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Kombinierte Nomenklatur · EUZollaussetzung

Warennummer 8708.91.20 – Kühler und Teile für die Kfz-Montage

Warennummer · 8-stellig (Kombinierte Nomenklatur)

Diese Warennummer erfasst Kühler und Teile davon für die industrielle Montage von Einachsschleppern der Unterposition 8701.10, von Kraftfahrzeugen der Position 8703, von Kraftfahrzeugen der Position 8704 mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2 500 cm³ oder weniger oder mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und einem Hubraum von 2 800 cm³ oder weniger sowie von Kraftfahrzeugen der Position 8705. Kühler, die nicht für diese industrielle Montage bestimmt sind, gehören nicht hierher; Intercooler aus Metall mit Kammersystem für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 gehören in die benachbarte Warennummer 8708.91.35. Die Zolltarifnummern darunter richten sich nach der Art des Teils: Aluminiumkühler für Druckluftkühlung, Einlass- oder Auslass-Luftbehälter von Wärmetauschern für Autokühlsysteme oder andere Teile.

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01Tarifbaum

Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 8708.91.20?

Die Zolltarifnummer 8708.91.20.20.0 erfasst Aluminiumkühler für Druckluftkühlung mit Kühlrippen, wie sie bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 verwendet werden. Die Zolltarifnummer 8708.91.20.30.0 erfasst Einlass- oder Auslass-Luftbehälter von Wärmetauschern für Autokühlsysteme aus Aluminiumlegierung, hergestellt nach EN AC 42100 oder EN AC 43000 T6 Standard. Teile, die weder unter 8708.91.20.20.0 noch unter 8708.91.20.30.0 fallen, gehören in 8708.91.20.90.0.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittBeförderungsmittel
KapitelZugmaschinen, Kraftwagen, Krafträder, Fahrräder und andere nicht schienengebundene Landfahrzeuge, Teile davon und Zubehör
PositionTeile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705
andere Teile und anderes Zubehör
UnterpositionKühler und Teile davon
Kombinierte Nomenklaturfür die industrielle Montage: von Einachsschleppern der Unterposition 8701.10, von Kraftfahrzeugen der Position 8703, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und einem Hubraum von 2 500 cm³ oder weniger oder mit …Diese Seite
ZolltarifnummerAluminiumkühler für Druckluftkühlung mit Kühlrippen von der bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 verwendeten Art
ZolltarifnummerEinlass- oder Auslass-Luftbehälter von Wärmetauschern für Autokühlsysteme aus Aluminiumlegierung, hergestellt nach EN AC 42100 oder EN AC 43000 T6 Standard, - mit einer isolierenden Flächenebenheit von nicht mehr als 0,1 mm, - mit einer zulässigen Partikelmenge von 0,3 mg je Behälter, - mit einem Abstand zwischen den Poren von 2 mm oder mehr, - mit Porengrößen von nicht mehr als 0,4 mm und - mit nicht mehr als drei Poren, die größer sind als 0,2 mm, -einem Gewicht von 0,2kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 3kg
Zolltarifnummerandere

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

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02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 8708.91.20

PflichtDie Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit) · alle LänderGilt nur für einzelne Nummern darunter.Einfuhr
PflichtDie Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit) · alle LänderGilt nur für einzelne Nummern darunter.Ausfuhr
KontrollePräferenzen in Verbindung mit der Endverwendung · JapanEinfuhr
KontrollePräferenzen in Verbindung mit der Endverwendung · MercosurEinfuhr
KontrolleF-Gase · alle LänderEinfuhr
KontrolleOzonabbauende Stoffe bei der Einfuhr · alle LänderEinfuhr
KontrolleOzonabbauende Stoffe bei der Ausfuhr · alle LänderAusfuhr
KontrolleKulturgüter · alle LänderAusfuhr
KontrolleF-Gase · alle LänderAusfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, Libyen, Iran, Haiti, Myanmar, Simbabwe, Sudan, Syrien, Südsudan, Venezuela, Zentralafrikanische RepublikSanktionsliste prüfen

03Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 8708.91.20

Anmerkungen (6)

Wortlaut · Kapitel 87, Unterpositions-Anmerkung 1
1. Zu Unterposition 8708.22 gehören: a) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, gerahmt, und b) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, auch gerahmt, mit Heizvorrichtungen oder anderen elektrischen oder elektronischen Vorrichtungen ausgerüstet, sofern erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 bestimmt.
Wortlaut · Abschnitt XVII, Anmerkung 3
3. „Teile“ und „Zubehör“ im Sinne der Kapitel 86 bis 88 sind nur Teile und Zubehör, die erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Waren des Kapitels 86, 87 oder 88 bestimmt sind. Teile und Zubehör, für die zwei oder mehr Positionen der Kapitel 86 bis 88 in Betracht kommen, sind der Position zuzuweisen, die dem Hauptverwendungszweck der Teile oder des Zubehörs entspricht.
Weitere 4 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt XVII, Anmerkung 4
4. In diesem Abschnitt werden: a) Fahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach zur Fortbewegung sowohl auf der Straße als auch auf Schienen gebaut sind, in die in Betracht kommende Position des Kapitels 87 eingereiht; b) schwimmfähige Kraftfahrzeuge (Amphibienfahrzeuge) in die in Betracht kommende Position des Kapitels 87 eingereiht; c) Luftfahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach so gebaut sind, dass sie auch als Landfahrzeuge verwendet werden können, in die in Betracht kommende Position des Kapitels 88 eingereiht.
Wortlaut · Abschnitt XVII, Anmerkung 5
5. Luftkissenfahrzeuge sind wie die Fahrzeuge einzureihen, denen sie am ähnlichsten sind, und zwar: a) in Kapitel 86, wenn sie ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, sich über einer Führungsschiene fortzubewegen (Luftkissenzüge); b) in Kapitel 87, wenn sie ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, sich über dem Boden oder in gleichem Maße über dem Boden und über dem Wasser fortzubewegen; c) in Kapitel 89, wenn sie ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, sich über dem Wasser fortzubewegen, auch wenn sie am Strand oder auf Landungsbrücken landen oder sich über Eisflächen fortbewegen können. Teile und Zubehör für Luftkissenfahrzeuge sind wie Teile und Zubehör von Fahrzeugen der Position einzureihen, der die Luftkissenfahrzeuge aufgrund der vorstehenden Bestimmungen zugewiesen werden. Ortsfestes Material für Verkehrswege von Luftkissenfahrzeugen ist wie ortsfestes Gleismaterial einzureihen; Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- oder Steuergeräte für Verkehrswege von Luftkissenfahrzeugen sind wie Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- oder Steuergeräte für Schienenwege einzureihen.
Wortlaut · Abschnitt XVII, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Vorbehaltlich der Zusätzlichen Anmerkung 3 zu Kapitel 89 sind Werkzeuge und andere Waren zur Instandhaltung und Instandsetzung von Beförderungsmitteln wie die Beförderungsmittel einzureihen, zu denen sie gehören, wenn sie mit ihnen gestellt werden. Dies gilt auch für anderes Zubehör, das mit den Beförderungsmitteln, deren übliche Ausrüstung es darstellt, gestellt und üblicherweise zusammen mit ihnen verkauft wird.
Wortlaut · Kapitel 87, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 87 gehören nicht Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Beschaffenheit dazu bestimmt sind, nur auf Schienen zu fahren.

Einreihungsverordnungen (1)

VerordnungWareNummer
2020/95626.06.2020Mit der Verordnung 2020/956 wurde eine quaderförmige Ware aus Aluminiumlegierung mit Kühlrippen und zwei Kühlflüssigkeitsanschlüssen, die im kleinen Kühlkreislauf von Kraftfahrzeugen der Positionen 8701 bis 8705 mit Kolbenverbrennungsmotor eingesetzt wird, in die Warennummer 8708.91.35 eingereiht.8708.91.35

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

04Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Warennummer 8708.91.20

Welche Zolltarifnummer gilt für Aluminiumkühler für Druckluftkühlung unter der Warennummer 8708.91.20?

Aluminiumkühler für Druckluftkühlung mit Kühlrippen, wie sie bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 verwendet werden, gehören in die Zolltarifnummer 8708.91.20.20.0. Einlass- oder Auslass-Luftbehälter von Wärmetauschern für Autokühlsysteme aus Aluminiumlegierung, hergestellt nach EN AC 42100 oder EN AC 43000 T6 Standard, gehören in 8708.91.20.30.0. Teile, die unter keine dieser beiden Nummern fallen, gehören in 8708.91.20.90.0.

Gilt unter der Warennummer 8708.91.20 bei der Einfuhr eine Präferenz für Waren aus Japan oder dem Mercosur?

Ja, bei der Einfuhr aus Japan und aus dem Mercosur gilt für diese Warennummer eine Präferenz in Verbindung mit der Endverwendung.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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