01Tarifbaum
Welche Nummer gilt unter HS-Code 9114.90?
Die Warennummer 9114.90.10 erfasst Uhrfedern einschließlich Spiralfedern, die Warennummer 9114.90.90 erfasst alle übrigen Waren dieser Unterposition. Anmerkung 1 c zu Kapitel 91 nimmt Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), Kunststoffen (Kapitel 39) oder Edelmetallen bzw. Edelmetallplattierungen (im Allgemeinen Position 7115) aus Kapitel 91 aus, Uhrfedern einschließlich Spiralfedern gehören jedoch zu Position 9114. Die beiden Warennummern unterscheiden sich damit allein danach, ob es sich um eine Uhrfeder einschließlich Spiralfeder handelt.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
- 9114.90.10Uhrfedern, einschließlich Spiralfedern
- 9114.90.10.10.09114.90.10.90.0
Ihre Ware einreihen
Welche der 2 Nummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 9114.90
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 9114.90
Anmerkungen (3)
1. Zu Kapitel 91 gehören nicht: a) Uhrgläser und Uhrgewichte (Einreihung nach ihrer stofflichen Beschaffenheit); b) Uhrketten (Position 7113 oder 7117, je nach Beschaffenheit); c) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoffen (Kapitel 39) oder aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen (im Allgemeinen Position 7115); Uhrfedern (einschließlich Spiralfedern) gehören jedoch zu Position 9114; d) Kugeln für Kugellager (Position 7326 oder 8482, je nach Beschaffenheit); e) Waren der Position 8412, die so konstruiert sind, dass sie ohne Hemmung laufen; f) Kugellager (Position 8482); g) Waren des Kapitels 85, noch nicht miteinander oder mit anderen Bauelementen zu Uhrwerken oder zu Teilen zusammengesetzt, die ihrer Beschaffenheit nach erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Uhrwerke bestimmt sind (Kapitel 85).
3. Als „Kleinuhr-Werke“ im Sinne des Kapitels 91 gelten Vorrichtungen, deren Gang durch eine Unruh mit Spiralfeder, einen Quarz oder ein anderes geeignetes Zeitteilersystem geregelt wird und die eine Anzeige oder ein System zur Aufnahme einer mechanischen Anzeige besitzen. Diese Uhrwerke dürfen eine Dicke von 12 mm und eine Breite, Länge oder einen Durchmesser von 50 mm nicht überschreiten.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
4. Vorbehaltlich der Anmerkung 1 zu Kapitel 91 bleiben Werke und Teile, die sowohl für Waren des Kapitels 91 als auch für andere Waren (z. B. für Mess- oder Präzisionsinstrumente) verwendet werden können, in Kapitel 91.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 9114.90.00 | andere: Hierher gehören z.B.: 1. zusammengesetzte elektrische oder elektronische Teile, die erkennbare Teile von Uhrmacherwaren sind, z.B. elektrische Läutwerke; 2. so genannte Körnerschrauben oder Stehlagerschrauben; 3. die im Allgemeinen aus Kunststoff bestehenden Unterlagen zwischen Gehäuse und Uhrwerk; 4. Quarzoszillatoren, die mit einer elektronischen Mikroschaltung verbunden sind, um die Schwingungen … |
04Häufige Fragen
Häufige Fragen zum HS-Code 9114.90
Welche Uhrenteile gehören nicht in die Unterposition 9114.90?
Uhrgläser und Uhrgewichte gehören nicht zu Kapitel 91 und werden nach ihrer stofflichen Beschaffenheit eingereiht. Uhrketten gehören ebenfalls nicht zu Kapitel 91, sondern zu Position 7113 oder 7117, je nach Beschaffenheit. Uhrfedern einschließlich Spiralfedern bleiben dagegen in Kapitel 91 und gehören in die Warennummer 9114.90.10.
Welche Warennummer gilt für Uhrfedern unter HS-Code 9114.90?
Uhrfedern einschließlich Spiralfedern gehören in die Warennummer 9114.90.10. Alle übrigen Waren dieser Unterposition gehören in die Warennummer 9114.90.90.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- 8-stellige Nummern und Wortlaut
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission