, dass sie auch als Landfahrzeuge verwendet werden können, in die in Betracht kommende Position des Kapitels 88 eingereiht.
5. Luftkissenfahrzeuge sind wie die Fahrzeuge einzureihen, denen sie am ähnlichsten sind, und zwar: a) in Kapitel 86, wenn sie ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, sich über einer Führungsschiene fortzubewegen (Luftkissenzüge); b) in Kapitel 87, wenn sie ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, sich über dem Boden oder in gleichem Maße über dem Boden und über dem Wasser fortzubewegen; c) in Kapitel 89, wenn sie ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, sich über dem Wasser fortzubewegen, auch wenn sie am Strand oder auf Landungsbrücken landen oder sich über Eisflächen fortbewegen können. Teile und Zubehör für Luftkissenfahrzeuge sind wie Teile und Zubehör von Fahrzeugen der Position einzureihen, der die Luftkissenfahrzeuge aufgrund der vorstehenden Bestimmungen zugewiesen werden. Ortsfestes Material für Verkehrswege von Luftkissenfahrzeugen ist wie ortsfestes Gleismaterial einzureihen; Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- oder Steuergeräte für Verkehrswege von Luftkissenfahrzeugen sind wie Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- oder Steuergeräte für Schienenwege einzureihen.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
1. Vorbehaltlich der Zusätzlichen Anmerkung 3 zu Kapitel 89 sind Werkzeuge und andere Waren zur Instandhaltung und Instandsetzung von Beförderungsmitteln wie die Beförderungsmittel einzureihen, zu denen sie gehören, wenn sie mit ihnen gestellt werden. Dies gilt auch für anderes Zubehör, das mit den Beförderungsmitteln, deren übliche Ausrüstung es darstellt, gestellt und üblicherweise zusammen mit ihnen verkauft wird.
1. Zu Kapitel 87 gehören nicht Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Beschaffenheit dazu bestimmt sind, nur auf Schienen zu fahren.
04Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 8707
Die vier Warennummern der Position 8707 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19728707.10.10.00.0eingeführt · für die industrielle Montage
- 01.01.19728707.10.90.00.0eingeführt · andere
- 01.01.19728707.90.10.00.0eingeführt · für die industrielle Montage: von Einachsschleppern der Unterposition 8701.10, von … · zuletzt geändert 01.01.2015
- 01.01.19728707.90.90.00.0eingeführt · andere
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 8707
Gehören Fahrzeuge, die nur auf Schienen fahren, in Position 8707?
Nein, Fahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach nur auf Schienen fahren, gehören nicht in Position 8707, denn Kapitel 87 schließt sie aus.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen