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Zolltarifnummer 0201.10.00.94.0 – Rindertierkörper, nicht von Bisons

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst ganze Tierkörper von Rindern mit 180 kg bis 300 kg sowie halbe Tierkörper mit 90 kg bis 150 kg, deren Fleisch hellrosa und deren Fett sehr fein strukturiert und weiß bis hellgelb ist und deren Knorpel leicht verknöchert sind. Tierkörper von Bisons mit diesen Merkmalen gehören in die Zolltarifnummer 0201.10.00.92.0. Nach den Erläuterungen dürfen die Dornfortsätze der ersten acht oder neun Rückenwirbel im Wechsel an der rechten oder linken Schlachthälfte belassen werden.

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Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 0201.10.00.94.0?

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 0201.10.00.94.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittLebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs
KapitelFleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse
PositionFleisch von Rindern, frisch oder gekühlt
Unterpositionganze oder halbe Tierkörper
anderes
ganze Tierkörper mit einem Gewicht von 180 kg bis 300 kg sowie halbe Tierkörper mit einem Gewicht von 90 kg bis 150 kg, deren Fleisch hellrosa und deren Fett sehr fein strukturiert und weiß bis hellgelb ist und deren Knorpel (insbesondere der Beckensymphyse und der Dornfortsätze der Wirbelsäule) leicht verknöchert sind
Zolltarifnummervon Bisons
ZolltarifnummeranderesDiese Seite
Unterpositionandere Teile, mit Knochen
Unterpositionohne Knochen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code0201.106-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer0201.10.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code0201.10.00.9410-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer0201.10.00.94.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0201.10.00.94.0?

Kapitel 02 Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse › 0201 Fleisch von Rindern, frisch oder gekühlt
✓ganze oder halbe TierkörperDie Ware ist ein ganzer oder halber Tierkörper von Rindern. Prüfen Sie, ob ganze Tierkörper nach dem Ausbluten, Ausweiden und Enthäuten gestellt sind, mit oder ohne Kopf und Füße.
✓anderesDie Ware gehört zum übrigen Fleisch und nicht zu Fleisch von „hoher Qualität“.
✓ganze Tierkörper mit einem Gewicht von 180 kg bis 300 kg sowie halbe Tierkörper mit einem Gewicht von 90 kg bis 150 kg, deren Fleisch hellrosa und deren Fett sehr fein strukturiert und weiß bis hellgelb ist und deren Knorpel (insbesondere der Beckensymphyse und der Dornfortsätze der Wirbelsäule) leicht verknöchert sindDie Ware ist ein ganzer Tierkörper mit 180 kg bis 300 kg sowie ein halber Tierkörper mit 90 kg bis 150 kg, mit hellrosa Fleisch, sehr fein strukturiertem, weiß bis hellgelbem Fett und leicht verknöcherten Knorpeln (insbesondere der Beckensymphyse und der Dornfortsätze der Wirbelsäule). Prüfen Sie dazu Gewicht, Fleischfarbe, Fett und Knorpel am Tierkörper.
✓anderesDie Ware stammt von einem Rind und nicht von einem Bison. Prüfen Sie die Tierart anhand der Angaben zum Tierkörper.
0201.10.00.94.0Rindertierkörper bestimmter Gewichte, nicht von Bisons

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 0201.10.00.94.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 0201.10.00

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
0201.10.00.21.0von BisonsZollkontingent
0201.10.00.29.0anderesZollkontingent
0201.10.00.92.0von Bisons–
0201.10.00.94.0anderesdiese SeiteCITES bei der Einfuhr
0201.10.00.97.0von Bisons–
0201.10.00.98.0anderesCITES bei der Einfuhr

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0201.10.00 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0201.10.00.94.0

€
0201.10.00.94.0Drittlandszoll12,8 % + 176,80 EUR je 100 kg–––
0201.10.00.94.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll12,8 % + 176,80 EUR je 100 kg + 50 %–––
0201.10.00.94.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll12,8 % + 176,80 EUR je 100 kg + 50 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (13)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.4181Chile0 %seit 01.02.2025
09.4198Serbien2,5 % + 35,30 EUR je 100 kgseit 01.01.2021
09.4199Montenegro2,5 % + 35,30 EUR je 100 kgseit 01.01.2021
09.4200Kosovo2,5 % + 35,30 EUR je 100 kgseit 01.01.2021
09.4270Ukraine0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.4280Kanada0 %seit 01.01.2021
09.4456Neuseeland7,5 %seit 01.05.2024
09.4504Bosnien und Herzegowina2,5 % + 35,30 EUR je 100 kgseit 01.01.2021
09.4505Nordmazedonien2,5 % + 35,30 EUR je 100 kgseit 01.01.2021
09.4920Mercosur7,5 %01.05.2026 – 31.12.2026
09.7210Peru0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.7300Zentralamerika0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.7315Nicaragua0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 12,8 % + 176,80 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 28 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Singapur und Israel. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt für diese Abkommen; bei „0 % + …“ kommt der Agrarteilbetrag oder ein Mengenzoll hinzu:

AbkommenSatz
Türkei0 % + 176,80 EUR je 100 kg

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0201.10.00.94.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · FäröerFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · GrönlandFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleCITES bei der Einfuhr · alle LänderWaren aus geschützten Tier- und Pflanzenarten brauchen eine Einfuhrgenehmigung oder Bescheinigung nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
KontrolleCITES bei der Ausfuhr · alle LänderWaren aus geschützten Tier- und Pflanzenarten brauchen eine Ausfuhrgenehmigung nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0201.10.00.94.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 2, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 2 gehören nicht: a) Waren der in den Positionen 0201 bis 0208 und 0210 erfassten Art, zur menschlichen Ernährung nicht geeignet; b) genießbare, nicht lebende Insekten (Position 0410); c) Därme, Blasen und Magen von Tieren (Position 0504) und tierisches Blut (Position 0511 oder 3002); d) tierische Fette, andere als Waren der Position 0209 (Kapitel 15).
Wortlaut · Kapitel 2, Zusätzliche Anmerkung 1
1. A. In den Positionen 0201 und 0202 gelten als: a) „ganze Tierkörper von Rindern“ im Sinne der Unterpositionen 0201.10 und 0202.10 die ganzen Tierkörper von Schlachtrindern nach dem Ausbluten, Ausweiden und Enthäuten, mit oder ohne Kopf, mit oder ohne Füßen und mit oder ohne den anderen vom Körper nicht getrennten Schlachtnebenerzeugnissen. Werden die Tierkörper ohne Kopf gestellt, muss Letzterer vom Tierkörper zwischen dem Hinterhauptbein und dem ersten Halswirbel abgetrennt sein. Werden die Tierkörper ohne Füße gestellt, so müssen die Vorderfüße zwischen Carpus und Metacarpus, die Hinterfüße zwischen Tarsus und Metatarsus abgetrennt sein; als „ganzer Tierkörper“ gilt auch der vordere Teil des Tierkörpers mit allen Knochen, Hals und Schultern, mit mehr als zehn Rippenpaaren; b) „halbe Tierkörper von Rindern“ im Sinne der Unterpositionen 0201.10 und 0202.10 die beim symmetrischen Trennen durch die Mitte aller Hals-, Brust-, Lenden- und Beckenwirbel anfallenden Erzeugnisse; als „halber Tierkörper“ gilt auch der vordere Teil des halben Tierkörpers mit allen Knochen, Hals und Schulter, mit mehr als zehn Rippen; c) „quartiers compensés“ im Sinne der Unterpositionen 0201.20.20 und 0202.20.10 Warensendungen, die bestehen aus: — den Vordervierteln mit allen Knochen, Hals und Schulter, mit zehn Rippen, und den Hintervierteln mit allen Knochen, Keule, Roastbeef und Filet, mit drei …

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
0201.10.00ganze oder halbe Tierkörper: Die Begriffe „ganze Tierkörper“ und „halbe Tierkörper“ sind in den Buchstaben a) und b) der Zusätzlichen Anmerkung 1 A zu Kapitel 2 festgelegt. Es ist zulässig, dass die Dornfortsätze der ersten acht oder neun Rückenwirbel im Wechsel an der rechten oder linken Schlachthälfte belassen werden.

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-183/7831.05.1979DER BEGRIFF ' ' GEFROREN ' ' DER TARIFNUMMER 02.01 DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS ERFASST NICHT NUR IN FRISCHEM ZUSTAND EINGEFRORENES , SONDERN AUCH ZUNÄCHST LEICHT GETROCKNETES UND DANN EINGEFRORENES FLEISCH , SOWEIT ES IM WESENTLICHEN DURCH DAS EINFRIEREN …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 02 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 0201.10.00

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 8 Zollkontingente statt 13.
  1. 01.01.19720201.10.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „ganze oder halbe Tierkörper“
  2. 01.01.19880201.10.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 0201.10.10, 0201.10.90
  3. 21.09.20170201.10.00.21.0neu eingeführt · „von Bisons“ · aus 0201.10.00
  4. 21.09.20170201.10.00.29.0neu eingeführt · „anderes“ · aus 0201.10.00
  5. 21.09.20170201.10.00.92.0neu eingeführt · „von Bisons“ · aus 0201.10.00
  6. 21.09.20170201.10.00.94.0neu eingeführt · „anderes“ · aus 0201.10.00
  7. 21.09.20170201.10.00.97.0neu eingeführt · „von Bisons“ · aus 0201.10.00
  8. 21.09.20170201.10.00.98.0neu eingeführt · „anderes“ · aus 0201.10.00

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0201.10.00.94.0

Gibt es einen Zusatzzoll auf Waren aus Russland unter 0201.10.00.94.0?

Ja, für die Zolltarifnummer 0201.10.00.94.0 gilt ein Zusatzzoll auf Waren mit Ursprung Russland.

Unter welcher Zolltarifnummer der Warennummer 0201.10.00 fallen Rindertierkörper, die nicht von Bisons stammen?

Diese Rindertierkörper mit den Gewichten und Fleischmerkmalen des Wortlauts fallen unter 0201.10.00.94.0. Tierkörper von Bisons mit diesen Merkmalen gehören in 0201.10.00.92.0.

Gehören ungenießbare Waren der Positionen 0201 bis 0208 unter 0201.10.00.94.0?

Nein, Waren der Positionen 0201 bis 0208, die zur menschlichen Ernährung nicht geeignet sind, gehören nicht zu Kapitel 2 und damit nicht in diese Zolltarifnummer. Auch genießbare, nicht lebende Insekten gehören nicht hierher.

Braucht die Einfuhr unter 0201.10.00.94.0 eine Veterinärkontrolle?

Ja, bei der Einfuhr ist eine amtliche Kontrolle an der Grenzkontrollstelle (Veterinärkontrolle) vorgesehen. Als Unterlage ist ein Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument für Erzeugnisse (GGED-P) angegeben.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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