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Warennummer 2007.99.39 – Konfitüren, Fruchtmuse, über 30 GHT Zucker

Warennummer · 8-stellig (Kombinierte Nomenklatur)

Die Warennummer 2007.99.39 umfasst Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Frucht- oder Nussmuse und Frucht- oder Nusspasten, durch Kochen hergestellt, mit einem Zuckergehalt von mehr als 30 GHT, außer Zubereitungen aus Kirschen, Erdbeeren und Himbeeren. Zubereitungen aus Himbeeren gehören in die Warennummer 2007.99.35, Zubereitungen mit mehr als 13 bis 30 GHT Zucker in die Warennummer 2007.99.50. Die Zolltarifnummern darunter unterscheiden sich nach Art der Paste oder des Fruchtpürees, nach dem Zuckergehalt, nach dem Inhalt der Umschließung und danach, ob tropische Früchte enthalten sind.

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01Tarifbaum

Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 2007.99.39?

Die Zolltarifnummern 2007.99.39.01.0 bis 2007.99.39.08.0 betreffen Feigenpaste, Pistazienpaste, Haselnusspaste und Erdnusspaste, jeweils mit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHT oder andere. Fruchtpürees aus Birnen, Aprikosen/Marillen oder Pfirsichen einschließlich Brugnolen und Nektarinen sowie Mischungen werden mit Zusatz von Zucker in unmittelbaren Umschließungen unterschieden, nach einem Inhalt von mehr als 1 kg oder von 1 kg oder weniger und nach dem Zuckergehalt. Für Mischungen von tropischen Früchten mit Zusatz von Zucker in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 1 kg gilt etwa die Zolltarifnummer 2007.99.39.35.0 mit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHT.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelZubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder anderen Pflanzenteilen
PositionKonfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Frucht- oder Nussmuse und Frucht- oder Nusspasten, durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
andere
Unterpositionandere
mit einem Zuckergehalt von mehr als 30 GHT
andere
Kombinierte NomenklaturandereDiese Seite
Feigenpaste
Zolltarifnummermit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHT
24 % + 23,00 EUR je 100 kg · 66 vZTA
Zolltarifnummerandere
24 % + 23,00 EUR je 100 kg · 66 vZTA
Pistazienpaste
Zolltarifnummermit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHT
24 % + 23,00 EUR je 100 kg · 66 vZTA
Zolltarifnummerandere
24 % + 23,00 EUR je 100 kg · 66 vZTA
Haselnusspaste
Zolltarifnummermit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHT
24 % + 23,00 EUR je 100 kg · 66 vZTA
Zolltarifnummerandere
24 % + 23,00 EUR je 100 kg · 66 vZTA
Erdnusspaste
Zolltarifnummermit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHT
24 % + 23,00 EUR je 100 kg · 66 vZTA
Zolltarifnummerandere
24 % + 23,00 EUR je 100 kg · 66 vZTA
andere
durch Siebpressung des Fruchtfleisches gewonnene und unter Vakuum auf den Siedepunkt gebrachte Fruchtpürees, deren geschmackliche und chemische Eigenschaften durch die thermische Behandlung nicht geändert worden sind
Birnen
mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg
Zolltarifnummermit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHT
24 % + 23,00 EUR je 100 kg · 66 vZTA
Zolltarifnummerandere
24 % + 23,00 EUR je 100 kg · 66 vZTA
mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
Zolltarifnummermit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHT
24 % + 23,00 EUR je 100 kg · 66 vZTA
Zolltarifnummerandere
24 % + 23,00 EUR je 100 kg · 66 vZTA
Aprikosen/Marillen
mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg
Zolltarifnummermit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHT
24 % + 23,00 EUR je 100 kg · 66 vZTA
Zolltarifnummerandere
24 % + 23,00 EUR je 100 kg · 66 vZTA
mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
Zolltarifnummermit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHT
24 % + 23,00 EUR je 100 kg · 66 vZTA
Zolltarifnummerandere
24 % + 23,00 EUR je 100 kg · 66 vZTA
Pfirsiche, einschließlich Brugnolen und Nektarinen
mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg
Zolltarifnummermit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHT
24 % + 23,00 EUR je 100 kg · 66 vZTA
Zolltarifnummerandere
24 % + 23,00 EUR je 100 kg · 66 vZTA
mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
Zolltarifnummermit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHT
24 % + 23,00 EUR je 100 kg · 66 vZTA
Zolltarifnummerandere
24 % + 23,00 EUR je 100 kg · 66 vZTA
Mischungen
mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg
von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr)
Zolltarifnummermit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHT
24 % + 23,00 EUR je 100 kg · 66 vZTA
Zolltarifnummerandere
24 % + 23,00 EUR je 100 kg · 66 vZTA
andere
Zolltarifnummermit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHT
24 % + 23,00 EUR je 100 kg · 66 vZTA
Zolltarifnummerandere
24 % + 23,00 EUR je 100 kg · 66 vZTA
andere
Mischungen von Früchten, bei denen das Gewicht keines Anteils mehr als 50 GHT des Gesamtgewichts der Früchte beträgt
von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr)
Zolltarifnummermit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHT
24 % + 23,00 EUR je 100 kg · 66 vZTA
Zolltarifnummerandere
24 % + 23,00 EUR je 100 kg · 66 vZTA
andere
Zolltarifnummermit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHT
24 % + 23,00 EUR je 100 kg · 66 vZTA
Zolltarifnummerandere
24 % + 23,00 EUR je 100 kg · 66 vZTA
andere
von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr)
Zolltarifnummermit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHT
24 % + 23,00 EUR je 100 kg · 66 vZTA
Zolltarifnummerandere
24 % + 23,00 EUR je 100 kg · 66 vZTA
andere
Zolltarifnummermit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHT
24 % + 23,00 EUR je 100 kg · 66 vZTA
Zolltarifnummerandere
24 % + 23,00 EUR je 100 kg · 66 vZTA
andere
Zolltarifnummermit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHT
24 % + 23,00 EUR je 100 kg · 66 vZTA
Zolltarifnummerandere
24 % + 23,00 EUR je 100 kg · 66 vZTA
andere
Zolltarifnummermit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHT
24 % + 23,00 EUR je 100 kg · 66 vZTA
Zolltarifnummerandere
24 % + 23,00 EUR je 100 kg · 66 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 2007.99.39

erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder50 % mit Unterlage Y155; sonst 0 %
erhöht den ZollZusatzzoll · Belarus50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · Russland50 %
KontrolleEinfuhrkontrolle · ArgentinienGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle · AserbaidschanGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle · BolivienGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle · ChinaGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle · GeorgienGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle · GhanaGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle · IndienGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleLebens- und Futtermittelkontrolle · Länder, für die nach dem Unfall von Tschernobyl Einfuhrbeschränkungen geltenGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle · TürkeiGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle · USAGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderEinfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle · ÄgyptenGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, IranSanktionsliste prüfen

03Waren

Welche Waren fallen unter Warennummer 2007.99.39?

Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Warennummer 2007.99.39. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

04Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 2007.99.39

Anmerkungen (6)

Wortlaut · Kapitel 20, Anmerkung 2
2. Zu den Positionen 2007 und 2008 gehören nicht Fruchtgelees, Fruchtpasten, dragierte Mandeln und dergleichen, in Form von Zuckerwaren (Position 1704) oder von Schokoladewaren (Position 1806).
Wortlaut · Kapitel 20, Anmerkung 5
5. Für die Anwendung der Position 2007 bedeutet der Begriff „durch Kochen hergestellt“, dass die Viskosität des Erzeugnisses durch Verringern des Wassergehalts mittels Hitzebehandlung unter atmosphärischem oder vermindertem Druck oder mittels anderer Verfahren erhöht wurde.
Weitere 4 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 20, Unterpositions-Anmerkung 2
2. Als „homogenisierte Zubereitungen“ im Sinne der Unterposition 2007.10 gelten Zubereitungen aus fein homogenisierten Früchten, aufgemacht für den Einzelverkauf zur Ernährung von Säuglingen oder Kleinkindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von 250 g oder weniger. Bei Anwendung dieser Begriffsbestimmung bleiben Zutaten, die der Zubereitung ggf. zum Würzen, Haltbarmachen oder zu anderen Zwecken in geringer Menge zugesetzt sind, außer Betracht. Diese Zubereitungen können in geringer Menge sichtbare Stückchen von Früchten enthalten. Die Unterposition 2007.10 hat Vorrang vor allen anderen Unterpositionen der Position 2007.
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 7
7. Als „tropische Früchte“ im Sinne der Unterpositionen 2001.90.92, 2006.00.35, 2006.00.91, 2007.10.91, 2007.99.93, 2008.97.03, 2008.97.05, 2008.97.12, 2008.97.16, 2008.97.32, 2008.97.36, 2008.97.51, 2008.97.72, 2008.97.76, 2008.97.92, 2008.97.94, 2008.97.97, 2008.99.24, 2008.99.31, 2008.99.36, 2008.99.38, 2008.99.48, 2008.99.63, 2009.89.34, 2009.89.36, 2009.89.73, 2009.89.85, 2009.89.88, 2009.89.97, 2009.90.92, 2009.90.95 und 2009.90.97 gelten Guaven, Mangofrüchte, Mangostanfrüchte, Papaya-Früchte, Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen und Pitahayas.
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 8
8. Als „tropische Nüsse“ im Sinne der Unterpositionen 2001.90.92, 2006.00.35, 2006.00.91, 2007.99.93, 2008.19.12, 2008.19.92, 2008.97.03, 2008.97.05, 2008.97.12, 2008.97.16, 2008.97.32, 2008.97.36, 2008.97.51, 2008.97.72, 2008.97.76, 2008.97.92, 2008.97.94 und 2008.97.97 gelten Kokosnüsse, Kaschu-Nüsse, Paranüsse, Areka-(Betel-)Nüsse, Kolanüsse und Macadamia-Nüsse.
Wortlaut · Abschnitt IV, Anmerkung 1
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von 3 GHT oder weniger zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.

05Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Warennummer 2007.99.39

Welche Zolltarifnummer gilt für Feigenpaste unter der Warennummer 2007.99.39?

Feigenpaste mit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHT gehört in die Zolltarifnummer 2007.99.39.01.0. Andere Feigenpaste gehört in die Zolltarifnummer 2007.99.39.02.0.

Gehören Fruchtgelees in Form von Zuckerwaren unter die Warennummer 2007.99.39?

Nein, Fruchtgelees, Fruchtpasten, dragierte Mandeln und dergleichen in Form von Zuckerwaren gehören nicht zu Position 2007, sondern zu Position 1704. Schokoladewaren dieser Art gehören zu Position 1806.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung

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