01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 1602.32.90.10.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code1602.326-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer1602.32.908-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code1602.32.90.1010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer1602.32.90.10.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1602.32.90.10.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1602.32.90.10.0?
- ×homogenisierte Zubereitungen1602.10.00.00.0
- ×aus Lebern aller Tierarten1602.20
- ×von Schweinen1602.41, 1602.42, 1602.49
- ×von Rindern1602.50
- ×andere, einschließlich Zubereitungen aus Blut aller Tierarten1602.90
- ×von Truthühnern1602.31
- ×andere, also nicht: von Hühnern1602.39
- ×mit einem Anteil an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen von Geflügel von 57 GHT oder mehr1602.32.11, 1602.32.19
- ×mit einem Anteil an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen von Geflügel von 25 GHT oder mehr, jedoch weniger als 57 GHT1602.32.30
- ×andere, also nicht: Dosenfleisch aus Hühnerfleisch; getrocknetes zerfasertes Hühnerfleisch; Klebreis mit Hühnchen1602.32.90.90.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 1602.32.90.10.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 1602.32.90
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 1602.32.90.10.0 | Dosenfleisch aus Hühnerfleisch; getrocknetes zerfasertes Hühnerfleisch; Klebreis mit Hühnchendiese Seite | Präferenzzollkontingent |
| 1602.32.90.90.0 | andere | – |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1602.32.90 eingereiht
6 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI39579/26-1Deutschland | Angaben: Paprikaschoten, gefüllt mit einer Füllung aus rohem, zerkleinertem Hähnchenfleisch (Gallus domesticus) und … | 25.10.2029 |
| DEBTI22150/25-1Deutschland | Rotes Kokoscurry mit Hähnchenbrustfleisch (20,8%) und schwarzem Reis; tiefgekühltes Fertiggericht. Verpackungseinheit … | 17.08.2028 |
| DEBTI22151/25-1Deutschland | Hähnchenbrust mit Kürbis-Kartoffelstampf und Spinat, tiefgefroren. Chicken mit Pumpkin-Mash und cremigem Spinat. … | 07.08.2028 |
| ESBTI2025SOL1143Spanien | Verzehrfertige Salatmischung aus frischem Gemüse, Hühnerfleisch (über 20%), Käse, Croutons und Dressing. Verpackt in … | 18.08.2028 |
| NLBTI2024-0460Niederlande | Ein Cheeseburger, mit -laut Angabe- unter anderem den folgenden Merkmalen und Zutaten: ein Snack für den menschlichen … | 18.08.2027 |
| FRBTIFR-BTI-2023-07896Frankreich | Lebensmittelzubereitung, in Form eines gekochten Gerichts Typ Paella, auf Basis von Hühnerfleisch, Muschelfleisch und … | 04.01.2027 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 1602.32.30 | 41 | Frittierte Teigtaschen mit 50 % gewürzter Hähnchenfleischfüllung, tiefgefroren Zutaten: 50 % Teig (Weizenmehl, Sonnenblumenöl, Wasser, Speisesalz), 50 % gewürzte Hähnchenfleischfüllung (47 % … |
| 1602.32.19 | 28 | Tiefgefrorenes, mariniertes Hühnchenfleisch im Teigmantel, vorfrittiert Angaben des Antragstellers: Bei dem Erzeugnis handelt es sich um vorfrittierte, tiefgefrorene Erzeugnisse, bestehend aus … |
| 1602.32.11 | 13 | Hähnchenbrustfilets (Art Gallus domesticus), die frisch, entbeint und in Schalen unter Schutzatmosphäre verpackt präsentiert werden. Ihr Fleischgehalt liegt über 57 %. Sie enthalten geringe Mengen … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1602.32.90.10.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (8)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.0157 | alle Drittländer | 10,9 % | 01.07.2026 – 30.06.2027 |
| 09.0826 | Norwegen | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.4253 | Brasilien | 10,9 % | seit 22.02.2024 |
| 09.4255 | Thailand | 10,9 % | seit 01.07.2021 |
| 09.4273 | Ukraine | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.4960 | Mercosur | 0 % | 01.05.2026 – 31.12.2026 |
| 09.7221 | Peru | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.7951 | Singapur | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen
Statt 2.765,00 EUR je t gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 38 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Kanada, Singapur, Chile, Neuseeland und Türkei. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Vietnam | 345,62 EUR je t |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1602.32.90.10.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1602.32.90.10.0
Anmerkungen (4)
2. Lebensmittelzubereitungen gehören nur dann zu Kapitel 16, wenn ihr Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen oder Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT beträgt. Enthalten diese Zubereitungen zwei oder mehr der vorgenannten Waren, werden sie derjenigen Position des Kapitels 16 zugewiesen, die dem gewichtsmäßig vorherrschenden Bestandteil entspricht. Diese Bestimmungen gelten weder für gefüllte Waren der Position 1902 noch für Zubereitungen der Positionen 2103 und 2104. Bei Leber enthaltenden Zubereitungen gilt der vorstehende zweite Satz jedoch nicht für die Bestimmung von Unterpositionen innerhalb der Positionen 1601 und 1602.
1. Als „homogenisierte Zubereitungen“ im Sinne der Unterposition 1602.10 gelten Zubereitungen aus Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut oder Insekten, fein homogenisiert, aufgemacht für den Einzelverkauf zur Ernährung von Säuglingen oder Kleinkindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von 250 g oder weniger. Bei Anwendung dieser Begriffsbestimmung bleiben Zutaten, die der Zubereitung ggf. zum Würzen, Haltbarmachen oder zu anderen Zwecken in geringer Menge zugesetzt sind, außer Betracht. Diese Zubereitungen können in geringer Menge sichtbare Stückchen von Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen oder Insekten enthalten. Die Unterposition 1602.10 hat Vorrang vor allen anderen Unterpositionen der Position 1602.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
1. Als „nicht gegart“ im Sinne der Unterpositionen 1602.31.11, 1602.32.11, 1602.39.21, 1602.50.10 und 1602.90.61 gelten Erzeugnisse, die keiner Wärmebehandlung oder einer Wärmebehandlung unterzogen wurden, die nicht ausreichte, um die Proteine im Fleisch bis ins Innere zu koagulieren und die bei den Erzeugnissen der Unterpositionen 1602.50.10 und 1602.90.61 dementsprechend Spuren einer rötlichen Flüssigkeit aufweisen, wenn sie an der dicksten Stelle durchgeschnitten werden.
2. Der Begriff „Teile“ im Sinne der Unterpositionen 1602.41.10, 1602.42.10 und 1602.49.11 bis 1602.49.15 bezieht sich nur auf zubereitetes oder haltbar gemachtes Fleisch, bei dem aufgrund der Größe und Beschaffenheit des zusammenhängenden Muskelgewebes ersichtlich ist, dass es von Schinken, Schultern, Kotelettsträngen oder Nacken von Hausschweinen stammt.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (2)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| Kapitel 16, Allgemeines | Wegen der Einreihung von Lebensmittelzubereitungen (einschließlich so genannter Fertiggerichte), die z. B. Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse, Fisch, Krebstiere, Weichtiere oder andere wirbellose Wassertiere oder mehrere dieser Erzeugnisse zusammen mit Gemüse, Teigwaren, Soße usw. enthalten, wird auf die Anmerkung 2 zu Kapitel 16 und die Erläuterungen zu Kapitel 16 des HS, Abschnitt „Allgemeines“ letzter … |
| 1602.31.11 bis 1602.39.85 | von Geflügel der Position 0105: Hierher gehören z. B. Geflügel und Teile davon, die nach dem Kochen haltbar gemacht wurden. Hierher gehören z. B.: 1. Huhn in Aspik; 2. Hühnerhälften oder -viertel, in Soße, und ganze Puten-, Gänse- oder Hühnerkeulen, auch gefroren; 3. Geflügelpasteten (im Wesentlichen bestehend aus Geflügelfleisch mit Zusatz insbesondere von Kalbfleisch, Schweinefett, Trüffeln und Gewürzen), auch … |
Einreihungsverordnungen (1)
| Verordnung | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| 2376/199909.11.1999 | Eine gefrorene Lebensmittelzubereitung in Form eines Fleischbällchens in einer Teighülle mit Hühnerfleisch und Garnele wurde in die Warennummer 1602.32.30 eingereiht. | 1602.32.30 |
Urteile des EuGH (3)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-233/8808.02.1990 | Die Prüfung der vorgelegten Frage hat nichts ergeben, was die Gültigkeit der Zusätzlichen Vorschrift 6 Buchstabe a zu Kapitel 2 ( in Teil II Abschnitt I ) des Gemeinsamen Zolltarifs in der Fassung der Verordnung ( EWG ) Nr . 3400/84 des Rates vom 27. … |
| C-160/7828.06.1979 | UNTER DER BEZEICHNUNG ' ' FLEISCH ' ' IN DER TARIFSTELLE 16.02 B III A ZIFFERN 1 , 2 UND 3 DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS VON 1976 IST FLEISCH ALLER ART , INSBESONDERE AUCH RINDFLEISCH , ZU VERSTEHEN . |
| C-175/8217.03.1983 | DIE TARIFNUMMER 16.02 DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS IST IN DEM SINNE AUSZULEGEN , DASS SIE AUCH GEFLÜGELFLEISCH ERFASST , DEM SALZ UND PFEFFER HINZUGEFÜGT WORDEN SIND , SELBST WENN DER PFEFFER NUR MIKROSKOPISCH FESTSTELLBAR IST . |
Alle Anmerkungen zu Kapitel 16 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 1602.32.90
- 01.01.19961602.32.90neu eingeführt · aus 1602.39.11, 1602.39.19, 1602.39.30, 1602.39.90, 1602.90.99
- 01.03.20081602.32.90unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 1602.32.90
- 01.03.20081602.32.90.10.0neu eingeführt · „nicht gegart“ · aus 1602.32.90
- 01.03.20081602.32.90.90.0neu eingeführt · aus 1602.32.90
- 01.01.20181602.32.90wieder anmeldefähig · aus 1602.32.90
- 01.01.20181602.32.90.10.0aufgehoben · aufgeteilt in 1602.32.90
- 01.01.20181602.32.90.90.0aufgehoben · aufgeteilt in 1602.32.90
- 21.11.20191602.32.90unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 1602.32.90
- 21.11.20191602.32.90.10.0neu eingeführt · „Dosenfleisch aus Hühnerfleisch; getrocknetes zerfasertes Hühnerfleisch; Klebreis mit Hühnchen“ · aus 1602.32.90
- 21.11.20191602.32.90.90.0neu eingeführt · aus 1602.32.90
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1602.32.90.10.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Dosenfleisch aus Hühnerfleisch unter 1602.32.90?
Dosenfleisch aus Hühnerfleisch gehört in die Zolltarifnummer 1602.32.90.10.0. Alle übrigen Waren dieser Warennummer gehören in die Zolltarifnummer 1602.32.90.90.0.
Welche Einfuhrkontrolle gilt für Dosenfleisch aus Hühnerfleisch unter 1602.32.90.10.0?
Bei der Einfuhr ist für diese Zolltarifnummer eine amtliche Kontrolle an der Grenzkontrollstelle mit Veterinärkontrolle vorgesehen, und zwar für die Europäische Union, die Färöer, Grönland und alle Länder.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile