01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 0201.10.00.97.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code0201.106-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer0201.10.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code0201.10.00.9710-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer0201.10.00.97.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0201.10.00.97.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 0201.10.00.97.0?
- ×andere Teile, mit Knochen0201.20
- ×ohne Knochen0201.30
- ×Fleisch von "hoher Qualität"0201.10.00.21.0, 0201.10.00.29.0
- ×ganze Tierkörper mit einem Gewicht von 180 kg bis 300 kg sowie halbe Tierkörper mit einem Gewicht von 90 kg bis 150 kg, deren Fleisch hellrosa und deren Fett …0201.10.00.92.0, 0201.10.00.94.0
- ×anderes, also nicht: von Bisons0201.10.00.98.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 0201.10.00.97.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 0201.10.00
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 0201.10.00.21.0 | von Bisons | Zollkontingent |
| 0201.10.00.29.0 | anderes | Zollkontingent |
| 0201.10.00.92.0 | von Bisons | – |
| 0201.10.00.94.0 | anderes | CITES bei der Einfuhr |
| 0201.10.00.97.0 | von Bisonsdiese Seite | – |
| 0201.10.00.98.0 | anderes | CITES bei der Einfuhr |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0201.10.00 eingereiht
Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0201.10.00.97.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (9)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.4181 | Chile | 0 % | seit 01.02.2025 |
| 09.4270 | Ukraine | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.4456 | Neuseeland | 7,5 % | seit 01.05.2024 |
| 09.4920 | Mercosur | 7,5 % | 01.05.2026 – 31.12.2026 |
| 09.7210 | Peru | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.7300 | Zentralamerika | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.7315 | Nicaragua | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.8400 | Kanada | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.9002 | USA | 0 % | seit 01.07.2026 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen
Statt 12,8 % + 176,80 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 28 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Singapur und Israel. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt für diese Abkommen; bei „0 % + …“ kommt der Agrarteilbetrag oder ein Mengenzoll hinzu:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Türkei | 0 % + 176,80 EUR je 100 kg |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0201.10.00.97.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0201.10.00.97.0
Anmerkungen (2)
1. Zu Kapitel 2 gehören nicht: a) Waren der in den Positionen 0201 bis 0208 und 0210 erfassten Art, zur menschlichen Ernährung nicht geeignet; b) genießbare, nicht lebende Insekten (Position 0410); c) Därme, Blasen und Magen von Tieren (Position 0504) und tierisches Blut (Position 0511 oder 3002); d) tierische Fette, andere als Waren der Position 0209 (Kapitel 15).
1. A. In den Positionen 0201 und 0202 gelten als: a) „ganze Tierkörper von Rindern“ im Sinne der Unterpositionen 0201.10 und 0202.10 die ganzen Tierkörper von Schlachtrindern nach dem Ausbluten, Ausweiden und Enthäuten, mit oder ohne Kopf, mit oder ohne Füßen und mit oder ohne den anderen vom Körper nicht getrennten Schlachtnebenerzeugnissen. Werden die Tierkörper ohne Kopf gestellt, muss Letzterer vom Tierkörper zwischen dem Hinterhauptbein und dem ersten Halswirbel abgetrennt sein. Werden die Tierkörper ohne Füße gestellt, so müssen die Vorderfüße zwischen Carpus und Metacarpus, die Hinterfüße zwischen Tarsus und Metatarsus abgetrennt sein; als „ganzer Tierkörper“ gilt auch der vordere Teil des Tierkörpers mit allen Knochen, Hals und Schultern, mit mehr als zehn Rippenpaaren; b) „halbe Tierkörper von Rindern“ im Sinne der Unterpositionen 0201.10 und 0202.10 die beim symmetrischen Trennen durch die Mitte aller Hals-, Brust-, Lenden- und Beckenwirbel anfallenden Erzeugnisse; als „halber Tierkörper“ gilt auch der vordere Teil des halben Tierkörpers mit allen Knochen, Hals und Schulter, mit mehr als zehn Rippen; c) „quartiers compensés“ im Sinne der Unterpositionen 0201.20.20 und 0202.20.10 Warensendungen, die bestehen aus: — den Vordervierteln mit allen Knochen, Hals und Schulter, mit zehn Rippen, und den Hintervierteln mit allen Knochen, Keule, Roastbeef und Filet, mit drei …
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 0201.10.00 | ganze oder halbe Tierkörper: Die Begriffe „ganze Tierkörper“ und „halbe Tierkörper“ sind in den Buchstaben a) und b) der Zusätzlichen Anmerkung 1 A zu Kapitel 2 festgelegt. Es ist zulässig, dass die Dornfortsätze der ersten acht oder neun Rückenwirbel im Wechsel an der rechten oder linken Schlachthälfte belassen werden. |
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-183/7831.05.1979 | DER BEGRIFF ' ' GEFROREN ' ' DER TARIFNUMMER 02.01 DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS ERFASST NICHT NUR IN FRISCHEM ZUSTAND EINGEFRORENES , SONDERN AUCH ZUNÄCHST LEICHT GETROCKNETES UND DANN EINGEFRORENES FLEISCH , SOWEIT ES IM WESENTLICHEN DURCH DAS EINFRIEREN … |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 02 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 0201.10.00
- 01.01.19720201.10.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „ganze oder halbe Tierkörper“
- 01.01.19880201.10.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 0201.10.10, 0201.10.90
- 21.09.20170201.10.00.21.0neu eingeführt · „von Bisons“ · aus 0201.10.00
- 21.09.20170201.10.00.29.0neu eingeführt · „anderes“ · aus 0201.10.00
- 21.09.20170201.10.00.92.0neu eingeführt · „von Bisons“ · aus 0201.10.00
- 21.09.20170201.10.00.94.0neu eingeführt · „anderes“ · aus 0201.10.00
- 21.09.20170201.10.00.97.0neu eingeführt · „von Bisons“ · aus 0201.10.00
- 21.09.20170201.10.00.98.0neu eingeführt · „anderes“ · aus 0201.10.00
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0201.10.00.97.0
Welche Zolltarifnummer gilt für von Bisons unter 0201.10.00?
Unter 0201.10.00 gibt es für von Bisons mehrere Zolltarifnummern, die sich nach Gewicht und Fleischmerkmalen unterscheiden. Die Zolltarifnummer 0201.10.00.97.0 gilt für ganze oder halbe Tierkörper von Bisons, die nicht als Fleisch von „hoher Qualität“ gelten und nicht die Gewichts- und Fleischmerkmale der Tierkörper mit 180 kg bis 300 kg (ganz) oder 90 kg bis 150 kg (halb) haben.
Gibt es einen Zusatzzoll auf Waren mit Ursprung Russland unter 0201.10.00.97.0?
Ja, für Waren mit Ursprung Russland gilt unter dieser Zolltarifnummer ein Zusatzzoll. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).
Gilt bei der Einfuhr unter 0201.10.00.97.0 eine Veterinärkontrolle?
Ja. Bei der Einfuhr von Waren tierischen Ursprungs gilt eine Veterinärkontrolle an der Grenzkontrollstelle, die für alle Länder genannt ist. Als Unterlage ist unter anderem das Gemeinsame Gesundheitseingangsdokument für Erzeugnisse (GGED-P) angegeben.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile