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HS-Code 1006.30 – Halbgeschliffener oder geschliffener Reis

HS-Code · 6-stellig

In die Unterposition 1006.30 gehört halbgeschliffener oder vollständig geschliffener Reis, auch poliert oder glasiert, der im Kapitel 10 Getreide unter der Position 1006 Reis liegt. Geschälter Reis (Cargo-Reis oder Braunreis) gehört in 1006.20, Rohreis (Paddy-Reis) in 1006.10 und Bruchreis in 1006.40, und von geschältem Reis unterscheidet sich dieser Reis durch den Schliffgrad. Die Nummern darunter richten sich nach dem Schliffgrad, danach, ob der Reis parboiled ist, und nach der Kornform.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihr halbgeschliffener Reis zu HS-Code 1006.30?

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01Tarifbaum

Welche Nummer gilt unter HS-Code 1006.30?

Zuerst trennt der Schliffgrad: Halbgeschliffener Reis steht in den Warennummern 1006.30.21 bis 1006.30.49, vollständig geschliffener Reis in den Warennummern 1006.30.61 bis 1006.30.99. Innerhalb jedes Schliffgrads steht parboiled Reis in 1006.30.21 bis 1006.30.29 beziehungsweise 1006.30.61 bis 1006.30.69, anderer halbgeschliffener Reis in 1006.30.42 bis 1006.30.49 und anderer vollständig geschliffener Reis in 1006.30.92 bis 1006.30.99. Rundkörniger Reis hat Körner von höchstens 5,2 mm Länge mit einem Verhältnis der Länge zur Breite unter 2, mittelkörniger Reis Körner von mehr als 5,2 mm bis 6,0 mm Länge mit einem Verhältnis unter 3, langkörniger Reis Körner von mehr als 6,0 mm Länge. Rundkörniger Reis gehört in 1006.30.21, 1006.30.42, 1006.30.61 oder 1006.30.92, mittelkörniger in 1006.30.23, 1006.30.44, 1006.30.63 oder 1006.30.94, langkörniger Reis mit einem Verhältnis von mehr als 2 bis weniger als 3 in 1006.30.25, 1006.30.46, 1006.30.65 oder 1006.30.96 und langkörniger Reis mit einem Verhältnis von 3 oder mehr in 1006.30.27, 1006.30.48, 1006.30.67 oder 1006.30.98.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittWaren pflanzlichen Ursprungs
KapitelGetreide
PositionReis
Unterpositionhalbgeschliffener oder vollständig geschliffener Reis, auch poliert oder glasiertDiese Seite
halbgeschliffener Reis
parboiled
Kombinierte Nomenklaturrundkörniger
175,00 EUR je t · 0 vZTA
Kombinierte Nomenklaturmittelkörniger
175,00 EUR je t · 1 vZTA
langkörniger
Kombinierte Nomenklaturmit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 3
175,00 EUR je t · 1 vZTA
Kombinierte Nomenklaturmit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr
175,00 EUR je t · 4 vZTA
Kombinierte Nomenklaturanderer
175,00 EUR je t · 0 vZTA
anderer
Kombinierte Nomenklaturrundkörniger
175,00 EUR je t · 1 vZTA
Kombinierte Nomenklaturmittelkörniger
175,00 EUR je t · 0 vZTA
langkörniger
Kombinierte Nomenklaturmit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 3
175,00 EUR je t · 1 vZTA
Kombinierte Nomenklaturmit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr
175,00 EUR je t · 2 vZTA
Kombinierte Nomenklaturanderer
175,00 EUR je t · 0 vZTA
vollständig geschliffener Reis
parboiled
Kombinierte Nomenklaturrundkörniger
175,00 EUR je t · 2 vZTA
Kombinierte Nomenklaturmittelkörniger
175,00 EUR je t · 1 vZTA
langkörniger
Kombinierte Nomenklaturmit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 3
175,00 EUR je t · 2 vZTA
Kombinierte Nomenklaturmit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr
175,00 EUR je t · 9 vZTA
Kombinierte Nomenklaturanderer
175,00 EUR je t · 0 vZTA
anderer
Kombinierte Nomenklaturrundkörniger
175,00 EUR je t · 5 vZTA
Kombinierte Nomenklaturmittelkörniger
175,00 EUR je t · 4 vZTA
langkörniger
Kombinierte Nomenklaturmit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 3
175,00 EUR je t · 2 vZTA
Kombinierte Nomenklaturmit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr
175,00 EUR je t · 12 vZTA
Kombinierte Nomenklaturanderer
175,00 EUR je t · 0 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

Zolltarifnummern unter den Warennummern

1006.30.25mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 3
1006.30.46mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 3
1006.30.65mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 3
1006.30.96mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 3

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 1006.30

erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder50 % mit Unterlage Y155; sonst 0 %
erhöht den ZollZusatzzoll · Belarus50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · Russland50 %
KontrolleEinfuhrkontrolle hinsichtlich genetisch veränderter Organismen (GVO) und GVO enthaltende Erzeugnisse · ChinaEinfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle · IndienEinfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle · PakistanEinfuhr
KontrolleBeschränkung bei der Überführung in den freien Verkehr · alle LänderEinfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle hinsichtlich genetisch veränderter Organismen (GVO) und GVO enthaltende Erzeugnisse · alle LänderEinfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderEinfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

03Waren

Welche Waren fallen unter HS-Code 1006.30?

9 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf HS-Code 1006.30. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

04Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 1006.30

Anmerkungen (5)

Wortlaut · Kapitel 10, Anmerkung 1
1. A) Die in den Positionen dieses Kapitels genannten Erzeugnisse gehören nur dann zu der jeweiligen Position, wenn sie als Körner, auch in Kolben oder auf dem Halm, gestellt werden. B) Zu diesem Kapitel gehören nicht Getreidekörner, die geschält oder anders bearbeitet wurden. Jedoch bleiben geschälter, geschliffener, polierter, glasierter und parboiled Reis sowie Bruchreis in Position 1006. Auch Quinoa, bei dem das Perikarp ganz oder teilweise entfernt wurde, um die Saponine abzutrennen, das aber nicht weiter bearbeitet wurde, bleibt in Position 1008.
Wortlaut · Kapitel 10, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Es gelten als: a) „rundkörniger Reis“ im Sinne der Unterpositionen 1006.10.30, 1006.20.11, 1006.20.92, 1006.30.21, 1006.30.42, 1006.30.61 und 1006.30.92: Reis, dessen Körner eine Länge von 5,2 mm oder weniger haben und bei denen das Verhältnis der Länge zur Breite weniger als 2 beträgt; b) „mittelkörniger Reis“ im Sinne der Unterpositionen 1006.10.50, 1006.20.13, 1006.20.94, 1006.30.23, 1006.30.44, 1006.30.63 und 1006.30.94: Reis, dessen Körner eine Länge von mehr als 5,2 mm und 6,0 mm oder weniger haben und bei denen das Verhältnis der Länge zur Breite weniger als 3 beträgt; c) „langkörniger Reis“ im Sinne der Unterpositionen 1006.10.71, 1006.10.79, 1006.20.15, 1006.20.17, 1006.20.96, 1006.20.98, 1006.30.25, 1006.30.27, 1006.30.46, 1006.30.48, 1006.30.65, 1006.30.67, 1006.30.96 und 1006.30.98: Reis, dessen Körner eine Länge von mehr als 6,0 mm haben; d) „Rohreis (Paddy-Reis)“ im Sinne der Unterpositionen 1006.10.30, 1006.10.50, 1006.10.71, 1006.10.79 und 1006.10.90: Reis in der Strohhülse, gedroschen; e) „geschälter Reis“ im Sinne der Unterpositionen 1006.20.11, 1006.20.13, 1006.20.15, 1006.20.17, 1006.20.19, 1006.20.92, 1006.20.94, 1006.20.96, 1006.20.98 und 1006.20.99: Reis, bei dem nur die Strohhülse entfernt worden ist. Hierunter fällt insbesondere Reis, der unter den Handelsbezeichnungen „Braunreis“, „Cargo-Reis“, „Loonzain-Reis“ und „riso sbramato“ bekannt ist; f) „halbgeschliffener Reis“ im Sinne der Unterpositionen 1006.30.21, 1006.30.23, 1006.30.25, 1006.30.27, 1006.30.29, 1006.30.42, 1006.30.44, 1006.30.46, 1006 …
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt II, Anmerkung 1
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
Wortlaut · Kapitel 10, Unterpositions-Anmerkung 1
1. Hartweizen sind Weizen der Art Triticum durum und die Hybridsorten aus der Sortenkreuzung des Triticum durum, welche die gleiche Chromosomenanzahl (28) enthalten.
Wortlaut · Kapitel 10, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Auf Mischungen, die zu diesem Kapitel gehören, sind folgende Zollsätze anzuwenden: a) auf Mischungen, in denen einer der Bestandteile mindestens 90 GHT ausmacht, ist der für diesen Bestandteil geltende Zollsatz anzuwenden; b) auf andere Mischungen ist der Zollsatz des Bestandteils anzuwenden, der zu dem höchsten Zollbetrag führt.

Einreihungsverordnungen (4)

VerordnungWareNummer
1395/9304.06.1993Sogenannter mikronisierter, vollständig geschliffener Reis, der mit Infrarotstrahlen thermisch behandelt wurde, ohne dass die Stärke verkleistert, wurde nach der Verordnung 1395/93 in die Warennummer 1006.30.92 eingereiht.1006.30.92
1395/9304.06.1993Sogenannter mikronisierter, vollständig geschliffener Reis, der mit Infrarotstrahlen thermisch behandelt wurde, ohne dass die Stärke verkleistert, wurde nach der Verordnung 1395/93 in die Warennummer 1006.30.96 eingereiht.1006.30.96
1395/9304.06.1993Sogenannter mikronisierter, vollständig geschliffener Reis, der mit Infrarotstrahlen thermisch behandelt wurde, ohne dass die Stärke verkleistert, wurde nach der Verordnung 1395/93 in die Warennummer 1006.30.98 eingereiht.1006.30.98
1395/9304.06.1993Sogenannter mikronisierter, vollständig geschliffener Reis, der mit Infrarotstrahlen thermisch behandelt wurde, ohne dass die Stärke verkleistert, wurde nach der Verordnung 1395/93 in die Warennummer 1006.30.94 eingereiht.1006.30.94

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-311/0412.01.2006Im Urteil C-311/04 ergab die Prüfung der ersten Vorlagefrage nichts, was die Gültigkeit der Zusätzlichen Anmerkung 1 Buchstabe f zu Kapitel 10 beeinträchtigen könnte.

05Häufige Fragen

Häufige Fragen zum HS-Code 1006.30

Was bedeutet der HS-Code 1006.30?

Der HS-Code 1006.30 ist eine sechsstellige Unterposition des Harmonisierten Systems der Weltzollorganisation. Sie erfasst halbgeschliffenen oder vollständig geschliffenen Reis, auch poliert oder glasiert, innerhalb der Position 1006 Reis.

Ist der HS-Code 1006.30 international gültig?

Ja, die ersten sechs Stellen des HS-Codes 1006.30 folgen dem Harmonisierten System der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur der EU, die Stellen 9 und 10 die TARIC.

Ist der HS-Code 1006.30 eine Zolltarifnummer?

Nein, 1006.30 hat sechs Stellen und ist eine Unterposition. Eine Zolltarifnummer hat elf Stellen, etwa 1006.30.98.12.0 für Basmati-Reis.

Welche Nummer unter HS-Code 1006.30 gilt für halbgeschliffenen Reis?

Halbgeschliffener Reis gehört in die Warennummern 1006.30.21 bis 1006.30.49. Parboiled halbgeschliffener Reis steht in 1006.30.21 bis 1006.30.29, anderer halbgeschliffener Reis in 1006.30.42 bis 1006.30.49.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
8-stellige Nummern und Wortlaut
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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