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Warennummer 0201.20.50 – Hinterviertel von Rindern mit Knochen

Warennummer · 8-stellig (Kombinierte Nomenklatur)

Hinterviertel von Rindern mit Knochen, zusammen oder getrennt, frisch oder gekühlt, gehören in die Warennummer 0201.20.50. Vorderviertel, zusammen oder getrennt, gehören in die Warennummer 0201.20.30. Die Zolltarifnummern darunter richten sich nach der Qualität des Fleischs, nach der Tierart (von Bisons oder anderes) und bei getrennten Hintervierteln nach Gewicht und Fleischmerkmalen.

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Gehört Ihr Rinderhinterviertel zu HS-Code 0201.20?

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01Tarifbaum

Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 0201.20.50?

Die Zolltarifnummern unter 0201.20.50 unterscheiden sich nach Qualität und Tierart. Fleisch von „hoher Qualität“ ist in 0201.20.50.21.0 (von Bisons) und 0201.20.50.29.0 (anderes) aufgeteilt. Getrennte Hinterviertel mit einem Gewicht von 45 kg bis 75 kg, beim so genannten „Pistola“-Schnitt von 38 kg bis 68 kg, mit hellrosa Fleisch, sehr fein strukturiertem weißem bis hellgelbem Fett und leicht verknöcherten Knorpeln gehören in 0201.20.50.92.0 (von Bisons) und 0201.20.50.94.0 (anderes). Für die übrigen Fälle gibt es 0201.20.50.97.0 (von Bisons) und 0201.20.50.98.0 (anderes).

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittLebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs
KapitelFleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse
PositionFleisch von Rindern, frisch oder gekühlt
Unterpositionandere Teile, mit Knochen
Kombinierte NomenklaturHinterviertel, zusammen oder getrenntDiese Seite
Fleisch von "hoher Qualität"
Zolltarifnummervon Bisons
12,8 % + 212,20 EUR je 100 kg · 0 vZTA
Zolltarifnummeranderes
12,8 % + 212,20 EUR je 100 kg · 0 vZTA
anderes
Hinterviertel, getrennt, mit einem Gewicht von 45 kg bis 75 kg - beim so genannten "Pistola"-Schnitt mit einem Gewicht von 38 kg bis 68 kg -, deren Fleisch hellrosa und deren Fett sehr fein strukturiert und weiß bis hellgelb ist und deren Knorpel (insbesondere der Dornfortsätze der Wirbelsäule) leicht verknöchert sind
Zolltarifnummervon Bisons
12,8 % + 212,20 EUR je 100 kg · 0 vZTA
Zolltarifnummeranderes
12,8 % + 212,20 EUR je 100 kg · 0 vZTA
anderes
Zolltarifnummervon Bisons
12,8 % + 212,20 EUR je 100 kg · 0 vZTA
Zolltarifnummeranderes
12,8 % + 212,20 EUR je 100 kg · 0 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 0201.20.50

erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder50 % mit Unterlage Y155; sonst 0 %
erhöht den ZollZusatzzoll · Belarus50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · Russland50 %
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Europäische UnionEinfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · FäröerEinfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · GrönlandEinfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · alle LänderEinfuhr
KontrolleCITES bei der Einfuhr · alle LänderGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderEinfuhr
KontrolleCITES bei der Ausfuhr · alle LänderAusfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

03Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 0201.20.50

Anmerkungen (5)

Wortlaut · Kapitel 2, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 2 gehören nicht: a) Waren der in den Positionen 0201 bis 0208 und 0210 erfassten Art, zur menschlichen Ernährung nicht geeignet; b) genießbare, nicht lebende Insekten (Position 0410); c) Därme, Blasen und Magen von Tieren (Position 0504) und tierisches Blut (Position 0511 oder 3002); d) tierische Fette, andere als Waren der Position 0209 (Kapitel 15).
Wortlaut · Kapitel 2, Zusätzliche Anmerkung 1
1. A. In den Positionen 0201 und 0202 gelten als: a) „ganze Tierkörper von Rindern“ im Sinne der Unterpositionen 0201.10 und 0202.10 die ganzen Tierkörper von Schlachtrindern nach dem Ausbluten, Ausweiden und Enthäuten, mit oder ohne Kopf, mit oder ohne Füßen und mit oder ohne den anderen vom Körper nicht getrennten Schlachtnebenerzeugnissen. Werden die Tierkörper ohne Kopf gestellt, muss Letzterer vom Tierkörper zwischen dem Hinterhauptbein und dem ersten Halswirbel abgetrennt sein. Werden die Tierkörper ohne Füße gestellt, so müssen die Vorderfüße zwischen Carpus und Metacarpus, die Hinterfüße zwischen Tarsus und Metatarsus abgetrennt sein; als „ganzer Tierkörper“ gilt auch der vordere Teil des Tierkörpers mit allen Knochen, Hals und Schultern, mit mehr als zehn Rippenpaaren; b) „halbe Tierkörper von Rindern“ im Sinne der Unterpositionen 0201.10 und 0202.10 die beim symmetrischen Trennen durch die Mitte aller Hals-, Brust-, Lenden- und Beckenwirbel anfallenden Erzeugnisse; als „halber Tierkörper“ gilt auch der vordere Teil des halben Tierkörpers mit allen Knochen, Hals und Schulter, mit mehr als zehn Rippen; c) „quartiers compensés“ im Sinne der Unterpositionen 0201.20.20 und 0202.20.10 Warensendungen, die bestehen aus: — den Vordervierteln mit allen Knochen, Hals und Schulter, mit zehn Rippen, und den Hintervierteln mit allen Knochen, Keule, Roastbeef und Filet, mit drei Rippen, — oder den Vordervierteln mit allen Knochen, Hals und Schulter, mit fünf Rippen, mit Bauchlappen und Brust, und den Hintervierteln mit allen Knochen, Keule, Roastbeef und Filet, mit acht Rippen …
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt I, Anmerkung 1
1. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in diesem Abschnitt jede Bezugnahme auf eine bestimmte Tiergattung oder Tierart auch für Jungtiere dieser Gattung oder Art.
Wortlaut · Abschnitt I, Anmerkung 2
2. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in der Nomenklatur jede Bezugnahme auf getrocknete Waren auch für entwässerte, eingedampfte oder gefriergetrocknete Waren.
Wortlaut · Kapitel 2, Zusätzliche Anmerkung 5
5. Auf Mischungen, die zu diesem Kapitel gehören, sind folgende Zollsätze anzuwenden: a) auf Mischungen, in denen einer der Bestandteile mindestens 90 GHT ausmacht, ist der für diesen Bestandteil geltende Zollsatz anzuwenden; b) auf andere Mischungen ist der Zollsatz des Bestandteils anzuwenden, der zu dem höchsten Zollbetrag führt.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
0201.20.50Hinterviertel, zusammen oder getrennt: Die Begriffe „Hinterviertel, zusammen“ und „Hinterviertel, getrennt“ sind in den Buchstaben f) und g) der Zusätzlichen Anmerkung 1 A zu Kapitel 2 festgelegt. Hiernach ist z. B. der hintere Teil eines halben Tierkörpers mit allen Knochen, der weniger als drei Rippen enthält oder dem Keule, Filet oder Roastbeef fehlen, von dieser Unterposition ausgenommen und der Unterposition …

Einreihungsverordnungen (1)

VerordnungWareNummer
2723/9024.09.1990Vorderviertel von Rindern, getrennt, frisch oder gekühlt, bei denen der erste Halswirbel (Atlas) entfernt ist, wurden in die Warennummer 0201.20.90 eingereiht.0201.20.90

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-183/7831.05.1979DER BEGRIFF ' ' GEFROREN ' ' DER TARIFNUMMER 02.01 DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS ERFASST NICHT NUR IN FRISCHEM ZUSTAND EINGEFRORENES , SONDERN AUCH ZUNÄCHST LEICHT GETROCKNETES UND DANN EINGEFRORENES FLEISCH , SOWEIT ES IM WESENTLICHEN DURCH DAS EINFRIEREN …

04Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Warennummer 0201.20.50

Welche Zolltarifnummer gilt für Hinterviertel von Rindern unter der Warennummer 0201.20.50?

Die Zolltarifnummer richtet sich nach Tierart und Qualität des Fleischs. Fleisch von „hoher Qualität“ von Bisons gehört in 0201.20.50.21.0, anderes Fleisch von hoher Qualität in 0201.20.50.29.0. Getrennte Hinterviertel mit Gewicht von 45 kg bis 75 kg (beim Pistola-Schnitt 38 kg bis 68 kg) und den weiteren Fleisch-, Fett- und Knorpelmerkmalen fallen unter 0201.20.50.92.0 oder 0201.20.50.94.0.

Gehört ein für die menschliche Ernährung ungeeignetes Rinderhinterviertel in die Warennummer 0201.20.50?

Nein, nach Kapitel 2, Anmerkung 1 gehören Waren der Positionen 0201 bis 0208 und 0210, die zur menschlichen Ernährung nicht geeignet sind, nicht zu Kapitel 2. Die Warennummer 0201.20.50 betrifft nur Hinterviertel, die zur menschlichen Ernährung geeignet sind.

Unterliegt die Warennummer 0201.20.50 bei der Einfuhr Amtlichen Kontrollen an der Grenzkontrollstelle?

Ja, bei der Einfuhr gelten Amtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle für alle Länder sowie für die Europäische Union, die Färöer und Grönland. Bei der Einfuhr aus der Ukraine gelten zusätzlich Kontrollen für nicht von der Regierung kontrollierte Gebiete der Ukraine sowie für Krim und Sewastopol.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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