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Zolltarifnummer 1602.32.30.90.0 – Hühnerzubereitungen, 25 bis 57 GHT

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Zubereitungen von Hühnern, deren Anteil an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen von Geflügel 25 GHT oder mehr, jedoch weniger als 57 GHT beträgt, etwa gefüllte Teigtaschen oder Pfannkuchen mit Hähnchenfleisch. Dosenfleisch aus Hühnerfleisch, getrocknetes zerfasertes Hühnerfleisch und Klebreis mit Hühnchen gehören in 1602.32.30.10.0. Typisch sind gefüllte Teigtaschen, Wantan-Teigpäckchen und Pfannkuchen mit Hähnchenfleisch.

Typische Waren:Frittierte TeigtaschenWantan-TeigpäckchenPfannkuchen mit HähnchenfleischBlinys mit Hähnchenfleischfüllung

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 1602.32.30.90.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelZubereitungen von Fleisch, Fischen, Krebstieren, Weichtieren, anderen wirbellosen Wassertieren oder von Insekten
PositionFleisch, Schlachtnebenerzeugnisse, Blut oder Insekten, anders zubereitet oder haltbar gemacht
Zolltarifnummerhomogenisierte Zubereitungen
Unterpositionaus Lebern aller Tierarten
von Geflügel der Position 0105
Unterpositionvon Truthühnern
Unterpositionvon Hühnern
Kombinierte Nomenklaturmit einem Anteil an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen von Geflügel von 25 GHT oder mehr, jedoch weniger als 57 GHT
ZolltarifnummerDosenfleisch aus Hühnerfleisch; getrocknetes zerfasertes Hühnerfleisch; Klebreis mit Hühnchen
ZolltarifnummerandereDiese Seite
Kombinierte Nomenklaturandere
Unterpositionandere
1602.41 – 1602.49von Schweinen
Unterpositionvon Rindern
Unterpositionandere, einschließlich Zubereitungen aus Blut aller Tierarten

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code1602.326-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer1602.32.308-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code1602.32.30.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer1602.32.30.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1602.32.30.90.0?

Kapitel 16 Zubereitungen von Fleisch, Fischen, Krebstieren … › 1602 Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse, Blut oder …
✓von Geflügel der Position 0105Die Ware muss Geflügel der Position 0105 oder Teile davon enthalten, etwa Geflügel, das nach dem Kochen haltbar gemacht wurde. Fertiggerichte mit Geflügelfleisch und Beilagen wie Gemüse, Reis oder Teigwaren gehören ebenfalls hierher.
✓von HühnernDie Ware muss aus Hühnerfleisch hergestellt sein, nicht aus Fleisch von Truthühnern. Erzeugnisse aus Truthühnern gehören nicht hierher.
✓mit einem Anteil an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen von Geflügel von 25 GHT oder mehr, jedoch weniger als 57 GHTDer Anteil an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen von Geflügel muss 25 GHT oder mehr, jedoch weniger als 57 GHT betragen. Bei der Bestimmung dieses Anteils wird das Gewicht der Knochen nicht mitgerechnet.
✓andere, also nicht: Dosenfleisch aus Hühnerfleisch; getrocknetes zerfasertes Hühnerfleisch; Klebreis mit HühnchenÜbrig bleiben Erzeugnisse, die weder Dosenfleisch aus Hühnerfleisch noch getrocknetes zerfasertes Hühnerfleisch oder Klebreis mit Hühnchen sind, etwa gefüllte Teigtaschen mit Hähnchenfleisch.
1602.32.30.90.0Hühnerzubereitungen, 25 bis unter 57 GHT

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1602.32.30.90.0?

  • ×homogenisierte Zubereitungen1602.10.00.00.0
  • ×aus Lebern aller Tierarten1602.20
  • ×von Schweinen1602.41, 1602.42, 1602.49
  • ×von Rindern1602.50
  • ×andere, einschließlich Zubereitungen aus Blut aller Tierarten1602.90
  • ×von Truthühnern1602.31
  • ×andere, also nicht: von Hühnern1602.39
  • ×mit einem Anteil an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen von Geflügel von 57 GHT oder mehr1602.32.11, 1602.32.19
  • ×andere, also nicht: mit einem Anteil an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen von Geflügel von 25 GHT oder mehr, jedoch weniger als 57 GHT1602.32.90
  • ×Dosenfleisch aus Hühnerfleisch; getrocknetes zerfasertes Hühnerfleisch; Klebreis mit Hühnchen1602.32.30.10.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 1602.32.30

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
1602.32.30.10.0Dosenfleisch aus Hühnerfleisch; getrocknetes zerfasertes Hühnerfleisch; Klebreis mit HühnchenPräferenzzollkontingent
1602.32.30.90.0anderediese Seite–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1602.32.30 eingereiht

41 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Frankreich10
Slowenien9
Deutschland8
Spanien6
Niederlande6
Kroatien1
vZTAWareGültig bis
DEBTI26240/26-1DeutschlandFrittierte Teigtaschen mit 50 % gewürzter Hähnchenfleischfüllung, tiefgefroren Zutaten: 50 % Teig (Weizenmehl …13.08.2029
DEBTI26231/26-1DeutschlandFrittierte Teigtaschen mit 50 % gewürzter Hähnchenfleischfüllung, tiefgefroren Zutaten: 50 % Teig (Weizenmehl …13.08.2029
DEBTI23476/26-1DeutschlandTiefgefrorene, gefüllte Wantan-Teigpäckchen mit Hühnchenfleisch Angaben des Antragsteller: Bei dem Erzeugnis handelt es …09.07.2029
DEBTI19194/26-1DeutschlandPfannkuchen mit Hähnchenfleisch (gekocht, zerkleinert) Beschreibung anhand von Lichtbildern des Erzeugnisses: 8 Stk. …21.06.2029
DEBTI12219/25-1DeutschlandBlinys mit Hähnchenfleischfüllung, tiefgefroren. Angaben des Antragstellers: Tiefgefrorene, zubereitete Pfannkuchen …02.06.2028
DEBTI1298/25-1DeutschlandGegrillte Hähnchenspieße mit Glasur; nach koreanischer Art. Angaben des Antragstellers: Tiefgefrorene, zubereitete …18.05.2028

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
1602.32.1928Tiefgefrorenes, mariniertes Hühnchenfleisch im Teigmantel, vorfrittiert Angaben des Antragstellers: Bei dem Erzeugnis handelt es sich um vorfrittierte, tiefgefrorene Erzeugnisse, bestehend aus …
1602.32.1113Hähnchenbrustfilets (Art Gallus domesticus), die frisch, entbeint und in Schalen unter Schutzatmosphäre verpackt präsentiert werden. Ihr Fleischgehalt liegt über 57 %. Sie enthalten geringe Mengen …
1602.32.906Angaben: Paprikaschoten, gefüllt mit einer Füllung aus rohem, zerkleinertem Hähnchenfleisch (Gallus domesticus) und Reis, tiefgefroren. Das Hähnchenfleisch ist nicht gegart. Die Ware ist zum Kochen …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1602.32.30.90.0

€
1602.32.30.90.0Drittlandszoll2.765,00 EUR je t–––
1602.32.30.90.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll2.765,00 EUR je t + 50 %–––
1602.32.30.90.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll2.765,00 EUR je t + 50 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (8)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.0826Norwegen0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.1373Israel0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.4252Brasilien10,9 %seit 22.02.2024
09.4254Thailand10,9 %seit 01.07.2021
09.4260alle Drittländer10,9 %seit 20.07.2025
09.4273Ukraine0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.4960Mercosur0 %01.05.2026 – 31.12.2026
09.7221Peru0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 2.765,00 EUR je t gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 38 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Kanada, Singapur, Chile, Neuseeland und Türkei. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Vietnam345,62 EUR je t

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1602.32.30.90.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · FäröerFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · GrönlandFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1602.32.30.90.0

Anmerkungen (4)

Wortlaut · Kapitel 16, Anmerkung 2
2. Lebensmittelzubereitungen gehören nur dann zu Kapitel 16, wenn ihr Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen oder Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT beträgt. Enthalten diese Zubereitungen zwei oder mehr der vorgenannten Waren, werden sie derjenigen Position des Kapitels 16 zugewiesen, die dem gewichtsmäßig vorherrschenden Bestandteil entspricht. Diese Bestimmungen gelten weder für gefüllte Waren der Position 1902 noch für Zubereitungen der Positionen 2103 und 2104. Bei Leber enthaltenden Zubereitungen gilt der vorstehende zweite Satz jedoch nicht für die Bestimmung von Unterpositionen innerhalb der Positionen 1601 und 1602.
Wortlaut · Kapitel 16, Unterpositions-Anmerkung 1
1. Als „homogenisierte Zubereitungen“ im Sinne der Unterposition 1602.10 gelten Zubereitungen aus Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut oder Insekten, fein homogenisiert, aufgemacht für den Einzelverkauf zur Ernährung von Säuglingen oder Kleinkindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von 250 g oder weniger. Bei Anwendung dieser Begriffsbestimmung bleiben Zutaten, die der Zubereitung ggf. zum Würzen, Haltbarmachen oder zu anderen Zwecken in geringer Menge zugesetzt sind, außer Betracht. Diese Zubereitungen können in geringer Menge sichtbare Stückchen von Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen oder Insekten enthalten. Die Unterposition 1602.10 hat Vorrang vor allen anderen Unterpositionen der Position 1602.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 16, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Als „nicht gegart“ im Sinne der Unterpositionen 1602.31.11, 1602.32.11, 1602.39.21, 1602.50.10 und 1602.90.61 gelten Erzeugnisse, die keiner Wärmebehandlung oder einer Wärmebehandlung unterzogen wurden, die nicht ausreichte, um die Proteine im Fleisch bis ins Innere zu koagulieren und die bei den Erzeugnissen der Unterpositionen 1602.50.10 und 1602.90.61 dementsprechend Spuren einer rötlichen Flüssigkeit aufweisen, wenn sie an der dicksten Stelle durchgeschnitten werden.
Wortlaut · Kapitel 16, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Der Begriff „Teile“ im Sinne der Unterpositionen 1602.41.10, 1602.42.10 und 1602.49.11 bis 1602.49.15 bezieht sich nur auf zubereitetes oder haltbar gemachtes Fleisch, bei dem aufgrund der Größe und Beschaffenheit des zusammenhängenden Muskelgewebes ersichtlich ist, dass es von Schinken, Schultern, Kotelettsträngen oder Nacken von Hausschweinen stammt.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (2)

FundstelleKernaussage
Kapitel 16, AllgemeinesWegen der Einreihung von Lebensmittelzubereitungen (einschließlich so genannter Fertiggerichte), die z. B. Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse, Fisch, Krebstiere, Weichtiere oder andere wirbellose Wassertiere oder mehrere dieser Erzeugnisse zusammen mit Gemüse, Teigwaren, Soße usw. enthalten, wird auf die Anmerkung 2 zu Kapitel 16 und die Erläuterungen zu Kapitel 16 des HS, Abschnitt „Allgemeines“ letzter …
1602.31.11 bis 1602.39.85von Geflügel der Position 0105: Hierher gehören z. B. Geflügel und Teile davon, die nach dem Kochen haltbar gemacht wurden. Hierher gehören z. B.: 1. Huhn in Aspik; 2. Hühnerhälften oder -viertel, in Soße, und ganze Puten-, Gänse- oder Hühnerkeulen, auch gefroren; 3. Geflügelpasteten (im Wesentlichen bestehend aus Geflügelfleisch mit Zusatz insbesondere von Kalbfleisch, Schweinefett, Trüffeln und Gewürzen), auch …

Einreihungsverordnungen (1)

VerordnungWareNummer
2376/199909.11.1999Eine gefrorene Lebensmittelzubereitung in Form eines Fleischbällchens in einer Teighülle, mit Hühnerfleisch und Garnele, wurde in die Warennummer 1602.32.30 eingereiht.1602.32.30

Urteile des EuGH (3)

UrteilKernsatz
C-233/8808.02.1990Die Prüfung der vorgelegten Frage hat nichts ergeben, was die Gültigkeit der Zusätzlichen Vorschrift 6 Buchstabe a zu Kapitel 2 ( in Teil II Abschnitt I ) des Gemeinsamen Zolltarifs in der Fassung der Verordnung ( EWG ) Nr . 3400/84 des Rates vom 27. …
C-160/7828.06.1979UNTER DER BEZEICHNUNG ' ' FLEISCH ' ' IN DER TARIFSTELLE 16.02 B III A ZIFFERN 1 , 2 UND 3 DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS VON 1976 IST FLEISCH ALLER ART , INSBESONDERE AUCH RINDFLEISCH , ZU VERSTEHEN .
C-175/8217.03.1983DIE TARIFNUMMER 16.02 DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS IST IN DEM SINNE AUSZULEGEN , DASS SIE AUCH GEFLÜGELFLEISCH ERFASST , DEM SALZ UND PFEFFER HINZUGEFÜGT WORDEN SIND , SELBST WENN DER PFEFFER NUR MIKROSKOPISCH FESTSTELLBAR IST .

Alle Anmerkungen zu Kapitel 16 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 1602.32.30

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 3 Zollkontingente statt 8.
  1. 01.01.19961602.32.30neu eingeführt · „mit einem Anteil an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen von 25 GHT oder mehr, jedoch weniger als 57 GHT“ · aus 1602.39.11, 1602.39.19, 1602.39.30, 1602.39.90, 1602.90.99
  2. 01.01.20041602.32.30Wortlaut geändert · „mit einem Anteil an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen von Geflügel von 25 GHT oder mehr, jedoch weniger als 57 GHT“ · vorher „mit einem Anteil an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen von 25 GHT oder mehr, jedoch weniger als 57 GHT“
  3. 01.03.20081602.32.30unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 1602.32.30
  4. 01.03.20081602.32.30.10.0neu eingeführt · „nicht gegart“ · aus 1602.32.30
  5. 01.03.20081602.32.30.90.0neu eingeführt · aus 1602.32.30
  6. 01.01.20181602.32.30wieder anmeldefähig · aus 1602.32.30
  7. 01.01.20181602.32.30.10.0aufgehoben · aufgeteilt in 1602.32.30
  8. 01.01.20181602.32.30.90.0aufgehoben · aufgeteilt in 1602.32.30
  9. 21.11.20191602.32.30unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 1602.32.30
  10. 21.11.20191602.32.30.10.0neu eingeführt · „Dosenfleisch aus Hühnerfleisch; getrocknetes zerfasertes Hühnerfleisch; Klebreis mit Hühnchen“ · aus 1602.32.30
  11. 21.11.20191602.32.30.90.0neu eingeführt · aus 1602.32.30

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1602.32.30.90.0

Welche Zolltarifnummer unter 1602.32.30 gilt für gefüllte Teigtaschen mit Hähnchenfleisch?

Gefüllte Teigtaschen mit Hähnchenfleisch gehören in 1602.32.30.90.0, wenn ihr Anteil an Geflügelfleisch 25 GHT oder mehr, jedoch weniger als 57 GHT beträgt und sie kein Dosenfleisch aus Hühnerfleisch sind. Eine vZTA mit der Referenz DEBTI26240/26-1 ordnet frittierte Teigtaschen mit 50 % gewürzter Hähnchenfleischfüllung unter dieser Nummer ein.

Gilt für Waren mit Ursprung Russland unter 1602.32.30.90.0 ein Zusatzzoll?

Ja, für Waren mit Ursprung Russland gilt unter 1602.32.30.90.0 ein Zusatzzoll bei der Einfuhr.

Welche Einfuhrkontrollen gelten für Teigtaschen mit Hähnchenfleisch unter 1602.32.30.90.0?

Bei der Einfuhr gilt eine amtliche Veterinärkontrolle an der Grenzkontrollstelle für alle Länder. Als Unterlage ist das Gemeinsame Gesundheitseingangsdokument für Erzeugnisse (GGED-P) vorgesehen.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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