01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 0703.20.00.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code0703.206-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer0703.20.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code0703.20.00.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer0703.20.00.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0703.20.00.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 0703.20.00.00.0?
- ×Speisezwiebeln und Schalotten0703.10
- ×Porree/Lauch und andere Gemüse der Allium spp.0703.90.00.00.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 0703.20.00.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 0703.20.00
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 0703.20.00.00.0 | Knoblauch |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0703.20.00 eingereiht
3 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| ESBTI2026SOL1179Spanien | Frischer ganzer Knoblauch (Allium sativum). Er wird in Netzen zu 250 g für den Einzelverkauf angeboten. Funktion oder … | 10.08.2029 |
| NLBTI2026-0139Niederlande | Frischer geschälter Knoblauch mit - laut Angabe - unter anderem folgenden Merkmalen und folgender Zusammensetzung: - … | 09.07.2029 |
| FRBTIFR-BTI-2023-06816Frankreich | Knoblauch (Allium sativum) in Form einer Zwiebelpflanze, zur Anpflanzung bestimmt, für den Einzelverkauf in einem Sack … | 12.11.2026 |
05Waren
Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 0703.20.00.00.0?
Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Zolltarifnummer 0703.20.00.00.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
06Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0703.20.00.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (14)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.0885 | Mercosur | 6,7 % + 84,00 EUR je 100 kg | 01.05.2026 – 31.12.2026 |
| 09.1100 | Marokko, Marokko (Briefwechsel 2025, Präferenzursprung) | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.1175 | Libanon | 0 % + 120,00 EUR je 100 kg | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.1176 | Libanon | 3,8 % + 120,00 EUR je 100 kg | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.1947 | Chile | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.4285 | China | 9,6 % | seit 01.06.2021 |
| 09.4287 | alle Drittländer | 9,6 % | seit 20.07.2025 |
| 09.4288 | Argentinien | 9,6 % | seit 01.06.2022 |
| 09.6702 | Ukraine | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.6820 | Georgien | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.7214 | Peru | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.7301 | Zentralamerika | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.7525 | Ecuador | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.8201 | Vietnam | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen
Statt 9,6 % + 120,00 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 30 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Kanada, Mexiko, Singapur, Neuseeland und Türkei. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt für diese Abkommen; bei „0 % + …“ kommt der Agrarteilbetrag oder ein Mengenzoll hinzu:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Albanien | 0 % + 120,00 EUR je 100 kg |
| Bosnien und Herzegowina | 0 % + 120,00 EUR je 100 kg |
| Chile | 0 % + 120,00 EUR je 100 kg |
| Färöer | 9,6 % |
| Kosovo | 0 % + 120,00 EUR je 100 kg |
| Liechtenstein | 9,6 % |
| Montenegro | 0 % + 120,00 EUR je 100 kg |
| Nordmazedonien | 0 % + 120,00 EUR je 100 kg |
| Norwegen | 9,6 % |
| Peru | 0 % + 120,00 EUR je 100 kg |
| Schweiz | 9,6 % |
| Serbien | 0 % + 120,00 EUR je 100 kg |
| Syrien | 9,6 % |
| Ägypten | 9,6 % |
07Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0703.20.00.00.0
08Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0703.20.00.00.0
Anmerkungen (1)
3. Zu Position 0712 gehören alle getrockneten Gemüse der in den Positionen 0701 bis 0711 erfassten Arten, ausgenommen: a) getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte (Position 0713); b) Zuckermais in Form von Waren der Positionen 1102 bis 1104; c) Mehl, Grieß, Pulver, Flocken, Granulat und Pellets von Kartoffeln (Position 1105); d) Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713 (Position 1106).
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (2)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| Kapitel 07, Allgemeines | 1. Blanchieren ist unter diesem Kapitel nicht erlaubt, ausgenommen bei: — gefrorenem Gemüse (auch in Wasser oder Dampf gekocht) der Position 0710. — getrockneten ausgelösten Hülsenfrüchten, auch geschält oder zerkleinert, der Position 0713. 2. Sprossen (Gemüsesprossen und andere Sprossen) sind zu Ernährungszwecken verwendete gekeimte Samen, die roh oder gegart verzehrt werden. Zum Keimen werden die Samen … |
| 0703.20.00 | Knoblauch: Hierher gehören alle Varietäten von Knoblauch (Allium sativum). Hierher gehört auch Knoblauch aus einer einzigen Knolle ohne einzelne Zehen mit einem Durchmesser von ca. 25 mm bis 50 mm, für den im Handel die Bezeichnung „Soloknoblauch“ (auch „solo garlic“), „Knollenknoblauch“, „Aglio Monobulbo“ oder „Einzehenknoblauch“ (oder eine ähnliche Handelsbezeichnung) verwendet wird. Nicht hierher gehört so … |
Einreihungsverordnungen (1)
| Verordnung | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| 902/200727.07.2007 | Ganze Knoblauchknollen mit einer Temperatur von 0 °C bis –5 °C, jedoch nicht im Kern gefroren, wurden in die Warennummer 0703.20.00 eingereiht, weil sie nicht als gefroren im Sinne des Kapitels 7 gelten und deshalb nicht in die Position 0710 gehören. | 0703.20.00 |
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-423/0928.10.2010 | Die Kombinierte Nomenklatur im Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1810/2004 der Kommission vom 7. … |
Alle Anmerkungen zu Kapitel 07 stehen auf der Kapitelseite.
09Verlauf
Verlauf der Warennummer 0703.20.00
- 01.01.19720703.20.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Knoblauch“
- 01.01.19720703.20.00.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Knoblauch“
- 01.01.19880703.20.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 0703.20.00
- 01.01.19880703.20.00.00.0unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 0703.20.00
- 01.01.19980703.20.00wieder anmeldefähig · aus 0703.20.00
- 01.01.19980703.20.00.00.0wieder anmeldefähig · aus 0703.20.00
10Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0703.20.00.00.0
Fällt auf Knoblauch unter 0703.20.00.00.0 aus Russland ein Zusatzzoll an?
Ja, auf Waren mit Ursprung Russland wird bei der Einfuhr von Knoblauch unter der Zolltarifnummer 0703.20.00.00.0 ein Zusatzzoll erhoben.
Gibt es einen Zusatzzoll auf Knoblauch unter 0703.20.00.00.0 aus Belarus?
Ja, auf Waren mit Ursprung Belarus wird bei der Einfuhr von Knoblauch unter der Zolltarifnummer 0703.20.00.00.0 ein Zusatzzoll erhoben.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile
