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Warennummer 2001.90.70 – Mit Essig haltbar gemachte Gemüsepaprika

Warennummer · 8-stellig (Kombinierte Nomenklatur)

In diese Warennummer gehören Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack, die mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht sind, mit mindestens 0,5 GHT freier flüchtiger Säure, berechnet als Essigsäure, und die in Position 2001 unter Unterposition 2001.90 („andere“) stehen. Früchte der Gattung Capsicum mit brennendem Geschmack gehören dagegen in die Zolltarifnummer 2001.90.20.00.0. Die Zolltarifnummern darunter richten sich danach, ob Zucker zugesetzt ist.

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Gehört Ihr eingelegtes Paprikagemüse zur Warennummer 2001.90.70?

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01Tarifbaum

Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 2001.90.70?

Die Zolltarifnummer 2001.90.70.10.0 erfasst Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack ohne Zusatz von Zucker. Die Zolltarifnummer 2001.90.70.90.0 erfasst die Waren dieser Warennummer, die nicht ohne Zusatz von Zucker sind.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelZubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder anderen Pflanzenteilen
PositionGemüse, Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht
Unterpositionandere
Kombinierte NomenklaturGemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden GeschmackDiese Seite
Zolltarifnummerohne Zusatz von Zucker
16 % · 2 vZTA
Zolltarifnummerandere
16 % · 2 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 2001.90.70

erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder50 % mit Unterlage Y155; sonst 0 %
erhöht den ZollZusatzzoll · Belarus50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · Russland50 %
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Europäische UnionEinfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · FäröerEinfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · GrönlandEinfuhr
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · alle LänderEinfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderEinfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

03Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 2001.90.70

Anmerkungen (5)

Wortlaut · Kapitel 20, Anmerkung 3
3. Zu den Positionen 2001, 2004 und 2005 gehören, je nach Beschaffenheit, nur solche Erzeugnisse des Kapitels 7 oder der Position 1105 oder 1106 (ausgenommen Mehl, Grieß und Pulver von Erzeugnissen des Kapitels 8), die durch andere als die in Anmerkung 1 Buchstabe a) aufgeführten Verfahren zubereitet oder haltbar gemacht worden sind.
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Als Waren der Position 2001 gelten Gemüse, Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nur, wenn ihr Gehalt an freier flüchtiger Säure, berechnet als Essigsäure, 0,5 GHT oder mehr beträgt. Zusätzlich darf für Pilze der Unterposition 2001.90.50 der Salzgehalt nicht mehr als 2,5 GHT betragen.
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 7
7. Als „tropische Früchte“ im Sinne der Unterpositionen 2001.90.92, 2006.00.35, 2006.00.91, 2007.10.91, 2007.99.93, 2008.97.03, 2008.97.05, 2008.97.12, 2008.97.16, 2008.97.32, 2008.97.36, 2008.97.51, 2008.97.72, 2008.97.76, 2008.97.92, 2008.97.94, 2008.97.97, 2008.99.24, 2008.99.31, 2008.99.36, 2008.99.38, 2008.99.48, 2008.99.63, 2009.89.34, 2009.89.36, 2009.89.73, 2009.89.85, 2009.89.88, 2009.89.97, 2009.90.92, 2009.90.95 und 2009.90.97 gelten Guaven, Mangofrüchte, Mangostanfrüchte, Papaya-Früchte, Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen und Pitahayas.
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 8
8. Als „tropische Nüsse“ im Sinne der Unterpositionen 2001.90.92, 2006.00.35, 2006.00.91, 2007.99.93, 2008.19.12, 2008.19.92, 2008.97.03, 2008.97.05, 2008.97.12, 2008.97.16, 2008.97.32, 2008.97.36, 2008.97.51, 2008.97.72, 2008.97.76, 2008.97.92, 2008.97.94 und 2008.97.97 gelten Kokosnüsse, Kaschu-Nüsse, Paranüsse, Areka-(Betel-)Nüsse, Kolanüsse und Macadamia-Nüsse.
Wortlaut · Abschnitt IV, Anmerkung 1
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.

Einreihungsverordnungen (2)

VerordnungWareNummer
1196/9727.06.1997Vollständig gegarte Agaricus-Pilze, in Salzlake mit 15 bis 25 % Salz und Zusatz von Essig konserviert, mit mindestens 0,5 GHT freier flüchtiger Säure, gehören in die Warennummer 2001.90.50.2001.90.50
1196/9727.06.1997Zubereitete, blanchierte und in Flüssigkeit eingelegte Agaricus-Pilze mit mindestens 0,5 GHT freier flüchtiger Säure, mit weniger als 2 ppm Sulfit und 2,6 GHT Salz, gehören in die Warennummer 2001.90.50.2001.90.50

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
T-49/0030.01.2001Die Klage wurde als unzulässig abgewiesen, die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

04Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Warennummer 2001.90.70

Welche Zolltarifnummer gilt unter der Warennummer 2001.90.70 für Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack?

Ohne Zusatz von Zucker gilt die Zolltarifnummer 2001.90.70.10.0, für alle anderen Waren dieser Warennummer die Zolltarifnummer 2001.90.70.90.0. Voraussetzung ist ein Gehalt von mindestens 0,5 GHT freier flüchtiger Säure, berechnet als Essigsäure.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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