01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 1006.30.67.24.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code1006.306-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer1006.30.678-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code1006.30.67.2410-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer1006.30.67.24.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1006.30.67.24.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1006.30.67.24.0?
- ×Rohreis (Paddy-Reis)1006.10
- ×geschälter Reis ("Cargo-Reis" oder "Braunreis")1006.20
- ×Bruchreis1006.40
- ×halbgeschliffener Reis1006.30.21, 1006.30.23, 1006.30.25, 1006.30.27 und 6 weitere
- ×anderer, also nicht: parboiled1006.30.92, 1006.30.94, 1006.30.96, 1006.30.98 und 1 weitere
- ×rundkörniger1006.30.61
- ×mittelkörniger1006.30.63
- ×anderer, also nicht: langkörniger1006.30.69
- ×mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 31006.30.65
- ×in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 5 kg oder weniger1006.30.67.12.0, 1006.30.67.14.0, 1006.30.67.16.0
- ×anderer, also nicht: in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 5 kg bis 20 kg1006.30.67.92.0, 1006.30.67.94.0, 1006.30.67.96.0
- ×anderer, also nicht: Duftreis1006.30.67.26.0
- ×Basmati-Reis1006.30.67.22.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 1006.30.67.24.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 1006.30.67
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 1006.30.67.12.0 | Basmati-Reis |
| 1006.30.67.14.0 | anderer |
| 1006.30.67.16.0 | anderer |
| 1006.30.67.22.0 | Basmati-Reis |
| 1006.30.67.24.0 | andererdiese Seite |
| 1006.30.67.26.0 | anderer |
| 1006.30.67.92.0 | Basmati-Reis |
| 1006.30.67.94.0 | anderer |
| 1006.30.67.96.0 | anderer |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1006.30.67 eingereiht
9 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI42934/25-1Deutschland | Basmati Reis , parboiled (Sella). Beschaffenheit des Warenmusters: Hellgelbe, glasige Reiskörner, überwiegend … | 29.03.2029 |
| DEBTI747/25-1Deutschland | Antragsangaben: Basmati Reis, geschält, langkörnig. Beschaffenheit des Warenmusters: 5 kg-Originalfolienbeutel, darin … | 22.05.2028 |
| DEBTI53222/23-1Deutschland | Antragsangaben: Sella Basmati Rice Beschaffenheit des Warenmusters: hellgelbe, glasige Reiskörner, überwiegend … | 22.12.2027 |
| ESBTI2026SOL1549Spanien | Geschliffener, parboilierter Reis der aromatischen Sorte Basmati, mit langen Körnern (Länge über 6 mm) und einem … | 04.10.2029 |
| FRBTIFR-BTI-2025-06927Frankreich | Thailändischer Jasminreis, parboiled, Langkornreis, mit einem Längen-/Breitenverhältnis von mehr als 3, für den … | 04.02.2029 |
| FRBTIFR-BTI-2025-07042Frankreich | Gedämpfter weißer Langkornreis mit einem Längen-/Breitenverhältnis von mindestens 3, in einer Primärverpackung mit … | 01.12.2028 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 1006.30.98 | 12 | Lang-Korn-Jasmin-Reis, vollständig geschliffen, langkörnig, mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr. Verpackung: in einer Packung à 1 kg. Naturweiße, vollständig geschliffene … |
| 1006.30.92 | 5 | Gedämpfter Rundkornreis, nicht vorgekocht. Die Kantenlänge beträgt 5,2 mm oder weniger, mit einem Längen-/Breitenverhältnis von weniger als 2 mm. Wird für den Einzelverkauf in einer 500-Gramm-Packung … |
| 1006.30.94 | 4 | Nach den bereitgestellten Angaben handelt es sich um vollständig geschliffenen, nicht parboiled, mittelkörnigen Reis mit einer Kornlänge von mehr als 5,2 mm, jedoch nicht mehr als 6 mm und einem … |
| 1006.30.27 | 4 | Antragsangaben: Basmati Steam Rice, in 5 kg Packungen Beschaffenheit des Warenmusters: Hellgelbe, teilweise glasige Reiskörner. Augenscheinlich eine Mischung aus halbgeschliffenem und vollständig … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1006.30.67.24.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (19)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.0166 | Bangladesch | 72,59 EUR je t | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.0878 | Mercosur | 0 % | 01.05.2026 – 31.12.2026 |
| 09.1797 | Ägypten | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.4112 | Thailand | 0 % | seit 01.01.2021 |
| 09.4116 | USA | 0 % | seit 01.01.2021 |
| 09.4117 | Indien | 0 % | seit 01.01.2021 |
| 09.4118 | Pakistan | 0 % | seit 01.01.2021 |
| 09.4119 | alle Drittländer | 0 % | seit 20.07.2025 |
| 09.4127 | USA | 0 % | seit 01.01.2021 |
| 09.4128 | Thailand | 0 % | seit 01.01.2021 |
| 09.4129 | Australien | 0 % | seit 01.01.2021 |
| 09.4130 | alle Drittländer | 0 % | seit 20.07.2025 |
| 09.4138 | alle Länder | 0 % | seit 20.07.2025 |
| 09.4166 | alle Länder | 0 % | seit 20.07.2025 |
| 09.4730 | Vietnam | 0,00 EUR je t | seit 01.01.2022 |
| 09.4731 | Vietnam | 0,00 EUR je t | seit 01.01.2022 |
| 09.7222 | Peru | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.7303 | Zentralamerika | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.7530 | Ecuador | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen
Statt 175,00 EUR je t gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 33 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Kanada, Singapur und Israel. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Neuseeland | 87,48 EUR je t |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1006.30.67.24.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1006.30.67.24.0
Anmerkungen (2)
1. A) Die in den Positionen dieses Kapitels genannten Erzeugnisse gehören nur dann zu der jeweiligen Position, wenn sie als Körner, auch in Kolben oder auf dem Halm, gestellt werden. B) Zu diesem Kapitel gehören nicht Getreidekörner, die geschält oder anders bearbeitet wurden. Jedoch bleiben geschälter, geschliffener, polierter, glasierter und parboiled Reis sowie Bruchreis in Position 1006. Auch Quinoa, bei dem das Perikarp ganz oder teilweise entfernt wurde, um die Saponine abzutrennen, das aber nicht weiter bearbeitet wurde, bleibt in Position 1008.
1. Es gelten als: a) „rundkörniger Reis“ im Sinne der Unterpositionen 1006.10.30, 1006.20.11, 1006.20.92, 1006.30.21, 1006.30.42, 1006.30.61 und 1006.30.92: Reis, dessen Körner eine Länge von 5,2 mm oder weniger haben und bei denen das Verhältnis der Länge zur Breite weniger als 2 beträgt; b) „mittelkörniger Reis“ im Sinne der Unterpositionen 1006.10.50, 1006.20.13, 1006.20.94, 1006.30.23, 1006.30.44, 1006.30.63 und 1006.30.94: Reis, dessen Körner eine Länge von mehr als 5,2 mm und 6,0 mm oder weniger haben und bei denen das Verhältnis der Länge zur Breite weniger als 3 beträgt; c) „langkörniger Reis“ im Sinne der Unterpositionen 1006.10.71, 1006.10.79, 1006.20.15, 1006.20.17, 1006.20.96, 1006.20.98, 1006.30.25, 1006.30.27, 1006.30.46, 1006.30.48, 1006.30.65, 1006.30.67, 1006.30.96 und 1006.30.98: Reis, dessen Körner eine Länge von mehr als 6,0 mm haben; d) „Rohreis (Paddy-Reis)“ im Sinne der Unterpositionen 1006.10.30, 1006.10.50, 1006.10.71, 1006.10.79 und 1006.10.90: Reis in der Strohhülse, gedroschen; e) „geschälter Reis“ im Sinne der Unterpositionen 1006.20.11, 1006.20.13, 1006.20.15, 1006.20.17, 1006.20.19, 1006.20.92, 1006.20.94, 1006.20.96, 1006.20.98 und 1006.20.99: Reis, bei dem nur die Strohhülse entfernt worden ist. Hierunter fällt insbesondere Reis, der unter den Handelsbezeichnungen „Braunreis“, „Cargo-Reis“, „Loonzain-Reis“ …
Einreihungsverordnungen (4)
| Verordnung | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| 1395/9304.06.1993 | Vollständig geschliffener, sogenannter „mikronisierter" Reis. Es handelt sich um Reis, der einer thermischen Behandlung mit Infrarotstrahlen unterzogen wurde, wobei keine Verkleisterung der Stärke auftritt | 1006.30.92 |
| 1395/9304.06.1993 | Vollständig geschliffener, sogenannter „mikronisierter" Reis. Es handelt sich um Reis, der einer thermischen Behandlung mit Infrarotstrahlen unterzogen wurde, wobei keine Verkleisterung der Stärke auftritt | 1006.30.96 |
| 1395/9304.06.1993 | Vollständig geschliffener, sogenannter „mikronisierter" Reis. Es handelt sich um Reis, der einer thermischen Behandlung mit Infrarotstrahlen unterzogen wurde, wobei keine Verkleisterung der Stärke auftritt | 1006.30.98 |
| 1395/9304.06.1993 | Vollständig geschliffener, sogenannter „mikronisierter" Reis. Es handelt sich um Reis, der einer thermischen Behandlung mit Infrarotstrahlen unterzogen wurde, wobei keine Verkleisterung der Stärke auftritt | 1006.30.94 |
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-311/0412.01.2006 | Die Prüfung der ersten Vorlagefrage hat nichts ergeben, was die Gültigkeit der Zusätzlichen Anmerkung 1 Buchstabe f zu Kapitel 10 des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur … |
Alle Anmerkungen zu Kapitel 10 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 1006.30.67
- 01.01.19891006.30.67neu eingeführt · „mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr“
- 01.01.19971006.30.67wieder anmeldefähig · aus 1006.30.67
- 01.02.20061006.30.67unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 1006.30.67
- 01.01.20171006.30.67.12.0neu eingeführt · „Basmati-Reis“ · aus 1006.30.67
- 01.01.20171006.30.67.14.0neu eingeführt · „anderer“ · aus 1006.30.67
- 01.01.20171006.30.67.16.0neu eingeführt · „anderer“ · aus 1006.30.67
- 01.01.20171006.30.67.22.0neu eingeführt · „Basmati-Reis“ · aus 1006.30.67
- 01.01.20171006.30.67.24.0neu eingeführt · „anderer“ · aus 1006.30.67
- 01.01.20171006.30.67.26.0neu eingeführt · „anderer“ · aus 1006.30.67
- 01.01.20171006.30.67.92.0neu eingeführt · „Basmati-Reis“ · aus 1006.30.67
- 01.01.20171006.30.67.94.0neu eingeführt · „anderer“ · aus 1006.30.67
- 01.01.20171006.30.67.96.0neu eingeführt · „anderer“ · aus 1006.30.67
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1006.30.67.24.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Duftreis außer Basmati, 5 bis 20 kg, unter 1006.30.67?
Für Duftreis außer Basmati in unmittelbaren Umschließungen mit mehr als 5 kg bis 20 kg gilt die Zolltarifnummer 1006.30.67.24.0. Basmati-Reis in derselben Verpackung gehört in 1006.30.67.22.0, anderer Reis ohne Duftreis in 1006.30.67.26.0.
Gibt es einen Zusatzzoll auf Duftreis außer Basmati aus Belarus unter 1006.30.67.24.0?
Ja, für Waren mit Ursprung Belarus gilt für 1006.30.67.24.0 ein Zusatzzoll. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).
Gibt es einen Zusatzzoll auf Duftreis außer Basmati aus Russland unter 1006.30.67.24.0?
Ja, für Waren mit Ursprung Russland gilt für 1006.30.67.24.0 ein Zusatzzoll. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile