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Zolltarifnummer 2005.10.00.10.0 – Homogenisierte Gemüsemischungen

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Mischungen aus fein homogenisiertem Gemüse, aufgemacht für den Einzelverkauf zur Ernährung von Säuglingen oder Kleinkindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von 250 g oder weniger. Homogenisiertes Gemüse, das keine Mischung ist, gehört je nach Gemüseart in 2005.10.00.20.0 (Karotten und Speisemöhren), 2005.10.00.40.0 (Spargel) oder 2005.10.00.80.0 (andere). Eine vZTA nennt als Beispiel ein homogenisiertes Präparat aus Gemüsebreien mit Karotten, Petersilie und Sellerie als Babynahrung.

Typische Waren:GemüsebreimischungenHomogenisierte Säuglingsnahrung

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 2005.10.00.10.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelZubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder anderen Pflanzenteilen
PositionAnderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006
UnterpositionGemüse, homogenisiert
ZolltarifnummerMischungenDiese Seite
ZolltarifnummerKarotten und Speisemöhren
ZolltarifnummerSpargel
Zolltarifnummerandere
UnterpositionKartoffeln
ZolltarifnummerErbsen (Pisum sativum)
ZolltarifnummerSpargel
ZolltarifnummerOliven
UnterpositionZuckermais (Zea mays var. saccharata)

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code2005.106-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer2005.10.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code2005.10.00.1010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer2005.10.00.10.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2005.10.00.10.0?

Kapitel 20 Zubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder … › 2005 Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder …
✓Gemüse, homogenisiertDie Zubereitung muss fein homogenisiert und für den Einzelverkauf aufgemacht sein, zur Ernährung von Säuglingen oder Kleinkindern oder zum Diätgebrauch. Sichtbare Gemüsestückchen sind in geringer Menge zulässig, geringe Zutaten zum Würzen oder Haltbarmachen bleiben außer Betracht.
✓MischungenDie Zubereitung muss eine Mischung aus mehreren Gemüsen sein. Das erkennen Sie an den Zutaten der Zubereitung.
2005.10.00.10.0Homogenisierte Gemüsemischungen

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2005.10.00.10.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 2005.10.00

ZolltarifnummerWortlaut
2005.10.00.10.0Mischungendiese Seite
2005.10.00.20.0Karotten und Speisemöhren
2005.10.00.40.0Spargel
2005.10.00.80.0andere

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2005.10.00 eingereiht

Eine gültige vZTA nennt diese Nummer.

vZTAWareGültig bis
PLBTIWIT-2025-000356PolenHomogenisiertes Präparat zur Säuglingsernährung (nach dem 4. Lebensmonat), bestehend aus einer Mischung aus …13.03.2028

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2005.10.00.10.0

€
2005.10.00.10.0Drittlandszoll17,6 %1.760 €823 €2.583 €
2005.10.00.10.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll67,6 %6.760 €1.173 €7.933 €
2005.10.00.10.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll67,6 %6.760 €1.173 €7.933 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 17,6 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 51 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur, Chile und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.202615,9 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)14,1 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2005.10.00.10.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · FäröerFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · GrönlandFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2005.10.00.10.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 20, Anmerkung 3
3. Zu den Positionen 2001, 2004 und 2005 gehören, je nach Beschaffenheit, nur solche Erzeugnisse des Kapitels 7 oder der Position 1105 oder 1106 (ausgenommen Mehl, Grieß und Pulver von Erzeugnissen des Kapitels 8), die durch andere als die in Anmerkung 1 Buchstabe a) aufgeführten Verfahren zubereitet oder haltbar gemacht worden sind.
Wortlaut · Kapitel 20, Unterpositions-Anmerkung 1
1. Als „Gemüse, homogenisiert“ im Sinne der Unterposition 2005.10 gelten Zubereitungen aus fein homogenisiertem Gemüse, aufgemacht für den Einzelverkauf zur Ernährung von Säuglingen oder Kleinkindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von 250 g oder weniger. Bei Anwendung dieser Begriffsbestimmung bleiben Zutaten, die der Zubereitung ggf. zum Würzen, Haltbarmachen oder zu anderen Zwecken in geringer Menge zugesetzt sind, außer Betracht. Diese Zubereitungen können in geringer Menge sichtbare Stückchen von Gemüse enthalten. Die Unterposition 2005.10 hat Vorrang vor allen anderen Unterpositionen der Position 2005.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
2005.10.00Gemüse, homogenisiert: Siehe die Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel 20.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 20 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 2005.10.00

  1. 01.01.19722005.10.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Gemüse, homogenisiert“
  2. 01.01.19882005.10.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 2005.10.00
  3. 01.01.19882005.10.00.10.0neu eingeführt · „Mischungen“ · aus 2005.10.00
  4. 01.01.19882005.10.00.20.0neu eingeführt · „Karotten und Speisemöhren“ · aus 2005.10.00
  5. 15.04.19932005.10.00.10.0aufgehoben · aufgeteilt in 2005.10.00 (8 Unterteilungen)
  6. 15.04.19932005.10.00.20.0aufgehoben · aufgeteilt in 2005.10.00 (8 Unterteilungen)
  7. 01.01.19952005.10.00.10.0neu eingeführt · „Mischungen“ · aus 2005.10.00 (8 Unterteilungen)
  8. 01.01.19952005.10.00.20.0neu eingeführt · „Karotten und Speisemöhren“ · aus 2005.10.00 (8 Unterteilungen)
  9. 01.01.19992005.10.00.80.0neu eingeführt · aus 2005.10.00
  10. 01.09.20052005.10.00.40.0neu eingeführt · „Spargel“
  11. 01.07.20072005.10.00.10.0aufgehoben
  12. 01.07.20072005.10.00.20.0aufgehoben
  13. 01.07.20072005.10.00.40.0aufgehoben
  14. 11.01.20082005.10.00.10.0neu eingeführt · „Mischungen“
  15. 11.01.20082005.10.00.20.0neu eingeführt · „Karotten und Speisemöhren“
  16. 11.01.20082005.10.00.40.0neu eingeführt · „Spargel“

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2005.10.00.10.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Mischungen aus homogenisiertem Gemüse unter 2005.10.00?

Mischungen aus homogenisiertem Gemüse gehören in 2005.10.00.10.0. Die Unterposition 2005.10 hat Vorrang vor den anderen Unterpositionen der Position 2005.

Gibt es einen Zusatzzoll auf Waren aus Belarus unter 2005.10.00.10.0?

Auf Waren mit Ursprung Belarus wird für die Zolltarifnummer 2005.10.00.10.0 ein Zusatzzoll erhoben. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Gibt es einen Zusatzzoll auf Waren aus Russland unter 2005.10.00.10.0?

Auf Waren mit Ursprung Russland wird für die Zolltarifnummer 2005.10.00.10.0 ein Zusatzzoll erhoben. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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