01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 0201.20.30.94.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code0201.206-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer0201.20.308-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code0201.20.30.9410-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer0201.20.30.94.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0201.20.30.94.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 0201.20.30.94.0?
- ×ganze oder halbe Tierkörper0201.10
- ×ohne Knochen0201.30
- ×"quartiers compensés"0201.20.20
- ×Hinterviertel, zusammen oder getrennt0201.20.50
- ×anderes, also nicht: Vorderviertel, zusammen oder getrennt0201.20.90
- ×Fleisch von "hoher Qualität"0201.20.30.21.0, 0201.20.30.29.0
- ×anderes, also nicht: Vorderviertel, getrennt, mit einem Gewicht von 45 kg bis 75 kg, deren Fleisch hellrosa und deren Fett sehr fein strukturiert und weiß bis …0201.20.30.97.0, 0201.20.30.98.0
- ×von Bisons0201.20.30.92.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 0201.20.30.94.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 0201.20.30
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 0201.20.30.21.0 | von Bisons | Zollkontingent |
| 0201.20.30.29.0 | anderes | Zollkontingent |
| 0201.20.30.92.0 | von Bisons | – |
| 0201.20.30.94.0 | anderesdiese Seite | CITES bei der Einfuhr |
| 0201.20.30.97.0 | von Bisons | – |
| 0201.20.30.98.0 | anderes | CITES bei der Einfuhr |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0201.20.30 eingereiht
Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 0201.20.90 | 3 | Gekühlte Rippchenstücke ohne Flankenfleisch, quer in Streifen geschnitten, aus der Zerlegung von Kalbinnen (Schlachtalter: 8 bis 12 Monate), ohne Knochen. Vakuumverpackt durch Thermoformen mit einem … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0201.20.30.94.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (13)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.4181 | Chile | 0 % | seit 01.02.2025 |
| 09.4198 | Serbien | 2,5 % + 28,20 EUR je 100 kg | seit 01.01.2021 |
| 09.4199 | Montenegro | 2,5 % + 28,20 EUR je 100 kg | seit 01.01.2021 |
| 09.4200 | Kosovo | 2,5 % + 28,20 EUR je 100 kg | seit 01.01.2021 |
| 09.4270 | Ukraine | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.4280 | Kanada | 0 % | seit 01.01.2021 |
| 09.4456 | Neuseeland | 7,5 % | seit 01.05.2024 |
| 09.4504 | Bosnien und Herzegowina | 2,5 % + 28,20 EUR je 100 kg | seit 01.01.2021 |
| 09.4505 | Nordmazedonien | 2,5 % + 28,20 EUR je 100 kg | seit 01.01.2021 |
| 09.4920 | Mercosur | 7,5 % | 01.05.2026 – 31.12.2026 |
| 09.7210 | Peru | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.7300 | Zentralamerika | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.7315 | Nicaragua | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen
Statt 12,8 % + 141,40 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 28 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Singapur und Israel. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt für diese Abkommen; bei „0 % + …“ kommt der Agrarteilbetrag oder ein Mengenzoll hinzu:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Türkei | 0 % + 141,40 EUR je 100 kg |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0201.20.30.94.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0201.20.30.94.0
Anmerkungen (2)
1. Zu Kapitel 2 gehören nicht: a) Waren der in den Positionen 0201 bis 0208 und 0210 erfassten Art, zur menschlichen Ernährung nicht geeignet; b) genießbare, nicht lebende Insekten (Position 0410); c) Därme, Blasen und Magen von Tieren (Position 0504) und tierisches Blut (Position 0511 oder 3002); d) tierische Fette, andere als Waren der Position 0209 (Kapitel 15).
1. A. In den Positionen 0201 und 0202 gelten als: a) „ganze Tierkörper von Rindern“ im Sinne der Unterpositionen 0201.10 und 0202.10 die ganzen Tierkörper von Schlachtrindern nach dem Ausbluten, Ausweiden und Enthäuten, mit oder ohne Kopf, mit oder ohne Füßen und mit oder ohne den anderen vom Körper nicht getrennten Schlachtnebenerzeugnissen. Werden die Tierkörper ohne Kopf gestellt, muss Letzterer vom Tierkörper zwischen dem Hinterhauptbein und dem ersten Halswirbel abgetrennt sein. Werden die Tierkörper ohne Füße gestellt, so müssen die Vorderfüße zwischen Carpus und Metacarpus, die Hinterfüße zwischen Tarsus und Metatarsus abgetrennt sein; als „ganzer Tierkörper“ gilt auch der vordere Teil des Tierkörpers mit allen Knochen, Hals und Schultern, mit mehr als zehn Rippenpaaren; b) „halbe Tierkörper von Rindern“ im Sinne der Unterpositionen 0201.10 und 0202.10 die beim symmetrischen Trennen durch die Mitte aller Hals-, Brust-, Lenden- und Beckenwirbel anfallenden Erzeugnisse; als „halber Tierkörper“ gilt auch der vordere Teil des halben Tierkörpers mit allen Knochen, Hals und Schulter, mit mehr als zehn Rippen; c) „quartiers compensés“ im Sinne der Unterpositionen 0201.20.20 und 0202.20.10 Warensendungen, die bestehen aus: — den Vordervierteln mit allen Knochen, Hals und Schulter, mit zehn Rippen, und den Hintervierteln mit allen Knochen, Keule, Roastbeef und Filet, mit drei …
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 0201.20.30 | Vorderviertel, zusammen oder getrennt: Die Begriffe „Vorderviertel, zusammen“ und „Vorderviertel, getrennt“ sind in den Buchstaben d) und e) der Zusätzlichen Anmerkung 1 A zu Kapitel 2 festgelegt. Hiernach ist z. B. der vordere Teil eines halben Tierkörpers mit allen Knochen, der weniger als vier Rippen enthält oder dem Hals oder Schulter fehlen oder dem man einen Knochen, z. B. den Atlaswirbel, entnommen hat, von … |
Einreihungsverordnungen (1)
| Verordnung | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| 2723/9024.09.1990 | Vorderviertel von Rindern, getrennt, frisch oder gekühlt, bei denen der erste Halswirbel (Atlas) entfernt ist, wurden in die Warennummer 0201.20.90 eingereiht. | 0201.20.90 |
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-183/7831.05.1979 | DER BEGRIFF ' ' GEFROREN ' ' DER TARIFNUMMER 02.01 DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS ERFASST NICHT NUR IN FRISCHEM ZUSTAND EINGEFRORENES , SONDERN AUCH ZUNÄCHST LEICHT GETROCKNETES UND DANN EINGEFRORENES FLEISCH , SOWEIT ES IM WESENTLICHEN DURCH DAS EINFRIEREN … |
Alle Anmerkungen zu Kapitel 02 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 0201.20.30
- 01.01.19930201.20.30neu eingeführt · „Vorderviertel, zusammen oder getrennt“
- 21.09.20170201.20.30.21.0neu eingeführt · „von Bisons“ · aus 0201.20.30
- 21.09.20170201.20.30.29.0neu eingeführt · „anderes“ · aus 0201.20.30
- 21.09.20170201.20.30.92.0neu eingeführt · „von Bisons“ · aus 0201.20.30
- 21.09.20170201.20.30.94.0neu eingeführt · „anderes“ · aus 0201.20.30
- 21.09.20170201.20.30.97.0neu eingeführt · „von Bisons“ · aus 0201.20.30
- 21.09.20170201.20.30.98.0neu eingeführt · „anderes“ · aus 0201.20.30
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0201.20.30.94.0
Welche Waren gehören nicht zu 0201.20.30.94.0, etwa Därme oder tierische Fette?
Zu Kapitel 2 gehören nicht Waren, die zur menschlichen Ernährung nicht geeignet sind, genießbare Insekten, Därme, Blasen und Magen von Tieren, tierisches Blut sowie tierische Fette außer Waren der Position 0209. Das Vorderviertel dieser Zolltarifnummer ist Rindfleisch mit Knochen und fällt nicht darunter.
Welche Zolltarifnummer gilt für Vorderviertel von Bisons unter 0201.20.30?
Vorderviertel von Bisons, getrennt, mit einem Gewicht von 45 kg bis 75 kg gehören in 0201.20.30.92.0. Vorderviertel dieser Art, die nicht von Bisons stammen, gehören dagegen in 0201.20.30.94.0.
Gibt es einen Zusatzzoll auf Vorderviertel mit Ursprung Belarus unter 0201.20.30.94.0?
Ja, für Waren mit Ursprung Belarus gilt für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).
Welche Einfuhrkontrolle gilt für Vorderviertel unter 0201.20.30.94.0?
Für Waren tierischen Ursprungs wie dieses Vorderviertel gilt bei der Einfuhr die amtliche Veterinärkontrolle an der Grenzkontrollstelle. Als Unterlage ist unter anderem das Gemeinsame Gesundheitseingangsdokument für Erzeugnisse (GGED-P) angegeben.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile