01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 0206.80.10.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code0206.806-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer0206.80.108-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code0206.80.10.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer0206.80.10.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0206.80.10.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 0206.80.10.00.0?
- ×von Rindern, frisch oder gekühlt0206.10
- ×von Rindern, gefroren0206.21.00.00.0, 0206.22.00.00.0, 0206.29
- ×von Schweinen, frisch oder gekühlt0206.30
- ×von Schweinen, gefroren0206.41, 0206.49.00.00.0
- ×andere, gefroren0206.90
- ×andere, also nicht: zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen0206.80.91.00.0, 0206.80.99.00.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 0206.80.10.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 0206.80.10
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 0206.80.10.00.0 | zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0206.80.10 eingereiht
Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0206.80.10.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Statt – gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 38 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Vietnam, Mexiko, Chile, Israel und Türkei.
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0206.80.10.00.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0206.80.10.00.0
Anmerkungen (2)
1. Zu Kapitel 2 gehören nicht: a) Waren der in den Positionen 0201 bis 0208 und 0210 erfassten Art, zur menschlichen Ernährung nicht geeignet; b) genießbare, nicht lebende Insekten (Position 0410); c) Därme, Blasen und Magen von Tieren (Position 0504) und tierisches Blut (Position 0511 oder 3002); d) tierische Fette, andere als Waren der Position 0209 (Kapitel 15).
2. A. Es gelten als: a) „ganze oder halbe Tierkörper“ im Sinne der Unterpositionen 0203.11.10 und 0203.21.10 die Tierkörper von Hausschweinen, entblutet und ausgeweidet, von denen die Borsten und Klauen entfernt sind. Halbe Tierkörper sind die beim Trennen der ganzen Tierkörper durch die Hals-, Brust-, Lenden- und Beckenwirbel und durch das oder entlang dem Brustbein und durch die Symphysis pubica anfallenden Erzeugnisse. Diese ganzen oder halben Tierkörper können mit oder ohne Kopf, mit oder ohne Fettbacke, Pfoten (Spitzbeine), Flomen, Nieren, Schwanz oder Zwerchfell gestellt werden. Halbe Tierkörper können mit oder ohne Rückenmark, Gehirn oder Zunge gestellt werden. Bei ganzen und halben Tierkörpern von Sauen kann auch das Gesäuge (Milchdrüsen) entfernt sein; b) „Schinken“ im Sinne der Unterpositionen 0203.12.11, 0203.22.11, 0210.11.11 und 0210.11.31 der hintere (kaudale) Teil des halben Tierkörpers mit Knochen, mit oder ohne Pfote, Eisbein, Schwarte oder Speck. Der Schinken wird vom Rest des halben Tierkörpers derart getrennt, dass er höchstens den letzten Lendenwirbel umfasst; c) „Vorderteile“ im Sinne der Unterpositionen 0203.19.11, 0203.29.11, 0210.19.30 und 0210.19.60 der vordere (kraniale) Teil des halben Tierkörpers ohne Kopf, mit oder ohne Fettbacke, mit Knochen, mit oder ohne Pfote, Eisbein, Schwarte oder Speck. Das Vorderteil wird vom Rest des halben …
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-183/7831.05.1979 | DER BEGRIFF ' ' GEFROREN ' ' DER TARIFNUMMER 02.01 DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS ERFASST NICHT NUR IN FRISCHEM ZUSTAND EINGEFRORENES , SONDERN AUCH ZUNÄCHST LEICHT GETROCKNETES UND DANN EINGEFRORENES FLEISCH , SOWEIT ES IM WESENTLICHEN DURCH DAS EINFRIEREN … |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 02 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 0206.80.10
- 01.01.19720206.80.10gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen“
- 01.01.19720206.80.10.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen“
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0206.80.10.00.0
Gehören Schlachtnebenerzeugnisse, die zur menschlichen Ernährung nicht geeignet sind, unter 0206.80.10?
Nein, Waren, die zur menschlichen Ernährung nicht geeignet sind, gehören nicht zu Kapitel 2 und damit nicht unter 0206.80.10.00.0. Unter 0206.80.10.00.0 fallen genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, frisch oder gekühlt, zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen.
Gilt ein Zusatzzoll für Schlachtnebenerzeugnisse aus Russland oder Belarus unter 0206.80.10?
Ja, auf Waren mit Ursprung Russland wird unter 0206.80.10.00.0 ein Zusatzzoll erhoben, ebenso auf Waren mit Ursprung Belarus. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).
Welche Veterinärkontrolle gilt bei der Einfuhr von Schlachtnebenerzeugnissen unter 0206.80.10?
Bei der Einfuhr gilt für alle Länder eine amtliche Veterinärkontrolle an der Grenzkontrollstelle (Unterlagen C084, N853, Y170 je nach Fall). Sie betrifft auch diese Schlachtnebenerzeugnisse.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile