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Warennummer 1006.30.49 – Anderer halbgeschliffener Reis

Warennummer · 8-stellig (Kombinierte Nomenklatur)

In diese Warennummer gehört anderer halbgeschliffener Reis aus der Position 1006, den die Unterteilungen davor nicht erfassen. Rundkörniger Reis (Körner bis 5,2 mm, Verhältnis von Länge zu Breite unter 2) gehört in die Warennummern 1006.30.21 oder 1006.30.42, mittelkörniger Reis (Körner über 5,2 mm bis 6,0 mm, Verhältnis unter 3) in 1006.30.23 oder 1006.30.44. Die Zolltarifnummern darunter richten sich nach dem Gewicht des Inhalts der unmittelbaren Umschließung (5 kg oder weniger, mehr als 5 kg bis 20 kg, andere Umschließungen) und danach, ob es Duftreis wie Basmati-Reis ist.

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Gehört Ihr halbgeschliffener Reis zur Warennummer 1006.30.49?

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01Tarifbaum

Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 1006.30.49?

Die Zolltarifnummern unter der Warennummer 1006.30.49 richten sich nach dem Gewicht des Inhalts der unmittelbaren Umschließung: 5 kg oder weniger, mehr als 5 kg bis 20 kg oder andere Umschließungen. Bei 5 kg oder weniger trennt Basmati-Reis (1006.30.49.12.0) von anderem Duftreis (1006.30.49.14.0) und anderem Reis (1006.30.49.16.0). Bei mehr als 5 kg bis 20 kg gehören Basmati-Reis in 1006.30.49.22.0, anderer Duftreis in 1006.30.49.24.0 und anderer Reis in 1006.30.49.26.0; bei anderen Umschließungen Basmati-Reis in 1006.30.49.92.0, anderer Duftreis in 1006.30.49.94.0 und anderer Reis in 1006.30.49.96.0.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittWaren pflanzlichen Ursprungs
KapitelGetreide
PositionReis
Unterpositionhalbgeschliffener oder vollständig geschliffener Reis, auch poliert oder glasiert
halbgeschliffener Reis
anderer
Kombinierte NomenklaturandererDiese Seite
in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 5 kg oder weniger
Duftreis
ZolltarifnummerBasmati-Reis
175,00 EUR je t · 0 vZTA
Zolltarifnummeranderer
175,00 EUR je t · 0 vZTA
Zolltarifnummeranderer
175,00 EUR je t · 0 vZTA
in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 5 kg bis 20 kg
Duftreis
ZolltarifnummerBasmati-Reis
175,00 EUR je t · 0 vZTA
Zolltarifnummeranderer
175,00 EUR je t · 0 vZTA
Zolltarifnummeranderer
175,00 EUR je t · 0 vZTA
anderer
Duftreis
ZolltarifnummerBasmati-Reis
175,00 EUR je t · 0 vZTA
Zolltarifnummeranderer
175,00 EUR je t · 0 vZTA
Zolltarifnummeranderer
175,00 EUR je t · 0 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 1006.30.49

erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder50 % mit Unterlage Y155; sonst 0 %
erhöht den ZollZusatzzoll · Belarus50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · Russland50 %
KontrolleEinfuhrkontrolle hinsichtlich genetisch veränderter Organismen (GVO) und GVO enthaltende Erzeugnisse · ChinaEinfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle · IndienEinfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle · PakistanEinfuhr
KontrolleBeschränkung bei der Überführung in den freien Verkehr · alle LänderEinfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle hinsichtlich genetisch veränderter Organismen (GVO) und GVO enthaltende Erzeugnisse · alle LänderEinfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderEinfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

03Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 1006.30.49

Anmerkungen (5)

Wortlaut · Kapitel 10, Anmerkung 1
1. A) Die in den Positionen dieses Kapitels genannten Erzeugnisse gehören nur dann zu der jeweiligen Position, wenn sie als Körner, auch in Kolben oder auf dem Halm, gestellt werden. B) Zu diesem Kapitel gehören nicht Getreidekörner, die geschält oder anders bearbeitet wurden. Jedoch bleiben geschälter, geschliffener, polierter, glasierter und parboiled Reis sowie Bruchreis in Position 1006. Auch Quinoa, bei dem das Perikarp ganz oder teilweise entfernt wurde, um die Saponine abzutrennen, das aber nicht weiter bearbeitet wurde, bleibt in Position 1008.
Wortlaut · Kapitel 10, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Es gelten als: a) „rundkörniger Reis“ im Sinne der Unterpositionen 1006.10.30, 1006.20.11, 1006.20.92, 1006.30.21, 1006.30.42, 1006.30.61 und 1006.30.92: Reis, dessen Körner eine Länge von 5,2 mm oder weniger haben und bei denen das Verhältnis der Länge zur Breite weniger als 2 beträgt; b) „mittelkörniger Reis“ im Sinne der Unterpositionen 1006.10.50, 1006.20.13, 1006.20.94, 1006.30.23, 1006.30.44, 1006.30.63 und 1006.30.94: Reis, dessen Körner eine Länge von mehr als 5,2 mm und 6,0 mm oder weniger haben und bei denen das Verhältnis der Länge zur Breite weniger als 3 beträgt; c) „langkörniger Reis“ im Sinne der Unterpositionen 1006.10.71, 1006.10.79, 1006.20.15, 1006.20.17, 1006.20.96, 1006.20.98, 1006.30.25, 1006.30.27, 1006.30.46, 1006.30.48, 1006.30.65, 1006.30.67, 1006.30.96 und 1006.30.98: Reis, dessen Körner eine Länge von mehr als 6,0 mm haben; d) „Rohreis (Paddy-Reis)“ im Sinne der Unterpositionen 1006.10.30, 1006.10.50, 1006.10.71, 1006.10.79 und 1006.10.90: Reis in der Strohhülse, gedroschen; e) „geschälter Reis“ im Sinne der Unterpositionen 1006.20.11, 1006.20.13, 1006.20.15, 1006.20.17, 1006.20.19, 1006.20.92, 1006.20.94, 1006.20.96, 1006.20.98 und 1006.20.99: Reis, bei dem nur die Strohhülse entfernt worden ist. Hierunter fällt insbesondere Reis, der unter den Handelsbezeichnungen „Braunreis“, „Cargo-Reis“, „Loonzain-Reis“ und „riso sbramato“ bekannt ist; f) „halbgeschliffener Reis“ im Sinne der Unterpositionen 1006.30.21, 1006.30.23, 1006.30.25, 1006.30.27, 1006.30.29, 1006.30.42, 1006.30.44, 1006.30.46, 1006 …
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt II, Anmerkung 1
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
Wortlaut · Kapitel 10, Unterpositions-Anmerkung 1
1. Hartweizen sind Weizen der Art Triticum durum und die Hybridsorten aus der Sortenkreuzung des Triticum durum, welche die gleiche Chromosomenanzahl (28) enthalten.
Wortlaut · Kapitel 10, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Auf Mischungen, die zu diesem Kapitel gehören, sind folgende Zollsätze anzuwenden: a) auf Mischungen, in denen einer der Bestandteile mindestens 90 GHT ausmacht, ist der für diesen Bestandteil geltende Zollsatz anzuwenden; b) auf andere Mischungen ist der Zollsatz des Bestandteils anzuwenden, der zu dem höchsten Zollbetrag führt.

Einreihungsverordnungen (4)

VerordnungWareNummer
1395/9304.06.1993Vollständig geschliffener, mit Infrarotstrahlen thermisch behandelter Reis, ohne Verkleisterung der Stärke (mikronisiert), wurde in die Warennummer 1006.30.92 eingereiht.1006.30.92
1395/9304.06.1993Vollständig geschliffener, mit Infrarotstrahlen thermisch behandelter Reis, ohne Verkleisterung der Stärke (mikronisiert), wurde in die Warennummer 1006.30.96 eingereiht.1006.30.96
1395/9304.06.1993Vollständig geschliffener, mit Infrarotstrahlen thermisch behandelter Reis, ohne Verkleisterung der Stärke (mikronisiert), wurde in die Warennummer 1006.30.98 eingereiht.1006.30.98
1395/9304.06.1993Vollständig geschliffener, mit Infrarotstrahlen thermisch behandelter Reis, ohne Verkleisterung der Stärke (mikronisiert), wurde in die Warennummer 1006.30.94 eingereiht.1006.30.94

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-311/0412.01.2006In C-311/04 hat die Prüfung der ersten Vorlagefrage nichts ergeben, was die Gültigkeit der Zusätzlichen Anmerkung 1 Buchstabe f zu Kapitel 10 beeinträchtigen könnte.

04Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Warennummer 1006.30.49

Welche Zolltarifnummer gilt für Reis unter der Warennummer 1006.30.49, wenn er in unmittelbaren Umschließungen mit 5 kg oder weniger verkauft wird?

Für Reis in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 5 kg oder weniger richtet sich die Zolltarifnummer danach, ob es Basmati-Reis, anderer Duftreis oder anderer Reis ist. Basmati-Reis fällt unter 1006.30.49.12.0, anderer Duftreis unter 1006.30.49.14.0 und anderer Reis unter 1006.30.49.16.0.

Welche Einfuhrkontrolle gilt für Reis unter der Warennummer 1006.30.49 hinsichtlich genetisch veränderter Organismen?

Bei der Einfuhr aus allen Ländern gilt eine Einfuhrkontrolle hinsichtlich genetisch veränderter Organismen (GVO) und GVO enthaltender Erzeugnisse. Für die Einfuhr aus China gilt dieselbe Kontrolle.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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