01Tarifbaum
Welche Nummer gilt unter HS-Code 1006.30?
Zuerst trennt der Schliffgrad: Halbgeschliffener Reis steht in den Warennummern 1006.30.21 bis 1006.30.49, vollständig geschliffener Reis in den Warennummern 1006.30.61 bis 1006.30.99. Innerhalb jedes Schliffgrads steht parboiled Reis in 1006.30.21 bis 1006.30.29 beziehungsweise 1006.30.61 bis 1006.30.69, anderer halbgeschliffener Reis in 1006.30.42 bis 1006.30.49 und anderer vollständig geschliffener Reis in 1006.30.92 bis 1006.30.99. Rundkörniger Reis hat Körner von höchstens 5,2 mm Länge mit einem Verhältnis der Länge zur Breite unter 2, mittelkörniger Reis Körner von mehr als 5,2 mm bis 6,0 mm Länge mit einem Verhältnis unter 3, langkörniger Reis Körner von mehr als 6,0 mm Länge. Rundkörniger Reis gehört in 1006.30.21, 1006.30.42, 1006.30.61 oder 1006.30.92, mittelkörniger in 1006.30.23, 1006.30.44, 1006.30.63 oder 1006.30.94, langkörniger Reis mit einem Verhältnis von mehr als 2 bis weniger als 3 in 1006.30.25, 1006.30.46, 1006.30.65 oder 1006.30.96 und langkörniger Reis mit einem Verhältnis von 3 oder mehr in 1006.30.27, 1006.30.48, 1006.30.67 oder 1006.30.98.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
- 1006.30.23mittelkörniger
- 1006.30.23.10.01006.30.23.20.01006.30.23.90.0
- 1006.30.25mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 3
- 1006.30.25.10.01006.30.25.20.01006.30.25.90.0
- 1006.30.27mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr
- 1006.30.27.12.01006.30.27.14.01006.30.27.16.01006.30.27.22.01006.30.27.24.01006.30.27.26.01006.30.27.92.01006.30.27.94.01006.30.27.96.0
- 1006.30.29anderer
- 1006.30.29.12.01006.30.29.14.01006.30.29.16.01006.30.29.22.01006.30.29.24.01006.30.29.26.01006.30.29.92.01006.30.29.94.01006.30.29.96.0
- 1006.30.44mittelkörniger
- 1006.30.44.10.01006.30.44.20.01006.30.44.90.0
- 1006.30.46mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 3
- 1006.30.46.10.01006.30.46.20.01006.30.46.90.0
- 1006.30.48mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr
- 1006.30.48.12.01006.30.48.14.01006.30.48.16.01006.30.48.22.01006.30.48.24.01006.30.48.26.01006.30.48.92.01006.30.48.94.01006.30.48.96.0
- 1006.30.49anderer
- 1006.30.49.12.01006.30.49.14.01006.30.49.16.01006.30.49.22.01006.30.49.24.01006.30.49.26.01006.30.49.92.01006.30.49.94.01006.30.49.96.0
- 1006.30.63mittelkörniger
- 1006.30.63.10.01006.30.63.20.01006.30.63.90.0
- 1006.30.65mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 3
- 1006.30.65.10.01006.30.65.20.01006.30.65.90.0
- 1006.30.67mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr
- 1006.30.67.12.01006.30.67.14.01006.30.67.16.01006.30.67.22.01006.30.67.24.01006.30.67.26.01006.30.67.92.01006.30.67.94.01006.30.67.96.0
- 1006.30.69anderer
- 1006.30.69.12.01006.30.69.14.01006.30.69.16.01006.30.69.22.01006.30.69.24.01006.30.69.26.01006.30.69.92.01006.30.69.94.01006.30.69.96.0
- 1006.30.94mittelkörniger
- 1006.30.94.10.01006.30.94.20.01006.30.94.90.0
- 1006.30.96mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 3
- 1006.30.96.10.01006.30.96.20.01006.30.96.90.0
- 1006.30.98mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr
- 1006.30.98.12.01006.30.98.14.01006.30.98.16.01006.30.98.22.01006.30.98.24.01006.30.98.26.01006.30.98.92.01006.30.98.94.01006.30.98.96.0
Ihre Ware einreihen
Welche der 20 Nummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 1006.30
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Waren
Welche Waren fallen unter HS-Code 1006.30?
9 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf HS-Code 1006.30. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
04Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 1006.30
Anmerkungen (5)
1. A) Die in den Positionen dieses Kapitels genannten Erzeugnisse gehören nur dann zu der jeweiligen Position, wenn sie als Körner, auch in Kolben oder auf dem Halm, gestellt werden. B) Zu diesem Kapitel gehören nicht Getreidekörner, die geschält oder anders bearbeitet wurden. Jedoch bleiben geschälter, geschliffener, polierter, glasierter und parboiled Reis sowie Bruchreis in Position 1006. Auch Quinoa, bei dem das Perikarp ganz oder teilweise entfernt wurde, um die Saponine abzutrennen, das aber nicht weiter bearbeitet wurde, bleibt in Position 1008.
1. Es gelten als: a) „rundkörniger Reis“ im Sinne der Unterpositionen 1006.10.30, 1006.20.11, 1006.20.92, 1006.30.21, 1006.30.42, 1006.30.61 und 1006.30.92: Reis, dessen Körner eine Länge von 5,2 mm oder weniger haben und bei denen das Verhältnis der Länge zur Breite weniger als 2 beträgt; b) „mittelkörniger Reis“ im Sinne der Unterpositionen 1006.10.50, 1006.20.13, 1006.20.94, 1006.30.23, 1006.30.44, 1006.30.63 und 1006.30.94: Reis, dessen Körner eine Länge von mehr als 5,2 mm und 6,0 mm oder weniger haben und bei denen das Verhältnis der Länge zur Breite weniger als 3 beträgt; c) „langkörniger Reis“ im Sinne der Unterpositionen 1006.10.71, 1006.10.79, 1006.20.15, 1006.20.17, 1006.20.96, 1006.20.98, 1006.30.25, 1006.30.27, 1006.30.46, 1006.30.48, 1006.30.65, 1006.30.67, 1006.30.96 und 1006.30.98: Reis, dessen Körner eine Länge von mehr als 6,0 mm haben; d) „Rohreis (Paddy-Reis)“ im Sinne der Unterpositionen 1006.10.30, 1006.10.50, 1006.10.71, 1006.10.79 und 1006.10.90: Reis in der Strohhülse, gedroschen; e) „geschälter Reis“ im Sinne der Unterpositionen 1006.20.11, 1006.20.13, 1006.20.15, 1006.20.17, 1006.20.19, 1006.20.92, 1006.20.94, 1006.20.96, 1006.20.98 und 1006.20.99: Reis, bei dem nur die Strohhülse entfernt worden ist. Hierunter fällt insbesondere Reis, der unter den Handelsbezeichnungen „Braunreis“, „Cargo-Reis“, „Loonzain-Reis“ und „riso sbramato“ bekannt ist; f) „halbgeschliffener Reis“ im Sinne der Unterpositionen 1006.30.21, 1006.30.23, 1006.30.25, 1006.30.27, 1006.30.29, 1006.30.42, 1006.30.44, 1006.30.46, 1006 …
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
1. Hartweizen sind Weizen der Art Triticum durum und die Hybridsorten aus der Sortenkreuzung des Triticum durum, welche die gleiche Chromosomenanzahl (28) enthalten.
2. Auf Mischungen, die zu diesem Kapitel gehören, sind folgende Zollsätze anzuwenden: a) auf Mischungen, in denen einer der Bestandteile mindestens 90 GHT ausmacht, ist der für diesen Bestandteil geltende Zollsatz anzuwenden; b) auf andere Mischungen ist der Zollsatz des Bestandteils anzuwenden, der zu dem höchsten Zollbetrag führt.
Einreihungsverordnungen (4)
| Verordnung | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| 1395/9304.06.1993 | Sogenannter mikronisierter, vollständig geschliffener Reis, der mit Infrarotstrahlen thermisch behandelt wurde, ohne dass die Stärke verkleistert, wurde nach der Verordnung 1395/93 in die Warennummer 1006.30.92 eingereiht. | 1006.30.92 |
| 1395/9304.06.1993 | Sogenannter mikronisierter, vollständig geschliffener Reis, der mit Infrarotstrahlen thermisch behandelt wurde, ohne dass die Stärke verkleistert, wurde nach der Verordnung 1395/93 in die Warennummer 1006.30.96 eingereiht. | 1006.30.96 |
| 1395/9304.06.1993 | Sogenannter mikronisierter, vollständig geschliffener Reis, der mit Infrarotstrahlen thermisch behandelt wurde, ohne dass die Stärke verkleistert, wurde nach der Verordnung 1395/93 in die Warennummer 1006.30.98 eingereiht. | 1006.30.98 |
| 1395/9304.06.1993 | Sogenannter mikronisierter, vollständig geschliffener Reis, der mit Infrarotstrahlen thermisch behandelt wurde, ohne dass die Stärke verkleistert, wurde nach der Verordnung 1395/93 in die Warennummer 1006.30.94 eingereiht. | 1006.30.94 |
Urteile des EuGH (1)
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zum HS-Code 1006.30
Was bedeutet der HS-Code 1006.30?
Der HS-Code 1006.30 ist eine sechsstellige Unterposition des Harmonisierten Systems der Weltzollorganisation. Sie erfasst halbgeschliffenen oder vollständig geschliffenen Reis, auch poliert oder glasiert, innerhalb der Position 1006 Reis.
Ist der HS-Code 1006.30 international gültig?
Ja, die ersten sechs Stellen des HS-Codes 1006.30 folgen dem Harmonisierten System der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur der EU, die Stellen 9 und 10 die TARIC.
Ist der HS-Code 1006.30 eine Zolltarifnummer?
Nein, 1006.30 hat sechs Stellen und ist eine Unterposition. Eine Zolltarifnummer hat elf Stellen, etwa 1006.30.98.12.0 für Basmati-Reis.
Welche Nummer unter HS-Code 1006.30 gilt für halbgeschliffenen Reis?
Halbgeschliffener Reis gehört in die Warennummern 1006.30.21 bis 1006.30.49. Parboiled halbgeschliffener Reis steht in 1006.30.21 bis 1006.30.29, anderer halbgeschliffener Reis in 1006.30.42 bis 1006.30.49.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- 8-stellige Nummern und Wortlaut
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile








