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Zolltarifnummer 1602.49.30.00.0 – Schweinezubereitungen 40-80 GHT

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Erfasst werden Zubereitungen von Schweinen, bei denen Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse, einschließlich Schweinespeck und Fette, 40 GHT oder mehr, jedoch weniger als 80 GHT ausmachen, etwa Fleischkonserven. Mit 80 GHT oder mehr gehören Zubereitungen in 1602.49.11.00.0, 1602.49.13.00.0, 1602.49.15.00.0 oder 1602.49.19, mit weniger als 40 GHT in 1602.49.50.00.0.

Typische Waren:FleischkonservenSchweinefleisch-ErzeugnisseGekochte Fleischprodukte

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 1602.49.30.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelZubereitungen von Fleisch, Fischen, Krebstieren, Weichtieren, anderen wirbellosen Wassertieren oder von Insekten
PositionFleisch, Schlachtnebenerzeugnisse, Blut oder Insekten, anders zubereitet oder haltbar gemacht
Zolltarifnummerhomogenisierte Zubereitungen
Unterpositionaus Lebern aller Tierarten
1602.31 – 1602.39von Geflügel der Position 0105
von Schweinen
UnterpositionSchinken und Teile davon
UnterpositionSchultern und Teile davon
Unterpositionandere, einschließlich Mischungen
von Hausschweinen
Zolltarifnummermit einem Gehalt an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen aller Art, einschließlich Schweinespeck und Fette jeder Art oder Herkunft, von 40 GHT oder mehr, jedoch weniger als 80 GHTDiese Seite
Zolltarifnummermit einem Gehalt an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen aller Art, einschließlich Schweinespeck und Fette jeder Art oder Herkunft, von weniger als 40 GHT
Zolltarifnummerandere
Unterpositionvon Rindern
Unterpositionandere, einschließlich Zubereitungen aus Blut aller Tierarten

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code1602.496-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer1602.49.308-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code1602.49.30.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer1602.49.30.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1602.49.30.00.0?

Kapitel 16 Zubereitungen von Fleisch, Fischen, Krebstieren … › 1602 Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse, Blut oder …
✓von SchweinenDie Ware muss aus Schweinefleisch oder Schweine-Schlachtnebenerzeugnissen bestehen. Enthält die Zubereitung Fleisch mehrerer Tierarten, entscheidet der gewichtsmäßig vorherrschende Bestandteil über die Position; Mischungen aus Schweine- und Rindfleisch können unter dieser Nummer eingereiht sein.
✓andere, einschließlich Mischungen, also nicht: Schinken und Teile davon, Schultern und Teile davonDie Ware ist eine Mischung oder eine andere Zubereitung, deren Fleisch nicht als Schinken oder Schulter oder als Teil davon aufgemacht ist, wie gekochtes, zerzupftes Schweinefleisch.
✓von HausschweinenDas Fleisch muss von Hausschweinen stammen.
✓mit einem Gehalt an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen aller Art, einschließlich Schweinespeck und Fette jeder Art oder Herkunft, von 40 GHT oder mehr, jedoch weniger als 80 GHTFleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse, einschließlich Schweinespeck und Fette jeder Art oder Herkunft, machen 40 GHT oder mehr, jedoch weniger als 80 GHT aus. Gelatine und Soßen bleiben bei der Ermittlung außer Betracht; den Gehalt ermitteln Sie nach der Verordnung (EWG) Nr. 226/89.
1602.49.30.00.0Schweinefleisch-Zubereitungen, 40 bis unter 80 GHT

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1602.49.30.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 1602.49.30

ZolltarifnummerWortlaut
1602.49.30.00.0mit einem Gehalt an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen aller Art, einschließlich Schweinespeck und Fette jeder Art oder Herkunft, von …

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1602.49.30 eingereiht

15 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Spanien9
Frankreich3
Deutschland2
Irland1
vZTAWareGültig bis
DEBTI26488/25-1DeutschlandSchweinefrikadelle, tiefgekühlt. Angaben des Antragstellers: Schweinefleisch-Anteil i. H. v. 72% Aussehen (nach …10.08.2028
DEBTI8030/25-1DeutschlandKlößchen vom Schwein und Rind, tiefgekühlt, 15 g. Angaben des Antragstellers: Vertrauliche Angaben zur Zusammensetzung …18.05.2028
IEBTIIENEN004-2026-BTI227IrlandSchweineschinkenkeule. Für den Verzehr nach dem Wiedererhitzen bestimmt. Gegartes Schweinefleisch, gewürzt oder mit …02.09.2029
ESBTI2026SOL84SpanienFleischerzeugnis aus gekochtem, zerzupftem Schweinefleisch, Orangensaft, Achiote-Paste und anderen Zutaten. Enthält …01.03.2029
ESBTI2026SOL82SpanienFleischprodukt, hergestellt aus gekochtem, zerfasertem Schweinefleisch, Orangensaft, Annatto-Paste und anderen Zutaten. …18.02.2029
ESBTI2025SOL1318SpanienLebensmittelzubereitung auf Basis von Schweinefleisch. Gebackene, gewürzte Lendenaufschnitt. Enthält zwischen 40 % und …30.09.2028

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
1602.49.1922Bei der Ware handelt es sich um tiefgekühlte, gewürzte und zubereitete Schweinefrikadellen. Zutaten: Schweinefleisch (84%), Zwiebeln, Eier, Speisesalz, Muskatnuss, Majoran, Pfeffer, Rapsöl. …
1602.49.507Gekochte Schweinerippchen Bestimmt für den Verzehr nach dem Erhitzen. Schweinerippchen, gewürzt und/oder kombiniert mit Saucen, die Wasser, Gemüse, Gewürze und Aromen enthalten. Die Produkte werden …
1602.49.131Schweinefleisch mit – laut Angabe – unter anderem folgenden Merkmalen und Zutaten: - für den menschlichen Verzehr nach dem Kochen; - in einer Vakuumtrommel mariniert und „massiert“, wodurch die …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1602.49.30.00.0

€
1602.49.30.00.0Drittlandszoll75,00 EUR je 100 kg–––
1602.49.30.00.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll75,00 EUR je 100 kg + 50 %–––
1602.49.30.00.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll75,00 EUR je 100 kg + 50 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (6)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.0121alle Drittländer375,00 EUR je t01.07.2026 – 30.06.2027
09.0826Norwegen0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.1945Chile0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.4940Mercosur83,00 EUR je t01.05.2026 – 31.12.2026
09.4945Paraguay0 %01.05.2026 – 31.12.2026
09.9001USA0 %seit 01.07.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Statt 75,00 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 41 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Singapur und Neuseeland. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1602.49.30.00.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · FäröerFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · GrönlandFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1602.49.30.00.0

Anmerkungen (4)

Wortlaut · Kapitel 16, Anmerkung 2
2. Lebensmittelzubereitungen gehören nur dann zu Kapitel 16, wenn ihr Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen oder Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT beträgt. Enthalten diese Zubereitungen zwei oder mehr der vorgenannten Waren, werden sie derjenigen Position des Kapitels 16 zugewiesen, die dem gewichtsmäßig vorherrschenden Bestandteil entspricht. Diese Bestimmungen gelten weder für gefüllte Waren der Position 1902 noch für Zubereitungen der Positionen 2103 und 2104. Bei Leber enthaltenden Zubereitungen gilt der vorstehende zweite Satz jedoch nicht für die Bestimmung von Unterpositionen innerhalb der Positionen 1601 und 1602.
Wortlaut · Kapitel 16, Unterpositions-Anmerkung 1
1. Als „homogenisierte Zubereitungen“ im Sinne der Unterposition 1602.10 gelten Zubereitungen aus Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut oder Insekten, fein homogenisiert, aufgemacht für den Einzelverkauf zur Ernährung von Säuglingen oder Kleinkindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von 250 g oder weniger. Bei Anwendung dieser Begriffsbestimmung bleiben Zutaten, die der Zubereitung ggf. zum Würzen, Haltbarmachen oder zu anderen Zwecken in geringer Menge zugesetzt sind, außer Betracht. Diese Zubereitungen können in geringer Menge sichtbare Stückchen von Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen oder Insekten enthalten. Die Unterposition 1602.10 hat Vorrang vor allen anderen Unterpositionen der Position 1602.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 16, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Als „nicht gegart“ im Sinne der Unterpositionen 1602.31.11, 1602.32.11, 1602.39.21, 1602.50.10 und 1602.90.61 gelten Erzeugnisse, die keiner Wärmebehandlung oder einer Wärmebehandlung unterzogen wurden, die nicht ausreichte, um die Proteine im Fleisch bis ins Innere zu koagulieren und die bei den Erzeugnissen der Unterpositionen 1602.50.10 und 1602.90.61 dementsprechend Spuren einer rötlichen Flüssigkeit aufweisen, wenn sie an der dicksten Stelle durchgeschnitten werden.
Wortlaut · Kapitel 16, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Der Begriff „Teile“ im Sinne der Unterpositionen 1602.41.10, 1602.42.10 und 1602.49.11 bis 1602.49.15 bezieht sich nur auf zubereitetes oder haltbar gemachtes Fleisch, bei dem aufgrund der Größe und Beschaffenheit des zusammenhängenden Muskelgewebes ersichtlich ist, dass es von Schinken, Schultern, Kotelettsträngen oder Nacken von Hausschweinen stammt.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (2)

FundstelleKernaussage
Kapitel 16, AllgemeinesWegen der Einreihung von Lebensmittelzubereitungen (einschließlich so genannter Fertiggerichte), die z. B. Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse, Fisch, Krebstiere, Weichtiere oder andere wirbellose Wassertiere oder mehrere dieser Erzeugnisse zusammen mit Gemüse, Teigwaren, Soße usw. enthalten, wird auf die Anmerkung 2 zu Kapitel 16 und die Erläuterungen zu Kapitel 16 des HS, Abschnitt „Allgemeines“ letzter …
1602.49.11 bis 1602.49.50von Hausschweinen: Zur Ermittlung der Vomhundertsätze an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen aller Art, einschließlich Schweinespeck und Fette jeder Art, siehe die Verordnung (EWG) Nr. 226/89 der Kommission (ABI. L 29 vom 31.1.1989, S. 11). Bei der Ermittlung dieser Vomhundertsätze werden Gelatine und Soßen nicht berücksichtigt.

Einreihungsverordnungen (1)

VerordnungWareNummer
1533/9212.06.1992Eine gekochte Zubereitung aus Schweinefleisch mit mehr als 80 GHT Fleisch und Fett, bei der man nicht erkennt, dass die Stücke von Schinken, Schultern, Kotelettsträngen oder Nacken stammen, wurde in die Warennummer 1602.49.19 eingereiht.1602.49.19

Urteile des EuGH (3)

UrteilKernsatz
C-233/8808.02.1990Die Prüfung der vorgelegten Frage hat nichts ergeben, was die Gültigkeit der Zusätzlichen Vorschrift 6 Buchstabe a zu Kapitel 2 ( in Teil II Abschnitt I ) des Gemeinsamen Zolltarifs in der Fassung der Verordnung ( EWG ) Nr . 3400/84 des Rates vom 27. …
C-160/7828.06.1979UNTER DER BEZEICHNUNG ' ' FLEISCH ' ' IN DER TARIFSTELLE 16.02 B III A ZIFFERN 1 , 2 UND 3 DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS VON 1976 IST FLEISCH ALLER ART , INSBESONDERE AUCH RINDFLEISCH , ZU VERSTEHEN .
C-175/8217.03.1983DIE TARIFNUMMER 16.02 DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS IST IN DEM SINNE AUSZULEGEN , DASS SIE AUCH GEFLÜGELFLEISCH ERFASST , DEM SALZ UND PFEFFER HINZUGEFÜGT WORDEN SIND , SELBST WENN DER PFEFFER NUR MIKROSKOPISCH FESTSTELLBAR IST .

Alle Anmerkungen zu Kapitel 16 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 1602.49.30

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 3 Zollkontingente statt 6.
  1. 01.01.19721602.49.30gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „mit einem Gehalt an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen aller Art, einschließlich Schweinespeck und Fette jeder Art oder Herkunft, von …“
  2. 01.01.19721602.49.30.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „mit einem Gehalt an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen aller Art, einschließlich Schweinespeck und Fette jeder Art oder Herkunft, von …“

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1602.49.30.00.0

Gibt es einen Zusatzzoll auf Fleischkonserven aus Russland unter 1602.49.30.00.0?

Ja, für Waren mit Ursprung Russland gilt unter dieser Zolltarifnummer ein Zusatzzoll. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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