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Zolltarifnummer 0703.20.00.00.0 – Knoblauch, frisch oder gekühlt

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

07Kapitel03Position20HS00KN00TARIC0DE

Diese Zolltarifnummer erfasst Knoblauch (Allium sativum) frisch oder gekühlt, auch als einzelne Knolle ohne Zehen, die im Handel als Soloknoblauch bezeichnet wird. Speisezwiebeln und Schalotten gehören in die Unterposition 0703.10, Porree/Lauch und andere Gemüse der Allium spp. in die Zolltarifnummer 0703.90.00.00.0. Frischer ganzer Knoblauch wird zum Beispiel in Netzen zu 250 g für den Einzelverkauf angeboten.

Typische Waren:KnoblauchFrischer ganzer Knoblauch

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 0703.20.00.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren pflanzlichen Ursprungs
KapitelGemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu Ernährungszwecken verwendet werden
PositionSpeisezwiebeln, Schalotten, Knoblauch, Porree/Lauch und andere Gemüse der Allium spp., frisch oder gekühlt
UnterpositionSpeisezwiebeln und Schalotten
ZolltarifnummerKnoblauchDiese Seite
ZolltarifnummerPorree/Lauch und andere Gemüse der Allium spp.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code0703.206-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer0703.20.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code0703.20.00.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer0703.20.00.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0703.20.00.00.0?

Kapitel 07 Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu … › 0703 Speisezwiebeln, Schalotten, Knoblauch …
✓KnoblauchDie Ware muss Knoblauch der Art Allium sativum sein. Die Art erkennt man an der Knolle: Knoblauch mit mehreren Zehen oder eine einzelne Knolle ohne Zehen mit einem Durchmesser von ca. 25 mm bis 50 mm (Soloknoblauch) gehört hierher.
0703.20.00.00.0Knoblauch, frisch oder gekühlt

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 0703.20.00

ZolltarifnummerWortlaut
0703.20.00.00.0Knoblauch

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0703.20.00 eingereiht

3 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Spanien1
Frankreich1
Niederlande1
vZTAWareGültig bis
ESBTI2026SOL1179SpanienFrischer ganzer Knoblauch (Allium sativum). Er wird in Netzen zu 250 g für den Einzelverkauf angeboten. Funktion oder …10.08.2029
NLBTI2026-0139NiederlandeFrischer geschälter Knoblauch mit - laut Angabe - unter anderem folgenden Merkmalen und folgender Zusammensetzung: - …09.07.2029
FRBTIFR-BTI-2023-06816FrankreichKnoblauch (Allium sativum) in Form einer Zwiebelpflanze, zur Anpflanzung bestimmt, für den Einzelverkauf in einem Sack …12.11.2026

05Waren

Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 0703.20.00.00.0?

Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Zolltarifnummer 0703.20.00.00.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

06Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0703.20.00.00.0

€
0703.20.00.00.0Drittlandszoll9,6 % + 120,00 EUR je 100 kg–––
0703.20.00.00.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll9,6 % + 120,00 EUR je 100 kg + 50 %–––
0703.20.00.00.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll9,6 % + 120,00 EUR je 100 kg + 50 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (14)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.0885Mercosur6,7 % + 84,00 EUR je 100 kg01.05.2026 – 31.12.2026
09.1100Marokko, Marokko (Briefwechsel 2025, Präferenzursprung)0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.1175Libanon0 % + 120,00 EUR je 100 kg01.01.2026 – 31.12.2026
09.1176Libanon3,8 % + 120,00 EUR je 100 kg01.01.2026 – 31.12.2026
09.1947Chile0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.4285China9,6 %seit 01.06.2021
09.4287alle Drittländer9,6 %seit 20.07.2025
09.4288Argentinien9,6 %seit 01.06.2022
09.6702Ukraine0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.6820Georgien0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.7214Peru0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.7301Zentralamerika0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.7525Ecuador0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.8201Vietnam0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 9,6 % + 120,00 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 30 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Kanada, Mexiko, Singapur, Neuseeland und Türkei. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt für diese Abkommen; bei „0 % + …“ kommt der Agrarteilbetrag oder ein Mengenzoll hinzu:

AbkommenSatz
Albanien0 % + 120,00 EUR je 100 kg
Bosnien und Herzegowina0 % + 120,00 EUR je 100 kg
Chile0 % + 120,00 EUR je 100 kg
Färöer9,6 %
Kosovo0 % + 120,00 EUR je 100 kg
Liechtenstein9,6 %
Montenegro0 % + 120,00 EUR je 100 kg
Nordmazedonien0 % + 120,00 EUR je 100 kg
Norwegen9,6 %
Peru0 % + 120,00 EUR je 100 kg
Schweiz9,6 %
Serbien0 % + 120,00 EUR je 100 kg
Syrien9,6 %
Ägypten9,6 %

07Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0703.20.00.00.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleBeschränkung bei der Überführung in den freien Verkehr · MalaysiaDie Ware darf nur unter den Bedingungen der Verordnung in den freien Verkehr überführt werden.Einfuhr
KontrolleBeschränkung bei der Überführung in den freien Verkehr · TaiwanDie Ware darf nur unter den Bedingungen der Verordnung in den freien Verkehr überführt werden.Einfuhr
KontrolleBeschränkung bei der Überführung in den freien Verkehr · Vereinigte Arabische EmirateDie Ware darf nur unter den Bedingungen der Verordnung in den freien Verkehr überführt werden.Einfuhr
KontrolleBeschränkung bei der Überführung in den freien Verkehr · VietnamDie Ware darf nur unter den Bedingungen der Verordnung in den freien Verkehr überführt werden.Einfuhr
KontrollePflanzengesundheitskontrolle · alle LänderEinfuhr nur mit Pflanzengesundheitszeugnis und amtlicher Kontrolle an der Grenzkontrollstelle, wenn die Ware darunter fällt.Einfuhr
KontrolleEinheitswert · alle LänderFür bestimmte verderbliche Waren kann der Zollwert nach einem von der EU festgesetzten Einheitswert je 100 kg ermittelt werden.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, Iran, LibanonSanktionsliste prüfen

08Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0703.20.00.00.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 7, Anmerkung 3
3. Zu Position 0712 gehören alle getrockneten Gemüse der in den Positionen 0701 bis 0711 erfassten Arten, ausgenommen: a) getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte (Position 0713); b) Zuckermais in Form von Waren der Positionen 1102 bis 1104; c) Mehl, Grieß, Pulver, Flocken, Granulat und Pellets von Kartoffeln (Position 1105); d) Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713 (Position 1106).

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (2)

FundstelleKernaussage
Kapitel 07, Allgemeines1. Blanchieren ist unter diesem Kapitel nicht erlaubt, ausgenommen bei: — gefrorenem Gemüse (auch in Wasser oder Dampf gekocht) der Position 0710. — getrockneten ausgelösten Hülsenfrüchten, auch geschält oder zerkleinert, der Position 0713. 2. Sprossen (Gemüsesprossen und andere Sprossen) sind zu Ernährungszwecken verwendete gekeimte Samen, die roh oder gegart verzehrt werden. Zum Keimen werden die Samen …
0703.20.00Knoblauch: Hierher gehören alle Varietäten von Knoblauch (Allium sativum). Hierher gehört auch Knoblauch aus einer einzigen Knolle ohne einzelne Zehen mit einem Durchmesser von ca. 25 mm bis 50 mm, für den im Handel die Bezeichnung „Soloknoblauch“ (auch „solo garlic“), „Knollenknoblauch“, „Aglio Monobulbo“ oder „Einzehenknoblauch“ (oder eine ähnliche Handelsbezeichnung) verwendet wird. Nicht hierher gehört so …

Einreihungsverordnungen (1)

VerordnungWareNummer
902/200727.07.2007Ganze Knoblauchknollen mit einer Temperatur von 0 °C bis –5 °C, jedoch nicht im Kern gefroren, wurden in die Warennummer 0703.20.00 eingereiht, weil sie nicht als gefroren im Sinne des Kapitels 7 gelten und deshalb nicht in die Position 0710 gehören.0703.20.00

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-423/0928.10.2010Die Kombinierte Nomenklatur im Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1810/2004 der Kommission vom 7. …

Alle Anmerkungen zu Kapitel 07 stehen auf der Kapitelseite.

09Verlauf

Verlauf der Warennummer 0703.20.00

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 4 Zollkontingente statt 14.
  1. 01.01.19720703.20.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Knoblauch“
  2. 01.01.19720703.20.00.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Knoblauch“
  3. 01.01.19880703.20.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 0703.20.00
  4. 01.01.19880703.20.00.00.0unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 0703.20.00
  5. 01.01.19980703.20.00wieder anmeldefähig · aus 0703.20.00
  6. 01.01.19980703.20.00.00.0wieder anmeldefähig · aus 0703.20.00

10Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0703.20.00.00.0

Fällt auf Knoblauch unter 0703.20.00.00.0 aus Russland ein Zusatzzoll an?

Ja, auf Waren mit Ursprung Russland wird bei der Einfuhr von Knoblauch unter der Zolltarifnummer 0703.20.00.00.0 ein Zusatzzoll erhoben.

Gibt es einen Zusatzzoll auf Knoblauch unter 0703.20.00.00.0 aus Belarus?

Ja, auf Waren mit Ursprung Belarus wird bei der Einfuhr von Knoblauch unter der Zolltarifnummer 0703.20.00.00.0 ein Zusatzzoll erhoben.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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