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Zolltarifnummer 1515.60.99.90.0 – Andere mikrobielle Öle, nicht roh

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst mikrobielle Öle und ihre Fraktionen, die nicht roh sind, die nicht zu technischen oder industriellen Zwecken bestimmt sind oder zum Herstellen von Lebensmitteln dienen und die flüssig sind oder fest in anderen Aufmachungen als in unmittelbaren Umschließungen mit 1 kg oder weniger. Arachidonsäureöl gehört in 1515.60.99.10.0, und mikrobielles Öl, raffiniert oder halbraffiniert und chemisch unmodifiziert, mit 35 GHT oder mehr, aber nicht mehr als 70 GHT Arachidonsäure und höchstens 3 GHT Docosahexaensäure gehört in 1515.60.99.20.0. Dazu zählen Öle aus Mortierella alpina und Schizochytrium-Öle, die in vZTA beschrieben sind.

Typische Waren:Öle aus Mortierella alpinaSchizochytrium-Öle

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 1515.60.99.90.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittTierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und Öle und Erzeugnisse ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete …
KapitelTierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und Öle und Erzeugnisse ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete Fette; Wachse tierischen oder pflanzlichen Ursprungs
PositionAndere pflanzliche oder mikrobielle Fette und fette Öle (einschließlich Jojobaöl) sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert
1515.11 – 1515.19Leinöl und seine Fraktionen
1515.21 – 1515.29Maisöl und seine Fraktionen
UnterpositionRizinusöl und seine Fraktionen
UnterpositionSesamöl und seine Fraktionen
Unterpositionmikrobielle Fette und Öle und ihre Fraktionen
andere
Zolltarifnummerzu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln
andere
Kombinierte Nomenklaturfest, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
Kombinierte Nomenklaturfest, in anderen Aufmachungen; flüssig
ZolltarifnummerArachidonsäureöl
ZolltarifnummerMikrobielles Öl, raffiniert oder halbraffiniert, jedoch chemisch unmodifiziert, mit einem Gehalt, in Form von Triglyceriden, an …
ZolltarifnummerandereDiese Seite
Unterpositionandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code1515.606-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer1515.60.998-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code1515.60.99.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer1515.60.99.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1515.60.99.90.0?

Kapitel 15 Tierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und … › 1515 Andere pflanzliche oder mikrobielle Fette und …
✓mikrobielle Fette und Öle und ihre FraktionenDie Ware muss ein Fett oder Öl aus Mikroorganismen sein oder eine Fraktion davon. Typisch sind Öle aus Mortierella alpina oder Schizochytrium sp., wie sie in vZTA beschrieben sind.
✓andere, also nicht: rohes ÖlDie Ware ist kein rohes Öl. Rohe Öle gehören in eigene Unterteilungen.
✓andere, also nicht: zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von LebensmittelnDie Ware ist entweder nicht zu technischen oder industriellen Zwecken bestimmt oder dient dem Herstellen von Lebensmitteln.
✓fest, in anderen Aufmachungen; flüssigDie Ware ist flüssig oder fest in anderen Aufmachungen als in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger. Feste Ware in unmittelbaren Umschließungen bis 1 kg gehört in eine andere Nummer.
✓andere, also nicht: Arachidonsäureöl, Mikrobielles Öl, raffiniert oder halbraffiniert, jedoch chemisch unmodifiziert, mit einem Gehalt, in Form von …Die Ware ist weder Arachidonsäureöl noch ein raffiniertes oder halbraffiniertes, chemisch unmodifiziertes Öl mit 35 GHT bis 70 GHT Arachidonsäure und höchstens 3 GHT Docosahexaensäure.
1515.60.99.90.0Mikrobielle Öle, andere als Arachidonsäureöl

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 1515.60.99

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
1515.60.99.10.0ArachidonsäureölEinfuhrkontrolle
1515.60.99.20.0Mikrobielles Öl, raffiniert oder halbraffiniert, jedoch chemisch unmodifiziert, mit einem Gehalt, in Form von Triglyceriden, an …Autonome Zollaussetzung
1515.60.99.90.0anderediese Seite–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1515.60.99 eingereiht

2 gültige vZTA nennen diese Nummer.

vZTAWareGültig bis
DEBTI26219/26-1DeutschlandÖl von Mortierella alpina, reich an Arachidonsäure. Das Produkt ist gebleicht und nicht deodorisiert. Zur …23.08.2029
DEBTI26217/26-1DeutschlandOil from Schizochytrium sp. Zur Zusammensetzung, Herstellung und Verwendung wurden vertrauliche Angaben gemacht. Eine …23.08.2029

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
1515.60.111Algenöl Schizochytrium Sp. Angaben des Antragstellers: Algenöl mit mind. 55 % DHA, Zusatz: 0,2 % (2000 mg/kg) DL-alpha-Tocopherol als Antioxidant. Beschaffenheit: Hellgelbe bis orangegelbe ölige …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1515.60.99.90.0

€
1515.60.99.90.0Drittlandszoll9,6 %960 €2.082 €3.042 €
1515.60.99.90.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll59,6 %5.960 €3.032 €8.992 €
1515.60.99.90.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll59,6 %5.960 €3.032 €8.992 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 9,6 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 49 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Norwegen, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20267,6 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)6,1 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1515.60.99.90.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleCITES bei der Einfuhr · alle LänderWaren aus geschützten Tier- und Pflanzenarten brauchen eine Einfuhrgenehmigung oder Bescheinigung nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleCITES bei der Ausfuhr · alle LänderWaren aus geschützten Tier- und Pflanzenarten brauchen eine Ausfuhrgenehmigung nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen.Ausfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1515.60.99.90.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 15, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Für die Anwendung der Unterpositionen 1507.10, 1508.10, 1510.10.00, 1511.10, 1512.11, 1512.21, 1513.11, 1513.21, 1514.11, 1514.91, 1515.11, 1515.21, 1515.50.11, 1515.50.19, 1515.90.21, 1515.90.29, 1515.90.40 bis 1515.90.59 und 1518.00.31 gilt Folgendes: a) Durch Pressen gewonnene fette pflanzliche Öle, flüssig oder fest, gelten als „roh“, wenn sie keine andere Behandlung erfahren haben als — Absetzenlassen in allgemein üblichen Zeiträumen; — Abschleudern (Zentrifugieren) oder auch Filtrieren, bei dem zur Trennung der Öle von festen Bestandteilen nur „mechanische“ Kräfte, wie Schwerkraft, Druck oder Fliehkraft, jedoch keine adsorptiv wirkenden Filterhilfsmittel oder andere physikalische oder chemische Verfahren angewendet worden sind. b) Durch Extraktion gewonnene fette pflanzliche Öle, flüssig oder fest, gelten als „roh“, wenn sich ihre Beschaffenheit weder nach Farbe, Geruch und Geschmack noch durch besondere anerkannte analytische Daten von den entsprechenden durch Pressen gewonnenen fetten pflanzlichen Ölen unterscheidet. c) Entschleimtes Sojaöl und von Gossypol befreites Baumwollsaatöl gelten ebenfalls als „rohe“ Öle.

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-410/0817.12.2009Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 2388/2000 der Kommission vom 13. …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 15 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 1515.60.99

  1. 01.01.20221515.60.99neu eingeführt · „fest, in anderen Aufmachungen; flüssig“ · aus 1515.90.99
  2. 01.01.20231515.60.99unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 1515.60.99
  3. 01.01.20231515.60.99.10.0neu eingeführt · „Mikrobielles Öl, raffiniert oder semi-raffiniert, mit einem Gehalt an Arachidonsäure von 35 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 70 GHT …“ · aus 1515.60.99
  4. 01.01.20231515.60.99.90.0neu eingeführt · aus 1515.60.99
  5. 01.07.20251515.60.99wieder anmeldefähig · aus 1515.60.99
  6. 01.07.20251515.60.99.10.0aufgehoben · aufgeteilt in 1515.60.99
  7. 01.07.20251515.60.99.90.0aufgehoben · aufgeteilt in 1515.60.99
  8. 26.02.20261515.60.99unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 1515.60.99
  9. 26.02.20261515.60.99.10.0neu eingeführt · „Arachidonsäureöl“ · aus 1515.60.99
  10. 26.02.20261515.60.99.90.0neu eingeführt · aus 1515.60.99
  11. 01.07.20261515.60.99.20.0neu eingeführt · „Mikrobielles Öl, raffiniert oder halbraffiniert, jedoch chemisch unmodifiziert, mit einem Gehalt, in Form von Triglyceriden, an …“ · aus 1515.90.99

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1515.60.99.90.0

Fällt auf 1515.60.99.90.0 ein Zusatzzoll an, wenn die Ware direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt wird?

Für Waren, die nicht aus Russland oder Belarus stammen, fällt der Zusatzzoll an, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155). Für Waren mit Ursprung Russland oder Belarus gilt der Zusatzzoll unabhängig davon.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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