01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 1515.60.99.20.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code1515.606-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer1515.60.998-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code1515.60.99.2010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer1515.60.99.20.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1515.60.99.20.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1515.60.99.20.0?
- ×Leinöl und seine Fraktionen1515.11.00.00.0, 1515.19
- ×Maisöl und seine Fraktionen1515.21, 1515.29
- ×Rizinusöl und seine Fraktionen1515.30
- ×Sesamöl und seine Fraktionen1515.50
- ×andere, also nicht: mikrobielle Fette und Öle und ihre Fraktionen1515.90
- ×rohes Öl1515.60.11.00.0, 1515.60.51.00.0, 1515.60.59.00.0
- ×zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln1515.60.60.00.0
- ×fest, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger1515.60.91
- ×Arachidonsäureöl1515.60.99.10.0
- ×andere, also nicht: Mikrobielles Öl, raffiniert oder halbraffiniert, jedoch chemisch unmodifiziert, mit einem Gehalt, in Form von Triglyceriden, an …1515.60.99.90.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 1515.60.99.20.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 1515.60.99
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 1515.60.99.10.0 | Arachidonsäureöl | Einfuhrkontrolle |
| 1515.60.99.20.0 | Mikrobielles Öl, raffiniert oder halbraffiniert, jedoch chemisch unmodifiziert, mit einem Gehalt, in Form von Triglyceriden, an …diese Seite | Autonome Zollaussetzung |
| 1515.60.99.90.0 | andere | – |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1515.60.99 eingereiht
2 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI26219/26-1Deutschland | Öl von Mortierella alpina, reich an Arachidonsäure. Das Produkt ist gebleicht und nicht deodorisiert. Zur … | 23.08.2029 |
| DEBTI26217/26-1Deutschland | Oil from Schizochytrium sp. Zur Zusammensetzung, Herstellung und Verwendung wurden vertrauliche Angaben gemacht. Eine … | 23.08.2029 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 1515.60.11 | 1 | Algenöl Schizochytrium Sp. Angaben des Antragstellers: Algenöl mit mind. 55 % DHA, Zusatz: 0,2 % (2000 mg/kg) DL-alpha-Tocopherol als Antioxidant. Beschaffenheit: Hellgelbe bis orangegelbe ölige … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1515.60.99.20.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen
Statt 9,6 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 49 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Norwegen, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 7,6 % |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 6,1 % |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1515.60.99.20.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1515.60.99.20.0
Anmerkungen (1)
1. Für die Anwendung der Unterpositionen 1507.10, 1508.10, 1510.10.00, 1511.10, 1512.11, 1512.21, 1513.11, 1513.21, 1514.11, 1514.91, 1515.11, 1515.21, 1515.50.11, 1515.50.19, 1515.90.21, 1515.90.29, 1515.90.40 bis 1515.90.59 und 1518.00.31 gilt Folgendes: a) Durch Pressen gewonnene fette pflanzliche Öle, flüssig oder fest, gelten als „roh“, wenn sie keine andere Behandlung erfahren haben als — Absetzenlassen in allgemein üblichen Zeiträumen; — Abschleudern (Zentrifugieren) oder auch Filtrieren, bei dem zur Trennung der Öle von festen Bestandteilen nur „mechanische“ Kräfte, wie Schwerkraft, Druck oder Fliehkraft, jedoch keine adsorptiv wirkenden Filterhilfsmittel oder andere physikalische oder chemische Verfahren angewendet worden sind. b) Durch Extraktion gewonnene fette pflanzliche Öle, flüssig oder fest, gelten als „roh“, wenn sich ihre Beschaffenheit weder nach Farbe, Geruch und Geschmack noch durch besondere anerkannte analytische Daten von den entsprechenden durch Pressen gewonnenen fetten pflanzlichen Ölen unterscheidet. c) Entschleimtes Sojaöl und von Gossypol befreites Baumwollsaatöl gelten ebenfalls als „rohe“ Öle.
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-410/0817.12.2009 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 2388/2000 der Kommission vom 13. … |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 15 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 1515.60.99
- 01.01.20221515.60.99neu eingeführt · „fest, in anderen Aufmachungen; flüssig“ · aus 1515.90.99
- 01.01.20231515.60.99unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 1515.60.99
- 01.01.20231515.60.99.10.0neu eingeführt · „Mikrobielles Öl, raffiniert oder semi-raffiniert, mit einem Gehalt an Arachidonsäure von 35 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 70 GHT …“ · aus 1515.60.99
- 01.01.20231515.60.99.90.0neu eingeführt · aus 1515.60.99
- 01.07.20251515.60.99wieder anmeldefähig · aus 1515.60.99
- 01.07.20251515.60.99.10.0aufgehoben · aufgeteilt in 1515.60.99
- 01.07.20251515.60.99.90.0aufgehoben · aufgeteilt in 1515.60.99
- 26.02.20261515.60.99unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 1515.60.99
- 26.02.20261515.60.99.10.0neu eingeführt · „Arachidonsäureöl“ · aus 1515.60.99
- 26.02.20261515.60.99.90.0neu eingeführt · aus 1515.60.99
- 01.07.20261515.60.99.20.0neu eingeführt · „Mikrobielles Öl, raffiniert oder halbraffiniert, jedoch chemisch unmodifiziert, mit einem Gehalt, in Form von Triglyceriden, an …“ · aus 1515.90.99
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1515.60.99.20.0
Welche Zolltarifnummer gilt für mikrobielles Öl unter 1515.60.99?
Diese Zolltarifnummer gilt für raffinierte oder halbraffinierte mikrobielle Öle, die chemisch nicht modifiziert sind und in Form von Triglyceriden 35 bis 70 GHT Arachidonsäure und höchstens 3 GHT Docosahexaensäure enthalten. Arachidonsäureöl gehört in 1515.60.99.10.0, mikrobielle Öle ohne diesen Gehalt in 1515.60.99.90.0.
Gilt für mikrobielles Öl mit Ursprung Russland unter 1515.60.99.20.0 ein Zusatzzoll?
Ja, auf Waren mit Ursprung Russland wird für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll erhoben. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).
Seit wann gilt die Zolltarifnummer 1515.60.99.20.0?
Die Nummer wurde seit 2025 neu geschaffen, geändert oder aufgeteilt.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile