01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 2106.10.80.40.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code2106.106-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer2106.10.808-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code2106.10.80.4010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer2106.10.80.40.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2106.10.80.40.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2106.10.80.40.0?
- ×andere, also nicht: Eiweißkonzentrate und texturierte Eiweißstoffe2106.90
- ×kein Milchfett und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend, oder weniger als 1,5 GHT Milchfett, 5 GHT Saccharose oder Isoglucose, 5 GHT …2106.10.20
- ×andere, also nicht: mehr als 1 GHT Milchfett, 1 GHT andere Fette oder mehr als 5 GHT Zucker enthaltend2106.10.80.71.0, 2106.10.80.79.0
- ×mit einem Gehalt an zugesetztem Rohr- und Rübenzucker der Unterpositionen 1701.91 bis 1701.99 von weniger als 65 % des Nettogewichts2106.10.80.31.0, 2106.10.80.35.0
- ×Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus Erbsen (unter anderem …2106.10.80.39.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 2106.10.80.40.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 2106.10.80
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 2106.10.80.31.0 | Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus … | Präferenzzollkontingent |
| 2106.10.80.35.0 | andere | Präferenzzollkontingent |
| 2106.10.80.39.0 | Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus … | – |
| 2106.10.80.40.0 | anderediese Seite | – |
| 2106.10.80.71.0 | Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus … | Präferenzzollkontingent |
| 2106.10.80.79.0 | andere | Präferenzzollkontingent |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2106.10.80 eingereiht
21 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI24477/26-1Deutschland | Sojaproteintexturat Etikettierter Folienbeutel mit Sichtfenster und Druckverschluss (Labormuster), darin hellbraune … | 09.08.2029 |
| DEBTI10958/26-1Deutschland | Pulver zur Zubereitung eines proteinhaltigen Getränks. Lebensmittelzubereitung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit … | 18.05.2029 |
| DEBTI36211/24-1Deutschland | Reisproteinisolat, als Pulver. Es wurden zwei Chargen des Erzeugnisses (Labormuster), je in Form eines feinen … | 11.12.2028 |
| DEBTI26191/25-1Deutschland | Proteine di soia testurizzate. Sacchetto con chiusura a pressione (campione di laboratorio), riempito con fiocchi ocra … | 21.09.2028 |
| DEBTI14430/25-1Deutschland | Veganes Proteinpulver, Geschmack Zimt. Pulver zur Herstellung eines proteinhaltigen Getränks in Aufmachung für den … | 28.08.2028 |
| DEBTI14431/25-1Deutschland | Veganes Proteinpulver, Geschmack Beere. Pulver zur Herstellung eines proteinhaltigen Getränks in Aufmachung für den … | 28.08.2028 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 2106.10.20 | 46 | Texturiertes Sojaprotein mit Calciumcarbonat. Beigefarbene, kleine, längliche Extrudate. Dabei handelt es sich um ein texturiertes Sojaprotein mit zugesetztem Calciumcarbonat, verpackt in Beuteln (10 … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2106.10.80.40.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Antidumpingzoll China: 115,9 % nur für bestimmte Waren
Gilt nur für Waren dieser Beschreibung: „Cholinchlorid in jeder Form und Reinheit, auch auf Trägerstoff, mit einem Gehalt an Cholinchlorid von mindestens 30 GHT, ausgenommen Calciumphosphorylcholinchlorid-tetrahydrat mit der CAS-Nummer 72556-74-2“. Andere Waren dieser Nummer werden mit Zusatzcode 89ZZ („Waren, die nicht Gegenstand des Verfahrens sind“) angemeldet; für sie gilt 0 %.
| Hersteller | Zusatzcode | Satz |
|---|---|---|
| Be-Long (North) Corporation Cholinchlorid in jeder Form und Reinheit, auch auf Trägerstoff, mit einem Gehalt an Cholinchlorid von mindestens 30 GHT, ausgenommen Calciumphosphorylcholinchlorid-tetrahydrat mit der CAS-Nummer 72556-74-2VO (EU) 2025/2589 · seit 20.12.2025 | 89RF | 94,9 % |
| Liaoning Biochem Co., Ltd Cholinchlorid in jeder Form und Reinheit, auch auf Trägerstoff, mit einem Gehalt an Cholinchlorid von mindestens 30 GHT, ausgenommen Calciumphosphorylcholinchlorid-tetrahydrat mit der CAS-Nummer 72556-74-2VO (EU) 2025/2589 · seit 20.12.2025 | 89RE | 94,9 % |
| Shandong Aocter Feed Additives Co., Ltd., Stadt Liaocheng, Provinz Shandong, VR China Cholinchlorid in jeder Form und Reinheit, auch auf Trägerstoff, mit einem Gehalt an Cholinchlorid von mindestens 30 GHT, ausgenommen Calciumphosphorylcholinchlorid-tetrahydrat mit der CAS-Nummer 72556-74-2VO (EU) 2025/2589 · seit 20.12.2025 | 89RB | 115,9 % |
| Shandong FY Feed Technology Co., Ltd, Stadt Binzhou, Provinz Shandong, VR China Cholinchlorid in jeder Form und Reinheit, auch auf Trägerstoff, mit einem Gehalt an Cholinchlorid von mindestens 30 GHT, ausgenommen Calciumphosphorylcholinchlorid-tetrahydrat mit der CAS-Nummer 72556-74-2VO (EU) 2025/2589 · seit 20.12.2025 | 89RC | 90 % |
| Shandong Jujia Biotech Co., Ltd Cholinchlorid in jeder Form und Reinheit, auch auf Trägerstoff, mit einem Gehalt an Cholinchlorid von mindestens 30 GHT, ausgenommen Calciumphosphorylcholinchlorid-tetrahydrat mit der CAS-Nummer 72556-74-2VO (EU) 2025/2589 · seit 20.12.2025 | 89RG | 94,9 % |
| Shandong Yinfeng Biological Technology Co., Ltd. Stadt Zouping, Provinz Shandong, VR China Cholinchlorid in jeder Form und Reinheit, auch auf Trägerstoff, mit einem Gehalt an Cholinchlorid von mindestens 30 GHT, ausgenommen Calciumphosphorylcholinchlorid-tetrahydrat mit der CAS-Nummer 72556-74-2VO (EU) 2025/2589 · seit 20.12.2025 | 89RD | 90 % |
| Taian Havay Chemicals Co., Ltd Cholinchlorid in jeder Form und Reinheit, auch auf Trägerstoff, mit einem Gehalt an Cholinchlorid von mindestens 30 GHT, ausgenommen Calciumphosphorylcholinchlorid-tetrahydrat mit der CAS-Nummer 72556-74-2VO (EU) 2025/2589 · seit 20.12.2025 | 89RH | 94,9 % |
| Waren, die nicht Gegenstand des Verfahrens sindVO (EU) 2025/2589 · seit 20.12.2025 | 89ZZ | 0 % |
| alle übrigen Hersteller in China | 115,9 % |
Zusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, die unter ihrem normalen Wert eingeführt werden. Er kommt zum Drittlandszoll hinzu. Hersteller mit eigenem Satz werden über einen Zusatzcode angemeldet. Ihr Satz gilt nur mit einer Handelsrechnung, die die vorgeschriebene unterzeichnete Erklärung enthält; ohne sie gilt der Satz für alle übrigen Unternehmen.
Zollkontingente (2)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.0242 | Türkei | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.9016 | USA | 66,75 EUR je 100 kg | seit 01.07.2026 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen
Statt 0 % + Agrarteilbetrag (EA) gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 44 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Südkorea, Vietnam, Kanada, Singapur und Israel. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt für diese Abkommen; bei „0 % + …“ kommt der Agrarteilbetrag oder ein Mengenzoll hinzu:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 0 % + ermäßigter Agrarteilbetrag (EAR) |
| Algerien | 0 % + Agrarteilbetrag (EA) |
| Chile | 0 % + ermäßigter Agrarteilbetrag (EAR) |
| EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen) | 0 % + ermäßigter Agrarteilbetrag (EAR) |
| Färöer | 0 % + Agrarteilbetrag (EA) |
| Island | 0 % + ermäßigter Agrarteilbetrag (EAR) |
| Japan | 0 % + ermäßigter Agrarteilbetrag (EAR) |
| Neuseeland | 0 % + ermäßigter Agrarteilbetrag (EAR) |
| Norwegen | 0 % + ermäßigter Agrarteilbetrag (EAR) |
| Syrien | 0 % + Agrarteilbetrag (EA) |
| Tunesien | 0 % + Agrarteilbetrag (EA) |
| TürkeiZollunion, Waren im freien Verkehr | 0 % + Agrarteilbetrag (EA) |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2106.10.80.40.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2106.10.80.40.0
Anmerkungen (5)
1. Für die Anwendung der Unterpositionen 2106.10.20 und 2106.90.92 umfasst der Begriff „Stärke“ auch die Stärkeabbauprodukte.
2. Für die Anwendung der Unterposition 2106.90.20 gelten als „zusammengesetzte alkoholhaltige Zubereitungen der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art, ausgenommen solche auf der Basis von Riechstoffen“, die Zubereitungen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 0,5 % vol.
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
3. Im Sinne der Unterposition 2106.90.30 bezeichnet der Begriff „Isoglucose“ das aus Glucose oder Glucosepolymeren gewonnene Erzeugnis mit einem Gehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von 10 GHT oder mehr an Fructose.
4. Für Waren der Unterpositionen 2106.90.30 und 2106.90.59 wird der Saccharosegehalt, einschließlich des Gehalts an anderen als Saccharose berechneten Zuckern, nach der Refraktometermethode bestimmt (ausgedrückt in Brix-Werten gemäß dem Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014 der Kommission (71)).
5. Andere Lebensmittelzubereitungen, dosiert aufgemacht, wie Kapseln, Tabletten, Pastillen und Pillen, die zur Verwendung als Nahrungsergänzungsmittel bestimmt sind, werden, sofern anderweitig weder genannt noch inbegriffen, in Position 2106 eingereiht.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (2)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 2106.10.20 bis 2106.10.80 | Eiweißkonzentrate und texturierte Eiweißstoffe: Siehe die Erläuterungen zu Position 2106 des HS, zweiter Absatz Ziffer 6 (mit Ausnahme der Eiweißhydrolysate). Nicht hierher gehören Milchproteinkonzentrate (Unterposition 0404.90 oder Position 3504.00). Bei der Ermittlung des Saccharosegehalts zum Zweck der Einreihung in diese Unterpositionen ist auch der Gehalt an Invertzucker, berechnet als Saccharose, zu … |
| Kapitel 21, Allgemeines | Die Einreihung von „Nahrungsergänzungsmitteln“ (gemäß Ziffer 16 der Erläuterungen zu Position 2106 des HS), insbesondere anderer Lebensmittelzubereitungen, dosiert aufgemacht, wie Kapseln, Tabletten, Pastillen und Pillen, die zur Verwendung als Nahrungsergänzungsmittel bestimmt sind, ist auch unter den Kriterien zu betrachten, die im Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union in den verbundenen Rechtssachen … |
Urteile des EuGH (7)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-252/2408.05.2025 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Durchführungsverordnung (EU) 2022/1998 der Kommission … |
| C-14/9130.01.1992 | |
| C-377/9205.10.1993 | Eine Substanz aus einer pasteurisierten, homogenisierten und danach sprühgetrockneten Mischung aus zermahlener und gepresster Kokosnußmasse mit vor der Trocknung zur Gewinnung der Pulverform zugesetztem Maltodextrin und Natrium-Kaseinat und mit einem … |
| C-441/1509.02.2017 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1001/2013 der … |
2 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 21 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 2106.10.80
- 01.01.19952106.10.80neu eingeführt · aus 2106.10.90
- 21.09.20172106.10.80.31.0neu eingeführt · „mit einem Gehalt an zugesetztem Rohr- und Rübenzucker der Unterpositionen 1701.91 bis 1701.99 von weniger als 65 % des Nettogewichts“ · aus 2106.10.80
- 21.09.20172106.10.80.39.0neu eingeführt · aus 2106.10.80
- 29.08.20252106.10.80.31.0Wortlaut geändert · „Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus …“ · vorher „mit einem Gehalt an zugesetztem Rohr- und Rübenzucker der Unterpositionen 1701.91 bis 1701.99 von weniger als 65 % des Nettogewichts“
- 29.08.20252106.10.80.31.0Stellung im Tarifbaum geändert
- 29.08.20252106.10.80.35.0neu eingeführt · aus 2106.10.80
- 29.08.20252106.10.80.39.0Wortlaut geändert · „Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus …“ · vorher „andere“
- 29.08.20252106.10.80.39.0Stellung im Tarifbaum geändert
- 29.08.20252106.10.80.40.0neu eingeführt · aus 2106.10.80
- 29.08.20252106.10.80.71.0neu eingeführt · „Erbsenprotein mit einem hohen Proteinanteil, mit einem Proteingehalt von mehr als 65 % in der Trockenmasse, und umfasst alle Arten von aus …“ · aus 2106.10.80
- 29.08.20252106.10.80.79.0neu eingeführt · aus 2106.10.80
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2106.10.80.40.0
Seit wann gilt die Zolltarifnummer 2106.10.80.40.0 in ihrer aktuellen Unterteilung?
Die Unterteilung der 11-stelligen Nummern unter 2106.10.80 wurde zuletzt am 29.08.2025 geändert. Am 01.01.1995 wurde diese Nummer aus 2106.10.90 geschaffen.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile