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Zolltarifnummer 0206.41.00.90.0 – Gefrorene Schweinelebern, andere

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst gefrorene Lebern von Schweinen, die nicht von Hausschweinen stammen. Gefrorene Lebern von Hausschweinen gehören in die Zolltarifnummer 0206.41.00.10.0. Hierher gehören nur gefrorene Schlachtnebenerzeugnisse von den in Position 0103 erfassten Tieren.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 0206.41.00.90.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittLebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs
KapitelFleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse
PositionGenießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln, frisch, gekühlt oder gefroren
Unterpositionvon Rindern, frisch oder gekühlt
Unterpositionvon Schweinen, frisch oder gekühlt
von Schweinen, gefroren
UnterpositionLebern
Zolltarifnummervon Hausschweinen
ZolltarifnummerandereDiese Seite
Zolltarifnummerandere
Unterpositionandere, frisch oder gekühlt
Unterpositionandere, gefroren

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code0206.416-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer0206.41.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code0206.41.00.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer0206.41.00.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0206.41.00.90.0?

Kapitel 02 Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse › 0206 Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern …
✓von Schweinen, gefrorenDie Ware muss gefroren sein und als Schlachtnebenerzeugnis von Schweinen vorliegen, wie es die Erläuterung zu dieser Gruppe beschreibt.
✓LebernEs muss sich um Lebern handeln, also um die Leber des Schweins als gefrorenes Schlachtnebenerzeugnis.
✓andere, also nicht: von HausschweinenGefrorene Lebern von Schweinen, die nicht von Hausschweinen stammen, gehören in diese Zolltarifnummer.
0206.41.00.90.0Gefrorene Schweinelebern, andere

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 0206.41.00.90.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 0206.41.00

ZolltarifnummerWortlaut
0206.41.00.10.0von Hausschweinen
0206.41.00.90.0anderediese Seite

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0206.41.00 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0206.41.00.90.0

€
0206.41.00.90.0Drittlandszoll0 %0 €700 €700 €
0206.41.00.90.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll50 %5.000 €1.050 €6.050 €
0206.41.00.90.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll50 %5.000 €1.050 €6.050 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0206.41.00.90.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · FäröerFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · GrönlandFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0206.41.00.90.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 2, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 2 gehören nicht: a) Waren der in den Positionen 0201 bis 0208 und 0210 erfassten Art, zur menschlichen Ernährung nicht geeignet; b) genießbare, nicht lebende Insekten (Position 0410); c) Därme, Blasen und Magen von Tieren (Position 0504) und tierisches Blut (Position 0511 oder 3002); d) tierische Fette, andere als Waren der Position 0209 (Kapitel 15).
Wortlaut · Kapitel 2, Zusätzliche Anmerkung 2
2. A. Es gelten als: a) „ganze oder halbe Tierkörper“ im Sinne der Unterpositionen 0203.11.10 und 0203.21.10 die Tierkörper von Hausschweinen, entblutet und ausgeweidet, von denen die Borsten und Klauen entfernt sind. Halbe Tierkörper sind die beim Trennen der ganzen Tierkörper durch die Hals-, Brust-, Lenden- und Beckenwirbel und durch das oder entlang dem Brustbein und durch die Symphysis pubica anfallenden Erzeugnisse. Diese ganzen oder halben Tierkörper können mit oder ohne Kopf, mit oder ohne Fettbacke, Pfoten (Spitzbeine), Flomen, Nieren, Schwanz oder Zwerchfell gestellt werden. Halbe Tierkörper können mit oder ohne Rückenmark, Gehirn oder Zunge gestellt werden. Bei ganzen und halben Tierkörpern von Sauen kann auch das Gesäuge (Milchdrüsen) entfernt sein; b) „Schinken“ im Sinne der Unterpositionen 0203.12.11, 0203.22.11, 0210.11.11 und 0210.11.31 der hintere (kaudale) Teil des halben Tierkörpers mit Knochen, mit oder ohne Pfote, Eisbein, Schwarte oder Speck. Der Schinken wird vom Rest des halben Tierkörpers derart getrennt, dass er höchstens den letzten Lendenwirbel umfasst; c) „Vorderteile“ im Sinne der Unterpositionen 0203.19.11, 0203.29.11, 0210.19.30 und 0210.19.60 der vordere (kraniale) Teil des halben Tierkörpers ohne Kopf, mit oder ohne Fettbacke, mit Knochen, mit oder ohne Pfote, Eisbein, Schwarte oder Speck. Das Vorderteil wird vom Rest des halben …

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
0206.41.00 bis 0206.49.00von Schweinen, gefroren: Hierher gehören nur gefrorene Schlachtnebenerzeugnisse von den in Position 0103 erfassten Tieren.

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-183/7831.05.1979DER BEGRIFF ' ' GEFROREN ' ' DER TARIFNUMMER 02.01 DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS ERFASST NICHT NUR IN FRISCHEM ZUSTAND EINGEFRORENES , SONDERN AUCH ZUNÄCHST LEICHT GETROCKNETES UND DANN EINGEFRORENES FLEISCH , SOWEIT ES IM WESENTLICHEN DURCH DAS EINFRIEREN …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 02 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 0206.41.00

  1. 01.01.19720206.41.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Lebern“
  2. 01.01.19880206.41.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 0206.41.10, 0206.41.91, 0206.41.99
  3. 01.01.20040206.41.00.10.0neu eingeführt · „von Hausschweinen“ · aus 0206.41.20, 0206.41.80
  4. 01.01.20040206.41.00.90.0neu eingeführt · aus 0206.41.20, 0206.41.80

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0206.41.00.90.0

Welche Zolltarifnummer gilt für gefrorene Schweinelebern, die nicht von Hausschweinen stammen, unter 0206.41.00?

Gefrorene Lebern von Schweinen, die nicht von Hausschweinen stammen, gehören in die Zolltarifnummer 0206.41.00.90.0. Gefrorene Lebern von Hausschweinen gehören in die Zolltarifnummer 0206.41.00.10.0.

Gilt bei der Einfuhr von Lebern unter 0206.41.00.90.0 ein Zusatzzoll?

Ja, für Waren mit Ursprung Russland oder Belarus fällt bei der Einfuhr ein Zusatzzoll an. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Welche Kontrollen gelten bei der Einfuhr von Schweinelebern unter 0206.41.00.90.0?

Bei der Einfuhr ist eine amtliche Veterinärkontrolle an der Grenzkontrollstelle vorgesehen, die für alle Länder gilt. Sie betrifft Waren tierischen Ursprungs wie diese Lebern.

Gehören nicht zum Verzehr geeignete Schweinelebern unter 0206.41.00.90.0 in diese Nummer?

Nein, nicht zur menschlichen Ernährung geeignete Waren der in den Positionen 0201 bis 0208 und 0210 erfassten Art gehören nicht zu Kapitel 2 und damit nicht in die Zolltarifnummer 0206.41.00.90.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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