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Zolltarifnummer 1902.20.30.21.0 – Samosas und Klößchen mit Reis

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst gefüllte Teigwaren mit Reis und mit mehr als 20 GHT Wurst und ähnliche Erzeugnisse, Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse einschließlich Fette jeder Art oder Herkunft, wie Samosas mit Hühnerhack oder Rinderhack, Geflügelklößchen, Shaomai mit Hühnchenfüllung und Gyoza-Klößchen mit Hühnerfüllung. Dieselben Waren ohne Reis gehören in die Zolltarifnummer 1902.20.30.91.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 1902.20.30.21.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelZubereitungen aus Getreide, Mehl, Stärke oder Milch; Backwaren
PositionTeigwaren, auch gekocht oder gefüllt (mit Fleisch oder anderen Stoffen) oder in anderer Weise zubereitet, z. B. Spaghetti, Makkaroni, Nudeln, Lasagne, Gnocchi, Ravioli, Cannelloni; Couscous, auch zubereitet
1902.11 – 1902.19Teigwaren, weder gekocht oder gefüllt noch in anderer Weise zubereitet
UnterpositionTeigwaren, gefüllt (auch gekocht oder in anderer Weise zubereitet)
Kombinierte Nomenklaturmehr als 20 GHT Fische, Krebstiere oder andere wirbellose Wassertiere enthaltend
Kombinierte Nomenklaturmehr als 20 GHT Wurst und ähnliche Erzeugnisse, Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse jeder Art, einschließlich Fette jeder Art oder Herkunft, enthaltend
Reis enthaltend
ZolltarifnummerSamosas gefüllt mit Hühnerhack; Geflügelklößchen; Shaomai mit Hühnchenfüllung; Gyoza-Klößchen mit Hühnerfüllung; Samosas gefüllt mit …Diese Seite
Zolltarifnummerandere
Unterpositionandere Teigwaren
UnterpositionCouscous

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code1902.206-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer1902.20.308-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code1902.20.30.2110-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer1902.20.30.21.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1902.20.30.21.0?

Kapitel 19 Zubereitungen aus Getreide, Mehl, Stärke oder … › 1902 Teigwaren, auch gekocht oder gefüllt (mit Fleisch …
✓Teigwaren, gefüllt (auch gekocht oder in anderer Weise zubereitet)Die Ware muss eine gefüllte Teigware sein, auch gekocht oder in anderer Weise zubereitet. Die Füllung liegt in einer Teighülle.
✓mehr als 20 GHT Wurst und ähnliche Erzeugnisse, Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse jeder Art, einschließlich Fette jeder Art oder Herkunft, enthaltendDie Ware muss mehr als 20 GHT Wurst und ähnliche Erzeugnisse, Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse einschließlich Fette jeder Art oder Herkunft enthalten. Liegt der Gehalt nicht darüber, scheidet diese Nummer aus.
✓Reis enthaltendDie Ware muss Reis enthalten. Ohne Reis gehören dieselben Waren nicht in diese Nummer.
✓Samosas gefüllt mit Hühnerhack; Geflügelklößchen; Shaomai mit Hühnchenfüllung; Gyoza-Klößchen mit Hühnerfüllung; Samosas gefüllt mit RinderhackDie Ware muss eine der genannten Arten sein: Samosas mit Hühnerhack oder Rinderhack, Geflügelklößchen, Shaomai mit Hühnchenfüllung oder Gyoza-Klößchen mit Hühnerfüllung. Vorgebackene oder vorfrittierte Samosas gehören nach den Erläuterungen nicht hierher; im Allgemeinen fallen sie unter Position 1905 oder Kapitel 16, wenn ihr Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen oder Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren einzeln oder zusammen mehr als 20 GHT beträgt.
1902.20.30.21.0Samosas, Klößchen, Shaomai, Gyoza mit Reis

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1902.20.30.21.0?

  • ×Teigwaren, weder gekocht oder gefüllt noch in anderer Weise zubereitet1902.11, 1902.19
  • ×andere Teigwaren1902.30
  • ×Couscous1902.40
  • ×mehr als 20 GHT Fische, Krebstiere oder andere wirbellose Wassertiere enthaltend1902.20.10
  • ×andere, also nicht: mehr als 20 GHT Wurst und ähnliche Erzeugnisse, Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse jeder Art, einschließlich Fette jeder Art oder …1902.20.91, 1902.20.99
  • ×andere, also nicht: Reis enthaltend1902.20.30.91.0, 1902.20.30.99.0
  • ×andere, also nicht: Samosas gefüllt mit Hühnerhack; Geflügelklößchen; Shaomai mit Hühnchenfüllung; Gyoza-Klößchen mit Hühnerfüllung; Samosas gefüllt mit …1902.20.30.29.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 1902.20.30

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
1902.20.30.21.0Samosas gefüllt mit Hühnerhack; Geflügelklößchen; Shaomai mit Hühnchenfüllung; Gyoza-Klößchen mit Hühnerfüllung; Samosas gefüllt mit …diese SeitePräferenzzollkontingent
1902.20.30.29.0anderePräferenzzollkontingent
1902.20.30.91.0Samosas gefüllt mit Hühnerhack; Geflügelklößchen; Shaomai mit Hühnchenfüllung; Gyoza-Klößchen mit Hühnerfüllung; Samosas gefüllt mit …Präferenzzollkontingent
1902.20.30.99.0andere–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1902.20.30 eingereiht

8 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland3
Spanien2
Frankreich2
Niederlande1
vZTAWareGültig bis
DEBTI22485/26-1DeutschlandGefüllte Teigware (Gyoza) mit Hühnerfleisch, tiefgefroren. Cremefarbene, muschelförmig gefüllte Teigtaschen, verpackt …12.07.2029
DEBTI30337/25-1DeutschlandGyoza-Teigtaschen mit Hühnerfleisch, tiefgekühlt. Tiefgekühlte, vorgebratene, nach Auftauen verzehrfertige hellgelbe …05.10.2028
DEBTI53264/24-1DeutschlandGefüllte Teigware, tiefgefroren. Etikettierter Folienbeutel (Labormuster) mit Angaben zum Erzeugnis (Teigtaschen …30.03.2028
ESBTI2026SOL880SpanienGefüllte Lebensmittelzubereitung von länglicher Form, bestehend aus einer Hülle aus Teigwaren aus unfermentiertem …06.07.2029
ESBTI2026SOL233SpanienGefüllte Teigwaren (Lasagne), die hauptsächlich aus übereinanderliegenden Schichten von Teigwaren und Fleischsauce mit …16.03.2029
FRBTIFR-BTI-2025-05093FrankreichTeigwaren in Form von Gyoza mit Huhn und Gemüse, gedämpft, tiefgefroren, mit mehr als 20 % Fleischanteil, verpackt für …14.09.2028

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
1902.20.9141Gyoza dumplings met groentevulling, diepvries. Diepvries, gestoomde en gebakken, na ontdooien direct te consumeren Gyoza dumplings met groentevulling (stukgewicht ca. 20 g); bereidingsadvies: het …
1902.20.1014Gefüllte Teigtaschen mit Fisch und Garnelen, tiefgefroren. Tiefgefrorene Teigbeutel, mit einer Garnelen-, Fisch- und Gemüsezubereitung gefüllt, oben offen und mit kleinen Karottenraspeln belegt …
1902.20.994Beschreibung: Gefüllte Teigware mit Gemüse. Ungekochter Frühlingsrolle. Tiefkühlprodukt. Ohne Reis. Für den Einzelverkauf in einer Tüte mit 6 Stück und einem Gesamtgewicht von 300 g angeboten. …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1902.20.30.21.0

€
1902.20.30.21.0Drittlandszoll54,30 EUR je 100 kg–––
1902.20.30.21.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll54,30 EUR je 100 kg + 50 %–––
1902.20.30.21.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll54,30 EUR je 100 kg + 50 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (3)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.7951Singapur0,00 EUR je 100 kg01.01.2026 – 31.12.2026
09.8302Kanada0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.9015USA13,58 EUR je 100 kgseit 01.07.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 54,30 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 45 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Kanada, Mexiko, Singapur, Israel und weitere. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Armenienneu seit 10.10.202654,30 EUR je 100 kg
Mercosurneu seit 01.05.202647,51 EUR je 100 kg
APS-Länder (allgemeine Regelung)38,00 EUR je 100 kg
Chile19,00 EUR je 100 kg
Vietnam6,79 EUR je 100 kg

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1902.20.30.21.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleEinfuhrkontrolle hinsichtlich genetisch veränderter Organismen (GVO) und GVO enthaltende Erzeugnisse · ChinaEinfuhr aus China: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · FäröerFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · GrönlandFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle hinsichtlich genetisch veränderter Organismen (GVO) und GVO enthaltende Erzeugnisse · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen
Weiterführend

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1902.20.30.21.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 19, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 19 gehören nicht: a) Lebensmittelzubereitungen (ausgenommen gefüllte Waren der Position 1902) mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16); b) Erzeugnisse aus Mehl oder Stärke (z. B. Kekse), die zur Tierfütterung besonders zubereitet sind (Position 2309); c) Arzneiwaren und andere Waren des Kapitels 30.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
1902.20.10 bis 1902.20.99Teigwaren, gefüllt (auch gekocht oder in anderer Weise zubereitet): Nicht hierher gehören vorgebackene oder vorfrittierte gefüllte Backwaren wie „Samosa“ oder „Briouat“ (im Allgemeinen Position 1905 oder Kapitel 16, wenn ihr Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen oder Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren – einzeln oder zusammen – mehr als 20 GHT …

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-471/1706.09.2018Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 927/2012 der …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 19 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 1902.20.30

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 2 Zollkontingente statt 3.
  1. 01.01.19721902.20.30gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „mehr als 20 GHT Wurst und ähnliche Erzeugnisse, Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse jeder Art, einschließlich Fette jeder Art oder …“
  2. 07.10.20101902.20.30unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 1902.20.30
  3. 01.07.20141902.20.30wieder anmeldefähig · aus 1902.20.30
  4. 21.09.20171902.20.30unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 1902.20.30
  5. 21.11.20191902.20.30.21.0neu eingeführt · „Samosas gefüllt mit Hühnerhack; Geflügelklößchen; Shaomai mit Hühnchenfüllung; Gyoza-Klößchen mit Hühnerfüllung; Samosas gefüllt mit …“ · aus 1902.20.30
  6. 21.11.20191902.20.30.29.0neu eingeführt · aus 1902.20.30
  7. 21.11.20191902.20.30.91.0neu eingeführt · „Samosas gefüllt mit Hühnerhack; Geflügelklößchen; Shaomai mit Hühnchenfüllung; Gyoza-Klößchen mit Hühnerfüllung; Samosas gefüllt mit …“ · aus 1902.20.30
  8. 21.11.20191902.20.30.99.0neu eingeführt · aus 1902.20.30

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1902.20.30.21.0

Gehören gefüllte Samosas mit mehr als 20 GHT Fleisch unter 1902.20.30 in Kapitel 16?

Nein, gefüllte Samosas bleiben in Position 1902, weil Kapitel 19 Anmerkung 1 a) gefüllte Waren der Position 1902 vom Ausschluss ausnimmt. Vorgebackene oder vorfrittierte Samosas fallen nach den Erläuterungen im Allgemeinen unter Position 1905 oder Kapitel 16, wenn ihr Gehalt an den in den Erläuterungen genannten Stoffen mehr als 20 GHT beträgt.

Welche Zolltarifnummer gilt für Samosas mit Hühnerhack unter 1902.20.30, wenn sie keinen Reis enthalten?

Samosas mit Hühnerhack oder Rinderhack ohne Reis gehören in die Zolltarifnummer 1902.20.30.91.0. Enthalten sie Reis, gilt für sie die Zolltarifnummer 1902.20.30.21.0.

Fällt beim Einführen von Samosas mit Ursprung Belarus unter 1902.20.30.21.0 ein Zusatzzoll an?

Auf Waren mit Ursprung Belarus fällt unter 1902.20.30.21.0 ein Zusatzzoll an. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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