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Zolltarifnummer 0201.20.50.97.0 – Bisonhinterviertel, nicht Pistola

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Hinterviertel von Bisons mit Knochen, die nicht von hoher Qualität sind und nicht als getrenntes Pistola-Hinterviertel gestellt werden. Anders als 0201.20.50.98.0, das Hinterviertel anderer Tiere erfasst, gehört diese Nummer nur zu Bisonfleisch.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 0201.20.50.97.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittLebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs
KapitelFleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse
PositionFleisch von Rindern, frisch oder gekühlt
Unterpositionganze oder halbe Tierkörper
Unterpositionandere Teile, mit Knochen
Kombinierte Nomenklatur"quartiers compensés"
Kombinierte NomenklaturVorderviertel, zusammen oder getrennt
Kombinierte NomenklaturHinterviertel, zusammen oder getrennt
anderes
anderes
Zolltarifnummervon BisonsDiese Seite
Zolltarifnummeranderes
Kombinierte Nomenklaturanderes
Unterpositionohne Knochen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code0201.206-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer0201.20.508-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code0201.20.50.9710-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer0201.20.50.97.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0201.20.50.97.0?

Kapitel 02 Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse › 0201 Fleisch von Rindern, frisch oder gekühlt
✓andere Teile, mit Knochen, also nicht: ganze oder halbe Tierkörper, ohne KnochenDie Ware ist ein Fleischteil, das Knochen hat, und kein ganzer oder halber Tierkörper.
✓Hinterviertel, zusammen oder getrenntDie Ware ist ein Hinterviertel, zusammen oder getrennt. Der hintere Teil muss alle Knochen haben, mindestens drei Rippen enthalten und Keule, Filet und Roastbeef besitzen.
✓anderesDas Fleisch ist nicht als Fleisch von hoher Qualität gestellt.
✓anderesDie Ware ist ein Hinterviertel, das nicht als getrenntes Hinterviertel mit 45 kg bis 75 kg (Pistola-Schnitt 38 kg bis 68 kg) mit hellrosem Fleisch, weißem bis hellgelbem Fett und leicht verknöcherten Knorpeln gestellt ist.
✓von BisonsDie Ware ist Fleisch von Bisons und keine andere Tierart.
0201.20.50.97.0Bisonhinterviertel, nicht Pistola

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 0201.20.50

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
0201.20.50.21.0von BisonsZollkontingent
0201.20.50.29.0anderesZollkontingent
0201.20.50.92.0von Bisons–
0201.20.50.94.0anderesCITES bei der Einfuhr
0201.20.50.97.0von Bisonsdiese Seite–
0201.20.50.98.0anderesCITES bei der Einfuhr

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0201.20.50 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
0201.20.903Gekühlte Rippchenstücke ohne Flankenfleisch, quer in Streifen geschnitten, aus der Zerlegung von Kalbinnen (Schlachtalter: 8 bis 12 Monate), ohne Knochen. Vakuumverpackt durch Thermoformen mit einem …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0201.20.50.97.0

€
0201.20.50.97.0Drittlandszoll12,8 % + 212,20 EUR je 100 kg–––
0201.20.50.97.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll12,8 % + 212,20 EUR je 100 kg + 50 %–––
0201.20.50.97.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll12,8 % + 212,20 EUR je 100 kg + 50 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (9)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.4181Chile0 %seit 01.02.2025
09.4270Ukraine0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.4456Neuseeland7,5 %seit 01.05.2024
09.4920Mercosur7,5 %01.05.2026 – 31.12.2026
09.7210Peru0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.7300Zentralamerika0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.7315Nicaragua0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.8400Kanada0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.9002USA0 %seit 01.07.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 12,8 % + 212,20 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 28 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Singapur und Israel. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt für diese Abkommen; bei „0 % + …“ kommt der Agrarteilbetrag oder ein Mengenzoll hinzu:

AbkommenSatz
Türkei0 % + 212,20 EUR je 100 kg

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0201.20.50.97.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · FäröerFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · GrönlandFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
KontrolleCITES bei der Ausfuhr · alle LänderWaren aus geschützten Tier- und Pflanzenarten brauchen eine Ausfuhrgenehmigung nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0201.20.50.97.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 2, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 2 gehören nicht: a) Waren der in den Positionen 0201 bis 0208 und 0210 erfassten Art, zur menschlichen Ernährung nicht geeignet; b) genießbare, nicht lebende Insekten (Position 0410); c) Därme, Blasen und Magen von Tieren (Position 0504) und tierisches Blut (Position 0511 oder 3002); d) tierische Fette, andere als Waren der Position 0209 (Kapitel 15).
Wortlaut · Kapitel 2, Zusätzliche Anmerkung 1
1. A. In den Positionen 0201 und 0202 gelten als: a) „ganze Tierkörper von Rindern“ im Sinne der Unterpositionen 0201.10 und 0202.10 die ganzen Tierkörper von Schlachtrindern nach dem Ausbluten, Ausweiden und Enthäuten, mit oder ohne Kopf, mit oder ohne Füßen und mit oder ohne den anderen vom Körper nicht getrennten Schlachtnebenerzeugnissen. Werden die Tierkörper ohne Kopf gestellt, muss Letzterer vom Tierkörper zwischen dem Hinterhauptbein und dem ersten Halswirbel abgetrennt sein. Werden die Tierkörper ohne Füße gestellt, so müssen die Vorderfüße zwischen Carpus und Metacarpus, die Hinterfüße zwischen Tarsus und Metatarsus abgetrennt sein; als „ganzer Tierkörper“ gilt auch der vordere Teil des Tierkörpers mit allen Knochen, Hals und Schultern, mit mehr als zehn Rippenpaaren; b) „halbe Tierkörper von Rindern“ im Sinne der Unterpositionen 0201.10 und 0202.10 die beim symmetrischen Trennen durch die Mitte aller Hals-, Brust-, Lenden- und Beckenwirbel anfallenden Erzeugnisse; als „halber Tierkörper“ gilt auch der vordere Teil des halben Tierkörpers mit allen Knochen, Hals und Schulter, mit mehr als zehn Rippen; c) „quartiers compensés“ im Sinne der Unterpositionen 0201.20.20 und 0202.20.10 Warensendungen, die bestehen aus: — den Vordervierteln mit allen Knochen, Hals und Schulter, mit zehn Rippen, und den Hintervierteln mit allen Knochen, Keule, Roastbeef und Filet, mit drei …

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
0201.20.50Hinterviertel, zusammen oder getrennt: Die Begriffe „Hinterviertel, zusammen“ und „Hinterviertel, getrennt“ sind in den Buchstaben f) und g) der Zusätzlichen Anmerkung 1 A zu Kapitel 2 festgelegt. Hiernach ist z. B. der hintere Teil eines halben Tierkörpers mit allen Knochen, der weniger als drei Rippen enthält oder dem Keule, Filet oder Roastbeef fehlen, von dieser Unterposition ausgenommen und der Unterposition …

Einreihungsverordnungen (1)

VerordnungWareNummer
2723/9024.09.1990Vorderviertel von Rindern, getrennt, frisch oder gekühlt, ohne ersten Halswirbel (Atlas), wurden in die Warennummer 0201.20.90 eingereiht.0201.20.90

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-183/7831.05.1979DER BEGRIFF ' ' GEFROREN ' ' DER TARIFNUMMER 02.01 DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS ERFASST NICHT NUR IN FRISCHEM ZUSTAND EINGEFRORENES , SONDERN AUCH ZUNÄCHST LEICHT GETROCKNETES UND DANN EINGEFRORENES FLEISCH , SOWEIT ES IM WESENTLICHEN DURCH DAS EINFRIEREN …

Alle Anmerkungen zu Kapitel 02 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 0201.20.50

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 3 Zollkontingente statt 9.
  1. 01.01.19930201.20.50neu eingeführt · „Hinterviertel, zusammen oder getrennt“
  2. 21.09.20170201.20.50.21.0neu eingeführt · „von Bisons“ · aus 0201.20.50
  3. 21.09.20170201.20.50.29.0neu eingeführt · „anderes“ · aus 0201.20.50
  4. 21.09.20170201.20.50.92.0neu eingeführt · „von Bisons“ · aus 0201.20.50
  5. 21.09.20170201.20.50.94.0neu eingeführt · „anderes“ · aus 0201.20.50
  6. 21.09.20170201.20.50.97.0neu eingeführt · „von Bisons“ · aus 0201.20.50
  7. 21.09.20170201.20.50.98.0neu eingeführt · „anderes“ · aus 0201.20.50

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0201.20.50.97.0

Gehört nicht zur menschlichen Ernährung geeignetes Bisonhinterviertel unter 0201.20.50.97.0 hierher?

Nein. Zu Kapitel 2 gehört nicht Fleisch der Positionen 0201 bis 0208 und 0210, das zur menschlichen Ernährung nicht geeignet ist. Ein Bisonhinterviertel unter 0201.20.50.97.0 muss deshalb für die Ernährung geeignet sein.

Welche Nummer gilt für Hinterviertel von Bisons unter der Warennummer 0201.20.50?

Für Hinterviertel von Bisons, die nicht von hoher Qualität sind und nicht als getrenntes Pistola-Hinterviertel mit 45 kg bis 75 kg (38 kg bis 68 kg beim Pistola-Schnitt) gestellt sind, gilt 0201.20.50.97.0. Bisonfleisch von hoher Qualität gehört in 0201.20.50.21.0, getrennte Pistola-Hinterviertel von Bisons in 0201.20.50.92.0.

Gilt bei der Einfuhr ein Zusatzzoll für Bisonhinterviertel aus Russland unter 0201.20.50.97.0?

Ja, auf Waren mit Ursprung Russland wird für diese Zolltarifnummer 0201.20.50.97.0 ein Zusatzzoll erhoben. Er gilt bei der Einfuhr.

Welche Veterinärkontrolle gilt bei der Einfuhr von Bisonhintervierteln unter 0201.20.50.97.0?

Bei der Einfuhr gilt eine amtliche Veterinärkontrolle an der Grenzkontrollstelle für die Europäische Union, die Färöer, Grönland und alle Länder. Dafür ist unter anderem das Gemeinsame Gesundheitseingangsdokument für Erzeugnisse (GGED-P) vorzulegen.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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