01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 2001.90.20.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code2001.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer2001.90.208-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code2001.90.20.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer2001.90.20.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2001.90.20.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2001.90.20.00.0?
- ×Gurken und Cornichons2001.10
- ×Mango-Chutney2001.90.10.00.0
- ×Zuckermais (Zea mays var. saccharata)2001.90.30
- ×Yamswurzeln, Süßkartoffeln und ähnliche genießbare Pflanzenteile, mit einem Stärkegehalt von 5 GHT oder mehr2001.90.40.00.0
- ×Pilze2001.90.50
- ×Oliven2001.90.65
- ×Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack2001.90.70
- ×tropische Früchte und tropische Nüsse; Palmherzen2001.90.92
- ×andere, also nicht: Früchte der Gattung Capsicum, mit brennendem Geschmack2001.90.97
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 2001.90.20.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 2001.90.20
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 2001.90.20.00.0 | Früchte der Gattung Capsicum, mit brennendem Geschmack |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2001.90.20 eingereiht
10 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI50987/25-1Deutschland | Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Stücke von grünem Chili mit brennendem Geschmack, eingelegt in einer Masse … | 16.08.2029 |
| DEBTI32163/25-1Deutschland | Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): rote Glockenpaprika, in einer Aufgussflüssigkeit haltbar gemacht, für den … | 03.05.2029 |
| DEBTI32838/25-1Deutschland | Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): grüne Peperoni mit Kopf und Stiel, eingelegt in Wasser, Salz und Essig … | 26.04.2029 |
| ESBTI2026SOL741Spanien | Jalapeño-Chilis in Stücken der Gattung „Capsicum“, die keine Gemüsepaprika sind. Sie werden in Salzlake mit Essig … | 28.06.2029 |
| ESBTI2026REN773Spanien | Jalapeño-Chilischeiben in Essig. Es handelt sich nicht um Gemüsepaprika (süße Paprika). Jalapeñoscheiben mit normalem … | 24.06.2029 |
| ESBTI2025SOL1600Spanien | Jalapeño-Chilis (Capsicum annuum) in Essig eingelegt. Es handelt sich nicht um süße Paprika. Sie werden in Dosen mit … | 18.11.2028 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 2001.90.97 | 22 | Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Sonnengetrocknete, gesalzene Tomaten, als Hälften oder Streifen, mariniert mit Essigsäure. Die Ware wird in Kartons mit Innenfolie mit einem Inhalt von … |
| 2001.90.70 | 2 | Geröstete Paprika, in Essig konserviert, in einem 550g-Glas. Zutaten: geröstete rote Paprika, Knoblauch, Petersilie, Wasser, Salz, Zucker, Essig. |
| 2001.90.10 | 1 | Mangostücke in Chutney-Sauce, verpackt in einem Glasbehälter zu 450 Gramm. Zutaten: Mangostücke, Zucker, Salz, Chilipulver, Essigsäure, Knoblauch, Ingwer, Zimtpulver und Muskatnuss. |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2001.90.20.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen
Statt 5 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 52 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur, Chile und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 1,5 % |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2001.90.20.00.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2001.90.20.00.0
Anmerkungen (4)
3. Zu den Positionen 2001, 2004 und 2005 gehören, je nach Beschaffenheit, nur solche Erzeugnisse des Kapitels 7 oder der Position 1105 oder 1106 (ausgenommen Mehl, Grieß und Pulver von Erzeugnissen des Kapitels 8), die durch andere als die in Anmerkung 1 Buchstabe a) aufgeführten Verfahren zubereitet oder haltbar gemacht worden sind.
1. Als Waren der Position 2001 gelten Gemüse, Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nur, wenn ihr Gehalt an freier flüchtiger Säure, berechnet als Essigsäure, 0,5 GHT oder mehr beträgt. Zusätzlich darf für Pilze der Unterposition 2001.90.50 der Salzgehalt nicht mehr als 2,5 GHT betragen.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
7. Als „tropische Früchte“ im Sinne der Unterpositionen 2001.90.92, 2006.00.35, 2006.00.91, 2007.10.91, 2007.99.93, 2008.97.03, 2008.97.05, 2008.97.12, 2008.97.16, 2008.97.32, 2008.97.36, 2008.97.51, 2008.97.72, 2008.97.76, 2008.97.92, 2008.97.94, 2008.97.97, 2008.99.24, 2008.99.31, 2008.99.36, 2008.99.38, 2008.99.48, 2008.99.63, 2009.89.34, 2009.89.36, 2009.89.73, 2009.89.85, 2009.89.88, 2009.89.97, 2009.90.92, 2009.90.95 und 2009.90.97 gelten Guaven, Mangofrüchte, Mangostanfrüchte, Papaya-Früchte, Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen und Pitahayas.
8. Als „tropische Nüsse“ im Sinne der Unterpositionen 2001.90.92, 2006.00.35, 2006.00.91, 2007.99.93, 2008.19.12, 2008.19.92, 2008.97.03, 2008.97.05, 2008.97.12, 2008.97.16, 2008.97.32, 2008.97.36, 2008.97.51, 2008.97.72, 2008.97.76, 2008.97.92, 2008.97.94 und 2008.97.97 gelten Kokosnüsse, Kaschu-Nüsse, Paranüsse, Areka-(Betel-)Nüsse, Kolanüsse und Macadamia-Nüsse.
Einreihungsverordnungen (2)
| Verordnung | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| 1196/9727.06.1997 | Vollständig gegarte Pilze der Gattung Agaricus, in Salzlake mit Essig konserviert, mit einem Gehalt an freier flüchtiger Säure von 0,5 GHT oder mehr, gehören in die Warennummer 2001.90.50. | 2001.90.50 |
| 1196/9727.06.1997 | Zubereitete, blanchierte Pilze der Gattung Agaricus in Flüssigkeit mit freier flüchtiger Säure von 0,5 GHT oder mehr, Sulfit unter 2 ppm und 2,6 GHT Salz gehören in die Warennummer 2001.90.50. | 2001.90.50 |
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| T-49/0030.01.2001 | 1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. |
Alle Anmerkungen zu Kapitel 20 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 2001.90.20
- 01.01.19722001.90.20gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Früchte der Gattung Capsicum, mit brennendem Geschmack“
- 01.01.19722001.90.20.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Früchte der Gattung Capsicum, mit brennendem Geschmack“
- 01.01.19882001.90.20unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 2001.90.20
- 01.01.19882001.90.20.00.0unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 2001.90.20
- 01.01.19982001.90.20wieder anmeldefähig · aus 2001.90.20
- 01.01.19982001.90.20.00.0wieder anmeldefähig · aus 2001.90.20
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2001.90.20.00.0
Gibt es einen Zusatzzoll auf Waren mit Ursprung Belarus unter 2001.90.20.00.0?
Ja, für Waren mit Ursprung Belarus gilt für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).
Gibt es einen Zusatzzoll auf Waren mit Ursprung Russland unter 2001.90.20.00.0?
Ja, für Waren mit Ursprung Russland gilt für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile