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Zolltarifnummer 1602.32.90.10.0 – Dosenfleisch, Klebreis mit Hühnchen

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Dosenfleisch aus Hühnerfleisch, getrocknetes zerfasertes Hühnerfleisch und Klebreis mit Hühnchen. Die Zolltarifnummer 1602.32.90.90.0 erfasst alle übrigen Waren dieser Warennummer, während die Warennummer 1602.32.30 Waren mit einem Anteil an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen von Geflügel von 25 GHT bis weniger als 57 GHT erfasst.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 1602.32.90.10.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelZubereitungen von Fleisch, Fischen, Krebstieren, Weichtieren, anderen wirbellosen Wassertieren oder von Insekten
PositionFleisch, Schlachtnebenerzeugnisse, Blut oder Insekten, anders zubereitet oder haltbar gemacht
Zolltarifnummerhomogenisierte Zubereitungen
Unterpositionaus Lebern aller Tierarten
von Geflügel der Position 0105
Unterpositionvon Truthühnern
Unterpositionvon Hühnern
Kombinierte Nomenklaturmit einem Anteil an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen von Geflügel von 25 GHT oder mehr, jedoch weniger als 57 GHT
Kombinierte Nomenklaturandere
ZolltarifnummerDosenfleisch aus Hühnerfleisch; getrocknetes zerfasertes Hühnerfleisch; Klebreis mit HühnchenDiese Seite
Zolltarifnummerandere
Unterpositionandere
1602.41 – 1602.49von Schweinen
Unterpositionvon Rindern
Unterpositionandere, einschließlich Zubereitungen aus Blut aller Tierarten

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code1602.326-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer1602.32.908-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code1602.32.90.1010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer1602.32.90.10.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1602.32.90.10.0?

Kapitel 16 Zubereitungen von Fleisch, Fischen, Krebstieren … › 1602 Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse, Blut oder …
✓von Geflügel der Position 0105Die Ware ist eine Zubereitung mit Geflügelfleisch, also Geflügel oder Teile davon, etwa Hühnerhälften in Soße, Geflügelpasteten oder Fertiggerichte mit Hühnerfleisch. Der Gehalt an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen muss mehr als 20 GHT betragen.
✓von Hühnern
✓andere, also nicht: mit einem Anteil an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen von Geflügel von 57 GHT oder mehr, mit einem Anteil an Fleisch oder …
✓Dosenfleisch aus Hühnerfleisch; getrocknetes zerfasertes Hühnerfleisch; Klebreis mit HühnchenDie Ware ist Dosenfleisch aus Hühnerfleisch, getrocknetes zerfasertes Hühnerfleisch oder Klebreis mit Hühnchen. Man erkennt sie an der Dose, an der Trocknung und Zerfaserung oder an der Hühnchen-Beilage.
1602.32.90.10.0Dosenfleisch, getrocknetes Hühnerfleisch, Klebreis

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1602.32.90.10.0?

  • ×homogenisierte Zubereitungen1602.10.00.00.0
  • ×aus Lebern aller Tierarten1602.20
  • ×von Schweinen1602.41, 1602.42, 1602.49
  • ×von Rindern1602.50
  • ×andere, einschließlich Zubereitungen aus Blut aller Tierarten1602.90
  • ×von Truthühnern1602.31
  • ×andere, also nicht: von Hühnern1602.39
  • ×mit einem Anteil an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen von Geflügel von 57 GHT oder mehr1602.32.11, 1602.32.19
  • ×mit einem Anteil an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen von Geflügel von 25 GHT oder mehr, jedoch weniger als 57 GHT1602.32.30
  • ×andere, also nicht: Dosenfleisch aus Hühnerfleisch; getrocknetes zerfasertes Hühnerfleisch; Klebreis mit Hühnchen1602.32.90.90.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 1602.32.90

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
1602.32.90.10.0Dosenfleisch aus Hühnerfleisch; getrocknetes zerfasertes Hühnerfleisch; Klebreis mit Hühnchendiese SeitePräferenzzollkontingent
1602.32.90.90.0andere–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1602.32.90 eingereiht

6 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland3
Spanien1
Frankreich1
Niederlande1
vZTAWareGültig bis
DEBTI39579/26-1DeutschlandAngaben: Paprikaschoten, gefüllt mit einer Füllung aus rohem, zerkleinertem Hähnchenfleisch (Gallus domesticus) und …25.10.2029
DEBTI22150/25-1DeutschlandRotes Kokoscurry mit Hähnchenbrustfleisch (20,8%) und schwarzem Reis; tiefgekühltes Fertiggericht. Verpackungseinheit …17.08.2028
DEBTI22151/25-1DeutschlandHähnchenbrust mit Kürbis-Kartoffelstampf und Spinat, tiefgefroren. Chicken mit Pumpkin-Mash und cremigem Spinat. …07.08.2028
ESBTI2025SOL1143SpanienVerzehrfertige Salatmischung aus frischem Gemüse, Hühnerfleisch (über 20%), Käse, Croutons und Dressing. Verpackt in …18.08.2028
NLBTI2024-0460NiederlandeEin Cheeseburger, mit -laut Angabe- unter anderem den folgenden Merkmalen und Zutaten: ein Snack für den menschlichen …18.08.2027
FRBTIFR-BTI-2023-07896FrankreichLebensmittelzubereitung, in Form eines gekochten Gerichts Typ Paella, auf Basis von Hühnerfleisch, Muschelfleisch und …04.01.2027

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
1602.32.3041Frittierte Teigtaschen mit 50 % gewürzter Hähnchenfleischfüllung, tiefgefroren Zutaten: 50 % Teig (Weizenmehl, Sonnenblumenöl, Wasser, Speisesalz), 50 % gewürzte Hähnchenfleischfüllung (47 % …
1602.32.1928Tiefgefrorenes, mariniertes Hühnchenfleisch im Teigmantel, vorfrittiert Angaben des Antragstellers: Bei dem Erzeugnis handelt es sich um vorfrittierte, tiefgefrorene Erzeugnisse, bestehend aus …
1602.32.1113Hähnchenbrustfilets (Art Gallus domesticus), die frisch, entbeint und in Schalen unter Schutzatmosphäre verpackt präsentiert werden. Ihr Fleischgehalt liegt über 57 %. Sie enthalten geringe Mengen …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1602.32.90.10.0

€
1602.32.90.10.0Drittlandszoll2.765,00 EUR je t–––
1602.32.90.10.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll2.765,00 EUR je t + 50 %–––
1602.32.90.10.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll2.765,00 EUR je t + 50 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (8)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.0157alle Drittländer10,9 %01.07.2026 – 30.06.2027
09.0826Norwegen0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.4253Brasilien10,9 %seit 22.02.2024
09.4255Thailand10,9 %seit 01.07.2021
09.4273Ukraine0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.4960Mercosur0 %01.05.2026 – 31.12.2026
09.7221Peru0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.7951Singapur0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 2.765,00 EUR je t gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 38 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Kanada, Singapur, Chile, Neuseeland und Türkei. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Vietnam345,62 EUR je t

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1602.32.90.10.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · FäröerFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · GrönlandFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1602.32.90.10.0

Anmerkungen (4)

Wortlaut · Kapitel 16, Anmerkung 2
2. Lebensmittelzubereitungen gehören nur dann zu Kapitel 16, wenn ihr Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen oder Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT beträgt. Enthalten diese Zubereitungen zwei oder mehr der vorgenannten Waren, werden sie derjenigen Position des Kapitels 16 zugewiesen, die dem gewichtsmäßig vorherrschenden Bestandteil entspricht. Diese Bestimmungen gelten weder für gefüllte Waren der Position 1902 noch für Zubereitungen der Positionen 2103 und 2104. Bei Leber enthaltenden Zubereitungen gilt der vorstehende zweite Satz jedoch nicht für die Bestimmung von Unterpositionen innerhalb der Positionen 1601 und 1602.
Wortlaut · Kapitel 16, Unterpositions-Anmerkung 1
1. Als „homogenisierte Zubereitungen“ im Sinne der Unterposition 1602.10 gelten Zubereitungen aus Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut oder Insekten, fein homogenisiert, aufgemacht für den Einzelverkauf zur Ernährung von Säuglingen oder Kleinkindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von 250 g oder weniger. Bei Anwendung dieser Begriffsbestimmung bleiben Zutaten, die der Zubereitung ggf. zum Würzen, Haltbarmachen oder zu anderen Zwecken in geringer Menge zugesetzt sind, außer Betracht. Diese Zubereitungen können in geringer Menge sichtbare Stückchen von Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen oder Insekten enthalten. Die Unterposition 1602.10 hat Vorrang vor allen anderen Unterpositionen der Position 1602.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 16, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Als „nicht gegart“ im Sinne der Unterpositionen 1602.31.11, 1602.32.11, 1602.39.21, 1602.50.10 und 1602.90.61 gelten Erzeugnisse, die keiner Wärmebehandlung oder einer Wärmebehandlung unterzogen wurden, die nicht ausreichte, um die Proteine im Fleisch bis ins Innere zu koagulieren und die bei den Erzeugnissen der Unterpositionen 1602.50.10 und 1602.90.61 dementsprechend Spuren einer rötlichen Flüssigkeit aufweisen, wenn sie an der dicksten Stelle durchgeschnitten werden.
Wortlaut · Kapitel 16, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Der Begriff „Teile“ im Sinne der Unterpositionen 1602.41.10, 1602.42.10 und 1602.49.11 bis 1602.49.15 bezieht sich nur auf zubereitetes oder haltbar gemachtes Fleisch, bei dem aufgrund der Größe und Beschaffenheit des zusammenhängenden Muskelgewebes ersichtlich ist, dass es von Schinken, Schultern, Kotelettsträngen oder Nacken von Hausschweinen stammt.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (2)

FundstelleKernaussage
Kapitel 16, AllgemeinesWegen der Einreihung von Lebensmittelzubereitungen (einschließlich so genannter Fertiggerichte), die z. B. Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse, Fisch, Krebstiere, Weichtiere oder andere wirbellose Wassertiere oder mehrere dieser Erzeugnisse zusammen mit Gemüse, Teigwaren, Soße usw. enthalten, wird auf die Anmerkung 2 zu Kapitel 16 und die Erläuterungen zu Kapitel 16 des HS, Abschnitt „Allgemeines“ letzter …
1602.31.11 bis 1602.39.85von Geflügel der Position 0105: Hierher gehören z. B. Geflügel und Teile davon, die nach dem Kochen haltbar gemacht wurden. Hierher gehören z. B.: 1. Huhn in Aspik; 2. Hühnerhälften oder -viertel, in Soße, und ganze Puten-, Gänse- oder Hühnerkeulen, auch gefroren; 3. Geflügelpasteten (im Wesentlichen bestehend aus Geflügelfleisch mit Zusatz insbesondere von Kalbfleisch, Schweinefett, Trüffeln und Gewürzen), auch …

Einreihungsverordnungen (1)

VerordnungWareNummer
2376/199909.11.1999Eine gefrorene Lebensmittelzubereitung in Form eines Fleischbällchens in einer Teighülle mit Hühnerfleisch und Garnele wurde in die Warennummer 1602.32.30 eingereiht.1602.32.30

Urteile des EuGH (3)

UrteilKernsatz
C-233/8808.02.1990Die Prüfung der vorgelegten Frage hat nichts ergeben, was die Gültigkeit der Zusätzlichen Vorschrift 6 Buchstabe a zu Kapitel 2 ( in Teil II Abschnitt I ) des Gemeinsamen Zolltarifs in der Fassung der Verordnung ( EWG ) Nr . 3400/84 des Rates vom 27. …
C-160/7828.06.1979UNTER DER BEZEICHNUNG ' ' FLEISCH ' ' IN DER TARIFSTELLE 16.02 B III A ZIFFERN 1 , 2 UND 3 DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS VON 1976 IST FLEISCH ALLER ART , INSBESONDERE AUCH RINDFLEISCH , ZU VERSTEHEN .
C-175/8217.03.1983DIE TARIFNUMMER 16.02 DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS IST IN DEM SINNE AUSZULEGEN , DASS SIE AUCH GEFLÜGELFLEISCH ERFASST , DEM SALZ UND PFEFFER HINZUGEFÜGT WORDEN SIND , SELBST WENN DER PFEFFER NUR MIKROSKOPISCH FESTSTELLBAR IST .

Alle Anmerkungen zu Kapitel 16 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 1602.32.90

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 4 Zollkontingente statt 8.
  1. 01.01.19961602.32.90neu eingeführt · aus 1602.39.11, 1602.39.19, 1602.39.30, 1602.39.90, 1602.90.99
  2. 01.03.20081602.32.90unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 1602.32.90
  3. 01.03.20081602.32.90.10.0neu eingeführt · „nicht gegart“ · aus 1602.32.90
  4. 01.03.20081602.32.90.90.0neu eingeführt · aus 1602.32.90
  5. 01.01.20181602.32.90wieder anmeldefähig · aus 1602.32.90
  6. 01.01.20181602.32.90.10.0aufgehoben · aufgeteilt in 1602.32.90
  7. 01.01.20181602.32.90.90.0aufgehoben · aufgeteilt in 1602.32.90
  8. 21.11.20191602.32.90unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 1602.32.90
  9. 21.11.20191602.32.90.10.0neu eingeführt · „Dosenfleisch aus Hühnerfleisch; getrocknetes zerfasertes Hühnerfleisch; Klebreis mit Hühnchen“ · aus 1602.32.90
  10. 21.11.20191602.32.90.90.0neu eingeführt · aus 1602.32.90

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1602.32.90.10.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Dosenfleisch aus Hühnerfleisch unter 1602.32.90?

Dosenfleisch aus Hühnerfleisch gehört in die Zolltarifnummer 1602.32.90.10.0. Alle übrigen Waren dieser Warennummer gehören in die Zolltarifnummer 1602.32.90.90.0.

Welche Einfuhrkontrolle gilt für Dosenfleisch aus Hühnerfleisch unter 1602.32.90.10.0?

Bei der Einfuhr ist für diese Zolltarifnummer eine amtliche Kontrolle an der Grenzkontrollstelle mit Veterinärkontrolle vorgesehen, und zwar für die Europäische Union, die Färöer, Grönland und alle Länder.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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