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Position 0202 – Gefrorenes Rindfleisch

Position im Zolltarif

02Kapitel02Position

Position 0202 umfasst gefrorenes Fleisch von Rindern, als ganze oder halbe Tierkörper oder als Teilstücke, mit oder ohne Knochen. Frisches oder gekühltes Rindfleisch gehört in Position 0201.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihr gefrorenes Rindfleisch in Position 0202?

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 0202?

Die Position 0202 gliedert sich nach ganzen oder halben Tierkörpern, Teilen mit Knochen und Teilen ohne Knochen. Die Unterposition 0202.10 erfasst ganze oder halbe Tierkörper. Die Unterposition 0202.20 erfasst andere Teile mit Knochen, mit den Warennummern 0202.20.10 für quartiers compensés, 0202.20.30 für Vorderviertel, 0202.20.50 für Hinterviertel und 0202.20.90 für anderes. Die Unterposition 0202.30 erfasst Teile ohne Knochen, mit den Warennummern 0202.30.10 für Vorderviertel, 0202.30.50 für als crops, chucks and blades und briskets bezeichnete Teile und 0202.30.90 für anderes.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittLebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs
KapitelFleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse
PositionFleisch von Rindern, gefrorenDiese Seite
Unterpositionganze oder halbe Tierkörper
12,8 % + 176,80 EUR je 100 kg · 0 vZTA
Unterpositionandere Teile, mit Knochen
verschieden · 0 vZTA
Kombinierte Nomenklatur"quartiers compensés"
Kombinierte NomenklaturVorderviertel, zusammen oder getrennt
Kombinierte NomenklaturHinterviertel, zusammen oder getrennt
Kombinierte Nomenklaturanderes
Unterpositionohne Knochen
verschieden · 6 vZTA
Kombinierte NomenklaturVorderviertel, ganz oder in höchstens fünf Teile zerlegt, jedes Vorderviertel in einem einzigen Gefrierblock aufgemacht; "quartiers compensés" in zwei Gefrierblöcken aufgemacht, der eine das Vorderviertel enthaltend, ganz oder in höchstens fünf Teile zerlegt, der andere das Hinterviertel enthaltend, in einem Stück, ohne Filet
Kombinierte Nomenklaturals "crops", "chucks and blades" und "briskets" bezeichnete Teile
Kombinierte Nomenklaturanderes

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 0202

2 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 0202. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 0202

Rechts: wie viele der 8 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

senkt den ZollZollkontingent · alle Länder8 von 8
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KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Grönland8 von 8
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 0202

Anmerkungen (5)

Wortlaut · Kapitel 2, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 2 gehören nicht: a) Waren der in den Positionen 0201 bis 0208 und 0210 erfassten Art, zur menschlichen Ernährung nicht geeignet; b) genießbare, nicht lebende Insekten (Position 0410); c) Därme, Blasen und Magen von Tieren (Position 0504) und tierisches Blut (Position 0511 oder 3002); d) tierische Fette, andere als Waren der Position 0209 (Kapitel 15).
Wortlaut · Kapitel 2, Zusätzliche Anmerkung 1
1. A. In den Positionen 0201 und 0202 gelten als: a) „ganze Tierkörper von Rindern“ im Sinne der Unterpositionen 0201.10 und 0202.10 die ganzen Tierkörper von Schlachtrindern nach dem Ausbluten, Ausweiden und Enthäuten, mit oder ohne Kopf, mit oder ohne Füßen und mit oder ohne den anderen vom Körper nicht getrennten Schlachtnebenerzeugnissen. Werden die Tierkörper ohne Kopf gestellt, muss Letzterer vom Tierkörper zwischen dem Hinterhauptbein und dem ersten Halswirbel abgetrennt sein. Werden die Tierkörper ohne Füße gestellt, so müssen die Vorderfüße zwischen Carpus und Metacarpus, die Hinterfüße zwischen Tarsus und Metatarsus abgetrennt sein; als „ganzer Tierkörper“ gilt auch der vordere Teil des Tierkörpers mit allen Knochen, Hals und Schultern, mit mehr als zehn Rippenpaaren; b) „halbe Tierkörper von Rindern“ im Sinne der Unterpositionen 0201.10 und 0202.10 die beim symmetrischen Trennen durch die Mitte aller Hals-, Brust-, Lenden- und Beckenwirbel anfallenden Erzeugnisse; als „halber Tierkörper“ gilt auch der vordere Teil des halben Tierkörpers mit allen Knochen, Hals und Schulter, mit mehr als zehn Rippen; c) „quartiers compensés“ im Sinne der Unterpositionen 0201.20.20 und 0202.20.10 Warensendungen, die bestehen aus: — den Vordervierteln mit allen Knochen, Hals und Schulter, mit zehn Rippen, und den Hintervierteln mit allen Knochen, Keule, Roastbeef und Filet, mit drei Rippen, — oder den Vordervierteln mit allen Knochen, Hals und Schulter, mit fünf Rippen, mit Bauchlappen und Brust, und den Hintervierteln mit allen Knochen, Keule, Roastbeef und Filet, mit acht Rippen …
Wortlaut · Abschnitt I, Anmerkung 1
1. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in diesem Abschnitt jede Bezugnahme auf eine bestimmte Tiergattung oder Tierart auch für Jungtiere dieser Gattung oder Art.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt I, Anmerkung 2
2. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in der Nomenklatur jede Bezugnahme auf getrocknete Waren auch für entwässerte, eingedampfte oder gefriergetrocknete Waren.
Wortlaut · Kapitel 2, Zusätzliche Anmerkung 5
5. Auf Mischungen, die zu diesem Kapitel gehören, sind folgende Zollsätze anzuwenden: a) auf Mischungen, in denen einer der Bestandteile mindestens 90 GHT ausmacht, ist der für diesen Bestandteil geltende Zollsatz anzuwenden; b) auf andere Mischungen ist der Zollsatz des Bestandteils anzuwenden, der zu dem höchsten Zollbetrag führt.

Einreihungsverordnungen (1)

VerordnungWareNummer
2723/9024.09.1990Gefrorenes Fleisch von Hausrindern, ganz oder teilweise aufgetaut, wurde durch Verordnung Nr. 2723/90 in die Position 0202 übertragen.0202

Urteile des EuGH (3)

UrteilKernsatz
C-400/0613.09.2007Gefrorene Fleischstücke ohne Knochen vom Vorderviertel des Rindes wurden in die Warennummer 0202.30.50 eingereiht.
C-233/8808.02.1990Der Gerichtshof sah nichts, was die Gültigkeit der Zusätzlichen Vorschrift 6 Buchstabe a zu Kapitel 2 des Gemeinsamen Zolltarifs beeinträchtigen könnte.
C-158/7828.03.1979Entbeinte Teile von Geflügel fielen nach dem damaligen Gemeinsamen Zolltarif unter die Tarifstelle 02.02 B I.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 0202

Sieben der acht Warennummern der Position 0202 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19720202.20.10eingeführt · "quartiers compensés" · zuletzt geändert 01.01.1988
  2. 01.01.19720202.20.30eingeführt · Vorderviertel, zusammen oder getrennt · zuletzt geändert 01.01.1988
  3. 01.01.19720202.20.50eingeführt · Hinterviertel, zusammen oder getrennt · zuletzt geändert 01.01.1988
  4. 01.01.19720202.20.90eingeführt · anderes · zuletzt geändert 01.01.1988
  5. 01.01.19720202.30.10eingeführt · Vorderviertel, ganz oder in höchstens fünf Teile zerlegt, jedes Vorderviertel in einem … · zuletzt geändert 01.01.1988
  6. 01.01.19720202.30.50eingeführt · als "crops", "chucks and blades" und "briskets" bezeichnete Teile · zuletzt geändert 01.01.1988
  7. 01.01.19720202.30.90eingeführt · anderes · zuletzt geändert 01.01.1988

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 0202

Was ist mit dem Code 0202 gemeint?

Der Code 0202 ist die Position für Fleisch von Rindern, gefroren. Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation.

Gilt die Position 0202 international?

Ja, die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur der EU.

Was gehört nicht zu Position 0202?

Nicht zur menschlichen Ernährung geeignete Waren der Positionen 0201 bis 0208 und 0210 gehören nicht zu Position 0202. Därme, Blasen und Magen von Tieren gehören in Position 0504, tierisches Blut in Position 0511 oder 3002.

Welche Warennummer gilt für Vorderviertel ohne Knochen in Position 0202?

Vorderviertel ohne Knochen gehören in die Warennummer 0202.30.10, wenn sie ganz oder in höchstens fünf Teile zerlegt und jedes in einem einzigen Gefrierblock aufgemacht ist. Vorderviertel mit Knochen gehören in die Warennummer 0202.20.30.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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