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Kombinierte Nomenklatur · EUZollaussetzung

Warennummer 9114.90.10 – Uhrfedern einschließlich Spiralfedern

Warennummer · 8-stellig (Kombinierte Nomenklatur)

Die Warennummer 9114.90.10 erfasst Uhrfedern einschließlich Spiralfedern; sie liegt in Kapitel 91 (Uhrmacherwaren) unter Position 9114 (Andere Uhrenteile) in der Unterposition 9114.90 (andere). Andere Teile der Unterposition 9114.90, die keine Uhrfedern sind, gehören in die Nachbarnummer 9114.90.90. Die Zolltarifnummern darunter unterscheiden sich danach, ob die Uhrfedern für bestimmte Luftfahrzeuge bestimmt sind.

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01Tarifbaum

Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 9114.90.10?

Die Zolltarifnummer 9114.90.10.10.0 erfasst Uhrfedern für bestimmte Luftfahrzeuge. Die Zolltarifnummer 9114.90.10.90.0 erfasst alle übrigen Uhrfedern, die nicht für bestimmte Luftfahrzeuge bestimmt sind.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittOptische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder …
KapitelUhrmacherwaren
PositionAndere Uhrenteile
Unterpositionandere
Kombinierte NomenklaturUhrfedern, einschließlich SpiralfedernDiese Seite
Zolltarifnummerfür bestimmte Luftfahrzeuge
3,7 % · 0 vZTA
Zolltarifnummerandere
3,7 % · 0 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 9114.90.10

KontrolleKulturgüter · alle LänderAusfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, RusslandSanktionsliste prüfen

03Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 9114.90.10

Anmerkungen (3)

Wortlaut · Kapitel 91, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 91 gehören nicht: a) Uhrgläser und Uhrgewichte (Einreihung nach ihrer stofflichen Beschaffenheit); b) Uhrketten (Position 7113 oder 7117, je nach Beschaffenheit); c) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoffen (Kapitel 39) oder aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen (im Allgemeinen Position 7115); Uhrfedern (einschließlich Spiralfedern) gehören jedoch zu Position 9114; d) Kugeln für Kugellager (Position 7326 oder 8482, je nach Beschaffenheit); e) Waren der Position 8412, die so konstruiert sind, dass sie ohne Hemmung laufen; f) Kugellager (Position 8482); g) Waren des Kapitels 85, noch nicht miteinander oder mit anderen Bauelementen zu Uhrwerken oder zu Teilen zusammengesetzt, die ihrer Beschaffenheit nach erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Uhrwerke bestimmt sind (Kapitel 85).
Wortlaut · Kapitel 91, Anmerkung 3
3. Als „Kleinuhr-Werke“ im Sinne des Kapitels 91 gelten Vorrichtungen, deren Gang durch eine Unruh mit Spiralfeder, einen Quarz oder ein anderes geeignetes Zeitteilersystem geregelt wird und die eine Anzeige oder ein System zur Aufnahme einer mechanischen Anzeige besitzen. Diese Uhrwerke dürfen eine Dicke von 12 mm und eine Breite, Länge oder einen Durchmesser von 50 mm nicht überschreiten.
Eine weitere Anmerkung im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 91, Anmerkung 4
4. Vorbehaltlich der Anmerkung 1 zu Kapitel 91 bleiben Werke und Teile, die sowohl für Waren des Kapitels 91 als auch für andere Waren (z. B. für Mess- oder Präzisionsinstrumente) verwendet werden können, in Kapitel 91.

04Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Warennummer 9114.90.10

Gehören Uhrketten unter die Warennummer 9114.90.10?

Nein, Uhrketten gehören nicht in diese Warennummer. Kapitel 91, Anmerkung 1 nimmt sie aus und verweist sie je nach Beschaffenheit in Position 7113 oder 7117. Uhrfedern einschließlich Spiralfedern bleiben dagegen in Position 9114.

Welche Zolltarifnummer gilt für Uhrfedern für bestimmte Luftfahrzeuge unter der Warennummer 9114.90.10?

Uhrfedern für bestimmte Luftfahrzeuge gehören in die Zolltarifnummer 9114.90.10.10.0. Alle übrigen Uhrfedern unter der Warennummer 9114.90.10 gehören in die Zolltarifnummer 9114.90.10.90.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung

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