01Tarifbaum
Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 1515.60.99?
Arachidonsäureöl gehört in die Zolltarifnummer 1515.60.99.10.0. Mikrobielles Öl, raffiniert oder halbraffiniert, chemisch unmodifiziert, mit einem Gehalt an Arachidonsäure in Form von Triglyceriden von 35 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 70 GHT, und weiteren im Wortlaut genannten Merkmalen gehört in die Zolltarifnummer 1515.60.99.20.0. Waren, die weder Arachidonsäureöl noch mikrobielles Öl nach 1515.60.99.20.0 sind, gehören in die Zolltarifnummer 1515.60.99.90.0.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
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Welche der 3 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 1515.60.99
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 1515.60.99
Anmerkungen (2)
1. Für die Anwendung der Unterpositionen 1507.10, 1508.10, 1510.10.00, 1511.10, 1512.11, 1512.21, 1513.11, 1513.21, 1514.11, 1514.91, 1515.11, 1515.21, 1515.50.11, 1515.50.19, 1515.90.21, 1515.90.29, 1515.90.40 bis 1515.90.59 und 1518.00.31 gilt Folgendes: a) Durch Pressen gewonnene fette pflanzliche Öle, flüssig oder fest, gelten als „roh“, wenn sie keine andere Behandlung erfahren haben als — Absetzenlassen in allgemein üblichen Zeiträumen; — Abschleudern (Zentrifugieren) oder auch Filtrieren, bei dem zur Trennung der Öle von festen Bestandteilen nur „mechanische“ Kräfte, wie Schwerkraft, Druck oder Fliehkraft, jedoch keine adsorptiv wirkenden Filterhilfsmittel oder andere physikalische oder chemische Verfahren angewendet worden sind. b) Durch Extraktion gewonnene fette pflanzliche Öle, flüssig oder fest, gelten als „roh“, wenn sich ihre Beschaffenheit weder nach Farbe, Geruch und Geschmack noch durch besondere anerkannte analytische Daten von den entsprechenden durch Pressen gewonnenen fetten pflanzlichen Ölen unterscheidet. c) Entschleimtes Sojaöl und von Gossypol befreites Baumwollsaatöl gelten ebenfalls als „rohe“ Öle.
4. Für die Bestimmung der Merkmale der oben genannten Erzeugnisse sind die in den Anhängen der Durchführungsverordnung (EU) 2022/2105 beschriebenen Analyseverfahren anzuwenden.
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-410/0817.12.2009 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 2388/2000 der Kommission vom 13. … |
04Verlauf
Verlauf der Zolltarifnummern unter Warennummer 1515.60.99
Zum 01.07.2026 wurde eine Zolltarifnummer neu eingeführt. Zum 26.02.2026 wurden zwei Zolltarifnummern neu eingeführt.
- 01.07.20261515.60.99.20.0neu eingeführt · Mikrobielles Öl, raffiniert oder halbraffiniert, jedoch chemisch unmodifiziert, mit einem Gehalt, in Form von Triglyceriden, an -Arachidonsäure von 35 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 70 GHT und -von nicht mehr als 3 GHT an Docosahexaensäure
- 26.02.20261515.60.99.10.0neu eingeführt · Arachidonsäureöl
- 26.02.20261515.60.99.90.0neu eingeführt · andere
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Warennummer 1515.60.99
Welche Zolltarifnummer unter der Warennummer 1515.60.99 gilt für mikrobielles Öl mit Arachidonsäure?
Mikrobielles Öl, raffiniert oder halbraffiniert, chemisch unmodifiziert, mit 35 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 70 GHT Arachidonsäure in Form von Triglyceriden und weiteren im Wortlaut genannten Merkmalen, gehört in die Zolltarifnummer 1515.60.99.20.0. Arachidonsäureöl fällt in 1515.60.99.10.0, alle übrigen Waren unter dieser Warennummer in 1515.60.99.90.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile