01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 2104.20.00.90.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code2104.206-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer2104.20.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code2104.20.00.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer2104.20.00.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2104.20.00.90.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2104.20.00.90.0?
- ×Zubereitungen zum Herstellen von Suppen oder Brühen; Suppen und Brühen2104.10
- ×Mononatriumglutamat in Mischungen oder Lösungen mit einem Gehalt an Mononatriumglutamat von 50 GHT oder mehr in der Trockenmasse2104.20.00.11.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 2104.20.00.90.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 2104.20.00
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 2104.20.00.11.0 | Mononatriumglutamat in Mischungen oder Lösungen mit einem Gehalt an Mononatriumglutamat von 50 GHT oder mehr in der Trockenmasse | Antidumpingzoll |
| 2104.20.00.90.0 | anderediese Seite | – |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2104.20.00 eingereiht
13 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI46870/25-1Deutschland | Babynahrung, Gemüsereis mit Hühnchen. Umlaufend etikettiertes Glas mit Twist-Off-Metallverschluss mit Angaben in … | 01.02.2029 |
| DEBTI26027/25-1Deutschland | Babynahrung; Rindfleischzubereitung in einem Originalglas mit Schraubdeckel. Inhalt: 125 g. Fleischfarbene, homogene … | 12.10.2028 |
| DEBTI27375/23-1Deutschland | Früchtezubereitung mit Kokosmilch, Babynahrung ab dem 6. Monat. Umlaufend etikettiertes Konservenglas; auf dem Etikett … | 18.02.2027 |
| ITBTI2025-0892Italien | Mischung aus verschiedenen Pürees (Karotte, Mango, Banane und Birne) mit Zitronensaft. Es präsentiert sich als viskose … | 23.03.2029 |
| ESBTI2025SOL342Spanien | Säuglingsnahrung. Homogenes Püree aus Fruchtpürees (Banane, Apfel und Birne), Saft (Orange) und Keksen. Brix-Grad 14 … | 23.03.2028 |
| FRBTIFR-BTI-2024-00939Frankreich | Homogenisierte Lebensmittelzubereitung in Form eines pürierten Gerichts aus einer Mischung von Gemüse und Fleisch nach … | 03.07.2027 |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2104.20.00.90.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (1)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.9016 | USA | 3,5 % | seit 01.07.2026 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen
Statt 14,1 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 55 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 12,3 % |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 9,8 % |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2104.20.00.90.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2104.20.00.90.0
Anmerkungen (2)
1. Zu Kapitel 21 gehören nicht: a) Gemüsemischungen der Position 0712; b) geröstete Kaffeemittel mit beliebigem Gehalt an Kaffee (Position 0901); c) aromatisierter Tee (Position 0902); d) Gewürze und andere Waren der Positionen 0904 bis 0910; e) Lebensmittelzubereitungen, ausgenommen Waren der Positionen 2103 und 2104, mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren — einzeln oder zusammen — von mehr als 20 GHT (Kapitel 16); f) Waren der Position 2404; g) Hefen, als Arzneiwaren aufgemacht, und andere Waren der Position 3003 oder 3004; h) zubereitete Enzyme der Position 3507.
3. Im Sinne der Position 2104 gelten als „zusammengesetzte homogenisierte Lebensmittelzubereitungen“ Zubereitungen aus einer fein homogenisierten Mischung mehrerer Grundstoffe, wie Fleisch, Fisch, Gemüse, Früchten oder Nüssen, aufgemacht für den Einzelverkauf zur Ernährung von Säuglingen oder Kleinkindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von 250 g oder weniger. Bei Anwendung dieser Begriffsbestimmung bleiben Zutaten, die der Mischung ggf. zum Würzen, Haltbarmachen oder zu anderen Zwecken in geringer Menge zugesetzt sind, außer Betracht. Diese Zubereitungen können in geringer Menge sichtbare Stückchen der Bestandteile enthalten.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 2104.20.00 | zusammengesetzte homogenisierte Lebensmittelzubereitungen: Der Begriff „zusammengesetzte homogenisierte Lebensmittelzubereitungen“ ist in Anmerkung 3 zu Kapitel 21 festgelegt. Der Satz „Diese Zubereitungen können in geringer Menge sichtbare Stückchen der Bestandteile enthalten.“ in Anmerkung 3 zu Kapitel 21 bedeutet nicht, dass für diese sichtbaren Stückchen eine bestimmte Höchstgrenze gilt, ausgedrückt in GHT oder … |
Urteile des EuGH (2)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-77/7115.12.1971 | 1. DIE EINORDNUNG EINES ERZEUGNISSES UNTER DIE TARIFNUMMER 21.04 DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS IST AUSGESCHLOSSEN, SOWEIT DIE VERWENDUNG VON BUTTER, BUTTERSCHMALZ ODER FRAKTIONIERTEM BUTTERÖL BEI DER HERSTELLUNG DES ERZEUGNISSES DESSEN UNMITTELBARE EIGNUNG ZUM … |
| C-30/7124.11.1971 | 1. DIE EINORDNUNG EINES ERZEUGNISSES UNTER DIE TARIFNUMMER 21.04 DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS IST AUSGESCHLOSSEN, SOWEIT DIE VERWENDUNG VON BUTTER, BUTTERSCHMALZ ODER FRAKTIONIERTEM BUTTERÖL BEI DER HERSTELLUNG DES ERZEUGNISSES DESSEN UNMITTELBARE EIGNUNG ZUM … |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 21 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 2104.20.00
- 01.01.19722104.20.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „zusammengesetzte homogenisierte Lebensmittelzubereitungen“
- 01.01.20022104.20.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 2104.20.00
- 01.01.20022104.20.00.90.0neu eingeführt · aus 2104.20.00
- 01.01.20082104.20.00wieder anmeldefähig · aus 2104.20.00
- 01.01.20082104.20.00.90.0aufgehoben · aufgeteilt in 2104.20.00
- 21.02.20202104.20.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 2104.20.00
- 21.02.20202104.20.00.11.0neu eingeführt · „Mononatriumglutamat in Mischungen oder Lösungen mit einem Gehalt an Mononatriumglutamat von 50 GHT oder mehr in der Trockenmasse“ · aus 2104.20.00
- 21.02.20202104.20.00.90.0neu eingeführt · aus 2104.20.00
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2104.20.00.90.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Säuglingsnahrung mit Fruchtpüree, Saft und Keksen unter 2104.20.00?
Säuglingsnahrung mit Fruchtpüree, Saft und Keksen gehört in die Zolltarifnummer 2104.20.00.90.0, wenn sie kein Mononatriumglutamat in Mischungen oder Lösungen mit 50 GHT oder mehr in der Trockenmasse ist. Die Ware muss für den Einzelverkauf in Behältnissen mit höchstens 250 g aufgemacht sein.
Gibt es einen Zusatzzoll auf Säuglingsnahrung aus Russland unter 2104.20.00.90.0?
Ja, für Waren mit Ursprung in Russland gilt auf die Zolltarifnummer 2104.20.00.90.0 ein Zusatzzoll. Er gilt bei der Einfuhr.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile