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Zolltarifnummer 0201.20.90.99.0 – Sonstiges Rindfleisch mit Knochen

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Rindfleisch mit Knochen, frisch oder gekühlt, das kein Viertel, kein Fleisch von Bisons und kein „Fleisch von hoher Qualität“ ist. Vorderviertel gehören in 0201.20.30, Hinterviertel in 0201.20.50, „quartiers compensés“ in 0201.20.20 und Fleisch von Bisons in 0201.20.90.91.0.

Typische Waren:RinderkotelettsSchienbeinportionen

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 0201.20.90.99.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittLebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs
KapitelFleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse
PositionFleisch von Rindern, frisch oder gekühlt
Unterpositionganze oder halbe Tierkörper
Unterpositionandere Teile, mit Knochen
Kombinierte Nomenklatur"quartiers compensés"
Kombinierte NomenklaturVorderviertel, zusammen oder getrennt
Kombinierte NomenklaturHinterviertel, zusammen oder getrennt
Kombinierte Nomenklaturanderes
anderes
Zolltarifnummervon Bisons
ZolltarifnummeranderesDiese Seite
Unterpositionohne Knochen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code0201.206-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer0201.20.908-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code0201.20.90.9910-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer0201.20.90.99.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0201.20.90.99.0?

Kapitel 02 Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse › 0201 Fleisch von Rindern, frisch oder gekühlt
✓andere Teile, mit Knochen, also nicht: ganze oder halbe Tierkörper, ohne KnochenDas Fleisch von Rindern muss Knochen enthalten, denn es gehört zu „andere Teile, mit Knochen“.
✓anderesDie Ware darf kein Viertel sein, weder „quartiers compensés“ noch Vorder- oder Hinterviertel. Es bleiben Teile wie Schulter, Keule oder Roastbeef mit Knochen.
✓anderesDie Ware ist kein „Fleisch von hoher Qualität“. Ein Rinderkotelett aus einer vZTA gilt ausdrücklich nicht als Fleisch von höchster Qualität.
✓anderesDie Ware stammt nicht von Bisons. Bisonfleisch ist davon getrennt eingereiht.
0201.20.90.99.0Rindfleisch mit Knochen, nicht hoher Qualität

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 0201.20.90

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
0201.20.90.11.0von BisonsZollkontingent
0201.20.90.15.0anderesZollkontingent
0201.20.90.91.0von Bisons–
0201.20.90.99.0anderesdiese SeiteCITES bei der Einfuhr

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0201.20.90 eingereiht

3 gültige vZTA nennen diese Nummer.

vZTAWareGültig bis
ESBTI2025SOL893SpanienGekühlte Rippchenstücke ohne Flankenfleisch, quer in Streifen geschnitten, aus der Zerlegung von Kalbinnen …30.07.2028
ESBTI2025SOL511SpanienFleisch von Jungrindern (Rindfleisch), zubereitet mit Portionen aus dem Schnitt des Schienbeins mit den Beugemuskeln …04.05.2028
ESBTI2024SOL999SpanienBei diesem Produkt handelt es sich um ein Rinderkotelett von etwa 330–400 Gramm, das den Knochen enthält. Es gilt nicht …21.11.2027

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0201.20.90.99.0

€
0201.20.90.99.0Drittlandszoll12,8 % + 265,20 EUR je 100 kg–––
0201.20.90.99.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll12,8 % + 265,20 EUR je 100 kg + 50 %–––
0201.20.90.99.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll12,8 % + 265,20 EUR je 100 kg + 50 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (8)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.4181Chile0 %seit 01.02.2025
09.4270Ukraine0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.4280Kanada0 %seit 01.01.2021
09.4456Neuseeland7,5 %seit 01.05.2024
09.4920Mercosur7,5 %01.05.2026 – 31.12.2026
09.7210Peru0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.7300Zentralamerika0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.7315Nicaragua0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 12,8 % + 265,20 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 28 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Singapur und Israel. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt für diese Abkommen; bei „0 % + …“ kommt der Agrarteilbetrag oder ein Mengenzoll hinzu:

AbkommenSatz
Türkei0 % + 265,20 EUR je 100 kg

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0201.20.90.99.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · FäröerFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · GrönlandFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleCITES bei der Einfuhr · alle LänderWaren aus geschützten Tier- und Pflanzenarten brauchen eine Einfuhrgenehmigung oder Bescheinigung nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
KontrolleCITES bei der Ausfuhr · alle LänderWaren aus geschützten Tier- und Pflanzenarten brauchen eine Ausfuhrgenehmigung nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0201.20.90.99.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 2, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 2 gehören nicht: a) Waren der in den Positionen 0201 bis 0208 und 0210 erfassten Art, zur menschlichen Ernährung nicht geeignet; b) genießbare, nicht lebende Insekten (Position 0410); c) Därme, Blasen und Magen von Tieren (Position 0504) und tierisches Blut (Position 0511 oder 3002); d) tierische Fette, andere als Waren der Position 0209 (Kapitel 15).
Wortlaut · Kapitel 2, Zusätzliche Anmerkung 1
1. A. In den Positionen 0201 und 0202 gelten als: a) „ganze Tierkörper von Rindern“ im Sinne der Unterpositionen 0201.10 und 0202.10 die ganzen Tierkörper von Schlachtrindern nach dem Ausbluten, Ausweiden und Enthäuten, mit oder ohne Kopf, mit oder ohne Füßen und mit oder ohne den anderen vom Körper nicht getrennten Schlachtnebenerzeugnissen. Werden die Tierkörper ohne Kopf gestellt, muss Letzterer vom Tierkörper zwischen dem Hinterhauptbein und dem ersten Halswirbel abgetrennt sein. Werden die Tierkörper ohne Füße gestellt, so müssen die Vorderfüße zwischen Carpus und Metacarpus, die Hinterfüße zwischen Tarsus und Metatarsus abgetrennt sein; als „ganzer Tierkörper“ gilt auch der vordere Teil des Tierkörpers mit allen Knochen, Hals und Schultern, mit mehr als zehn Rippenpaaren; b) „halbe Tierkörper von Rindern“ im Sinne der Unterpositionen 0201.10 und 0202.10 die beim symmetrischen Trennen durch die Mitte aller Hals-, Brust-, Lenden- und Beckenwirbel anfallenden Erzeugnisse; als „halber Tierkörper“ gilt auch der vordere Teil des halben Tierkörpers mit allen Knochen, Hals und Schulter, mit mehr als zehn Rippen; c) „quartiers compensés“ im Sinne der Unterpositionen 0201.20.20 und 0202.20.10 Warensendungen, die bestehen aus: — den Vordervierteln mit allen Knochen, Hals und Schulter, mit zehn Rippen, und den Hintervierteln mit allen Knochen, Keule, Roastbeef und Filet, mit drei …

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
0201.20.90anderes: Hierher gehören z. B. Schulter, Keule und Roastbeef, mit Knochen. Hierher gehören ebenfalls die vorderen und hinteren Teile von halben Tierkörpern (mit Knochen), die weder der Begriffsbestimmung für „quartiers compensés“ noch der für Vorder- und Hinterviertel entsprechen.

Einreihungsverordnungen (1)

VerordnungWareNummer
2723/9024.09.1990Mit der Verordnung 2723/90 wurden getrennte, frische oder gekühlte Vorderviertel von Rindern, bei denen der erste Halswirbel (Atlas) entfernt ist, in die Warennummer 0201.20.90 eingereiht.0201.20.90

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-183/7831.05.1979DER BEGRIFF ' ' GEFROREN ' ' DER TARIFNUMMER 02.01 DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS ERFASST NICHT NUR IN FRISCHEM ZUSTAND EINGEFRORENES , SONDERN AUCH ZUNÄCHST LEICHT GETROCKNETES UND DANN EINGEFRORENES FLEISCH , SOWEIT ES IM WESENTLICHEN DURCH DAS EINFRIEREN …

Alle Anmerkungen zu Kapitel 02 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 0201.20.90

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 3 Zollkontingente statt 8.
  1. 01.01.19720201.20.90gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „anderes“
  2. 01.01.19880201.20.90unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 0201.20.90
  3. 21.09.20170201.20.90.11.0neu eingeführt · „von Bisons“ · aus 0201.20.90
  4. 21.09.20170201.20.90.15.0neu eingeführt · „anderes“ · aus 0201.20.90
  5. 21.09.20170201.20.90.91.0neu eingeführt · „von Bisons“ · aus 0201.20.90
  6. 21.09.20170201.20.90.99.0neu eingeführt · „anderes“ · aus 0201.20.90

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0201.20.90.99.0

Fällt für Rindfleisch unter 0201.20.90.99.0 ein Zusatzzoll an, wenn es aus Russland stammt?

Ja. Auf Waren mit Ursprung Russland fällt bei der Einfuhr ein Zusatzzoll an, ebenso auf Waren mit Ursprung Belarus. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Gehören Därme oder tierisches Blut zu 0201.20.90.99.0?

Nein. Nach Kapitel 2, Anmerkung 1 gehören Därme, Blasen und Magen von Tieren (Position 0504) sowie tierisches Blut (Position 0511 oder 3002) nicht zu Kapitel 2 und damit nicht zu 0201.20.90.99.0.

Braucht Rindfleisch unter 0201.20.90.99.0 bei der Einfuhr eine Veterinärkontrolle?

Ja. Bei der Einfuhr von Waren tierischen Ursprungs gilt die amtliche Veterinärkontrolle an der Grenzkontrollstelle. Als Unterlage ist das Gemeinsame Gesundheitseingangsdokument für Erzeugnisse (GGED-P, N853) aufgeführt.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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