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Warennummer 8428.90.90 – Andere Hebe- und Fördermaschinen

Warennummer · 8-stellig (Kombinierte Nomenklatur)

In diese Warennummer gehören andere Maschinen, Apparate und Geräte zum Heben, Beladen, Entladen oder Fördern, soweit sie nicht unter eine der anderen Nummern der Unterposition 8428.90 fallen; dazu zählen nach den Erläuterungen etwa Rollgänge für Walzwerke sowie Kipper und Wender. Zum Anbau an Ackerschlepper bestimmte Geräte gehören ihrer Beschaffenheit nach nicht hierher, sondern in die Zolltarifnummer 8428.90.71.00.0. Die Zolltarifnummern darunter unterscheiden sich danach, ob es sich um selbstfahrende mobile Zugangstechnik zum Heben von Personen handelt.

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01Tarifbaum

Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 8428.90.90?

Die Zolltarifnummer 8428.90.90.20.0 erfasst mobile Zugangstechnik, konstruiert zum Heben von Personen, selbstfahrend, mit einer maximalen Arbeitshöhe von 6 Metern oder mehr. Die Zolltarifnummer 8428.90.90.80.0 mit dem Wortlaut „andere“ erfasst alle übrigen Waren dieser Warennummer.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittMaschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder …
KapitelKernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und mechanische Geräte; Teile davon
PositionAndere Maschinen, Apparate und Geräte zum Heben, Beladen, Entladen oder Fördern (z. B. Aufzüge, Rolltreppen, Stetigförderer und Seilschwebebahnen)
Unterpositionandere Maschinen, Apparate und Geräte
Kombinierte NomenklaturandereDiese Seite
Zolltarifnummermobile Zugangstechnik, konstruiert zum Heben von Personen, selbstfahrend, mit einer maximalen Arbeitshöhe von 6 Metern oder mehr
0 % · 104 vZTA
Zolltarifnummerandere
0 % · 104 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 8428.90.90

erhöht den ZollAntidumpingzoll · ChinaFür Hersteller mit eigenem Zusatzcode gelten eigene Sätze; der Satz hängt von der Zolltarifnummer ab.52,5 %
erhöht den ZollAusgleichszoll · ChinaFür Hersteller mit eigenem Zusatzcode gelten eigene Sätze; der Satz hängt von der Zolltarifnummer ab.14,2 %
KontrolleF-Gase · alle LänderEinfuhr
KontrolleGüter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use) · alle LänderAusfuhr
KontrolleAusfuhrkontrolle · Kongo (Demokratische Republik)Ausfuhr
KontrolleF-Gase · alle LänderAusfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Iran, Nordkorea, SimbabweSanktionsliste prüfen

03Waren

Welche Waren fallen unter Warennummer 8428.90.90?

2 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Warennummer 8428.90.90. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

04Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 8428.90.90

Anmerkungen (7)

Wortlaut · Kapitel 84, Anmerkung 2
2. Vorbehaltlich der Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI und der Anmerkung 11 zu diesem Kapitel sind Maschinen, Apparate und Geräte, die sowohl in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 als auch in die Positionen 8425 bis 8480 eingereiht werden können, in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 einzureihen. A) Zu Position 8419 gehören jedoch nicht: a) Brutapparate und Aufzuchtapparate, für die Geflügelzucht, sowie Keimapparate (Position 8436); b) Getreidenetzapparate für die Müllerei (Position 8437); c) Diffuseure für die Zuckerherstellung (Position 8438); d) Maschinen und Apparate zum Warmbehandeln von Garnen, Geweben oder anderen Spinnstoffwaren (Position 8451); e) Apparate, Vorrichtungen oder Laborausstattung, die eine mechanische Arbeit verrichten, bei der eine Temperaturänderung zwar notwendig, aber nur von untergeordneter Bedeutung ist. B) Zu Position 8422 gehören jedoch nicht: a) Nähmaschinen zum Verschließen von Verpackungen (Position 8452); b) Büromaschinen und -apparate der Position 8472. C) Zu Position 8424 gehören jedoch nicht: a) Tintenstrahldruckmaschinen (Position 8443); b) Wasserstrahlschneidemaschinen (Position 8456).
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 3
3. Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind kombinierte Maschinen aus zwei oder mehr Maschinen verschiedener Art, die zusammen arbeiten sollen und ein Ganzes bilden, sowie Maschinen, die ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, zwei oder mehrere verschiedene, sich abwechselnde oder ergänzende Tätigkeiten (Funktionen) auszuführen, nach der das Ganze kennzeichnenden Haupttätigkeit (Hauptfunktion) einzureihen.
Weitere 5 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 4
4. Besteht eine Maschine oder eine Kombination aus Maschinen aus entweder voneinander getrennten oder durch Leitungen, Übertragungsvorrichtungen, elektrischen Kabeln oder anderen Vorrichtungen miteinander verbundenen Einzelkomponenten, die gemeinsam eine genau bestimmte, in einer der Positionen des Kapitels 84 oder 85 erfasste Funktion ausüben, so ist das Ganze in die Position einzureihen, die diese Funktion erfasst.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 5
5. Bei der Anwendung der Anmerkungen des Abschnitts XVI umfasst der Begriff „Maschinen“ alle Maschinen, Apparate, Geräte und Vorrichtungen der in den Positionen des Kapitels 84 oder 85 genannten Art.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Zur Montage oder zur Instandhaltung der Maschinen benötigte Werkzeuge sind wie die Maschinen einzureihen, zu denen sie gehören, wenn sie mit ihnen gestellt werden. Dies gilt auch für auswechselbare Werkzeuge, wenn sie mit den Maschinen, deren übliche Ausrüstung sie darstellen, gestellt und üblicherweise zusammen mit ihnen verkauft werden.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle hat der Anmelder zur Ergänzung der Anmeldung/Zollanmeldung erläuternde Unterlagen (z. B. eine Warenbeschreibung, Prospekte, Katalogauszüge, Fotografien) beizufügen, aus denen die geläufige Bezeichnung der Maschine, ihre Verwendung und ihre wesentlichen Merkmale hervorgehen. Bei zerlegten oder nicht zusammengesetzten Maschinen hat der Anmelder auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle ferner einen Montageplan und ein Verzeichnis des Inhalts der einzelnen Packstücke als Beleg zur Anmeldung/Zollanmeldung vorzulegen.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 3
3. Auf Antrag des Anmelders und bei Beachtung der von den zuständigen Behörden festzusetzenden Voraussetzungen werden die Bestimmungen der Allgemeinen Vorschrift 2 Buchstabe a) auch auf Maschinen angewendet, die in Teilsendungen ein- oder ausgehen.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
8428.90.90andere: Hierher gehören: 1. Rollgänge, auch „Rollenbahnen“ genannt, mit angetriebenen oder nicht angetriebenen Rollen, durch die das Walzgut zum und vom Walzgerüst oder aber von einem Walzgerüst zum anderen befördert wird; 2. Klemmrollgänge (pinch rolls), die dem gleichen Zweck dienen und die aus zwei Reihen von Rollen bestehen, zwischen denen das Walzgut hindurchgeführt wird; 3. Rollgänge zum Kühlen, die sich am …

Einreihungsverordnungen (3)

VerordnungWareDamals
2019/181123.10.2019Mit der Verordnung 2019/1811 wurde ein mobiler, automatisch ausbalancierter, elektrisch angetriebener Telepräsenzroboter mit zwei Rädern auf einer Achse in die Warennummer 8428.90.90 eingereiht.8428.90.90
738/200007.04.2000Mit der Verordnung 738/2000 wurde eine hydraulische Hebevorrichtung auf vier Rädern mit Arbeitsplattform in die damalige Nummer 8428.90.98 eingereiht; heute gehört sie in die Warennummer 8428.90.90.8428.90.98heute 8428.90.90
738/200007.04.2000Mit der Verordnung 738/2000 wurde ein Fahrzeug mit hydraulischer Hebevorrichtung und Arbeitsplattform in die damalige Nummer 8428.90.98 eingereiht; heute gehört es in die Warennummer 8428.90.90.8428.90.98heute 8428.90.90

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
T-321/2510.06.20261. Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2021/1832 der …

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

05Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Warennummer 8428.90.90

Welche Zolltarifnummer unter der Warennummer 8428.90.90 gilt für mobile Zugangstechnik zum Heben von Personen?

Für selbstfahrende mobile Zugangstechnik, konstruiert zum Heben von Personen, mit einer maximalen Arbeitshöhe von 6 Metern oder mehr gilt die Zolltarifnummer 8428.90.90.20.0. Alle anderen Waren dieser Warennummer gehören in die Zolltarifnummer 8428.90.90.80.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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