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Zolltarifnummer 1511.90.91.20.0 – Palmöl für Fettsäuren, Fettalkohole

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Palmöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert, die zur Herstellung der aufgeführten Erzeugnisse bestimmt sind. Palmöl für technische oder industrielle Zwecke, das nicht für diese Herstellungen bestimmt ist, gehört in 1511.90.91.90.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 1511.90.91.20.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittTierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und Öle und Erzeugnisse ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete …
KapitelTierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und Öle und Erzeugnisse ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete Fette; Wachse tierischen oder pflanzlichen Ursprungs
PositionPalmöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert
Unterpositionrohes Öl
Unterpositionandere
andere
Kombinierte Nomenklaturzu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln
Zolltarifnummerfür die Herstellung von: - technischen einbasischen Fettsäuren der Unterposition 3823.19.10, - Fettsäuremethylestern der Position 2915 oder …Diese Seite
Zolltarifnummerandere
Zolltarifnummerandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code1511.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer1511.90.918-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code1511.90.91.2010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer1511.90.91.20.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1511.90.91.20.0?

Kapitel 15 Tierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und … › 1511 Palmöl und seine Fraktionen, auch raffiniert …
✓andere, also nicht: rohes ÖlDas Palmöl muss eine Behandlung erfahren haben, die es über rohes Öl hinaushebt. Raffiniertes Palmöl gehört hierher.
✓andere, also nicht: feste FraktionenDie Ware ist die flüssige Fraktion des Palmöls, die durch Abtrennung der festen Bestandteile gewonnen wird. Palmolein gehört hierher.
✓zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von LebensmittelnDas Palmöl ist für technische oder industrielle Zwecke bestimmt und wird nicht zur Herstellung von Lebensmitteln verwendet.
✓für die Herstellung von: - technischen einbasischen Fettsäuren der Unterposition 3823.19.10, - Fettsäuremethylestern der Position 2915 oder 2916, - Fettalkoholen der Unterpositionen 2905.17, 2905.19 und 3823.70 zur Herstellung von Kosmetika, Waschmitteln oder pharmazeutischen Erzeugnissen, - Fettalkoholen der Unterposition 2905.16, rein oder gemischt, zur Herstellung von Kosmetika, Waschmitteln oder pharmazeutischen Erzeugnissen, - Stearinsäure der Unterposition 3823.11.00 - Waren der Position 3401 oder - Fettsäuren der Position 2915 mit hohem ReinheitsgradDas Palmöl dient einer der in der Liste genannten Herstellungen, etwa technischen einbasischen Fettsäuren, Fettsäuremethylestern, Fettalkoholen für Kosmetika, Waschmittel oder pharmazeutische Erzeugnisse, Stearinsäure oder Fettsäuren mit hohem Reinheitsgrad.
1511.90.91.20.0Palmöl für Fettsäuren und Fettalkohole

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1511.90.91.20.0?

  • ×rohes Öl1511.10
  • ×feste Fraktionen1511.90.11.00.0, 1511.90.19
  • ×andere, also nicht: zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln1511.90.99.00.0
  • ×andere, also nicht: für die Herstellung von: - technischen einbasischen Fettsäuren der Unterposition 3823.19.10, - Fettsäuremethylestern der Position 2915 oder …1511.90.91.90.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 1511.90.91

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
1511.90.91.20.0für die Herstellung von: - technischen einbasischen Fettsäuren der Unterposition 3823.19.10, - Fettsäuremethylestern der Position 2915 oder …diese SeiteZollaussetzung bei Endverwendung
1511.90.91.90.0andereZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1511.90.91 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
1511.90.199Angaben: Gehärtetes, fraktioniertes pflanzliches Fett, auf Basis von Palmöl mit einem Palmitinsäuregehalt von 71 - 76 %; in Perlenform zur Verwendung als Tiernahrung. Zusatzstoff: Butylhydroxytoluol …
1511.90.996Rotes Palmöl (fraktioniert) zur Verwendung in der Lebensmittelindustrie. Die Waren liegen bei Raumtemperatur in flüssiger Form vor. Verpackung: Metallkanister, Metallfässer, IBC oder ISO …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1511.90.91.20.0

€
1511.90.91.20.0Drittlandszoll––––
1511.90.91.20.0bei Endverwendung (mit Bewilligung)5,1 %510 €1.997 €2.507 €
1511.90.91.20.0bei Endverwendung (mit Bewilligung)0 %0 €1.900 €1.900 €
1511.90.91.20.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll– + 50 %–––
1511.90.91.20.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll– + 50 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Statt – gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 48 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Norwegen, Kanada, Mexiko, Chile und weitere. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1511.90.91.20.0

senkt den ZollZollsatz bei Endverwendung · alle LänderGilt für 1511.90.91.20.0. Nur mit Unterlage N990 („EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 1549/2006.5,1 %
senkt den ZollZollaussetzung bei Endverwendung · alle LänderGilt für 1511.90.91.20.0. Nur mit Unterlage N990 („EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO (EU) 2025/2605.0 %
senkt den ZollPräferenzen in Verbindung mit der Endverwendung · APS-Länder (allgemeine Regelung)Präferenzzoll für Waren aus diesem Gebiet, wenn sie der vorgesehenen Endverwendung zugeführt werden; Satz und Bedingungen nennt der EU-TARIC.Einfuhr
senkt den ZollPräferenzen in Verbindung mit der Endverwendung · ArmenienPräferenzzoll für Waren aus diesem Gebiet, wenn sie der vorgesehenen Endverwendung zugeführt werden; Satz und Bedingungen nennt der EU-TARIC.Einfuhr
senkt den ZollPräferenzen in Verbindung mit der Endverwendung · MercosurPräferenzzoll für Waren aus diesem Gebiet, wenn sie der vorgesehenen Endverwendung zugeführt werden; Satz und Bedingungen nennt der EU-TARIC.Einfuhr
senkt den ZollPräferenzen in Verbindung mit der Endverwendung · SingapurPräferenzzoll für Waren aus diesem Gebiet, wenn sie der vorgesehenen Endverwendung zugeführt werden; Satz und Bedingungen nennt der EU-TARIC.Einfuhr
erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleEinfuhrkontrolle von Abfällen · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleAusfuhr von Abfällen · alle LänderDie Ausfuhr von Abfällen ist nur nach der Abfallverbringungsverordnung erlaubt, teils mit Notifizierung oder Verbot.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1511.90.91.20.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 15, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Für die Anwendung der Unterpositionen 1507.10, 1508.10, 1510.10.00, 1511.10, 1512.11, 1512.21, 1513.11, 1513.21, 1514.11, 1514.91, 1515.11, 1515.21, 1515.50.11, 1515.50.19, 1515.90.21, 1515.90.29, 1515.90.40 bis 1515.90.59 und 1518.00.31 gilt Folgendes: a) Durch Pressen gewonnene fette pflanzliche Öle, flüssig oder fest, gelten als „roh“, wenn sie keine andere Behandlung erfahren haben als — Absetzenlassen in allgemein üblichen Zeiträumen; — Abschleudern (Zentrifugieren) oder auch Filtrieren, bei dem zur Trennung der Öle von festen Bestandteilen nur „mechanische“ Kräfte, wie Schwerkraft, Druck oder Fliehkraft, jedoch keine adsorptiv wirkenden Filterhilfsmittel oder andere physikalische oder chemische Verfahren angewendet worden sind. b) Durch Extraktion gewonnene fette pflanzliche Öle, flüssig oder fest, gelten als „roh“, wenn sich ihre Beschaffenheit weder nach Farbe, Geruch und Geschmack noch durch besondere anerkannte analytische Daten von den entsprechenden durch Pressen gewonnenen fetten pflanzlichen Ölen unterscheidet. c) Entschleimtes Sojaöl und von Gossypol befreites Baumwollsaatöl gelten ebenfalls als „rohe“ Öle.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
1511.90.91 bis 1511.90.99andere: Hierher gehören z. B.: 1. raffiniertes Palmöl; 2. die flüssige Fraktion von Palmöl, die durch Abtrennung der festen Bestandteile, z.B. durch Abkühlung, Verwendung organischer Lösemittel oder grenzflächenaktiver Stoffe, gewonnen wird. Diese Fraktion (Palmolein) unterscheidet sich von nicht fraktioniertem Öl vor allem durch eine abweichende Zusammensetzung der Triglyceride und nicht so sehr durch die relativen …

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-292/2215.06.20231. Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in den Fassungen der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1602 der …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 15 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 1511.90.91

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 0 % Präferenzzoll für 49 Länder statt 48.
  1. 01.01.19721511.90.91gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln“
  2. 01.11.19991511.90.91unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 1511.90.91
  3. 01.11.19991511.90.91.90.0neu eingeführt · aus 1511.90.91
  4. 01.01.20161511.90.91.20.0neu eingeführt · „für die Herstellung von: - technischen einbasischen Fettsäuren der Unterposition 3823.19.10, - Fettsäuremethylestern der Position 2915 oder …“ · aus 1511.90.91

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1511.90.91.20.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Palmöl für Fettsäuren innerhalb der Warennummer 1511.90.91?

Für Palmöl zur Herstellung der aufgeführten Erzeugnisse gilt 1511.90.91.20.0. Für alle übrigen Waren der Warennummer 1511.90.91 gilt 1511.90.91.90.0.

Gilt für Palmöl unter 1511.90.91.20.0 ein Zusatzzoll für Waren mit Ursprung Belarus?

Ja, auf Waren mit Ursprung Belarus wird ein Zusatzzoll erhoben, der für diese Zolltarifnummer gilt.

Gilt für Palmöl unter 1511.90.91.20.0 ein Zusatzzoll für Waren mit Ursprung Russland?

Ja, auf Waren mit Ursprung Russland wird ein Zusatzzoll erhoben, der für diese Zolltarifnummer gilt.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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