01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 1902.20.30.99.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code1902.206-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer1902.20.308-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code1902.20.30.9910-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer1902.20.30.99.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1902.20.30.99.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1902.20.30.99.0?
- ×Teigwaren, weder gekocht oder gefüllt noch in anderer Weise zubereitet1902.11, 1902.19
- ×andere Teigwaren1902.30
- ×Couscous1902.40
- ×mehr als 20 GHT Fische, Krebstiere oder andere wirbellose Wassertiere enthaltend1902.20.10
- ×andere, also nicht: mehr als 20 GHT Wurst und ähnliche Erzeugnisse, Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse jeder Art, einschließlich Fette jeder Art oder …1902.20.91, 1902.20.99
- ×Reis enthaltend1902.20.30.21.0, 1902.20.30.29.0
- ×Samosas gefüllt mit Hühnerhack; Geflügelklößchen; Shaomai mit Hühnchenfüllung; Gyoza-Klößchen mit Hühnerfüllung; Samosas gefüllt mit Rinderhack1902.20.30.91.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 1902.20.30.99.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 1902.20.30
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 1902.20.30.21.0 | Samosas gefüllt mit Hühnerhack; Geflügelklößchen; Shaomai mit Hühnchenfüllung; Gyoza-Klößchen mit Hühnerfüllung; Samosas gefüllt mit … | Präferenzzollkontingent |
| 1902.20.30.29.0 | andere | Präferenzzollkontingent |
| 1902.20.30.91.0 | Samosas gefüllt mit Hühnerhack; Geflügelklößchen; Shaomai mit Hühnchenfüllung; Gyoza-Klößchen mit Hühnerfüllung; Samosas gefüllt mit … | Präferenzzollkontingent |
| 1902.20.30.99.0 | anderediese Seite | – |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1902.20.30 eingereiht
8 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI22485/26-1Deutschland | Gefüllte Teigware (Gyoza) mit Hühnerfleisch, tiefgefroren. Cremefarbene, muschelförmig gefüllte Teigtaschen, verpackt … | 12.07.2029 |
| DEBTI30337/25-1Deutschland | Gyoza-Teigtaschen mit Hühnerfleisch, tiefgekühlt. Tiefgekühlte, vorgebratene, nach Auftauen verzehrfertige hellgelbe … | 05.10.2028 |
| DEBTI53264/24-1Deutschland | Gefüllte Teigware, tiefgefroren. Etikettierter Folienbeutel (Labormuster) mit Angaben zum Erzeugnis (Teigtaschen … | 30.03.2028 |
| ESBTI2026SOL880Spanien | Gefüllte Lebensmittelzubereitung von länglicher Form, bestehend aus einer Hülle aus Teigwaren aus unfermentiertem … | 06.07.2029 |
| ESBTI2026SOL233Spanien | Gefüllte Teigwaren (Lasagne), die hauptsächlich aus übereinanderliegenden Schichten von Teigwaren und Fleischsauce mit … | 16.03.2029 |
| FRBTIFR-BTI-2025-05093Frankreich | Teigwaren in Form von Gyoza mit Huhn und Gemüse, gedämpft, tiefgefroren, mit mehr als 20 % Fleischanteil, verpackt für … | 14.09.2028 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 1902.20.91 | 41 | Gyoza dumplings met groentevulling, diepvries. Diepvries, gestoomde en gebakken, na ontdooien direct te consumeren Gyoza dumplings met groentevulling (stukgewicht ca. 20 g); bereidingsadvies: het … |
| 1902.20.10 | 14 | Gefüllte Teigtaschen mit Fisch und Garnelen, tiefgefroren. Tiefgefrorene Teigbeutel, mit einer Garnelen-, Fisch- und Gemüsezubereitung gefüllt, oben offen und mit kleinen Karottenraspeln belegt … |
| 1902.20.99 | 4 | Beschreibung: Gefüllte Teigware mit Gemüse. Ungekochter Frühlingsrolle. Tiefkühlprodukt. Ohne Reis. Für den Einzelverkauf in einer Tüte mit 6 Stück und einem Gesamtgewicht von 300 g angeboten. … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1902.20.30.99.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (1)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.9015 | USA | 13,58 EUR je 100 kg | seit 01.07.2026 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen
Statt 54,30 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 45 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Kanada, Mexiko, Singapur, Israel und weitere. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Armenienneu seit 10.10.2026 | 54,30 EUR je 100 kg |
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 47,51 EUR je 100 kg |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 38,00 EUR je 100 kg |
| Chile | 19,00 EUR je 100 kg |
| Vietnam | 6,79 EUR je 100 kg |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1902.20.30.99.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1902.20.30.99.0
Anmerkungen (1)
1. Zu Kapitel 19 gehören nicht: a) Lebensmittelzubereitungen (ausgenommen gefüllte Waren der Position 1902) mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16); b) Erzeugnisse aus Mehl oder Stärke (z. B. Kekse), die zur Tierfütterung besonders zubereitet sind (Position 2309); c) Arzneiwaren und andere Waren des Kapitels 30.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 1902.20.10 bis 1902.20.99 | Teigwaren, gefüllt (auch gekocht oder in anderer Weise zubereitet): Nicht hierher gehören vorgebackene oder vorfrittierte gefüllte Backwaren wie „Samosa“ oder „Briouat“ (im Allgemeinen Position 1905 oder Kapitel 16, wenn ihr Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen oder Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren – einzeln oder zusammen – mehr als 20 GHT … |
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-471/1706.09.2018 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 927/2012 der … |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 19 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 1902.20.30
- 01.01.19721902.20.30gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „mehr als 20 GHT Wurst und ähnliche Erzeugnisse, Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse jeder Art, einschließlich Fette jeder Art oder …“
- 07.10.20101902.20.30unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 1902.20.30
- 01.07.20141902.20.30wieder anmeldefähig · aus 1902.20.30
- 21.09.20171902.20.30unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 1902.20.30
- 21.11.20191902.20.30.21.0neu eingeführt · „Samosas gefüllt mit Hühnerhack; Geflügelklößchen; Shaomai mit Hühnchenfüllung; Gyoza-Klößchen mit Hühnerfüllung; Samosas gefüllt mit …“ · aus 1902.20.30
- 21.11.20191902.20.30.29.0neu eingeführt · aus 1902.20.30
- 21.11.20191902.20.30.91.0neu eingeführt · „Samosas gefüllt mit Hühnerhack; Geflügelklößchen; Shaomai mit Hühnchenfüllung; Gyoza-Klößchen mit Hühnerfüllung; Samosas gefüllt mit …“ · aus 1902.20.30
- 21.11.20191902.20.30.99.0neu eingeführt · aus 1902.20.30
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1902.20.30.99.0
Gehört eine gefüllte Teigware mit mehr als 20 GHT Fleisch unter 1902.20.30.99.0 nach Kapitel 16?
Nein, gefüllte Teigwaren der Position 1902 bleiben in Kapitel 19, auch wenn sie mehr als 20 GHT Wurst oder Fleisch enthalten. Der Ausschluss betrifft andere Lebensmittelzubereitungen mit mehr als 20 GHT Wurst oder Fleisch, die in Kapitel 16 gehören.
Welche Zolltarifnummer gilt für Reis enthaltende gefüllte Teigwaren statt 1902.20.30.99.0?
Gefüllte Teigwaren mit mehr als 20 GHT Wurst, Fleisch oder Fetten, die Reis enthalten, gehören in 1902.20.30.21.0 oder 1902.20.30.29.0, nicht in 1902.20.30.99.0. Die Nummer 1902.20.30.99.0 gilt für gefüllte Teigwaren ohne Reis, die keine Samosas mit Hühner- oder Rinderhack sind; Samosas mit Hühner- oder Rinderhack ohne Reis gehören in 1902.20.30.91.0.
Gibt es einen Zusatzzoll auf Waren mit Ursprung Belarus unter 1902.20.30.99.0?
Ja, für Waren mit Ursprung Belarus fällt bei dieser Nummer ein Zusatzzoll an. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile