01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 1602.49.50.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code1602.496-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer1602.49.508-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code1602.49.50.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer1602.49.50.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1602.49.50.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1602.49.50.00.0?
- ×homogenisierte Zubereitungen1602.10.00.00.0
- ×aus Lebern aller Tierarten1602.20
- ×von Geflügel der Position 01051602.31, 1602.32, 1602.39
- ×von Rindern1602.50
- ×andere, einschließlich Zubereitungen aus Blut aller Tierarten1602.90
- ×Schinken und Teile davon1602.41
- ×Schultern und Teile davon1602.42
- ×andere, also nicht: von Hausschweinen1602.49.90.00.0
- ×mit einem Gehalt an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen aller Art, einschließlich Schweinespeck und Fette jeder Art oder Herkunft, von 80 GHT oder mehr1602.49.11.00.0, 1602.49.13.00.0, 1602.49.15.00.0, 1602.49.19
- ×mit einem Gehalt an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen aller Art, einschließlich Schweinespeck und Fette jeder Art oder Herkunft, von 40 GHT oder mehr …1602.49.30.00.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 1602.49.50.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 1602.49.50
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 1602.49.50.00.0 | mit einem Gehalt an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen aller Art, einschließlich Schweinespeck und Fette jeder Art oder Herkunft, von … |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1602.49.50 eingereiht
7 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| IEBTIIENEN004-2026-BTI134Irland | Gekochte Schweinerippchen Bestimmt für den Verzehr nach dem Erhitzen. Schweinerippchen, gewürzt und/oder kombiniert mit … | 24.06.2029 |
| ESBTI2026SOL117Spanien | Lebensmittelzubereitung zum Füllen von Sandwiches auf Basis von Ei und Speck. Mit einem Gehalt an Fleisch oder … | 04.03.2029 |
| ESBTI2024SOL947Spanien | Produkt auf Basis von Speck, Zwiebeln und anderen Zutaten (mehr als 20 % und weniger als 40 % Speck). Es wird in einem … | 11.11.2027 |
| FRBTIFR-BTI-2024-04284Frankreich | Lebensmittelzubereitung in Form eines Fertiggerichts, auf Basis von Schweinehaxe und Linsen, die mehr als 20 % Fleisch … | 03.09.2027 |
| FRBTIFR-BTI-2024-04285Frankreich | Lebensmittelzubereitung in Form eines Cassoulet mit Schweinefleisch, auf Basis von Schweinehaxe, die mehr als 20 % … | 03.09.2027 |
| FRBTIFR-BTI-2024-02119Frankreich | Lebensmittelzubereitung, Art Schweinefleischzunge in Cidre-Sauce, enthaltend mehr als 20 % Fleisch nach Gewicht, für … | 30.05.2027 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 1602.49.19 | 22 | Bei der Ware handelt es sich um tiefgekühlte, gewürzte und zubereitete Schweinefrikadellen. Zutaten: Schweinefleisch (84%), Zwiebeln, Eier, Speisesalz, Muskatnuss, Majoran, Pfeffer, Rapsöl. … |
| 1602.49.30 | 15 | Schweinefrikadelle, tiefgekühlt. Angaben des Antragstellers: Schweinefleisch-Anteil i. H. v. 72% Aussehen (nach Abbildung): ovale, flache, außen gebräunte Hackbällchen. Verpackung: 7200-g-Packung … |
| 1602.49.13 | 1 | Schweinefleisch mit – laut Angabe – unter anderem folgenden Merkmalen und Zutaten: - für den menschlichen Verzehr nach dem Kochen; - in einer Vakuumtrommel mariniert und „massiert“, wodurch die … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1602.49.50.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (6)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.0121 | alle Drittländer | 271,00 EUR je t | 01.07.2026 – 30.06.2027 |
| 09.0826 | Norwegen | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.1945 | Chile | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.4940 | Mercosur | 83,00 EUR je t | 01.05.2026 – 31.12.2026 |
| 09.4945 | Paraguay | 0 % | 01.05.2026 – 31.12.2026 |
| 09.9001 | USA | 0 % | seit 01.07.2026 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Statt 54,30 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 41 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Singapur und Neuseeland. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino.
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1602.49.50.00.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1602.49.50.00.0
Anmerkungen (4)
2. Lebensmittelzubereitungen gehören nur dann zu Kapitel 16, wenn ihr Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen oder Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT beträgt. Enthalten diese Zubereitungen zwei oder mehr der vorgenannten Waren, werden sie derjenigen Position des Kapitels 16 zugewiesen, die dem gewichtsmäßig vorherrschenden Bestandteil entspricht. Diese Bestimmungen gelten weder für gefüllte Waren der Position 1902 noch für Zubereitungen der Positionen 2103 und 2104. Bei Leber enthaltenden Zubereitungen gilt der vorstehende zweite Satz jedoch nicht für die Bestimmung von Unterpositionen innerhalb der Positionen 1601 und 1602.
1. Als „homogenisierte Zubereitungen“ im Sinne der Unterposition 1602.10 gelten Zubereitungen aus Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut oder Insekten, fein homogenisiert, aufgemacht für den Einzelverkauf zur Ernährung von Säuglingen oder Kleinkindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von 250 g oder weniger. Bei Anwendung dieser Begriffsbestimmung bleiben Zutaten, die der Zubereitung ggf. zum Würzen, Haltbarmachen oder zu anderen Zwecken in geringer Menge zugesetzt sind, außer Betracht. Diese Zubereitungen können in geringer Menge sichtbare Stückchen von Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen oder Insekten enthalten. Die Unterposition 1602.10 hat Vorrang vor allen anderen Unterpositionen der Position 1602.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
1. Als „nicht gegart“ im Sinne der Unterpositionen 1602.31.11, 1602.32.11, 1602.39.21, 1602.50.10 und 1602.90.61 gelten Erzeugnisse, die keiner Wärmebehandlung oder einer Wärmebehandlung unterzogen wurden, die nicht ausreichte, um die Proteine im Fleisch bis ins Innere zu koagulieren und die bei den Erzeugnissen der Unterpositionen 1602.50.10 und 1602.90.61 dementsprechend Spuren einer rötlichen Flüssigkeit aufweisen, wenn sie an der dicksten Stelle durchgeschnitten werden.
2. Der Begriff „Teile“ im Sinne der Unterpositionen 1602.41.10, 1602.42.10 und 1602.49.11 bis 1602.49.15 bezieht sich nur auf zubereitetes oder haltbar gemachtes Fleisch, bei dem aufgrund der Größe und Beschaffenheit des zusammenhängenden Muskelgewebes ersichtlich ist, dass es von Schinken, Schultern, Kotelettsträngen oder Nacken von Hausschweinen stammt.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (2)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| Kapitel 16, Allgemeines | Wegen der Einreihung von Lebensmittelzubereitungen (einschließlich so genannter Fertiggerichte), die z. B. Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse, Fisch, Krebstiere, Weichtiere oder andere wirbellose Wassertiere oder mehrere dieser Erzeugnisse zusammen mit Gemüse, Teigwaren, Soße usw. enthalten, wird auf die Anmerkung 2 zu Kapitel 16 und die Erläuterungen zu Kapitel 16 des HS, Abschnitt „Allgemeines“ letzter … |
| 1602.49.11 bis 1602.49.50 | von Hausschweinen: Zur Ermittlung der Vomhundertsätze an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen aller Art, einschließlich Schweinespeck und Fette jeder Art, siehe die Verordnung (EWG) Nr. 226/89 der Kommission (ABI. L 29 vom 31.1.1989, S. 11). Bei der Ermittlung dieser Vomhundertsätze werden Gelatine und Soßen nicht berücksichtigt. |
Einreihungsverordnungen (1)
| Verordnung | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| 1533/9212.06.1992 | Eine gekochte Zubereitung aus Schweinefleisch mit mehr als 80 GHT Fleisch und Fett wurde in die Warennummer 1602.49.19 eingereiht. | 1602.49.19 |
Urteile des EuGH (3)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-233/8808.02.1990 | Die Prüfung der vorgelegten Frage hat nichts ergeben, was die Gültigkeit der Zusätzlichen Vorschrift 6 Buchstabe a zu Kapitel 2 ( in Teil II Abschnitt I ) des Gemeinsamen Zolltarifs in der Fassung der Verordnung ( EWG ) Nr . 3400/84 des Rates vom 27. … |
| C-160/7828.06.1979 | UNTER DER BEZEICHNUNG ' ' FLEISCH ' ' IN DER TARIFSTELLE 16.02 B III A ZIFFERN 1 , 2 UND 3 DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS VON 1976 IST FLEISCH ALLER ART , INSBESONDERE AUCH RINDFLEISCH , ZU VERSTEHEN . |
| C-175/8217.03.1983 | DIE TARIFNUMMER 16.02 DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS IST IN DEM SINNE AUSZULEGEN , DASS SIE AUCH GEFLÜGELFLEISCH ERFASST , DEM SALZ UND PFEFFER HINZUGEFÜGT WORDEN SIND , SELBST WENN DER PFEFFER NUR MIKROSKOPISCH FESTSTELLBAR IST . |
Alle Anmerkungen zu Kapitel 16 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 1602.49.50
- 01.01.19721602.49.50gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „mit einem Gehalt an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen aller Art, einschließlich Schweinespeck und Fette jeder Art oder Herkunft, von …“
- 01.01.19721602.49.50.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „mit einem Gehalt an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen aller Art, einschließlich Schweinespeck und Fette jeder Art oder Herkunft, von …“
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1602.49.50.00.0
Gilt für Waren aus Russland unter 1602.49.50.00.0 ein Zusatzzoll?
Ja, für Waren mit Ursprung Russland gilt bei der Einfuhr unter 1602.49.50.00.0 ein Zusatzzoll.
Ist bei der Einfuhr unter 1602.49.50.00.0 eine Veterinärkontrolle vorgesehen?
Ja, bei der Einfuhr unter 1602.49.50.00.0 erfolgt eine amtliche Veterinärkontrolle an der Grenzkontrollstelle.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile