01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 0206?
Die Position wird nach Tierart und Zustand unterteilt. Rinder, frisch oder gekühlt, fallen unter 0206.10, Rinder, gefroren, unter 0206.21 bis 0206.29, Schweine, frisch oder gekühlt, unter 0206.30 und Schweine, gefroren, unter 0206.41 bis 0206.49. Andere Tiere sind unter 0206.80 für frisch oder gekühlt und unter 0206.90 für gefroren erfasst, jeweils mit Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln (0206.80.91.00.0, 0206.90.91.00.0) sowie Schafen oder Ziegen (0206.80.99.00.0, 0206.90.99.00.0) als eigene Nummern. Zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen gelten eigene Nummern, etwa 0206.10.10.00.0 und 0206.29.10.00.0.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
- 0206.30von Schweinen, frisch oder gekühlt
- 0206.30.00.10.00206.30.00.90.0
Ihre Ware einreihen
Welche der 17 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Maßnahmen
Maßnahmen in Position 0206
Rechts: wie viele der 17 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
03Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 0206
Anmerkungen (5)
1. Zu Kapitel 2 gehören nicht: a) Waren der in den Positionen 0201 bis 0208 und 0210 erfassten Art, zur menschlichen Ernährung nicht geeignet; b) genießbare, nicht lebende Insekten (Position 0410); c) Därme, Blasen und Magen von Tieren (Position 0504) und tierisches Blut (Position 0511 oder 3002); d) tierische Fette, andere als Waren der Position 0209 (Kapitel 15).
2. A. Es gelten als: a) „ganze oder halbe Tierkörper“ im Sinne der Unterpositionen 0203.11.10 und 0203.21.10 die Tierkörper von Hausschweinen, entblutet und ausgeweidet, von denen die Borsten und Klauen entfernt sind. Halbe Tierkörper sind die beim Trennen der ganzen Tierkörper durch die Hals-, Brust-, Lenden- und Beckenwirbel und durch das oder entlang dem Brustbein und durch die Symphysis pubica anfallenden Erzeugnisse. Diese ganzen oder halben Tierkörper können mit oder ohne Kopf, mit oder ohne Fettbacke, Pfoten (Spitzbeine), Flomen, Nieren, Schwanz oder Zwerchfell gestellt werden. Halbe Tierkörper können mit oder ohne Rückenmark, Gehirn oder Zunge gestellt werden. Bei ganzen und halben Tierkörpern von Sauen kann auch das Gesäuge (Milchdrüsen) entfernt sein; b) „Schinken“ im Sinne der Unterpositionen 0203.12.11, 0203.22.11, 0210.11.11 und 0210.11.31 der hintere (kaudale) Teil des halben Tierkörpers mit Knochen, mit oder ohne Pfote, Eisbein, Schwarte oder Speck. Der Schinken wird vom Rest des halben Tierkörpers derart getrennt, dass er höchstens den letzten Lendenwirbel umfasst; c) „Vorderteile“ im Sinne der Unterpositionen 0203.19.11, 0203.29.11, 0210.19.30 und 0210.19.60 der vordere (kraniale) Teil des halben Tierkörpers ohne Kopf, mit oder ohne Fettbacke, mit Knochen, mit oder ohne Pfote, Eisbein, Schwarte oder Speck. Das Vorderteil wird vom Rest des halben Tierkörpers derart getrennt, dass es höchstens den fünften Brustwirbel umfasst. Der obere (dorsale) Teil des Vorderteils (Nacken oder Kamm), auch mit Schulterblatt und der diesem anhaftenden Muskulatur, gilt …
1. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in diesem Abschnitt jede Bezugnahme auf eine bestimmte Tiergattung oder Tierart auch für Jungtiere dieser Gattung oder Art.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
2. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in der Nomenklatur jede Bezugnahme auf getrocknete Waren auch für entwässerte, eingedampfte oder gefriergetrocknete Waren.
5. Auf Mischungen, die zu diesem Kapitel gehören, sind folgende Zollsätze anzuwenden: a) auf Mischungen, in denen einer der Bestandteile mindestens 90 GHT ausmacht, ist der für diesen Bestandteil geltende Zollsatz anzuwenden; b) auf andere Mischungen ist der Zollsatz des Bestandteils anzuwenden, der zu dem höchsten Zollbetrag führt.
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-183/7831.05.1979 | Unter gefroren fällt nach dem Urteil C-183/78 auch zunächst leicht getrocknetes und dann eingefrorenes Fleisch, soweit das Einfrieren es dauerhaft haltbar gemacht hat. |
04Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 0206
15 der 17 Warennummern der Position 0206 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19720206.10.10.00.0eingeführt · zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen · zuletzt geändert 01.01.1988
- 01.01.19720206.10.95eingeführt · Zwerchfellpfeiler (Nierenzapfen) und Saumfleisch · zuletzt geändert 01.01.2008
- 01.01.20080206.10.98.00.0eingeführt · andere
- 01.01.19720206.21.00.00.0eingeführt · Zungen
- 01.01.19720206.22.00.00.0eingeführt · Lebern · zuletzt geändert 01.01.2001
- 01.01.19720206.29.10.00.0eingeführt · zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen
- 01.01.19720206.29.91eingeführt · Zwerchfellpfeiler (Nierenzapfen) und Saumfleisch · zuletzt geändert 01.01.1988
- 01.01.19720206.29.99.00.0eingeführt · andere
- 01.01.19720206.49.00.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2008
- 01.01.19720206.80.10.00.0eingeführt · zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen
- 01.01.19720206.80.91.00.0eingeführt · von Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln
- 01.01.19720206.80.99.00.0eingeführt · von Schafen oder Ziegen
- 01.01.19720206.90.10.00.0eingeführt · zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen
- 01.01.19720206.90.91.00.0eingeführt · von Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln
- 01.01.19720206.90.99.00.0eingeführt · von Schafen oder Ziegen
05Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 0206
Was ist mit HS-Code 0206 gemeint?
Die Position 0206 gehört zum Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation, das in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich ist. Sie umfasst genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln.
Ist die Position 0206 international gleich?
Ja, die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur der EU.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile