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Zolltarifnummer 2007.99.39.47.0 – Fruchtmischungen ab 70 GHT Zucker

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Mischungen von Früchten, bei denen kein Fruchtanteil mehr als 50 GHT des Gesamtgewichts der Früchte beträgt, die nicht zu den Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr gehören und mindestens 70 GHT Zucker haben. Mit weniger als 70 GHT Zucker gehört die Ware in 2007.99.39.46.0, tropische Mischungen mit 70 GHT oder mehr Zucker in 2007.99.39.44.0.

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01Tarifbaum

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Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelZubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder anderen Pflanzenteilen
PositionKonfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Frucht- oder Nussmuse und Frucht- oder Nusspasten, durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
Unterpositionhomogenisierte Zubereitungen
andere
Unterpositionvon Zitrusfrüchten
Unterpositionandere
mit einem Zuckergehalt von mehr als 30 GHT
ZolltarifnummerPflaumenmus und Pflaumenpaste, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 100 kg, zur industriellen Verarbeitung
Kombinierte NomenklaturMaronenpaste und Maronenmus
andere
Kombinierte Nomenklaturvon Kirschen
Kombinierte Nomenklaturvon Erdbeeren
Kombinierte Nomenklaturvon Himbeeren
Kombinierte Nomenklaturandere
andere
durch Siebpressung des Fruchtfleisches gewonnene und unter Vakuum auf den Siedepunkt gebrachte Fruchtpürees, deren geschmackliche und chemische Eigenschaften durch die thermische Behandlung nicht geändert worden sind
Mischungen
andere
Mischungen von Früchten, bei denen das Gewicht keines Anteils mehr als 50 GHT des Gesamtgewichts der Früchte beträgt
andere
Zolltarifnummermit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHT
ZolltarifnummerandereDiese Seite
Kombinierte Nomenklaturmit einem Zuckergehalt von mehr als 13 bis 30 GHT

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code2007.996-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer2007.99.398-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code2007.99.39.4710-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer2007.99.39.47.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2007.99.39.47.0?

Kapitel 20 Zubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder … › 2007 Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Frucht- oder …
✓andere, also nicht: homogenisierte ZubereitungenDie Ware ist eine Fruchtmischung, die nicht als homogenisierte Zubereitung für Säuglinge oder Kleinkinder oder zum Diätgebrauch aufgemacht ist.
✓andere, also nicht: von ZitrusfrüchtenDie Ware besteht aus anderen Früchten als Zitrusfrüchten.
✓mit einem Zuckergehalt von mehr als 30 GHTDie Ware hat mindestens 70 GHT Zucker und damit einen Zuckergehalt von mehr als 30 GHT.
✓andere, also nicht: Pflaumenmus und Pflaumenpaste, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 100 kg, zur industriellen …Die Ware ist ein Fruchterzeugnis aus anderen Früchten als Pflaumen und Maronen.
✓andere, also nicht: von Kirschen, von Erdbeeren, von HimbeerenDie Ware ist eine Zubereitung aus anderem Obst als Kirschen, Erdbeeren oder Himbeeren.
✓andere, also nicht: Feigenpaste, Pistazienpaste, Haselnusspaste, ErdnusspasteDie Ware ist eine andere Zubereitung als die aufgezählten Pasten aus Feigen, Pistazien, Haselnüssen und Erdnüssen.
✓durch Siebpressung des Fruchtfleisches gewonnene und unter Vakuum auf den Siedepunkt gebrachte Fruchtpürees, deren geschmackliche und chemische Eigenschaften durch die thermische Behandlung nicht geändert worden sindDie Ware ist eine Mischung aus mehreren Früchten, bei der kein Fruchtanteil mehr als 50 GHT des Gesamtgewichts ausmacht.
✓MischungenDie Ware ist eine Mischung aus mehreren Früchten.
✓andere, also nicht: mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kgDie Ware ist eine Fruchtmischung, die nicht mit Zusatz von Zucker in unmittelbaren Umschließungen mit mehr als 1 kg Inhalt vorliegt.
✓Mischungen von Früchten, bei denen das Gewicht keines Anteils mehr als 50 GHT des Gesamtgewichts der Früchte beträgtJeder Fruchtanteil der Mischung beträgt höchstens 50 GHT des Gesamtgewichts der Früchte.
✓andere, also nicht: von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr)Die Ware hat einen Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von weniger als 50 GHT.
✓andere, also nicht: mit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHTDie Ware hat einen Zuckergehalt von 70 GHT oder mehr.
2007.99.39.47.0Nicht tropische Fruchtmischungen, 70 GHT Zucker

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 2007.99.39

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
2007.99.39.01.0mit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHTEinfuhrkontrolle, Lebens- und Futtermittelkontrolle, Präferenzzollkontingent
2007.99.39.02.0andereEinfuhrkontrolle, Lebens- und Futtermittelkontrolle, Präferenzzollkontingent
2007.99.39.03.0mit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHTEinfuhrkontrolle, Präferenzzollkontingent
2007.99.39.04.0andereEinfuhrkontrolle, Präferenzzollkontingent
2007.99.39.05.0mit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHTEinfuhrkontrolle, Präferenzzollkontingent
2007.99.39.06.0andereEinfuhrkontrolle, Präferenzzollkontingent
2007.99.39.07.0mit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHTEinfuhrkontrolle, Präferenzzollkontingent
2007.99.39.08.0andereEinfuhrkontrolle, Präferenzzollkontingent
2007.99.39.16.0mit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHTPräferenzzollkontingent
2007.99.39.17.0anderePräferenzzollkontingent
2007.99.39.18.0mit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHTPräferenzzollkontingent
2007.99.39.19.0anderePräferenzzollkontingent
2007.99.39.22.0mit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHTPräferenzzollkontingent
2007.99.39.24.0anderePräferenzzollkontingent
2007.99.39.26.0mit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHTPräferenzzollkontingent
2007.99.39.27.0anderePräferenzzollkontingent
2007.99.39.29.0mit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHTPräferenzzollkontingent
2007.99.39.30.0anderePräferenzzollkontingent
2007.99.39.32.0mit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHTPräferenzzollkontingent
2007.99.39.34.0anderePräferenzzollkontingent
2007.99.39.35.0mit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHT–
2007.99.39.37.0anderePräferenzzollkontingent
2007.99.39.39.0mit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHTLebens- und Futtermittelkontrolle, Präferenzzollkontingent
2007.99.39.40.0andereLebens- und Futtermittelkontrolle, Präferenzzollkontingent
2007.99.39.43.0mit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHTPräferenzzollkontingent
2007.99.39.44.0anderePräferenzzollkontingent
2007.99.39.46.0mit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHTLebens- und Futtermittelkontrolle, Präferenzzollkontingent
2007.99.39.47.0anderediese SeiteLebens- und Futtermittelkontrolle, Präferenzzollkontingent
2007.99.39.51.0mit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHT–
2007.99.39.52.0anderePräferenzzollkontingent
2007.99.39.54.0mit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHTLebens- und Futtermittelkontrolle, Präferenzzollkontingent
2007.99.39.56.0andereLebens- und Futtermittelkontrolle, Präferenzzollkontingent
2007.99.39.70.0mit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHTLebens- und Futtermittelkontrolle
2007.99.39.75.0andereLebens- und Futtermittelkontrolle, Präferenzzollkontingent
2007.99.39.80.0mit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHTLebens- und Futtermittelkontrolle, Präferenzzollkontingent
2007.99.39.85.0andereLebens- und Futtermittelkontrolle, Präferenzzollkontingent

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2007.99.39 eingereiht

66 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Frankreich33
Spanien24
Deutschland4
Zypern2
Kroatien2
Slowenien1
vZTAWareGültig bis
DEBTI13004/26-1DeutschlandAntragsangaben (als zutreffend unterstellt): Aprikosenkonfitüre, in Aufmachung für den Einzelverkauf (380 …12.07.2029
DEBTI56467/24-1DeutschlandAntragsangaben (als zutreffend unterstellt): Feigen-Aufstrich, durch Kochen hergestellt. Aufmachung: in einem …13.07.2028
DEBTI13606/25-1DeutschlandAntragsangaben (als zutreffend unterstellt): Fruchtaufstrich Mango. Zutaten: 55 % Mangopüree, Rohrzucker, Wasser …11.05.2028
DEBTI49749/23-1DeutschlandAntragsangaben (als zutreffend angenommen): Muskatfruchtmarmelade. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters …28.07.2027
FRBTIFR-BTI-2026-04952FrankreichLebensmittelzubereitung aus Früchten vom Typ Traubenkonfitüre, durch Kochen hergestellt, mit einem Zuckergehalt von …27.10.2029
FRBTIFR-BTI-2026-04949FrankreichLebensmittelzubereitung in Form einer Erdbeer-Rhabarber-Konfitüre, durch Kochen hergestellt, pasteurisiert, für den …26.10.2029

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
2007.99.5015Nach den Antragsangaben handelt es sich um eine Fruchtzubereitung Himbeere. Handelseinheit: Tank mit 900 kg. Zuckergehalt gemäß ZAnm 2 a) Abs 1 zu Kap 20: mehr als 13 GHT, jedoch weniger als 30 GHT. …
2007.99.3313Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Erdbeer-Fruchtzubereitung. Handelseinheit: Tank mit 900 kg. Zuckergehalt gemäß ZAnm 2 a) 1. Absatz zu Kap 20: mehr als 30 GHT, jedoch weniger als 70 GHT. …
2007.99.356Fruchtzubereitung in Form einer Himbeerkonfitüre, durch Kochen unter Zusatz von Zucker hergestellt und für den Einzelverkauf in einem Glas mit 284 g Inhalt abgefüllt.
2007.99.975Extra-Pfirsichkonfitüre ohne zugesetzten Zucker. Sie wird in Gläsern mit Twist-off-Deckel angeboten, mit einem Fassungsvermögen von 400 ml und einem Nettogewicht von 380 g. Funktion oder Verwendung …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2007.99.39.47.0

€
2007.99.39.47.0Drittlandszoll24 % + 23,00 EUR je 100 kg–––
2007.99.39.47.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll24 % + 23,00 EUR je 100 kg + 50 %–––
2007.99.39.47.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll24 % + 23,00 EUR je 100 kg + 50 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (8)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.0208Türkei0 % + 7,59 EUR je 100 kg01.01.2026 – 31.12.2026
09.0225Türkei0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.1822Südafrika0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.7227Peru0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.7236Kolumbien0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.7307Zentralamerika0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.7311Panama0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.7533Ecuador0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 24 % + 23,00 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 44 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Singapur, Chile und weitere. Neu seit 2026: USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt für diese Abkommen; bei „0 % + …“ kommt der Agrarteilbetrag oder ein Mengenzoll hinzu:

AbkommenSatz
Armenienneu seit 10.10.20260 % + 23,00 EUR je 100 kg
Mercosurneu seit 01.05.202621,8 % + 20,90 EUR je 100 kg
APS+-Länder0 % + 23,00 EUR je 100 kg
APS-Länder (allgemeine Regelung)20,5 % + 23,00 EUR je 100 kg
EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen)7 % + 22,31 EUR je 100 kg
Ecuador0 % + 23,00 EUR je 100 kg
Kolumbien0 % + 23,00 EUR je 100 kg
Peru0 % + 23,00 EUR je 100 kg
Türkei0 % + 23,00 EUR je 100 kg
Zentralamerika23,00 EUR je 100 kg

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2007.99.39.47.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleLebens- und Futtermittelkontrolle · Länder, für die nach dem Unfall von Tschernobyl Einfuhrbeschränkungen geltenÜberführung in den freien Verkehr nur unter den Bedingungen des Lebens- und Futtermittelrechts, je nach Ware mit Bescheinigung oder Kontrolle.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2007.99.39.47.0

Anmerkungen (5)

Wortlaut · Kapitel 20, Anmerkung 2
2. Zu den Positionen 2007 und 2008 gehören nicht Fruchtgelees, Fruchtpasten, dragierte Mandeln und dergleichen, in Form von Zuckerwaren (Position 1704) oder von Schokoladewaren (Position 1806).
Wortlaut · Kapitel 20, Anmerkung 5
5. Für die Anwendung der Position 2007 bedeutet der Begriff „durch Kochen hergestellt“, dass die Viskosität des Erzeugnisses durch Verringern des Wassergehalts mittels Hitzebehandlung unter atmosphärischem oder vermindertem Druck oder mittels anderer Verfahren erhöht wurde.
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 20, Unterpositions-Anmerkung 2
2. Als „homogenisierte Zubereitungen“ im Sinne der Unterposition 2007.10 gelten Zubereitungen aus fein homogenisierten Früchten, aufgemacht für den Einzelverkauf zur Ernährung von Säuglingen oder Kleinkindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von 250 g oder weniger. Bei Anwendung dieser Begriffsbestimmung bleiben Zutaten, die der Zubereitung ggf. zum Würzen, Haltbarmachen oder zu anderen Zwecken in geringer Menge zugesetzt sind, außer Betracht. Diese Zubereitungen können in geringer Menge sichtbare Stückchen von Früchten enthalten. Die Unterposition 2007.10 hat Vorrang vor allen anderen Unterpositionen der Position 2007.
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 7
7. Als „tropische Früchte“ im Sinne der Unterpositionen 2001.90.92, 2006.00.35, 2006.00.91, 2007.10.91, 2007.99.93, 2008.97.03, 2008.97.05, 2008.97.12, 2008.97.16, 2008.97.32, 2008.97.36, 2008.97.51, 2008.97.72, 2008.97.76, 2008.97.92, 2008.97.94, 2008.97.97, 2008.99.24, 2008.99.31, 2008.99.36, 2008.99.38, 2008.99.48, 2008.99.63, 2009.89.34, 2009.89.36, 2009.89.73, 2009.89.85, 2009.89.88, 2009.89.97, 2009.90.92, 2009.90.95 und 2009.90.97 gelten Guaven, Mangofrüchte, Mangostanfrüchte, Papaya-Früchte, Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen und Pitahayas.
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 8
8. Als „tropische Nüsse“ im Sinne der Unterpositionen 2001.90.92, 2006.00.35, 2006.00.91, 2007.99.93, 2008.19.12, 2008.19.92, 2008.97.03, 2008.97.05, 2008.97.12, 2008.97.16, 2008.97.32, 2008.97.36, 2008.97.51, 2008.97.72, 2008.97.76, 2008.97.92, 2008.97.94 und 2008.97.97 gelten Kokosnüsse, Kaschu-Nüsse, Paranüsse, Areka-(Betel-)Nüsse, Kolanüsse und Macadamia-Nüsse.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 20 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 2007.99.39

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 0 Zollkontingente statt 8.
  1. 01.01.19722007.99.39gilt seit Einführung der EU-Datenbank
  2. 01.01.19882007.99.39unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 2007.99.39
  3. 15.04.19932007.99.39.19.0neu eingeführt · aus 2007.99.39
  4. 01.01.19952007.99.39.19.0aufgehoben · aufgeteilt in 2007.99.39
  5. 01.07.20072007.99.39wieder anmeldefähig · aus 2007.99.39
  6. 01.01.20102007.99.39unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 2007.99.39
  7. 01.03.20132007.99.39.16.0neu eingeführt · „mit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHT“ · aus 2007.99.39 (15 Unterteilungen)
  8. 01.03.20132007.99.39.17.0neu eingeführt · aus 2007.99.39 (15 Unterteilungen)
  9. 01.03.20132007.99.39.18.0neu eingeführt · „mit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHT“ · aus 2007.99.39 (15 Unterteilungen)
  10. 01.03.20132007.99.39.19.0neu eingeführt · aus 2007.99.39 (15 Unterteilungen)
  11. 01.03.20132007.99.39.22.0neu eingeführt · „mit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHT“ · aus 2007.99.39 (15 Unterteilungen)
  12. 01.03.20132007.99.39.24.0neu eingeführt · aus 2007.99.39 (15 Unterteilungen)
  13. 01.03.20132007.99.39.26.0neu eingeführt · „mit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHT“ · aus 2007.99.39 (15 Unterteilungen)
  14. 01.03.20132007.99.39.27.0neu eingeführt · aus 2007.99.39 (15 Unterteilungen)
  15. 01.03.20132007.99.39.29.0neu eingeführt · „mit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHT“ · aus 2007.99.39 (15 Unterteilungen)
  16. 01.03.20132007.99.39.30.0neu eingeführt · aus 2007.99.39 (15 Unterteilungen)
  17. 01.03.20132007.99.39.32.0neu eingeführt · „mit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHT“ · aus 2007.99.39 (15 Unterteilungen)
  18. 01.03.20132007.99.39.34.0neu eingeführt · aus 2007.99.39 (15 Unterteilungen)
  19. 01.03.20132007.99.39.35.0neu eingeführt · „mit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHT“ · aus 2007.99.39 (15 Unterteilungen)
  20. 01.03.20132007.99.39.37.0neu eingeführt · aus 2007.99.39 (15 Unterteilungen)
  21. 01.03.20132007.99.39.39.0neu eingeführt · „mit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHT“ · aus 2007.99.39 (15 Unterteilungen)
  22. 01.03.20132007.99.39.40.0neu eingeführt · aus 2007.99.39 (15 Unterteilungen)
  23. 01.03.20132007.99.39.43.0neu eingeführt · „mit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHT“ · aus 2007.99.39 (15 Unterteilungen)
  24. 01.03.20132007.99.39.44.0neu eingeführt · aus 2007.99.39 (15 Unterteilungen)
  25. 01.03.20132007.99.39.46.0neu eingeführt · „mit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHT“ · aus 2007.99.39 (15 Unterteilungen)
  26. 01.03.20132007.99.39.47.0neu eingeführt · aus 2007.99.39 (15 Unterteilungen)
  27. 01.03.20132007.99.39.51.0neu eingeführt · „mit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHT“ · aus 2007.99.39 (15 Unterteilungen)
  28. 01.03.20132007.99.39.52.0neu eingeführt · aus 2007.99.39 (15 Unterteilungen)
  29. 01.03.20132007.99.39.54.0neu eingeführt · „mit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHT“ · aus 2007.99.39 (15 Unterteilungen)
  30. 01.03.20132007.99.39.56.0neu eingeführt · aus 2007.99.39 (15 Unterteilungen)
  31. 01.03.20132007.99.39.70.0neu eingeführt · „mit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHT“ · aus 2007.99.39 (15 Unterteilungen)
  32. 01.03.20132007.99.39.75.0neu eingeführt · aus 2007.99.39 (15 Unterteilungen)
  33. 01.03.20132007.99.39.80.0neu eingeführt · „mit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHT“ · aus 2007.99.39 (15 Unterteilungen)
  34. 01.03.20132007.99.39.85.0neu eingeführt · aus 2007.99.39 (15 Unterteilungen)
  35. 03.09.20142007.99.39.01.0neu eingeführt · „mit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHT“ · aus 2007.99.39
  36. 03.09.20142007.99.39.02.0neu eingeführt · aus 2007.99.39
  37. 03.09.20142007.99.39.03.0neu eingeführt · „mit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHT“ · aus 2007.99.39
  38. 03.09.20142007.99.39.04.0neu eingeführt · aus 2007.99.39
  39. 03.09.20142007.99.39.05.0neu eingeführt · „mit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHT“ · aus 2007.99.39
  40. 03.09.20142007.99.39.06.0neu eingeführt · aus 2007.99.39
  41. 06.01.20222007.99.39.07.0neu eingeführt · „mit einem Gehalt an Zucker von weniger als 70 GHT“
  42. 06.01.20222007.99.39.08.0neu eingeführt

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2007.99.39.47.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Fruchtmischungen mit mindestens 70 GHT Zucker unter 2007.99.39?

Fruchtmischungen gehören in 2007.99.39.47.0, wenn sie aus mehreren Früchten bestehen, bei denen kein Fruchtanteil mehr als 50 GHT des Gesamtgewichts ausmacht, nicht von tropischen Früchten sind und mindestens 70 GHT Zucker haben. Mischungen mit Zusatz von Zucker in unmittelbaren Umschließungen mit mehr als 1 kg Inhalt gehören nicht hierher.

Gehören Fruchtpasten in Form von Zuckerwaren zu 2007.99.39.47.0?

Nein, Fruchtgelees und Fruchtpasten in Form von Zuckerwaren (Position 1704) oder von Schokoladewaren (Position 1806) gehören nicht zu den Positionen 2007 und 2008. Solche Erzeugnisse fallen damit nicht in 2007.99.39.47.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
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Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen

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