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Zolltarifnummer 1515.60.51.00.0 – Rohe mikrobielle Öle bis 1 kg, fest

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst rohes mikrobielles Öl oder Fett, fest, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von höchstens 1 kg. Festes rohes mikrobielles Öl in anderen Aufmachungen sowie flüssiges rohes Öl gehören in die Zolltarifnummer 1515.60.59.00.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 1515.60.51.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittTierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und Öle und Erzeugnisse ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete …
KapitelTierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und Öle und Erzeugnisse ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete Fette; Wachse tierischen oder pflanzlichen Ursprungs
PositionAndere pflanzliche oder mikrobielle Fette und fette Öle (einschließlich Jojobaöl) sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert
1515.11 – 1515.19Leinöl und seine Fraktionen
1515.21 – 1515.29Maisöl und seine Fraktionen
UnterpositionRizinusöl und seine Fraktionen
UnterpositionSesamöl und seine Fraktionen
Unterpositionmikrobielle Fette und Öle und ihre Fraktionen
rohes Öl
Zolltarifnummerzu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln
andere
Zolltarifnummerfest, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder wenigerDiese Seite
Zolltarifnummerfest, in anderen Aufmachungen; flüssig
Unterpositionandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code1515.606-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer1515.60.518-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code1515.60.51.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer1515.60.51.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1515.60.51.00.0?

Kapitel 15 Tierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und … › 1515 Andere pflanzliche oder mikrobielle Fette und …
✓mikrobielle Fette und Öle und ihre FraktionenDie Ware muss ein Fett oder Öl mikrobiellen Ursprungs oder eine seiner Fraktionen sein. Ein Fett oder Öl aus anderer Quelle gehört nicht hierher. Erkennbar ist das an der Herkunft aus mikrobieller Gewinnung.
✓rohes ÖlDie Ware muss als rohes Öl vorliegen. Ein anderes Öl dieser Gruppe wird nach den weiteren Merkmalen eingereiht, die bei den Nachbarnummern stehen.
✓andere, also nicht: zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von LebensmittelnDas Öl ist nicht zu technischen oder industriellen Zwecken außerhalb der Lebensmittelherstellung bestimmt.
✓fest, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder wenigerDas Öl muss fest sein und in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 1 kg oder weniger vorliegen. Maßgeblich ist das Gewicht des Inhalts.
1515.60.51.00.0Feste mikrobielle Rohöle bis 1 kg

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1515.60.51.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 1515.60.51

ZolltarifnummerWortlaut
1515.60.51.00.0fest, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1515.60.51 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
1515.60.992Öl von Mortierella alpina, reich an Arachidonsäure. Das Produkt ist gebleicht und nicht deodorisiert. Zur Zusammensetzung, Herstellung und Verwendung wurden vertrauliche Angaben gemacht. Eine …
1515.60.111Algenöl Schizochytrium Sp. Angaben des Antragstellers: Algenöl mit mind. 55 % DHA, Zusatz: 0,2 % (2000 mg/kg) DL-alpha-Tocopherol als Antioxidant. Beschaffenheit: Hellgelbe bis orangegelbe ölige …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1515.60.51.00.0

€
1515.60.51.00.0Drittlandszoll12,8 %1.280 €2.143 €3.423 €
1515.60.51.00.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll62,8 %6.280 €3.093 €9.373 €
1515.60.51.00.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll62,8 %6.280 €3.093 €9.373 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 12,8 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 49 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Norwegen, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.202611,2 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)8,9 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1515.60.51.00.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleCITES bei der Einfuhr · alle LänderWaren aus geschützten Tier- und Pflanzenarten brauchen eine Einfuhrgenehmigung oder Bescheinigung nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleCITES bei der Ausfuhr · alle LänderWaren aus geschützten Tier- und Pflanzenarten brauchen eine Ausfuhrgenehmigung nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen.Ausfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1515.60.51.00.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 15, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Für die Anwendung der Unterpositionen 1507.10, 1508.10, 1510.10.00, 1511.10, 1512.11, 1512.21, 1513.11, 1513.21, 1514.11, 1514.91, 1515.11, 1515.21, 1515.50.11, 1515.50.19, 1515.90.21, 1515.90.29, 1515.90.40 bis 1515.90.59 und 1518.00.31 gilt Folgendes: a) Durch Pressen gewonnene fette pflanzliche Öle, flüssig oder fest, gelten als „roh“, wenn sie keine andere Behandlung erfahren haben als — Absetzenlassen in allgemein üblichen Zeiträumen; — Abschleudern (Zentrifugieren) oder auch Filtrieren, bei dem zur Trennung der Öle von festen Bestandteilen nur „mechanische“ Kräfte, wie Schwerkraft, Druck oder Fliehkraft, jedoch keine adsorptiv wirkenden Filterhilfsmittel oder andere physikalische oder chemische Verfahren angewendet worden sind. b) Durch Extraktion gewonnene fette pflanzliche Öle, flüssig oder fest, gelten als „roh“, wenn sich ihre Beschaffenheit weder nach Farbe, Geruch und Geschmack noch durch besondere anerkannte analytische Daten von den entsprechenden durch Pressen gewonnenen fetten pflanzlichen Ölen unterscheidet. c) Entschleimtes Sojaöl und von Gossypol befreites Baumwollsaatöl gelten ebenfalls als „rohe“ Öle.

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-410/0817.12.2009Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 2388/2000 der Kommission vom 13. …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 15 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 1515.60.51

  1. 01.01.20221515.60.51neu eingeführt · „fest, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger“ · aus 1515.90.51
  2. 01.01.20221515.60.51.00.0neu eingeführt · „fest, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger“

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1515.60.51.00.0

Welcher Zusatzzoll gilt für rohes Öl mit Ursprung Russland unter 1515.60.51?

Auf Waren mit Ursprung Russland fällt für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll an. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Welcher Zusatzzoll gilt für rohes Öl mit Ursprung Belarus unter 1515.60.51?

Auf Waren mit Ursprung Belarus fällt für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll an. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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